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Ich hoffe es findet sich noch jermand der dabei war und es bezeugen kann. DANKE !!!
Habe nur am Rande gesehen, dass die Polizei immer mal wieder dazwischen ging. An dich kann ich mich nicht erinnern. Allerdings waren doch soooo viele Kameras zu sehen - da dürftest du doch auch irgendwo zu sehen sein, oder?
Was ich nicht ganz verstehe: Du sagst, dass du bereits Bewährung hast und dennoch hälst du dich nach dem Spiel an einem Ort auf, wo es mit 100%er Wahrscheinlichkeit zu (kleinen) Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans oder der Polizei kommt. Und so wie es sich für mich anhört, standest du nicht 50 Meter entfernt (was möglicherweise angebracht wäre), sondern mitten drin...?
Er hat offensichtlich Angst durch eine Anzeige gegen seine Bewährungauflagen zu verstoßen und in den Knast zu kommen.
Da du ja offensichtlich schon schwerwiegendere Verfahren gehabt hast, solltest du da ja eigentlich auch schon einen kennen.
Sobald dann was schriftlich kommt, kann der ja Akteneinsicht beantragen und du weißt, wie es aussieht..
Ansonsten liest sich das leider recht merkwürdig. Vorbestraft, quasi zum ungünstigen Zeitpunkt genau da wo was los war und dies alles nur wegen einer günstigen Pommes!
Da Du weist das es diese wie Du es nennst "kleineren Auseinandersetzungen" immer zu dieser Zeit nach den Spielen an dieser Stelle gibt, kannst Du mir nicht erzählen das Du rein zufällig dort warst um die günstigen Pommes zu essen.
Das Du kein Kind von Unschuld bist zeigt die Tatsache das Du eine Bewährungsstrafe bekommen hast.
Und bei solchen Aussagen von Dir:
Zitat aus dem "Eure Erlebnisse aus Hamburg Thread":
"spiel war ok danach reeperbahn dann stress mit hsv fans bekommen..."
Bekommt das ganze doch einen faden beigeschmack.
Natürlich bleibt immer (Das hat die vergangenheit gezeigt) die möglichkeit das Du wirklich zu unrecht festgehalten, bzw. wie von Dir geschrieben zu unrecht mit dem Knüppel geschlagen wurdest, allerdings sieht es meiner Meinung nach hier eher danach aus das Du einfach - aus welchen Gründen auch immer - Scheiße gebaut hast und Dir jetzt Sorgen um den Widerruf Deiner Bewährungsstrafe machst.
Wie geschrieben ist das nur meine Meinung, ich wünsche Dir aber das ich damit nicht recht habe.
Mutmassungen, Vermutungen und ähnliches sind hier sicher nicht hilfreich.
Bitte konkret bei dem Zwischenfall bleiben.
Danke.
Durch eine Anzeige kann das ja nun gottseidank nicht geschehen. Rauskommen müsste ja schon erstmal was bei derselben.
Das ist ein riesiger Fehler. Das Ziel eines Strafverteidigers in solchen Sachen ist die Einstellung des verfahrens. Diese kann aber nur erreicht werden, bevor die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung über eine Anklage bzw. einen Strafbefehl getroffen hat. Der wesentliche Vorteil der Einschaltung eines Anwaltes jetzt und sofort ist, dass er von Anfang an Akteneinsicht bekommt, und so auf den Gang des Verfahrens einwirken kann.
Auf gar keinen Fall solltest du weitere Angaben zur Sache machen, ohne mit einem Strafverteidiger Rücksprache genommen zu haben. Gerade, wenn eine Strafaussetzung zur Bewährung offen ist, solltest du keinen Quatsch machen und diese riskieren.
Sei mir nicht böse, aber wenn ich Bewährung habe, dann sind 2€ Pommes ein Scheiß Geschäft am Gleis!
Und ganz nebenbei, es ist halt so, dass manchen Leuten irgendwie aus "Zufall" immer wieder was passiert, anderen Leuten nicht. Woran liegt das deiner Meinung nach?
Muss irgendwie damit zu tun haben, dass du vielleicht manchmal zu oft Ausschau nach billigen Pommes an falschen Orten hältst.
Ansonsten kann ich deine Angst verstehen. Wenn du erst mal eine einschlägige Verurteilung hast und dann wieder wegen dem gleichen Mist angezeigt wirst, stehen die Karten oft einfach richtig schlecht.
Wie lange hast du denn gekriegt beim letzen Mal?
Es ist Usus, dass ein Richter, bei mehreren Anzeigen für gleiche oder ähnliche Delikte dazu tendiert, dem jeweiligen Angeklagten wenig Glauben zu schenken.
Es ist weiterhin Usus, dass den Leuten dann -auch von Anwälten- geraten wird, Schuld einzugestehen um den Richter milde zu stimmen und einigermaßen glimpflich davon zu kommen.
Was auf einem anderen Blatt steht, ist die Sache mit der Gefahr in die man sich begibt.
Es gibt einfach Milieus in denen die Verwicklung in eine Straftat relativ wahrscheinlich ist. Anwesenheit und Verwicklung in diese Milieus bedeutet dann eben, dass man diese Gefahr bewusst in Kauf nimmt. So man sich dessen bewusst ist.
Wichtig ist hier IMHO, dass Mensch fähig wird solche Milieus zu identifizieren.
Nicht weil diese Milieus per se schlecht sind, sondern weil niemand in den Knast will.
Auch wenn das eine Einschränkung von Freiheit bedeutet: Im Zweifelsfall hilft "Finger weg" bzw. "weg bleiben" hier am besten!
Wichtig für dich ist jetzt, wie stefank schon sagte:
Schnabel gegenüber der Polizei halten, nichts aussagen, auf Ladungen zur Polizei nicht reagieren, also nicht hingehen und einfach abwarten, bis die Sache (wenn überhaupt) bei der Staatsanwaltschaft landet und was diese unternimmt.
Erst wenn die Staatsanwaltschaft den Vorgang bearbeitet kann man als Anwalt Akteneinsicht erhalten.
Also: wenn du mit dem Gang zum Anwalt abwarten willst, ob die Staatsanwaltschaft tätig wird, ist das in Ordnung, denn die Anwälte kassieren gleich..
Sobald du etwas schriftliches von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommst, etwa einen Strafbefehl oder eine Ladung zum Gerichtstermin, solltest du allerdings s o f o r t zum Anwalt. Meist beginnen dann auch Fristen zu laufen, z.B. beim Strafbefehl hast du nur 2 Wochen Einspruchsfrist; wenn du die vertrödelst ist der Ofen aus und du bist verknackt. Du kannst natürlich auch selbst gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch einlegen. Aber Akteneinsicht kann nur ein Anwalt erhalten und so feststellen, was die überhaupt gegen dich in den Händen haben.