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Rechtsfrage wg. Abmahnung/Unterlassungserklärung

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So, jetzt haben Sie mich auch „erwischt“!

Gestern (19.01.09) lag ein Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf aus München im Briefkasten mit einer Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen sowie eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Es wird mir zur Last gelegt, dass ich für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Repertoire über eine Tauschbörse verantwortlich sei.

Dann wird eine Unterlassungserklärung verlangt die bis zum 23.01.09 12:00Uhr zugesandt werden soll!
Und schlussendlich eine Zahlung in Höhe von 250€ Schadensersatz und 506€ Rechtsanwaltskosten!
Summa summarum 756,00€ bis zum 30.01.09.

Damit wären sämtliche Ansprüche ihrer Mandantschaft in vollem Umfang erledigt!

Nun meine Frage: Wie ist damit umzugehen? Die Fristen alleine sind doch schon ein Witz, oder?
Im Netz findet man zwar so einiges zu den besagten Anwälten, allerdings nichts Konkretes!
Hat jemand anderes schon mal von den Jungs Post bekommen?

Grüße Horst
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hi!

man ich hab auch son scheißbrief gekriegt!

wie bist du jetzt damit umgegangen?
die frist ist wirklich ein witz!

gruß
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Klar, die Keule, sprich die Höhe der Summe ist etwas hoch.

Aber hier geht es um eine gewerbliche Verwendung, völlig OK dass hier nicht erst nett angefragt wird das geklaute Photo liebenswürdigerweise zu entfernen


Jemand der ein Kosmetikstudio besitzt muß einfach etwas seriöser arbeiten und genauer darauf achten ob alles OK ist als jemand der ne Fanseite bastelt.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wünsche Deiner Freundin trotzdem dass sie nur ein kleines Lehrgeld bezahlt, Ihre Lektion dürfte sie gelernt haben.
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Horst_Schlämmer schrieb:
So, jetzt haben Sie mich auch „erwischt“!

Gestern (19.01.09) lag ein Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf aus München im Briefkasten mit einer Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen sowie eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Es wird mir zur Last gelegt, dass ich für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Repertoire über eine Tauschbörse verantwortlich sei.

Dann wird eine Unterlassungserklärung verlangt die bis zum 23.01.09 12:00Uhr zugesandt werden soll!
Und schlussendlich eine Zahlung in Höhe von 250€ Schadensersatz und 506€ Rechtsanwaltskosten!
Summa summarum 756,00€ bis zum 30.01.09.

Damit wären sämtliche Ansprüche ihrer Mandantschaft in vollem Umfang erledigt!

Nun meine Frage: Wie ist damit umzugehen? Die Fristen alleine sind doch schon ein Witz, oder?
Im Netz findet man zwar so einiges zu den besagten Anwälten, allerdings nichts Konkretes!
Hat jemand anderes schon mal von den Jungs Post bekommen?

Grüße Horst


Herzlichen Glückwunsch. Du bist gerade in die sog. L*o*g*i****p-Falle getappt. Lass mich raten, Dein Provider ist T-Online ?

Einen Tipp hier an alle: Finger weg von eMule & Co. Viele Wege führen nach Rom, aber dieser Weg hier über P2P Tauschbörsen ist steinig und gefährlich. Eine bestimmte Firma legt in diesem Fall eine Datei Ihres Auftraggebers in die Tauschbörsen und lauscht quasi, d.h. registriert alle Zugriffe auf diese Datei. Dann geht Deine Verstoß an die Bundesanwaltschaft, die das Verfahren aber meist wegen Geringfügigkeit und der Richtlinie "Keine Kriminalisierung der Schulhöfe" einstellt. Und jetzt kommt's - erst jetzt kommt die Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag des sog. Geschädigten handelt, an Deine kompletten Kontaktdaten ran und das Ergebnis hältst Du aktuell in der Hand - eine Zivilklage.

Ich habe mich mit diesen Dingen in der Vergangenheit sehr ausführlich beschäftigt. Es gibt auf gulli.de einen sehr lesenswerten Forumsbeitrag, dem ich jeden ans Herz lege. Leider liegt mir der Link nicht vor, aber über google solltest Du den Artikel finden. Auch das hier macht auf mich einen sehr seriösen Eindruck http://www.blogspan.net/1021-abmahnung-wegen-filesharing-faq-zum-thema-auf-gullicom.html.

Ich kann Dir sagen, dass es zu 90% Leute betrifft, die bei der Telekom waren. Seit dem 01.01.09 müssen alle Provider loggen und das Downloadverhalten 6 Monate speichern. Lasst Euch gesagt sein, dass noch keiner der abgemahnten Leute vor's Gericht gezogen wurde. Zumindest kenne ich niemanden und habe bisher daovn nirgends lesen können. In meinem engen Freundeskreis weiß ich aber, dass er die Unterlassungserklärung modifiziert an den Kläger zurückgeschickt hat. Dort hat er den Standort der Klage auf Frankfurt am Main festgelegt, hat alle Kosten gestrichen sowie den Passus des Eigengeständnis. Weiterhin hat er dies damit begründet, dass er nicht sicher stellen kann, wer diese Datei heruntergeladen hat. Wie auch immer, die mahnen und mahnen, und jetzt hat sich halt ein Inkassobüro eingeschaltet - und die mahnen, und mahnen, und mahnen und drohen. Aber es passiert nix.
Ich will hier jetzt niemanden dazu animieren, nix zu unternehmen. Aber der überwiegende Teil, der gar nicht auf die Abmahnung reagiert hat, hat nie wieder was von besagter Anwaltskanzlei gehört.

Geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Und meidet eMule & Co. Wer mehr erfahren möchte kann sich gerne mit mir per PN in Verbindung setzen.
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Eintracht-Laie schrieb:
Klar, die Keule, sprich die Höhe der Summe ist etwas hoch.

Aber hier geht es um eine gewerbliche Verwendung, völlig OK dass hier nicht erst nett angefragt wird das geklaute Photo liebenswürdigerweise zu entfernen

Jemand der ein Kosmetikstudio besitzt muß einfach etwas seriöser arbeiten und genauer darauf achten ob alles OK ist als jemand der ne Fanseite bastelt.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wünsche Deiner Freundin trotzdem dass sie nur ein kleines Lehrgeld bezahlt, Ihre Lektion dürfte sie gelernt haben.

Ich habe ja nicht/kaum bestritten, dass die Verwendung des Photos nicht OK war, und dafür haben wir auch bereits Entschädigung - wie gesetzlich vorgesehen - an den Urheberrechtsbesitzer bezahlt. Und dieser Betrag macht den kleinsten Teil an der ganzen Summe aus.

Was noch offen und in Klärung ist, ist die - meiner Meinung nach - deutlich überhöhte Forderung des gegnerischen Rechtsanwaltes bezüglich seines Honorares für einen Brief, den er vermutlich serienbriefmässig raushaut. Das ist, was mich am meisten an der Sache stört.
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habe einen Beitrag im Arte gesehen, da ist ein Dr. Thoman Mann, Anwalt in Berlin, ein zweifelhafter Abmahner, die im Ebay ein Wunderland von Nichtsahnenden vorfinden.

Gerade bei Fotos und Wiederrufbelehrungen.

Schau mal http://alt.rotglut.org/nachricht,673,Ist+Dr.+Thomas+Mann+ein+Nachfolger+Gravenreuths
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habe heute auch von den rechtsanwälten waldorf ein schrieben bekommen. mir wird das selbe zur last gelegt wie oben genannt bei Horst Schlämmer.
Wollte mal hören wie ihr damit umgegangen seit bzw was ihr gemacht habt?
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MrBoccia schrieb:
Mannheim schrieb:
MrBoccia schrieb:
Ach, ich bestreite ja nicht, dass man Bilder selber machen soll (machen wir auch sonst immer, nur halt in diesem einen Fall nicht), mir ist auch klar, dass der "Mitbewerber" ein Recht am eigenen Bild geltend machen kann, mir gehts ja vor allem darum, wie man sich jetzt am klügsten verhält (vor allem in Anbetracht der Forderung, die ich deutlichst übertrieben finde, bei einem Produkt, das 30 Euro kostet und bislang grade 1 oder 2 mal verkauft wurde - so schnell kam nämlich der Brief des Anwalts (kurioserweise einer, der gerne gegen diese Abmahnwelle eintritt)).

Unterlassungserklärung unterschreiben? Passagen rausstreichen? Forderung bezahlen und zur eigenen Blödheit gratulieren? Anwalt netten Brief schreiben und versuchen die Höhe der Forderung zu veringern?

klar ist das ärgerlich....
aber stell dir mal vor, so ne sache würde nur 20 euro kosten.... da würde keiner mehr was selbst machen und die gerichte hätten nur noch mit abmahnungen zu kämpfen.

schau dir einfach mal meinen letzten link an, da werden alle deine fragen beantwortet.

eine möglichkeit sehe ich da noch, aber da schreib mich lieber per pn an

sowas ist nicht nur ärgerlich, sowas ist Wegelagerei. Da kann man nicht mal direkt kontakten und sagen "Hallo, Sie haben da ein Bild von mir drinnen. Bitte rausmachen, sonst kostets was."

Nein, da wird gleich mal Kohle verlangt, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum eventuell entstandenen Schaden steht. Und dass man sich da nicht dagegen wehren kann, ärgert mich/uns am meisten.


Hm, MrBoccia. Da dürftest Du wenig Aussicht auf Erfolg haben, d.h. Du wirst zahlen müssen.

Und das ganze ist defintiv ärgerlich, weil Du einem weiteren Halsabschneider in die Falle getappt bist. Diese sog. Anwälte handeln nicht mal im Auftrag des Urhebers, sondern sie grasen eBay nach solchen Urheberschutzverletzungen ab. Die machen nix anderes als das - den lieben langen Tag lang. Die Anwälte, die sich hierauf spezialisiert haben sind nichts weiter als Halsabschneider. Sie handeln zwar im Rahmen des Gesetzgebung, sind dem Gesetzgeber aber schon seit längerem ein Dorn im Auge.

Die gleiche Vorgehensweise haben im übrigen auch die Anwälte, die die Tauschbörsen nach Urheberverletzungen abgrasen. Da werden sogar gefakte Titel zum Download von den Anwälten selbst bzw. von einer "netten" Firma in der Schweiz angeboten. Und wehe man lädt dort auch nur einen Schnipsel herunter. Schon hat man eine Nachricht im Briefkasten, die einem erstmal Angst und Bange werden läßt. Nur hier verhält sich es ein klein wenig anders, d.h. das Urheberrecht in Tauschbörsen hat immer noch graue Zonen  - und so werden dort auch nur wenige nach Massenabmahnungen seitens eines Anwaltbüros abkassiert.

Zahl die Strafe und vergewissere Dich, dass Du in Zukunft nur eigene Fotos als Produktbeschreibung hochlädst.
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Max_Merkel schrieb:
Hm, MrBoccia. Da dürftest Du wenig Aussicht auf Erfolg haben, d.h. Du wirst zahlen müssen.

Und das ganze ist defintiv ärgerlich, weil Du einem weiteren Halsabschneider in die Falle getappt bist. Diese sog. Anwälte handeln nicht mal im Auftrag des Urhebers, sondern sie grasen eBay nach solchen Urheberschutzverletzungen ab. Die machen nix anderes als das - den lieben langen Tag lang. Die Anwälte, die sich hierauf spezialisiert haben sind nichts weiter als Halsabschneider. Sie handeln zwar im Rahmen des Gesetzgebung, sind dem Gesetzgeber aber schon seit längerem ein Dorn im Auge. ... Zahl die Strafe und vergewissere Dich, dass Du in Zukunft nur eigene Fotos als Produktbeschreibung hochlädst.

werter Max, wie du erkennen kannst, ist mein Beitrag fast schon 1 Jahr alt - trotzdem Dank für deine Anmerkungen. Seitdem ist aber Dank Forumsbeistand einiges passiert, das ich aber hier nicht breittreten möchte.
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Der werte Herr Waldorf und ein Kollege, der Herr Frommer treiben sich mal wieder rum. Ein Familienangehörige hat jetzt auch so ein tolles schreiben bekommen...Ich könnte echt drüber kotzen, dass es Anwälte gibt die gering verdienden Menschen fast 1.000€ abknöpfen wollen.
Da wird zulast gelegt, dass man eine Musikdatei (da steht noch nicht mal von welchem Künstler) zum Upload zur Vefügung gestellt haben soll.
Die Frist sind sowas von knapp das man sich gar nicht mal richtig mit einpaar Anwälten zusammensetzen kann, um mal in Ruhe das Problem aufzurollen, bzw. genau zu besprechen, wie man vorgeht. Vor allem wenn man überlegt, dass die betroffenen Personen wohl in den ersten paar Stunden evtl. sogar nächsten Tagen so etwas von geschockt sind, machen mich diese Anwälte noch wütender...
Meine Frage ist jetzt, was wird wohl noch auf die betroffene Person hinzu kommen? Hat jemand schon die Geschichte ausgestanden?
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RebellionFFM schrieb:
Der werte Herr Waldorf und ein Kollege, der Herr Frommer treiben sich mal wieder rum. Ein Familienangehörige hat jetzt auch so ein tolles schreiben bekommen...Ich könnte echt drüber kotzen, dass es Anwälte gibt die gering verdienden Menschen fast 1.000€ abknöpfen wollen.
Da wird zulast gelegt, dass man eine Musikdatei (da steht noch nicht mal von welchem Künstler) zum Upload zur Vefügung gestellt haben soll.
Die Frist sind sowas von knapp das man sich gar nicht mal richtig mit einpaar Anwälten zusammensetzen kann, um mal in Ruhe das Problem aufzurollen, bzw. genau zu besprechen, wie man vorgeht. Vor allem wenn man überlegt, dass die betroffenen Personen wohl in den ersten paar Stunden evtl. sogar nächsten Tagen so etwas von geschockt sind, machen mich diese Anwälte noch wütender...
Meine Frage ist jetzt, was wird wohl noch auf die betroffene Person hinzu kommen? Hat jemand schon die Geschichte ausgestanden?


Schau mal hier rein: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkurs-fuer-neuabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html GRÜNDLICH und GENAU durchlesen bitte.

Ergänzend dazu kannst du dir danach: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html anschauen.
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ChristianW. schrieb:
RebellionFFM schrieb:
Der werte Herr Waldorf und ein Kollege, der Herr Frommer treiben sich mal wieder rum. Ein Familienangehörige hat jetzt auch so ein tolles schreiben bekommen...Ich könnte echt drüber kotzen, dass es Anwälte gibt die gering verdienden Menschen fast 1.000€ abknöpfen wollen.
Da wird zulast gelegt, dass man eine Musikdatei (da steht noch nicht mal von welchem Künstler) zum Upload zur Vefügung gestellt haben soll.
Die Frist sind sowas von knapp das man sich gar nicht mal richtig mit einpaar Anwälten zusammensetzen kann, um mal in Ruhe das Problem aufzurollen, bzw. genau zu besprechen, wie man vorgeht. Vor allem wenn man überlegt, dass die betroffenen Personen wohl in den ersten paar Stunden evtl. sogar nächsten Tagen so etwas von geschockt sind, machen mich diese Anwälte noch wütender...
Meine Frage ist jetzt, was wird wohl noch auf die betroffene Person hinzu kommen? Hat jemand schon die Geschichte ausgestanden?


Schau mal hier rein: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkurs-fuer-neuabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html GRÜNDLICH und GENAU durchlesen bitte.

Ergänzend dazu kannst du dir danach: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html anschauen.


Habe es mir genau angeschaut und immer wieder von der modifizierten Unterlassungserklärung gelesen und das es da welche im Internet als Vorlage geben würde, die aber dann von einigen Leuten als zu grob bezeichnet werden. Von daher gibt es da ungewissheiten, weswegen jetzt meine Mutter schon einen anderen Anwalt hinzugezogen hat, den ich aber für ziemlich überteuert halte
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RebellionFFM schrieb:
ChristianW. schrieb:
RebellionFFM schrieb:
Der werte Herr Waldorf und ein Kollege, der Herr Frommer treiben sich mal wieder rum. Ein Familienangehörige hat jetzt auch so ein tolles schreiben bekommen...Ich könnte echt drüber kotzen, dass es Anwälte gibt die gering verdienden Menschen fast 1.000€ abknöpfen wollen.
Da wird zulast gelegt, dass man eine Musikdatei (da steht noch nicht mal von welchem Künstler) zum Upload zur Vefügung gestellt haben soll.
Die Frist sind sowas von knapp das man sich gar nicht mal richtig mit einpaar Anwälten zusammensetzen kann, um mal in Ruhe das Problem aufzurollen, bzw. genau zu besprechen, wie man vorgeht. Vor allem wenn man überlegt, dass die betroffenen Personen wohl in den ersten paar Stunden evtl. sogar nächsten Tagen so etwas von geschockt sind, machen mich diese Anwälte noch wütender...
Meine Frage ist jetzt, was wird wohl noch auf die betroffene Person hinzu kommen? Hat jemand schon die Geschichte ausgestanden?


Schau mal hier rein: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkurs-fuer-neuabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html GRÜNDLICH und GENAU durchlesen bitte.

Ergänzend dazu kannst du dir danach: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html anschauen.


Habe es mir genau angeschaut und immer wieder von der modifizierten Unterlassungserklärung gelesen und das es da welche im Internet als Vorlage geben würde, die aber dann von einigen Leuten als zu grob bezeichnet werden. Von daher gibt es da ungewissheiten, weswegen jetzt meine Mutter schon einen anderen Anwalt hinzugezogen hat, den ich aber für ziemlich überteuert halte  


Die modifizierte Unterlassungserklärung wird, wenn man es nicht schafft sie falsch auszufüllen, was eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit sein sollte bei der Deppensicheren Anleitung , akzeptiert. Siehe beispielsweise auch hier: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49032-fiedler-mahnt-bushido-dateien-upload-ab-suche-betroffene-20.html#post528123 und die dort verlinkten Threads/Beiträge. Aber da deine Mutter jetzt eh schon einen Anwalt hinzugezogen hat, hat sichs wohl erledigt. Billiger wirds jetzt jedenfalls nicht. Man kann uU "nur" besser schlafen als wenn man die Sache an sich mit der ModUE einfach aussitzt. Die Wahrscheinlichkeit bei einem einmaligen Vergehen mit einer richtig ausgefüllten ModUE vor Gericht zu landen liegt irgendwo im 0,0000x%-Bereich. Vor Gericht gezerrt werden viel lieber die, die

- Mehrere Abmahnungen erhalten
- gar nicht reagieren
- falsch reagieren "Das war mein Kind" "Das war bestimmt jemand anderes" "Mein WLAN wurde bestimmt gehackt" "Das ist gar nicht meine IP" "Beweisen sie mir das doch erstmal!" u.ä. sind wohl mit die schlimmsten und schlechtesten Reaktionen

Natürlich wird mir jetzt einer der bekannten Forenanwälte widersprechen und zur Einzelfallprüfung auf jeden Fall zu einem Anwalt raten. Kann ich verstehen. Ihr müsst ja auch euer Geld verdienen  ,-)
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@ChristianW.
Wie in jeder anderen Lebenslage auch, ist nicht der Gang zum Fachmann, sondern ein Blick ins Netz die bessere Wahl. Da wird Dir niemand widersprechen.
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@Misanthrop: Gute Antwort, ehrlich. Schlussendlich muss eh jeder das machen, was er für richtig hält. Manch einer rennt panisch zu seinem Familienanwalt der dann Aussagen tätigt a la "Da kann man nichts machen, zahlen Sie einfach". Manch anderer schaffts wirklich einen Anwalt für das richtige Fachgebiet heraus zu suchen der dann für nur ~100 EUR die ModUE versendet und anschließend wartet man dort dann genauso, als würde man es selbst machen. Wiederum manch anderer schickt direkt ein ganzes ModUE-Paket ab, wo man "rein vorsorglich" auch für 50+ andere Werke seine Unschuld beteuert und entsprechend etwas mehr bei seinem Anwalt zahlt. Mir selbst ists doch im Endeffekt recht egal, wer was macht.
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ChristianW. schrieb:
@Misanthrop: Gute Antwort, ehrlich. Schlussendlich muss eh jeder das machen, was er für richtig hält. Manch einer rennt panisch zu seinem Familienanwalt der dann Aussagen tätigt a la "Da kann man nichts machen, zahlen Sie einfach". Manch anderer schaffts wirklich einen Anwalt für das richtige Fachgebiet heraus zu suchen der dann für nur ~100 EUR die ModUE versendet und anschließend wartet man dort dann genauso, als würde man es selbst machen. Wiederum manch anderer schickt direkt ein ganzes ModUE-Paket ab, wo man "rein vorsorglich" auch für 50+ andere Werke seine Unschuld beteuert und entsprechend etwas mehr bei seinem Anwalt zahlt. Mir selbst ists doch im Endeffekt recht egal, wer was macht.  


Mal aus fachlicher Sicht: Du hast selbstverständlich recht. Die modifizierte Unterlassungserklärung kann auch der interessierte Laie mit entsprechender guter Anleitung aus dem Internet selbst abgeben. Allerdings sind sehr viele Anleitungen im Netz unterwegs, und wirklich nicht alle sind gut.
Doch der Gang zum Anwalt hat noch andere Vorteile. Tatsächlich ist der Familienanwalt hier oft nicht die richtige Wahl, weil er in vielen Fällen noch nicht mit Abmahnfällen betraut war und einfach zuwenig Ahnung hat. Da wird dann zur Zahlung geraten, oder zum Vergleich. Leider werden gerade hier auch Honorare nach der Gebührenordnung verlangt, die in diesen Fällen überhöht sind.
Die Fachleute auf diesem Gebiet bieten das von dir angedeutete und auch von mir bevorzugte Modell an, die Sache für 100 Euro pro Einzelfall oder pauschal 500 Euro für eine unbegrenzte Anzahl von Abmahnungen zu erledigen. Anders als von dir dargestellt, besteht die Leistung aber nicht lediglich in der Abgabe der UE. Viel wichtiger ist das darauf folgende Zahlungsabwehrschreiben. Nachdem die UE nämlich akzeptiert wurde, kommt die Gegenseite und will nun auch Schadenersatz und Anwaltskosten haben, oft als pauschalierten Gesamtbetrag.
Hier kommt nun das genannte Abwehrschreiben ins Spiel. Abgestimmt auf den Einzelfall werden die vermeintlichen Ansprüche zerpflückt. Der Vorteil: Manchmal kommt danach von der Gegenseite noch ein Schreiben. Dann verfällt die Sache aber in den Dornröschenschlaf und man hört nichts mehr.
Ohne diese Vorgehensweise bombardiert einen die Gegenseite noch jahrelang in regelmäßigen Abständen mit Drohschreiben. Es passiert zwar nie etwas, aber manche Leute nervt das. Bei dem o.g. Modell hat man für relativ wenig Geld seine Ruhe.
Wem das Generve nichts ausmacht, kann aber tatsächlich die 100 Euro sparen und nach Abgabe der UE gar nichts tun. Kommt eben drauf an, was einem wichtiger ist - die 100 Euro oder seine Ruhe zu haben.


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