DougH schrieb: P.S. Schriftliche Kündigung ist noch immer nicht eingegangen!
Dann sollte er jetzt erst mal schön die Füße still halten. Sollte die Probezeit abgelaufen sein und eine schriftliche Kündigung ist immer noch nicht da, rufste mich mal an
Ich lese schon lange im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046) nach und finde nichts zur erweiteretn Fristverlängerung bei Kündigung in der Probezeit.
Ist denn "§ 86 Kündigungsfrist - Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen." auch auf die Probezeit übertragbar oder gilt wirklich das was vertraglich vereinbart wurde i.d.F nur 2 Wochen?
Dann sollte er jetzt erst mal schön die Füße still halten. Sollte die Probezeit abgelaufen sein und eine schriftliche Kündigung ist immer noch nicht da, rufste mich mal an
Ich lese schon lange im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046)
nach und finde nichts zur erweiteretn Fristverlängerung bei Kündigung in der Probezeit.
Ist denn
"§ 86 Kündigungsfrist - Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen."
auch auf die Probezeit übertragbar oder gilt wirklich das was vertraglich vereinbart wurde i.d.F nur 2 Wochen?