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Rechtsfrage, was steht mir zu ?

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Gude allerseits,

ich hab hier ein ziemlich persönliches Anliegen und weil ich weiss dass es hier doch einige Juristen gibt, würde ich gerne etwas "beraten" werden. Sachverhalt ist folgender:

Im Jahre 2008 hatte ich ohne Fremdeinwirkung (wahrscheinlich beim Fussballspielen) auf einmal Abends ein dickes Knie. Natürlich hab ich es gekühlt und habe mir gedacht dass es am nächsten Tag besser werden würde. Wurde es aber nicht ! . Am nächsten Tag war das Knie so angeschwollen dass jede Bewegung die ich mit dem Bein gemacht hat, unglaubliche Schmerzen mit sich gezogen hatte. Ich ging zu einem Chirugen in und habe ihn mein "Pracht-Knie" präsentiert. Er sagt das sei manchmal ganz normal. Er würde es nun punktieren und mir eine Überweisung zum MRT mitgeben, welches ich besuchen sollte wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen das Knie wieder anschwellen würde. Nach den zwei Wochen ist das Knie nochmal angeschwollen. Ich wieder zum Chirugen, der punktiert das Knie, spritz Corthison (wird das so geschrieben?) rein und ich darf wieder nach Hause.

Das Knie wurde wieder und wieder punktiert bis sich der Arzt entschloss mal eine Arthroskopie zu machen. Gesagt getan, aber nichts war zu erkennen. Alles war gesund und er konnte mir nicht sagen woran es lag. Nach der Arthroskope hatte ich wieder "Wasser im Knie". Ich wurde wieder punktiert und dann kam bei einem Test raus, dass ich einen "Pilzinfekt" im Knie habe.

Also wieder eine Arthroskopie. Nun wurde nach der zweiten Arthroskopie aber ein anderer Keim festegestellt. Der Arzt überwies mich nach Frankfurt an die BGU in die septische Chirugie. Dort lag ich dann 2 Monate und wurde insgesamt 7 mal operiert. Die Ärzte sagten mir still und heimlich dass dieser Keim nur durch einen Fehler bzw. mangelnder Hygiene zustande gekommen sein konnte, da ich gar keine offenen wunden hatte.

Das Ende vom Lied ist nun, dass ich eine Arthrose im rechten Knie mit 21 Jahren habe, ich spätestens mit Ende 20, Anfang 30 ein künstliches Knie brauchen werde und es die Schuld eines Arztes war.

Ich habe beim Rechtsschutz angerufen und den Sachverhalt erklärt, und gesagt dass ich der Meinung bin dass der erste Arzt die Schuld an dem ganzen trägt. Ich wurde zu einem Rechtsanwalt der sich für so etwas spezialisiert hat (in FFM) verbunden und dort hat man mir gesagt, dass ich erst ein Gutachten brauche, welches bescheinigt dass der Arzt den Fehler gemacht hat.

Ich bin zur AOK und habe die auch gefragt, die haben mir gesagt dass Sie mir den Gutachter bezahlen und haben mir gesagt, dass bei einem positiven Ergebnis auch sie Schadensersatz erheben würden.

Nach nun fast einem halben Jahr ist das zweite Gutachten nun da (das erste sagte aus, dass es wieder ein Fehler ein noch ausschließen konnte). Das zweite Gutachten stützte mich in meiner These und bescheinigte mir dass der Arzt einen Fehler gemacht hatte ! Laut dem Gutachter war das Corthison der Anfang allen Übels ! ...


Nun hab ich etwas in der Hand und kann damit zum Anwalt, meine Frage an euch ist.. Was kann ich erwarten, worauf muss ich mich einstellen, was sollte ich wissen, kennt ihr gute Anwälte die sich speziell mit solchen Themen auseinander setzen ?


Ich bitte Rechtschreibfehler und Grammatikfehler zu entschuldigen, aber es ist irgendwie schwer in einer Mathevorlesung ordentlich zu schreiben =)



Ich danke für eure Geduld =)
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So ein auf diese Thematik spezialisierter Anwalt(ärztl. Kunstfehler) ,der mit entsprechenden Ärzten wegen der einzureichenden Gutachten "zusammenarbeitet"(diese  zwecks Gutachten beauftragt)wäre das geeignete Mittel

So was müßte doch auf dem Markt sein

Bleibt nur die Frage, wie man so einen Anwalt namentlich ermittelt    
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Dirty-Harry schrieb:
So ein auf diese Thematik spezialisierter Anwalt(ärztl. Kunstfehler) ,der mit entsprechenden Ärzten wegen der einzureichenden Gutachten "zusammenarbeitet"(diese  zwecks Gutachten beauftragt)wäre das geeignete Mittel

So was müßte doch auf dem Markt sein

Bleibt nur die Frage, wie man so einen Anwalt namentlich ermittelt      


Dabei ist die Qualität der vom Anwalt im Rahmen der "Zusammenarbeit" beauftragten Ärzte ,schriftlich überzeugend wasserdichte und gute Ausführungen zu machen, fast wichtiger oder zumindest ebenso wichtig wie der Anwalt.

Auf dieser Schiene hab ich letztendliche meinen berechtigten EU Rentenanspruch durchgesetzt.

Bei ärztlichen Kunstfehlern- da geh ich fest von aus- kann es nur ebenso laufen.

Leider hab ich nur keine geringste Ahnung , wie man an die insoweit richtigen Anwälte für Kunstfehler rankommt.
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GxOffmodd schrieb:
Ich ging zu einem Chirugen


das hilft dir sicher nicht weiter, aber was mich mal interessieren würde ist, warum du keinen Orthopäden aufgesucht hast? Wie bist du an den Chirurg gekommen?
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Dirty-Harry schrieb:


Leider hab ich nur keine geringste Ahnung , wie man an die insoweit richtigen Anwälte für Kunstfehler rankommt.


Der Deutsche Anwaltverein hilft da gerne weiter:

http://anwaltauskunft.de/

Rechtsgebiet: Arzthaftungsrecht
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Wichtig ist mir auch, dort viel finanziell rauszuholen. ^^
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GxOffmodd schrieb:
Wichtig ist mir auch, dort viel finanziell rauszuholen. ^^



Klar. Ein berechtigter Anspruch von Dir.

Aber ne verbindliche Antwort wird Dir auch insofern insgesamt nur ein entsprechender Fachanwalt geben können.

Aber erst kommt vermutlich der erste Schritt für Deinen Anwalt.
Aufzeigen und durchsetzen, ob und inwieweit Dein Schaden ursächlich durch einen Behandlungsfehler ganz oder teilweise entstanden ist.
Anschl. wird er schon Deine bestmöglichen Ersatzforderungen klären.

Hoffe, Du bist rechtschutzversichert.

Und dann leg los. Hoffe, Du hast Erfolg.  
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Man kann nur unbedingt dazu raten, über den schon erwähnten Anwaltsverein oder ganz einfach über die Rechtsanwaltskammer sich einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt zu nehmen.
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Das bedeutet aber dann noch lange nicht das dieser auch "gut" ist


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