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Wer weiß es? Kindesunterhalt

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Ein Kumpel von mir zahlt für seine Tochter Kindesunterhalt. Dieser ist jedoch steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Warum eigentlich?

Der Betreuungsunterhalt für die Mutter zum Beispiel kann in voller Höhe als Sonderausgaben einkommensmindernd abgesetzt werden!?

Wieso diese Ungleichbehandlung?

Wenn ich ein Patenkind in Afrika unterstütze, kann dieses als Spende einkommensmindernd abgesetzt werden. Die eigenen Kinder nicht???

Kein Wunder, dass es immer mehr Kinderarmut bei uns gibt... Meinem Kumpel bleibt gerade mal der Selbstbehalt von ca. 1000 €, ein Wunder, dass überhaupt noch Kinder gezeugt werden...
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Kinderarmut...Kapier ich nicht...wäre er noch bei seiner family müsste er doch auch für sein Kind zahlen...

Zur Steuer schau mal HIER
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ElStefano schrieb:
Kinderarmut...Kapier ich nicht...wäre er noch bei seiner family müsste er doch auch für sein Kind zahlen...


- zwei Wohnungen
- evtl zwei Autos
- höhere Lebenshaltungskosten (oder warum sonst bekommt ein zusammenlebendes Paar weniger Harz 4 als wenn beide alleine wohnten?)
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ElStefano schrieb:
Kinderarmut...Kapier ich nicht...wäre er noch bei seiner family müsste er doch auch für sein Kind zahlen...

Zur Steuer schau mal HIER  


Ähm, das war jetzt gar nicht die Frage...

Ich meinte: warum die Ungleichbehandlung zwischen Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt?

Zur Kinderarmut hat ja Luzbert schon einige Gedankenanregungen hinterlassen. Und ich merke Du hast Dir über dieses Thema noch niemals Gedanken gemacht... aber Hauptsache mal was abgesondert...  

Zu Deiner Info (falls es Dich wirklich interessiert): www.vaeternotruf.de

Viel Spaß
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Troubadix schrieb:
Ein Kumpel von mir zahlt für seine Tochter Kindesunterhalt. Dieser ist jedoch steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Warum eigentlich?

Kann ein Vater in einer "intakten" Familie das Geld für die Wohnung, Kleidung und Ernährung seiner Tochter als Sonderausgaben absetzen?

Der Betreuungsunterhalt für die Mutter zum Beispiel kann in voller Höhe als Sonderausgaben einkommensmindernd abgesetzt werden!?

Langsam, Langsam. So wie du das schreibst ist das Schmarrn!
Da gibt (sehr vereinfacht für die Laien dargestellt) mehrere Möglichkeiten:
a)Abzug als außergewöhnliche Belastung, Einkünfte des Empfängers werden angerechnet
b) Abzug des Unterhalts als Sonderausgaben, Empfänger muss diese Versteuern
c) Keine Berücksichtigung in der Steuererklärung von Beiden Ehepartnern, wie in intakten Familien auch


Wenn ich ein Patenkind in Afrika unterstütze, kann dieses als Spende einkommensmindernd abgesetzt werden. Die eigenen Kinder nicht???

Das ist doch eine ganz andere Nummer. Hier gibt es doch gar keine rechtliche Verpflichtung. Absetzbar, weil es eine Spende ist, die du freiwillig leistest.

Ich kenn da so einen Spruch:
Wer f.cken will, muss dafür gerade stehen,
oder schnellstens in die Fremdenlegion gehen.

Kein Wunder, dass es immer mehr Kinderarmut bei uns gibt... Meinem Kumpel bleibt gerade mal der Selbstbehalt von ca. 1000 €, ein Wunder, dass überhaupt noch Kinder gezeugt werden...

Komisch, es soll auch Familien geben, die zusammen nur 1.000 Euro im Monat haben.....
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FanTomas schrieb:
Troubadix schrieb:
Ein Kumpel von mir zahlt für seine Tochter Kindesunterhalt. Dieser ist jedoch steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Warum eigentlich?

Kann ein Vater in einer "intakten" Familie das Geld für die Wohnung, Kleidung und Ernährung seiner Tochter als Sonderausgaben absetzen?

Der Betreuungsunterhalt für die Mutter zum Beispiel kann in voller Höhe als Sonderausgaben einkommensmindernd abgesetzt werden!?

Langsam, Langsam. So wie du das schreibst ist das Schmarrn!
Da gibt (sehr vereinfacht für die Laien dargestellt) mehrere Möglichkeiten:
a)Abzug als außergewöhnliche Belastung, Einkünfte des Empfängers werden angerechnet
b) Abzug des Unterhalts als Sonderausgaben, Empfänger muss diese Versteuern
c) Keine Berücksichtigung in der Steuererklärung von Beiden Ehepartnern, wie in intakten Familien auch


Wenn ich ein Patenkind in Afrika unterstütze, kann dieses als Spende einkommensmindernd abgesetzt werden. Die eigenen Kinder nicht???

Das ist doch eine ganz andere Nummer. Hier gibt es doch gar keine rechtliche Verpflichtung. Absetzbar, weil es eine Spende ist, die du freiwillig leistest.

Ich kenn da so einen Spruch:
Wer f.cken will, muss dafür gerade stehen,
oder schnellstens in die Fremdenlegion gehen.

Kein Wunder, dass es immer mehr Kinderarmut bei uns gibt... Meinem Kumpel bleibt gerade mal der Selbstbehalt von ca. 1000 €, ein Wunder, dass überhaupt noch Kinder gezeugt werden...

Komisch, es soll auch Familien geben, die zusammen nur 1.000 Euro im Monat haben.....



Nicht immer ist der Vater Schuld wenn eine Beziehung in die Brüche geht... Schöne Verallgemeinerung - Respekt...

Komisch auch, wie manche auf meine Frage reagieren...

Warum die stuerliche Ungleichbehandlung zwischen Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt? Gibt es hierzu Urteile? Abhandlungen oder wird das als gegeben hingenommen? Ich möchte dass nur verstehen.

Und noch etwas schönes für FanThomas:

Samenspender sind in Deutschland Unterhaltspflichtig, d.h. würde ein Kind seinen biologischen Vater (Spender) ausfindig machen, wäre dieser zu Unterhalt verpflichtet, da er der biologische Vater ist... (Artikel auf SPON glaub ich)

Die Schweiz und die USA haben dieses Problem erkannt und aus der Welt geschafft, in Deutschland macht man die Augen zu...
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Achja, den Schmarrn hab ich vergessen:

Der Unterhalt wird beim Empfänger keineswegs versteuert...
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Troubadi schrieb:

Nicht immer ist der Vater Schuld wenn eine Beziehung in die Brüche geht... Schöne Verallgemeinerung - Respekt...
Komisch auch, wie manche auf meine Frage reagieren...



1. Hab ich irgendwo die Schuldfrage gestellt?
2. Was hat diese mit dem Unterhalt zu tun? Was kann das Kind für die Beziehungsgeschichten der Eltern? Warum sollten diese also auch beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden) Er spart ja das Geld jetzt in seinem eigenen Haushalt. Oder wendest du das Argument "aus den Augen, aus dem Sinn" an? Eigenartiges Rechtsverständnis nach dem Motto "Die Olle is schuld, soll sie auch sehen, wie sie den Balg durchbringt..."


Und noch etwas schönes für FanThomas:

Samenspender sind in Deutschland Unterhaltspflichtig, d.h. würde ein Kind seinen biologischen Vater (Spender) ausfindig machen, wäre dieser zu Unterhalt verpflichtet, da er der biologische Vater ist... (Artikel auf SPON glaub ich)

Die Schweiz und die USA haben dieses Problem erkannt und aus der Welt geschafft, in Deutschland macht man die Augen zu...



1. FanTomas ohne "h"
2. Warum was schönes für mich? Soll dieser Bezug eine Unterstellung sein?
3. Was haben Samenbanken (dort wird freiwillig Samen ausdrücklich zur Erzeugung von Kindern ohne rechtliche Ansprüche hingegeben) mit den Konzequenzen einer Beziehung (auch dort wird freiwillig Samen hingegeben, aber nicht umbedingt ausdrücklich zur Erzeugung von Kindernm, aber mit der Kenntnis der rechtlichen Konsequenzen)
Also was soll das für ein Argument mit der Samenbank sein, im Zusammenhang mit der Thematik deines "Kumpels". In Anführungszeichen, weil ich aufgrund deiner Reaktion fast glaube, mit dem "Kumpel" direkt zu kommunizieren..  
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Troubadix schrieb:
Achja, den Schmarrn hab ich vergessen:

Der Unterhalt wird beim Empfänger keineswegs versteuert...


Den "Schmarrn", den ich unter Buchstabe C als eine Möglichkeit genannt habe, nennt man "begrenztes Realsplitting", anwendbar bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG).  
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Ich korregiere mich dahingehend, daß ich dies unter Buchstabe "b" genannt habe. Aber nur dahingehend!!!!!
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Troubadix schrieb:
Ein Kumpel von mir zahlt für seine Tochter Kindesunterhalt. Dieser ist jedoch steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Warum eigentlich?

Der Betreuungsunterhalt für die Mutter zum Beispiel kann in voller Höhe als Sonderausgaben einkommensmindernd abgesetzt werden!?

Wieso diese Ungleichbehandlung?

Wenn ich ein Patenkind in Afrika unterstütze, kann dieses als Spende einkommensmindernd abgesetzt werden. Die eigenen Kinder nicht???

Kein Wunder, dass es immer mehr Kinderarmut bei uns gibt... Meinem Kumpel bleibt gerade mal der Selbstbehalt von ca. 1000 €, ein Wunder, dass überhaupt noch Kinder gezeugt werden...


weil in einer intakten Familie die Kosten die "durch" das Kind entstehen auch nicht abgesetzt werden können?

Es sind die eigenen Kinder verdammt! Was hat das mit Spenden zu tun??? Ich kann auch nicht behaupten das Geld, welches ich im Casino verzocke eigentlich ne Spende war... scheiß beispiel.. aber annähernd so nachvollziehbar wie deins...

Was hat Kinderarmut damit zu tun, das Deinem Kumpel nur 1.000€ bleiben? Da müsste man doch umgekehrt argumentieren, würde er mehr zahlen, gäbe es weniger Kinderarmut!
Ich weiß auch nicht was das mit der Geburtenrate zu tun haben soll? Man entscheidet sich doch nicht gegen die Zeugung eines Kindes, weil man evtl. in 10Jahren Unterhalt zahlen muss.. und das man die Konsequenzen seines Handelns und seiner Entscheidungen tragen muss ist einfach richtig!
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gotcha24 schrieb:

Man entscheidet sich doch nicht gegen die Zeugung eines Kindes, weil man evtl. in 10Jahren Unterhalt zahlen muss.. und das man die Konsequenzen seines Handelns und seiner Entscheidungen tragen muss ist einfach richtig!  
Nicht jede Zeugung, geschieht aus Überzeugung....
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Dieses war auf die Deinen schönen Spruch gemünzt. Und es hat sehr wohl rechtliche Auswirkungen auf den Spender!

Wieso spart es das Geld im eigenen Haushalt?

Wenn er ein Netto-Einkommen von 1.700,- EUR hat und davon seine Familie durchbringt ist das eine Sache.

Wenn aber von 1.700,- EUR 199,- EUR Kindesunterhalt und 501,- EUR Betreuungsunterhalt abdrücken muß, sich eine Wohnung anmieten muß etc. ist das eine andere...

Ich habe mich mit der Thematik beschäftigt, weil er a) seine Einkommensteuererklärung bei mir gemacht hat und b) weil ich selbst einen Sohnemann habe (der allerdings zusammen mit der Mutter bei mir wohnt   )

Bei der Recherche ist mir dann die o.g. Seite ins Auge gefallen die sehr viel Informationen bereithält. Es wird zwar auch auf die Problematik der nicht abzugsfähigkeit hingwiesen, allerdings kann ich nicht herausfinden WARUM dies so ist.

Deswegen meine Frage: Wer weiß es.

Ich wollte eigentlich gar keine Diskussion über den Unterhalt an sich, der ist auch in meinen Augen mehr oder weniger gerechtfertigt.
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Also versuchen wir es nochmal in Ruhe:

Troubadix schrieb:

Wieso spart es das Geld im eigenen Haushalt?

Ganz einfach: Weil sie nicht mehr da sind!


Wenn er ein Netto-Einkommen von 1.700,- EUR hat und davon seine Familie durchbringt ist das eine Sache.

Wenn aber von 1.700,- EUR 199,- EUR Kindesunterhalt und 501,- EUR Betreuungsunterhalt abdrücken muß, sich eine Wohnung anmieten muß etc. ist das eine andere...

Sagen wirs mal so: von den 1.700 Euro im ersten Fall füttert er die ganze Familie durch. im zweiten Fall auch. Der Unterschied: Er bezahlt im zweiten Fall einen gesetzlich geregelten Abschlag in einem Betrag, während im ersten Fall sich das über den Monat zusammenläppert.
In beiden Fällen muss er Miete für eine Wohnung zahlen. Oder bezahlt er im zweiten Fall zu dem Unterhalt noch die Miete für die Wohnung seiner (Ex-)Frau dazu? Nein, die muss sie selber aufbringen (eventuell aus dem Unterhalt, dann bleibt ihr halt weniger).


Ich habe mich mit der Thematik beschäftigt, weil er
a) seine Einkommensteuererklärung bei mir gemacht hat

O-ha! Dann solltest du dich aber bei den von mir oben aufgezählten Varianten wie begrenztes Realsplitting auskennen, wenn man als "Steuerberater" tätig ist, gerade bei Freunden......


b) weil ich selbst einen Sohnemann habe (der allerdings zusammen mit der Mutter bei mir wohnt   )
Bei der Recherche ist mir dann die o.g. Seite ins Auge gefallen die sehr viel Informationen bereithält. Es wird zwar auch auf die Problematik der nicht abzugsfähigkeit hingwiesen, allerdings kann ich nicht herausfinden WARUM dies so ist.

Ich bin ja auch Vater und ledig zusammenlebend, aber diese Seite ist ja nicht gerade als objektiv einzuschätzen.......


Ich wollte eigentlich gar keine Diskussion über den Unterhalt an sich, der ist auch in meinen Augen mehr oder weniger gerechtfertigt.


Das hatte sich am Anfang anderst gelesen.....  
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@FanThomas

Sie sind nicht verheiratet. Dementsprechend gibt es hier kein Splitting.

Er hat den Betreuungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung ansetzen können. Der Kindesunterhalt ist dann eben nicht als außergewöhnliche Belastung zu sehen, muß ich das so verstehen?

Und noch ebbes: Für meine Lebensgefährtin konnte ich diesen Betreuungsunterhalt auch ansetzen, obwohl wir zusammenleben. Da kann man sogar den monatlichen Höchstbetrag ansetzen, bei "externen" nur die jeweilige Zahlungshöhe...

Das ist das was ich nicht verstehe?
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ohne h

sorry...
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Troubadix schrieb:
@FanThomas

Sie sind nicht verheiratet. Dementsprechend gibt es hier kein Splitting.

OK, ging aus dem Ausgangspost nicht hervor, hatte ja geschrieben "Möglichkeiten vereinfacht dargestellt"


Er hat den Betreuungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung ansetzen können. Der Kindesunterhalt ist dann eben nicht als außergewöhnliche Belastung zu sehen, muß ich das so verstehen?

Ja, da das Kind auch in einer Familie nicht für seinen Unterhalt sorgen könnte. Die Ex könnte dies. Tut sie dies nicht, ist die Ex wortwörtlich eine außergewöhnliche Belastung, daher auch steuerlich so zu behandeln. In der Splittingveranlagung wirkt sich dies (Frau die nicht arbeitet) im doppelten Grundfreibetrag für den Ehemann-Verdienst als Familieneinkommen aus (Vereinfacht: Steuerklasse 3).

Und noch ebbes: Für meine Lebensgefährtin konnte ich diesen Betreuungsunterhalt auch ansetzen, obwohl wir zusammenleben. Da kann man sogar den monatlichen Höchstbetrag ansetzen, bei "externen" nur die jeweilige Zahlungshöhe...
Das ist das was ich nicht verstehe?


Bei eingetragenen Lebensgemeinschaften soll so die Benachteiligung gegenüber dem Ehegattensplitting ausgeglichen werden (siehe vorstehend vereinfacht als Steuerklassenwahl dargestellt). Bei eheähnlichen Verhältnissen ist das auch unter gewissen Umständen so (aber nicht immer)

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Hier kann dann zu. Habs jetzt kapiert...  
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Gottseidank!!!! ,-)
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Er sollte sich mal Fragen, ob er nach der neuen Rechtslage noch was für seine Ex-Frau bezahlen muss/will.


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