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Ist eine Zusage per Mail verbindlich?

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Ich habe eine Zusage für eine Praktikantenstelle bekommen, jetzt sollte ich per mail mitteilen ob die Vertragsmodalitäten für mich OK sind und ob ich zusage.
Unterschrieben oder so ist noch nichts.
Heute habe ich eine Einladung zu einem anderen Unternehmen bekommen, das mich mehr interessiert da es meinem späteren Arbeitsbereich mehr entspricht.
Sollte ich dort eine Zusage bekommen, kann ich dann beim erstn Unternehmen einfach noch absagen? Oder war die Mail-Zusage schon entscheidend?
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adleralder schrieb:
Ich habe eine Zusage für eine Praktikantenstelle bekommen, jetzt sollte ich per mail mitteilen ob die Vertragsmodalitäten für mich OK sind und ob ich zusage.
Unterschrieben oder so ist noch nichts.
Heute habe ich eine Einladung zu einem anderen Unternehmen bekommen, das mich mehr interessiert da es meinem späteren Arbeitsbereich mehr entspricht.
Sollte ich dort eine Zusage bekommen, kann ich dann beim erstn Unternehmen einfach noch absagen? Oder war die Mail-Zusage schon entscheidend?



Naja wenn du auf die Zusage hin nix geschrieben hast, bist du sowieso fein raus. Es müsste von dir noch bestätigt bzw der Vertrag unterschrieben werden. Also ein Problem.
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ok aber angenommen ich schreibe denen jetzt, dass ich den vertrag, wenn alles apsst, annnehmen werde.
gilt das als verbindliche zusage? oder ist wirklich alles erst fix, wenn ich die unterschrift druntergesetzt hab?
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adleralder schrieb:
ok aber angenommen ich schreibe denen jetzt, dass ich den vertrag, wenn alles apsst, annnehmen werde.
gilt das als verbindliche zusage? oder ist wirklich alles erst fix, wenn ich die unterschrift druntergesetzt hab?


ist eigentlich wie im Fußball auch, solang noch nix unterschrieben ist, is noch nix fix. Dazu isses ja auch noch "nur" ne Praktikanten Stelle. Nimm die, die dir zusagt und sag den anderen ab. Die werden dich sicher nicht verklagen, da der nächste Kandidat für diese Stelle ganz sicher schon mit den Hufen scharrt.
Allerdings wär es bestimmt besser, sich vorher mit nem Vertrag bei der anderen Firma abzusichern, sonst stehsde am Ende ohne was da...
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hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie
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du solltest nur aufpassen, dass sie (die beiden unternehmen) nicht das gleiche spiel mit dir spielen  ,-)

aus zwei sicheren stellen kann auch mal ganz schnell gar keine werden...
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FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.
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Unter guten Kaufleuten/Vertragspartnern ist auch ein Wort bzw. Handschlag gültig. Jedenfalls war das in der guten, alten Zeit noch so...  :neutral-face
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sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"
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FredSchaub schrieb:
sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"



Sorry, aber das ist Käse. Solange ein Vertragstyp keinen Formvorschriften (bspw. Schriftform, notarielle Beurkundung etc.) unterliegt, kann man ihn auch mündlich schließen. Oder was unterschreibst Du wenn Du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Eben. Und es liegt dennoch ein Kaufvertrag vor. Arbeitsverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften und können problemlos mündlich geschlossen werden, dass sie dennoch regelmäßig schriftlich festgehalten werden ist dem Bedürfnis nach Beweisbarkeit der Vertragsmodalitäten bei einem etwaigen späteren Konflikt geschuldet.
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KroateAusFfm schrieb:
FredSchaub schrieb:
sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"



Sorry, aber das ist Käse. Solange ein Vertragstyp keinen Formvorschriften (bspw. Schriftform, notarielle Beurkundung etc.) unterliegt, kann man ihn auch mündlich schließen. Oder was unterschreibst Du wenn Du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Eben. Und es liegt dennoch ein Kaufvertrag vor. Arbeitsverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften und können problemlos mündlich geschlossen werden, dass sie dennoch regelmäßig schriftlich festgehalten werden ist dem Bedürfnis nach Beweisbarkeit der Vertragsmodalitäten bei einem etwaigen späteren Konflikt geschuldet.


hier gehts aber um einen Praktikumsvertrag - und der ist schriftlich zu verfassen (oder täusch ich mich). Das mit dem Kaufvertrag beim Bäcker ist mir auch klar  
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FredSchaub schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
FredSchaub schrieb:
sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"



Sorry, aber das ist Käse. Solange ein Vertragstyp keinen Formvorschriften (bspw. Schriftform, notarielle Beurkundung etc.) unterliegt, kann man ihn auch mündlich schließen. Oder was unterschreibst Du wenn Du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Eben. Und es liegt dennoch ein Kaufvertrag vor. Arbeitsverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften und können problemlos mündlich geschlossen werden, dass sie dennoch regelmäßig schriftlich festgehalten werden ist dem Bedürfnis nach Beweisbarkeit der Vertragsmodalitäten bei einem etwaigen späteren Konflikt geschuldet.


hier gehts aber um einen Praktikumsvertrag - und der ist schriftlich zu verfassen (oder täusch ich mich). Das mit dem Kaufvertrag beim Bäcker ist mir auch klar    


Ist zwar bei mir ein wenig länger her, aber soweit ich noch weiß hat man beim gesamten Arbeitsvertragsbereich -und dazu würde ich einen Praktikumsvertrag auch erst mal zählen- erstmal Formfreiheit. Es kann sogar mündlich was geändert werden, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag die Schriftform für Änderungen vorgeschrieben ist (weil man ja damit auch eine Bestimmung über dieses Schriftformerfordernis trifft).
E-Mail sind dazu auch ein Mittel zum Austausch gegenseitiger Willenserklärungen, da steht einer Bindung schon nichts im Weg. Schließlich kauft man ja auch auf ähnlichem Wege im Internet ein...
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FredSchaub schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
FredSchaub schrieb:
sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"



Sorry, aber das ist Käse. Solange ein Vertragstyp keinen Formvorschriften (bspw. Schriftform, notarielle Beurkundung etc.) unterliegt, kann man ihn auch mündlich schließen. Oder was unterschreibst Du wenn Du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Eben. Und es liegt dennoch ein Kaufvertrag vor. Arbeitsverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften und können problemlos mündlich geschlossen werden, dass sie dennoch regelmäßig schriftlich festgehalten werden ist dem Bedürfnis nach Beweisbarkeit der Vertragsmodalitäten bei einem etwaigen späteren Konflikt geschuldet.


hier gehts aber um einen Praktikumsvertrag - und der ist schriftlich zu verfassen (oder täusch ich mich). Das mit dem Kaufvertrag beim Bäcker ist mir auch klar    


Du täuschst Dich. Aber im Notfall halt die unbezahlte (?)Praktikumsstelle nicht antreten, was soll denn schon großartig passieren? Sollen sie ihn rauswerfen?  
Schadensersatzklagen haben schon bei Nichtantreten einer bezahlten Arbeitsstelle wegen dem sehr schwer zu beweisenden Schaden des Arbeitgebers kaum Aussicht auf Erfolg (deshalb gibt es übrigens oft Vertragsstrafenregelungen für den Nichantritt, die sich jedoch auch nach dem Monatsgehalt richten).
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Abgesehen von juristischer Gültigkeit (vors Arbeitsgericht werden sie wegen einem Praktikanten kaum ziehen) würde ich mit offenen Karten spielen. Bedank Dich doch einfach freundlich für die angebotene Stelle und erbitte Dir noch etwas Bedenkzeit. Das würde ich übrigens telefonisch tun.

Bei dem anderen Vorstellungsgespräch kannst Du ebenfalls freundlich um eine rasche Entscheidung bitten, um eben ggf. das andere Angebot ablehnen zu können.

Die Leute, die Dich einstellen wissen durchaus auch, dass Du Dich bei mehreren Unternehmen bewirbst und Dir A besser zusagt als B.

Ich selbst befand mich im übrigen mal in gleicher Situation und habe es genauso getan. Hab dann letztlich die zweite Stelle bekommen und den anderen abgesagt. Das kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn sich die erste Firma nicht hinhalten lassen will. Aber ich finde, man darf selbstbewusst genug sein, um zu sagen, ihr möchtet mich gern einstellen, dann könnt ihr auch noch 3-4 Tage auf meine Entscheidung warten.
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Oz84 schrieb:
Abgesehen von juristischer Gültigkeit (vors Arbeitsgericht werden sie wegen einem Praktikanten kaum ziehen) würde ich mit offenen Karten spielen. Bedank Dich doch einfach freundlich für die angebotene Stelle und erbitte Dir noch etwas Bedenkzeit. Das würde ich übrigens telefonisch tun.

Bei dem anderen Vorstellungsgespräch kannst Du ebenfalls freundlich um eine rasche Entscheidung bitten, um eben ggf. das andere Angebot ablehnen zu können.

Die Leute, die Dich einstellen wissen durchaus auch, dass Du Dich bei mehreren Unternehmen bewirbst und Dir A besser zusagt als B.

Ich selbst befand mich im übrigen mal in gleicher Situation und habe es genauso getan. Hab dann letztlich die zweite Stelle bekommen und den anderen abgesagt. Das kann natürlich auch nach hinten losgehen, wenn sich die erste Firma nicht hinhalten lassen will. Aber ich finde, man darf selbstbewusst genug sein, um zu sagen, ihr möchtet mich gern einstellen, dann könnt ihr auch noch 3-4 Tage auf meine Entscheidung warten.


Endlich mal ein Rat mit gesundem Menschenverstand, nachdem die rechtliche Lage ja schon geklärt ist  
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KroateAusFfm schrieb:
FredSchaub schrieb:
sgevolker schrieb:
FredSchaub schrieb:
hat dieselbe Wirkung wie eine mündliche Zusage - man kann davon ausgehen, dass sich der Gegenüber dran hält, hat aber keine Garantie


Echt? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass eine mündliche Zusage im Grunde ausreicht um einen Arbeitsvertrag abzuschließen (siehe HB - Skibbe letztens). Eine Zusage per Mail sollte dann auch ausreichen.  


wie bereits gesag: unter Kaufleuten gilt das gesprochene Wort - aber schriftlich ist es erst ein Vertrag und dann gilt "pact sunt servanta"



Sorry, aber das ist Käse. Solange ein Vertragstyp keinen Formvorschriften (bspw. Schriftform, notarielle Beurkundung etc.) unterliegt, kann man ihn auch mündlich schließen. Oder was unterschreibst Du wenn Du morgens beim Bäcker Brötchen holst? Eben. Und es liegt dennoch ein Kaufvertrag vor. Arbeitsverträge unterliegen keinerlei Formvorschriften und können problemlos mündlich geschlossen werden, dass sie dennoch regelmäßig schriftlich festgehalten werden ist dem Bedürfnis nach Beweisbarkeit der Vertragsmodalitäten bei einem etwaigen späteren Konflikt geschuldet.



Jein. Gänzlich formfrei sind sie nicht. Es gibt das Nachweisgesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz

Der Abschluß selbst ist formfrei
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Im Klartext: Eine Zusage per Mail ist bindend. Richtig Heinz?
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Jugger schrieb:
Unter guten Kaufleuten/Vertragspartnern ist auch ein Wort bzw. Handschlag gültig. Jedenfalls war das in der guten, alten Zeit noch so...  :neutral-face  


Wenn man Zeugen dafür hat ist das durchaus heute noch so.
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propain schrieb:
Jugger schrieb:
Unter guten Kaufleuten/Vertragspartnern ist auch ein Wort bzw. Handschlag gültig. Jedenfalls war das in der guten, alten Zeit noch so...  :neutral-face  


Wenn man Zeugen dafür hat ist das durchaus heute noch so.


Der letzte Satz von mir war eher sarkastisch. Deshalb schrieb ich ja unter "guten" Kaufleuten. Da hat sich seit dem Tauschen von Faustkeilen bis zum heutigen Tage eigentlich nie etwas dran verändert. Es gibt nur leider nicht mehr viele gute Kaufleute...
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Um genau zu sein, steh ich nicht zwischen 2 Unternehmen
Eine Zusage habe ich, das unternehmen wartet im Moment auf mein OK per Email, sodass dann der Arbeitsvertrag kommt den ich unterschreiben muss.
Das andere Unternehmen hat sich erst bei mir gemeldet und will mich jetzt zum interview. Dort würde ich viel lieber hin weil es eher meinem Bereich entspricht. Wobei beide Top Namen im Lebenslauf wären.
Jetzt hab ich halt noch keine Sicherheit beim zweiten Unternehmen, das Interview steht ja noch aus. Aber solange möchte ich das erste Unternehmen nicht warten lassen.
Deshalb werde ich dem ersten Unternehmen per mail zusagen. Das mit dem Vertrag wird dann auch wieder etwas Zeit benötigen, velleicht hab ich bis dahin schon die Zusage des anderen. So ist meine Taktik.
Deshalb woltle ich fragen, wie das mit der Zusage per Mail aussieht.


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