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Nach Krankheit in den Urlaub - ist es Pflicht vorher 1 Tag zu arbeiten?

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Stecke in einer blöden Situation. Nachdem ich mich schon letzte Woche mit der Krankheit auf Arbeit schleifte und es nicht besser wurde über das Wochenende, bin ich am Montag nach der Arbeit zum Arzt gegangen.
Seitdem bin ich bis einschließl. Freitag krank geschrieben. Das blöde ist das mein eigentlicher Urlaub ab kommender Woche dem 21.2. beginnt. Sieht natürlich total beschissen aus aus Sicht des Arbeitgebers das ich nun ne Woche zusätzlich frei habe.
Nun wird verlangt das ich meinen Urlaub erst antreten darf, wenn ich nach Krankheit, mind. 1 Tag arbeiten gehen kann. Worauf bezieht sich das bitte? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ich habe das immer für nen Märchen gehalten bei Kollegen, doch nun triffts mich auch  :neutral-face
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1amanatidis8 schrieb:
Stecke in einer blöden Situation. Nachdem ich mich schon letzte Woche mit der Krankheit auf Arbeit schleifte und es nicht besser wurde über das Wochenende, bin ich am Montag nach der Arbeit zum Arzt gegangen.
Seitdem bin ich bis einschließl. Freitag krank geschrieben. Das blöde ist das mein eigentlicher Urlaub ab kommender Woche dem 21.2. beginnt. Sieht natürlich total beschissen aus aus Sicht des Arbeitgebers das ich nun ne Woche zusätzlich frei habe.
Nun wird verlangt das ich meinen Urlaub erst antreten darf, wenn ich nach Krankheit, mind. 1 Tag arbeiten gehen kann. Worauf bezieht sich das bitte? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ich habe das immer für nen Märchen gehalten bei Kollegen, doch nun triffts mich auch  :neutral-face  


Ist das erste was ich höre, Beispiel: Wenn du in deinem Urlaub krank wirst mit Krankenschein, kannst du sogar die Urlaubstage zurückfordern. So gings einer Kollegin von mir.
Habt ihr nen etriebsrat? Frag den mal. Ansonsten IHK oder Gewerkschaft anrufen und Fragen, ob das zulässig ist.
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Das ich die Urlaubstrage zurück bekomme während ich krank geschrieben war, weiß ich. Nur ist es ja vor meinem Urlaub. Leider haben wir da kein Betriebsrat, aber muss morgen zum Chef meinen Urlaubszettel unterschreiben. Da wollten wir über diese Sache nochmal reden, also wäre es gut wenn ich wirklich handfeste Argumente habe das es diese Arbeitnehmer-Pflicht nicht gibt. Weder im Gesetz noch in meinem Vertrag.
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So wie ich das verstehe hast du ja noch keinen Urlaub, da der Zettel ja noch nicht unterschrieben ist.
Also kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub verweigern wenn er Lust hat.
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DerGeyer schrieb:
...
Also kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub verweigern wenn er Lust hat.


Wohl kaum. Urlaub ist kein Wunschkonzert (für den Arbeitgeber). Da braucht es schon einen triftigen Grund für um den zu verweigern. Meistens kann sich der AG mit "dringenden betrieblichen Gründen" rausreden, aber einfach aus purer Lust kann er den Urlaubsantrag nicht ablehnen.
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DerGeyer schrieb:
So wie ich das verstehe hast du ja noch keinen Urlaub, da der Zettel ja noch nicht unterschrieben ist.
Also kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub verweigern wenn er Lust hat.


Da ich zum 1x Urlaub nehme in der Firma, wusste ich wirklich nicht das man immer erst seinen Urlaubszettel unterschreiben muss um diesen dann anzutreten. Vorm nächsten Urlaub bin ich schlauer. Wir haben letztes Jahr im Dezember einen Zettel bekommen wo wir unseren geplanten Jahresurlaub (in meinem Fall ist es jetzt 7 tage Resturlaub aus dem letzten Jahr) einreichen musste. nen Kollege der schon ewig dort arbeitet sagte, wenn man 6 Wochen nach Abgabe nicht gesagt bekommen hat von wegen verschieben gilt der Urlaub als genehmigt. Es geht in erster Linie auch nicht darum das mir mein Arbeitgeber den Urlaub nicht geben will (soll ja morgen mal kurz vorbei kommen um zu unterschreiben) sondern eher darum das ich 1 Tag vorher arbeiten muss. Nur bin ich nicht versichert wenn ich arbeiten gehe, wenn ich eigentlich krank geschrieben bin.
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Zum eigentlichen Thema: von der Regelung habe ich noch nie von gehört, dass man nochmal unbedingt einen Tag zwischen Kranksein und Urlaub in der Firma erscheinen muß.
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Die Regelung selbst ist auch mir unbekannt.
Hatte auch schon 2 Wochen Krankschreibung + 4 Wochen Urlaub und musste dazwischen nicht arbeiten.
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Schau mal hier:
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2006/nach-der-krankheit-in-den-urlaub-arbeitsrecht-hobsons/

Gemäß des Beitrags des Rechtsanwalts gibt es keine gesetzliche Grundlage für den einen Tag Arbeit zwischen Krankschreibung und Urlaub.
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1amanatidis8 schrieb:
Stecke in einer blöden Situation. Nachdem ich mich schon letzte Woche mit der Krankheit auf Arbeit schleifte und es nicht besser wurde über das Wochenende, bin ich am Montag nach der Arbeit zum Arzt gegangen.
Seitdem bin ich bis einschließl. Freitag krank geschrieben. Das blöde ist das mein eigentlicher Urlaub ab kommender Woche dem 21.2. beginnt. Sieht natürlich total beschissen aus aus Sicht des Arbeitgebers das ich nun ne Woche zusätzlich frei habe.
Nun wird verlangt das ich meinen Urlaub erst antreten darf, wenn ich nach Krankheit, mind. 1 Tag arbeiten gehen kann. Worauf bezieht sich das bitte? In meinem Arbeitsvertrag steht nichts dergleichen. Ich habe das immer für nen Märchen gehalten bei Kollegen, doch nun triffts mich auch  :neutral-face  


Von so einer "Schrottregelung" hab ich  schon mal was gehört.  
Aber rechtl. beantworten kann ich es nicht.
Verbindl. kann dies nur einer unserer geschätzen Anwälte aufzeigen. Insbesondere, weil bei Dir noch ein Wochende  dazw.liegt.

Auf jeden fall hast Du einen sehr merkwürdigen Arbeitgeber.Recht oder Unrecht...alleine so was einzufordern ist kleinkariert.  
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Schwätz doch einfach mal mit Deinem Chef, weiß nicht wieso sowas scheinbar immer so extrem schwierig ist?  

Erklär ihm die Lage, er wird schon sehen dass es Dir nicht gutgeht und dann wird er schon Verständnis haben.
Wenn nicht ist es eh eine Sch...firma und Du kannst zum Anwalt gehen, bei so einer Firma lohnt es sich dann nicht kompromisbereit und nachgiebig zu sein.

Aber red erstmal in Ruhe mit ihm bevor Du mit Sprüchen wie "Also die SGLer im Forum haben gesagt die Regelung ist mal total für den A....!!!"
,-)
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1amanatidis8 schrieb:
DerGeyer schrieb:
So wie ich das verstehe hast du ja noch keinen Urlaub, da der Zettel ja noch nicht unterschrieben ist.
Also kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub verweigern wenn er Lust hat.


Da ich zum 1x Urlaub nehme in der Firma, wusste ich wirklich nicht das man immer erst seinen Urlaubszettel unterschreiben muss um diesen dann anzutreten. Vorm nächsten Urlaub bin ich schlauer. Wir haben letztes Jahr im Dezember einen Zettel bekommen wo wir unseren geplanten Jahresurlaub (in meinem Fall ist es jetzt 7 tage Resturlaub aus dem letzten Jahr) einreichen musste. nen Kollege der schon ewig dort arbeitet sagte, wenn man 6 Wochen nach Abgabe nicht gesagt bekommen hat von wegen verschieben gilt der Urlaub als genehmigt. Es geht in erster Linie auch nicht darum das mir mein Arbeitgeber den Urlaub nicht geben will (soll ja morgen mal kurz vorbei kommen um zu unterschreiben) sondern eher darum das ich 1 Tag vorher arbeiten muss. Nur bin ich nicht versichert wenn ich arbeiten gehe, wenn ich eigentlich krank geschrieben bin.  


Wenn Du Dir sicher bist, wann Du den abgestimmten Urlaub haben willst,immer gleich den Urlaubszettel ausfüllen und genehmigen lassen(so eine allgemeine Urlaubsplanung ist keine Genehmigung).

Erst dann kannst Du berechtigt Urlaubspläne machen oder Reisen buchen. Also ruhig im Januar bereits den Urlaubszettel für den Sommer genehmigen lassen. Du brauchst Planungssicherheit.

Aber dies lernst Du noch. Will Dir ja nur blöde Erfahrungen oder Ärger ersparen
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Eine derartige Verpflichtung gibt es nicht.
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1amanatidis8 schrieb:
...nen Kollege der schon ewig dort arbeitet sagte, wenn man 6 Wochen nach Abgabe nicht gesagt bekommen hat von wegen verschieben gilt der Urlaub als genehmigt...


Gibt es dafür eigentlich eine verbindliche Regelung? Antrag abgeben ist ja eine Sache aber was macht man, wenn der AG sich mit der Bearbeitung/Genemigung ewig Zeit läßt und nicht darauf reagiert... (Erst mal abwarten, ob nicht doch noch ein paar Leute krank werden/kündigen/gekündigt werden.)
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Also ich werde morgen nochmal davon berichten, nachdem ich dort war. Das ich erst den Urlaubszettel unterschreiben muss das er als "angetreten und akzeptiert" gilt verstehe und akzeptiere ich. Das ich jedoch 1 Tag vorher arbeiten soll, das werde ich so nicht hinnehmen und es drauf ankommen lassen. Ich Danke euch trotzdem für eure Meinungen und Erfahrungen dazu, und sehe mich schon ein Stück weit bestätigt. Bis morgen
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So wie ich Dich verstanden habe, ist es Dein ERSTER Urlaub im Unternehmen. Und Dein erster Urlubsantrag, der vom Chef noch unterschrieben werden muss.

Wenn Du Zukunft in dem Laden haben willst, musst Du die "Spielregeln" akzeptieren, nicht im rechtlichen Sinne, sondern im sozialen. "Anpassen" nennt man das.

Ich würde unbedingt das Gespräch mit dem Chef suchen, erst mal ihn anrufen und fragen, ob er gewillt ist, den Urlaub ab Montag zu genehmigen. Da hört Du schon mal seine Grundtendenz heraus. Und dann kannst Du mit ihm verhandeln, ob Du wirklich einen Tag lang antanzen musst (der natürlich total unproduktiv sein wird...   )...
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sotirios005 schrieb:
So wie ich Dich verstanden habe, ist es Dein ERSTER Urlaub im Unternehmen. Und Dein erster Urlubsantrag, der vom Chef noch unterschrieben werden muss.

Wenn Du Zukunft in dem Laden haben willst, musst Du die "Spielregeln" akzeptieren, nicht im rechtlichen Sinne, sondern im sozialen. "Anpassen" nennt man das.

Ich würde unbedingt das Gespräch mit dem Chef suchen, erst mal ihn anrufen und fragen, ob er gewillt ist, den Urlaub ab Montag zu genehmigen. Da hört Du schon mal seine Grundtendenz heraus. Und dann kannst Du mit ihm verhandeln, ob Du wirklich einen Tag lang antanzen musst (der natürlich total unproduktiv sein wird...   )...


Zur Info, ich passe mich dort an. Habe auch kein Problem, diesen Antrag nun vorher zu unterschreiben um dann den urlaub anzutreten. Mir gehts um die Sache das man 1 Tag vorher arbeiten soll. Und das hat nunmal nichts mit anpassen zutun, weder im rechtlichen noch im sozialem Sinne.
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1amanatidis8 schrieb:
sotirios005 schrieb:
So wie ich Dich verstanden habe, ist es Dein ERSTER Urlaub im Unternehmen. Und Dein erster Urlubsantrag, der vom Chef noch unterschrieben werden muss.

Wenn Du Zukunft in dem Laden haben willst, musst Du die "Spielregeln" akzeptieren, nicht im rechtlichen Sinne, sondern im sozialen. "Anpassen" nennt man das.

Ich würde unbedingt das Gespräch mit dem Chef suchen, erst mal ihn anrufen und fragen, ob er gewillt ist, den Urlaub ab Montag zu genehmigen. Da hört Du schon mal seine Grundtendenz heraus. Und dann kannst Du mit ihm verhandeln, ob Du wirklich einen Tag lang antanzen musst (der natürlich total unproduktiv sein wird...   )...


Zur Info, ich passe mich dort an. Habe auch kein Problem, diesen Antrag nun vorher zu unterschreiben um dann den urlaub anzutreten. Mir gehts um die Sache das man 1 Tag vorher arbeiten soll. Und das hat nunmal nichts mit anpassen zutun, weder im rechtlichen noch im sozialem Sinne.


Ich will um Gottes willen keinerlei Kritik üben! Das waren halt nur ein paar "Überlegungen" nach 25-jähriger Berufstätigkeit, wo ich es auch schon mit verschiedenen Knallköppen an Vorgesetzten zu tun hatte...  
Wenn die Kollegen diesen Quatsch mitmachen, mit dem einen Tag vorher arbeiten, muss man sich halt überlegen, ob man nicht auch diesen Quatsch mitmacht. In den Betrieben werden so viele unsinnige Rituale gemacht...
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Wäre ich in einem neuen Job würde ich auf jeden Fall vorher nochmal arbeiten kommen - zur Not halb krank.
Wenn Du letzte Woche bereits krank warst und arbeiten gingst, kannst Du in der Regel davon ausgehen, dass Du morgen oder Freitag wieder halbwegs auf den Beinen bist.

Wenn Du halbwegs fit bist, lass Dich morgen wieder gesund schreiben, geh noch mal zwei Tage arbeiten und genieße danach Deinen Urlaub.
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sotirios005 schrieb:
1amanatidis8 schrieb:
sotirios005 schrieb:
So wie ich Dich verstanden habe, ist es Dein ERSTER Urlaub im Unternehmen. Und Dein erster Urlubsantrag, der vom Chef noch unterschrieben werden muss.

Wenn Du Zukunft in dem Laden haben willst, musst Du die "Spielregeln" akzeptieren, nicht im rechtlichen Sinne, sondern im sozialen. "Anpassen" nennt man das.

Ich würde unbedingt das Gespräch mit dem Chef suchen, erst mal ihn anrufen und fragen, ob er gewillt ist, den Urlaub ab Montag zu genehmigen. Da hört Du schon mal seine Grundtendenz heraus. Und dann kannst Du mit ihm verhandeln, ob Du wirklich einen Tag lang antanzen musst (der natürlich total unproduktiv sein wird...   )...


Zur Info, ich passe mich dort an. Habe auch kein Problem, diesen Antrag nun vorher zu unterschreiben um dann den urlaub anzutreten. Mir gehts um die Sache das man 1 Tag vorher arbeiten soll. Und das hat nunmal nichts mit anpassen zutun, weder im rechtlichen noch im sozialem Sinne.


Ich will um Gottes willen keinerlei Kritik üben! Das waren halt nur ein paar "Überlegungen" nach 25-jähriger Berufstätigkeit, wo ich es auch schon mit verschiedenen Knallköppen an Vorgesetzten zu tun hatte...  
Wenn die Kollegen diesen Quatsch mitmachen, mit dem einen Tag vorher arbeiten, muss man sich halt überlegen, ob man nicht auch diesen Quatsch mitmacht. In den Betrieben werden so viele unsinnige Rituale gemacht...  


Ein User mit dem Namen "Ama" setzt sich voll für die Fa. ein,läßt sich aber nicht alles gefallen (Woran erinnert mich dies bloß )

Wenn der Arbg, tatsächlich noch den bescheurten Arbeitstag möchte, kann man evtl. im Rahmen der Diplomatie seinen Standpunkt deutlich machen.(so in etwa würd ich es durchziehen)
Du sagst nicht, daß dies eine  unberechtigte Forderung ist.

Du zeigst ihm auf andere Art etwas verbindlicher, daß Du nicht gewillt bist.

Du hast der Urlaubsplanung selnstverständlich vertraut und fährst am Wochenende mit Freundin/Freunden o.ä. für ne Woche weg(man kann im febr, ja ohne zu Buchen irgendwo hin fahren)
Die haben alle ab Montag Urlaub genommen und es wäre doch sehr sehr ärgerlich... von daher bittest Du um Verständnis, wenn es deshalb leider nicht möglich ist.

Ruhig, sachlich,freundlich und verbindlich gehst Du Deinen berechtigten Weg.


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