Ich bin von der Arbeit nach Hause gekommen und öffnete wie jeden Tag meinen Briefkasten. Darin ein Brief der Stadt Frankfurt. "Anhörung im Bußgeldverfahren"
Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben. ------------------------------------------------- "§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf: Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
Ich bin von der Arbeit gekommen und habe auf die Straßenbahn gewartet. Dabei habe ich es mir ERLAUBT, ein Feierabend-Bierchen zu gönnen. Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren. Mit der nächsten Bahn bin ich gefahren. Mal gucken was unsere Juristen hierzu meinen.
Jetzt muss man hier den Alk auch schon durch Tüten tarnen, wird immer dümmer in Deutschland. Dabei weiss jeder Depp was derjenige gerade macht wenn er sich eine Tüte(keinen Joint) an den Mund hält.
Was erdreistest du dich auch ein Feierabend Bier zu trinken? Und das am Bahnhof also bitte.... Da dürfen nur Junkies und Stricher und Drogendealer rumhängen saufen, fixen dealen und weiß der Herr was sonst noch... Aber doch nicht so ein asozialer Berufstätiger wie du...
auswaertsinferno schrieb: Was erdreistest du dich auch ein Feierabend Bier zu trinken? Und das am Bahnhof also bitte.... Da dürfen nur Junkies und Stricher und Drogendealer rumhängen saufen, fixen dealen und weiß der Herr was sonst noch... Aber doch nicht so ein asozialer Berufstätiger wie du...
Das habe ich mir auch gedacht, ehrlich....
Wenn ich mit ner Nadel im Arm dagesessen.....ach...was reg ich mich auf!?!
downwheel schrieb: ... Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben. ------------------------------------------------- "§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf: Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
------------------------------------------------- "§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf: Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
Also so langsam übersteigt es hier in diesem Land meinen Bedarf an Komik (und ich habe einen hohen Bedarf an Komik). Zum Rauchen muss ich auf die Strasse, zum Biertrinken darf ich nicht auf die Strasse. (War da nicht neulich eine Disskusion bzgl. Wein/Apfelweinausschank Samstags auf der Konsti?)
Was kommt noch?
Bei Regen muss ein Hut getragen werden.
Mehr als 2 Stunden Fernsehen am Tag ist verboten.
An Sylvester ist innerhalb geschlossener Ortschaften pro Person nur eine Rakete erlaubt.
Weihnachtsbäume dürfen nicht auf jedem Balkon, müssen aber auf jedem zweiten aufgestellt werden.
Min. jeden zweiten Sonntag muss eine Kirche aufgesucht werden.
Der Reglementierungswahnsinn in Deutschland nimmt langsam bedenkliche Formen an. Man kann sich kaum noch frei bewegen ohne gegen irgendetwas zu verstoßen big brother is watching you.
Ich bin von der Arbeit nach Hause gekommen und öffnete wie jeden Tag meinen Briefkasten. Darin ein Brief der Stadt Frankfurt. "Anhörung im Bußgeldverfahren"
Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben. ------------------------------------------------- "§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf: Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
Ich bin von der Arbeit gekommen und habe auf die Straßenbahn gewartet. Dabei habe ich es mir ERLAUBT, ein Feierabend-Bierchen zu gönnen. Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren. Mit der nächsten Bahn bin ich gefahren. Mal gucken was unsere Juristen hierzu meinen.
Ich bin EMPÖRT ......
DW
blöde frage:
woher wussten die deinen namen und deine adresse? haben die deinen ausweis kontrolliert?
Das ist ja auch eigentlich mein Hintergedanke. Werde das schreiben aber auch am Sa. mit ans GD nehmen. Dort tummeln die sich doch alle rum, die Juristen.
downwheel schrieb: Das ist ja auch eigentlich mein Hintergedanke. Werde das schreiben aber auch am Sa. mit ans GD nehmen. Dort tummeln die sich doch alle rum, die Juristen.
Gestern habe ich nicht schlecht gestaunt.
Ich bin von der Arbeit nach Hause gekommen und öffnete wie jeden Tag meinen Briefkasten.
Darin ein Brief der Stadt Frankfurt. "Anhörung im Bußgeldverfahren"
Mir wird vorgeworfen, am 31.10.2007 auf dem Bahnhofsgelände (Straßenbahn) ein Bier getrunken zu haben.
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"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
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Was ist denn hier los???
Ich bin von der Arbeit gekommen und habe auf die Straßenbahn gewartet.
Dabei habe ich es mir ERLAUBT, ein Feierabend-Bierchen zu gönnen.
Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich hier nicht länger aufhalten dürfe um weiterhin Alkohol zu konsumieren.
Mit der nächsten Bahn bin ich gefahren.
Mal gucken was unsere Juristen hierzu meinen.
Ich bin EMPÖRT ......
DW
Sowas hab ich ja noch nie gehört. Sin mer im Amiland ? Fast könnte man glauben, du machst Spass. Wer hat Dich denn angesprochen ?
Das ist definitiv kein Spass.
Es waren 2 "nette Männer" der Stadtpolizei.
Da dürfen nur Junkies und Stricher und Drogendealer rumhängen saufen, fixen dealen und weiß der Herr was sonst noch... Aber doch nicht so ein asozialer Berufstätiger wie du...
Was folgt als nächstes ?
Das habe ich mir auch gedacht, ehrlich....
Wenn ich mit ner Nadel im Arm dagesessen.....ach...was reg ich mich auf!?!
Ich denke, daß ist der Fehler...
BTW - darf man bei dieser Rechtslage überhaupt einen Äppler auf der Konsti trinken??
"§§8 Ziffer 2, 13 (2) der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.02.1999, zuletzt geändert am 12.05.2005 (Amtsblatt Nr.26 vom 28.06.2005) in Verbindung mit §77 HSOG.
Vorwurf:
Sie haben verbotswidrig auf außerhalb der oben angegebenen Anlage im Umkreis von 3 Metern zu den Zu- und Abgängen Alkohol (0,5 l Flasche Binding Bier) verzehrt.
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Dann wahrscheinlich auch nicht.
Oh je... Ich bleib' morgen daheim
du könntest ja auch einen heissen Süssen trinken ,-)
Was kommt noch?
Bei Regen muss ein Hut getragen werden.
Mehr als 2 Stunden Fernsehen am Tag ist verboten.
An Sylvester ist innerhalb geschlossener Ortschaften pro Person nur eine Rakete erlaubt.
Weihnachtsbäume dürfen nicht auf jedem Balkon, müssen aber auf jedem zweiten aufgestellt werden.
Min. jeden zweiten Sonntag muss eine Kirche aufgesucht werden.
Naseputzen in der Öffentlichkeit ist Verboten.
Nee, wirklich so langsam hört der Spaß auf
blöde frage:
woher wussten die deinen namen und deine adresse? haben die deinen ausweis kontrolliert?
peter
Ja!
Mit der Begründung, das die Daten gebraucht werden, um zu überprüfen ob ich da länger anwesend bin.
Das kann doch nicht legal sein. Da würde ich Einspruch einlegen und einen Anwalt fragen.
Viel Erfolg