HeinzGründel schrieb: Was steht denn als Anspruchsgrund und Zeitraum im MB?
kann ich im moment gar nicht sagen... hab gestern noch mit einem anwalt telefoniert und diesem die unterlagen gleich geschickt damit er widerspruch einlegt und die sache übernimmt...
er meinte dann nur, der anbieter wäre erstmal in der beweispflicht (das überhaupt ein vertrag geschlossen wurde)... und wir haben nie etwas unterschrieben, sondern nur versucht uns im internet zu registrieren... jedoch hat der zugriff aufs internet mit diesem anbieter nie funktioniert....
Ok, durch den Widerspruch hast Du erst mal alles getan was momentan zu Tun war. Nun ist die Gegenseite am Zug und muß ihren "Anspruch "begründen.
Also locker bleiben. Wenn es so ist wie du sagst ( wie könnte ich daran zweifeln ) und du zwischenzeitlich keinen Kontakt mit dem Anspruchsteller hattest, hast du eigentlich sehr gute Karten.
HeinzGründel schrieb: Ok, durch den Widerspruch hast Du erst mal alles getan was momentan zu Tun war. Nun ist die Gegenseite am Zug und muß ihren "Anspruch "begründen.
Also locker bleiben. Wenn es so ist wie du sagst ( wie könnte ich daran zweifeln ) und du zwischenzeitlich keinen Kontakt mit dem Anspruchsteller hattest, hast du eigentlich sehr gute Karten.
Nun , der Begriff des Verhandelns über einen streitigen Anspruch wird weit ausgelegt. Hier genügt manchmal schon ein telefonischer Kontakt . Eine entsprechende Telefon oder Aktennotiz ist schnell geschrieben. ( Habe am 3.4 2003 mit xy telefoniert. Kunde sagt er will die Angelegenheit überprüfen. Unterschrift Meier III Kundenbetreung)
Es wird nur dann nicht verhandelt, wenn man klipp und klar zu verstehen gibt das man den Anspruch nicht anerkennt oder die Forderung nicht bezahlen wird.
HeinzGründel schrieb: Nun , der Begriff des Verhandelns über einen streitigen Anspruch wird weit ausgelegt. Hier genügt manchmal schon ein telefonischer Kontakt . Eine entsprechende Telefon oder Aktennotiz ist schnell geschrieben. ( Habe am 3.4 2003 mit xy telefoniert. Kunde sagt er will die Angelegenheit überprüfen. Unterschrift Meier III Kundenbetreung)
Es wird nur dann nicht verhandelt, wenn man klipp und klar zu verstehen gibt das man den Anspruch nicht anerkennt oder die Forderung nicht bezahlen wird.
es gab mal ein telefonat... war glaub ich 2005, nachdem eine mahnung kam... hab dann dort angerufen und erklärt das wir den dienst nie benutzt hätten und sie mir doch das gegenteil (z.b. durch verbindungsnachweis) beweisen sollten und ich nicht bezahlen würde, da wir diesen dienst nie genutzt hätten... dieser kam jedoch nie an... danach kam wieder eine mahnung und telefonisch nochmal das selbe spiel... allerdings habe auch ich dort angerufen, obwohl die das geld von meiner freundin wollen und ich in ihren akten gar nicht stehe...
Dann geh ich mal zu euren Gunsten davon aus das du nicht bevollmächtigt warst irgendwelche Erklärungen oder Verhandlungen im Namen deiner Freundin zu führen Capisce!!!
Wiegesagt, jetzt heißts abwarten. Die Gegenseit ist am Zug. Falls eine Klageschrift kommen sollte, was noch nicht sicher ist,( Man bekommt als Anwalt schon mal gegen Jahresende den Auftrag ,erst mal die Verjährung zu unterbrechen ohne zu wissen ob an dem Anspruch was dran ist) adnn kannst du dich ja noch mal melden.
Muß jetzt in die Heia. Ich muß früh raus und säumige Zahler zu Strecke bringen.N8
HeinzGründel schrieb: Dann geh ich mal zu euren Gunsten davon aus das du nicht bevollmächtigt warst irgendwelche Erklärungen oder Verhandlungen im Namen deiner Freundin zu führen Capisce!!!
Wiegesagt, jetzt heißts abwarten. Die Gegenseit ist am Zug. Falls eine Klageschrift kommen sollte, was noch nicht sicher ist,( Man bekommt als Anwalt schon mal gegen Jahresende den Auftrag ,erst mal die Verjährung zu unterbrechen ohne zu wissen ob an dem Anspruch was dran ist) adnn kannst du dich ja noch mal melden.
Muß jetzt in die Heia. Ich muß früh raus und säumige Zahler zu Strecke bringen.N8
kann ich im moment gar nicht sagen...
hab gestern noch mit einem anwalt telefoniert und diesem die unterlagen gleich geschickt damit er widerspruch einlegt und die sache übernimmt...
er meinte dann nur, der anbieter wäre erstmal in der beweispflicht (das überhaupt ein vertrag geschlossen wurde)...
und wir haben nie etwas unterschrieben, sondern nur versucht uns im internet zu registrieren... jedoch hat der zugriff aufs internet mit diesem anbieter nie funktioniert....
Also locker bleiben. Wenn es so ist wie du sagst ( wie könnte ich daran zweifeln ) und du zwischenzeitlich keinen Kontakt mit dem Anspruchsteller hattest, hast du eigentlich sehr gute Karten.
definiere kontakt?
( Habe am 3.4 2003 mit xy telefoniert. Kunde sagt er will die Angelegenheit überprüfen. Unterschrift Meier III Kundenbetreung)
Es wird nur dann nicht verhandelt, wenn man klipp und klar zu verstehen gibt das man den Anspruch nicht anerkennt oder die Forderung nicht bezahlen wird.
es gab mal ein telefonat... war glaub ich 2005, nachdem eine mahnung kam... hab dann dort angerufen und erklärt das wir den dienst nie benutzt hätten und sie mir doch das gegenteil (z.b. durch verbindungsnachweis) beweisen sollten und ich nicht bezahlen würde, da wir diesen dienst nie genutzt hätten... dieser kam jedoch nie an... danach kam wieder eine mahnung und telefonisch nochmal das selbe spiel...
allerdings habe auch ich dort angerufen, obwohl die das geld von meiner freundin wollen und ich in ihren akten gar nicht stehe...
Wiegesagt, jetzt heißts abwarten. Die Gegenseit ist am Zug. Falls eine Klageschrift kommen sollte, was noch nicht sicher ist,( Man bekommt als Anwalt schon mal gegen Jahresende den Auftrag ,erst mal die Verjährung zu unterbrechen ohne zu wissen ob an dem Anspruch was dran ist) adnn kannst du dich ja noch mal melden.
Muß jetzt in die Heia. Ich muß früh raus und säumige Zahler zu Strecke bringen.N8
vielen dank