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Petition – Pfefferspray

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....den Einsatz von Pfefferspray (bzw. Reizmitteln mit dem Wirkstoff Capsaicin und PAVA) seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

Auch dafür dann bitte hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17847
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[...]mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

ab da hat die petition schon kaum eine wirkung mehr, sollte sie sich durchsetzen. :neutral-face
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Cino schrieb:
[...]mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

ab da hat die petition schon kaum eine wirkung mehr, sollte sie sich durchsetzen. :neutral-face  


Haha und dann wird jeder der Pfeffersprey in die Augen bekommen hat wegen versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt, schließlich dürfen die Polizisten es ja nur in Notwehr nutzen.
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bla_blub schrieb:
Cino schrieb:
[...]mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

ab da hat die petition schon kaum eine wirkung mehr, sollte sie sich durchsetzen. :neutral-face  


Haha und dann wird jeder der Pfeffersprey in die Augen bekommen hat wegen versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt, schließlich dürfen die Polizisten es ja nur in Notwehr nutzen.  


Und natürlich stellt sich dann im Zuge des Ermittlungsverfahrens auch heraus, dass sie es in Notwehr verwendet haben.
Cino hat schon Recht.
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Cino schrieb:
[...]mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

ab da hat die petition schon kaum eine wirkung mehr, sollte sie sich durchsetzen. :neutral-face  


Das ist dann wie bei den überzogenen Polizeieinsätzen bei Bundesligaspielen, die finden schon Begründungen warum sie so auftreten, das war bis jetzt in jedem Unrechtsstaat so.
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bla_blub schrieb:
Cino schrieb:
[...]mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten.

ab da hat die petition schon kaum eine wirkung mehr, sollte sie sich durchsetzen. :neutral-face  


Haha und dann wird jeder der Pfeffersprey in die Augen bekommen hat wegen versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt, schließlich dürfen die Polizisten es ja nur in Notwehr nutzen.  


nein, aber für jemanden, der am längeren hebel sitzt ist es ein leichtes ein paar verdächtige zu nennen und den rest als kollateralschaden darzustellen. außerdem kann man notwehr weit auslegen.
beispiel:
wann beginnt für dich notwehr?
wenn dir jemand aggressiv gegenübertritt?
wenn dieser gewaltanbahnende posen ausübt, die faust erhebt oder in die tasche greift (könnte sich ja ne waffe unter der jacke befinden)?
oder ist notwehr für dich erst dann gegeben, wenn jemand tatsächlich gewalt in form von schlägen, tritten oder mehr anwendet?

ich versichere dir, dass es zu jeder situation jemanden gibt, jeder legt notwehr anders aus.

und genau da liegt der hund begraben. das das wort eines beamten dem eines bürgers gegenüber vor gericht mehr gewicht hat brauche ich an dieser stelle nicht zu betonen.

daher wäre die einzige konsequenz reizgaseinsätze zu vermeiden, dieses aus dem repertoire der beamten zu streichen. aber was käme stattdessen? diese teaserwaffen?
um himmelswillen...

eine für mich logische und sinnvolle maßnahme wäre definitiv die kennzeichnungspflicht. darüber hinaus auf jeden fall einsatzleiter, die gewillt sind einen gewaltfreien kompromiss mit der bevölkerung zu suchen. denn genau diese müssen besonders sensibel für entsprechende einsätze sein, befehlskette und so.
für mich ist diese petition zwar gut gemeint, bekämpft aber wie auf der anderen seite z.b. ein gefordertes alkoholverbot nicht die ursachen sondern die symptome.
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@cino
eine für mich logische und sinnvolle maßnahme wäre definitiv die kennzeichnungspflicht. darüber hinaus auf jeden fall einsatzleiter, die gewillt sind einen gewaltfreien kompromiss mit der bevölkerung zu suchen. denn genau diese müssen besonders sensibel für entsprechende einsätze sein, befehlskette und so.


ja ja, da bin ich voll auf deiner seite,
und was die ursachenbekämpfung betrifft, ist aus meiner sicht in diesem staat eine generationen angelegenheit, aber ok, wäre gerne bei der ersten stunde mit dabei!
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Cino schrieb:
bla_blub schrieb:

Haha und dann wird jeder der Pfeffersprey in die Augen bekommen hat wegen versuchter schwerer Körperverletzung angezeigt, schließlich dürfen die Polizisten es ja nur in Notwehr nutzen.  


nein, aber für jemanden, der am längeren hebel sitzt ist es ein leichtes ein paar verdächtige zu nennen und den rest als kollateralschaden darzustellen. außerdem kann man notwehr weit auslegen.


Nichts anderes wollte ich sagen.

Wie du richtig gesagt hast, muss ein Polizist auch in der Lage sein sich ohne den Gebrauch seiner Schusswaffe zu verteidigen und hierbei ist das Reizgas die wohl naheliegenste Methode. Verantwortungsvoller Umgang ist der einzige richtige Weg.
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Contra Pfefferspray - pro Taser!  


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