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Darf man bei einer Bewerbung seinen aktuellen Arbeitsvertrag mitschicken ?

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Stichwort Geheimhaltungspflicht    Na weiss das wer ? ^^
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Praeriehund82 schrieb:
Stichwort Geheimhaltungspflicht    Na weiss das wer ? ^^


warum sollte man das tun?

ich vermute es ist ok, da dein alter arbeitgeber nichts davon erfährt. es könnte aber beim potentiellen neuen arbeitgeber unangenehm aufgenommen werden, wenn du vertrauliche daten weitergibst.
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Naja ich dachte als Nachweis das man auch dort beschäftigt ist, die erste Seite ohne Gehaltsangabe etc.

Will mir nicht von meinem aktuellen Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen weil der ja sonst weiss was los ist, deshalb frage ich.
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Praeriehund82 schrieb:
Naja ich dachte als Nachweis das man auch dort beschäftigt ist, die erste Seite ohne Gehaltsangabe etc.

Will mir nicht von meinem aktuellen Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen weil der ja sonst weiss was los ist, deshalb frage ich.


da würde ich eher einen aktuellen gehaltsnachweis schicken und alle beträge schwärzen. ausserdem hast du doch wahrscheinlich aktuelle sozialversicherungsnachweise. die sollten eigentlich ausreichen.
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Hab dank Peter  

Aber jetzt nur nochmal rein juristisch gesehen. Wenn es irgendwie der Arbeitgeber rauskriegen würde könnte man einen auf den Deckel bekommen oder ? Mein Gefühl sagt mir das irgendwie, aber bei google hab ich nix gefunden. Ok hab auch nur halbherzig gesucht  
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Praeriehund82 schrieb:
Hab dank Peter  

Aber jetzt nur nochmal rein juristisch gesehen. Wenn es irgendwie der Arbeitgeber rauskriegen würde könnte man einen auf den Deckel bekommen oder ? Mein Gefühl sagt mir das irgendwie, aber bei google hab ich nix gefunden. Ok hab auch nur halbherzig gesucht    


ich kann es dir nicht beantworten, das wissen wahrscheinlich nur juristen. ich glaube aber nicht, dass arbeitsverträge der vertraulichkeit unterliegen, falls das nicht explizit aufgeführt ist.
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Also bei mir steht drin:

Geheimhaltungspflicht: Über alle nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des Arbeitgebers sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist gegenüber Außenstehenden und unbeteiligten Mitarbeitern Verschwiegenheit zu wahren.

Das dick markierte ist für mich der Knackpunkt. Weiss natürlich nicht jeder was ich verdiene, also dürfte ich dies z.B ja nicht zeigen ?!  Wie sagte mal ein Anwalt zu mir, Recht ist meistens nur Auslegungssache  
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Lieber Präriehund,

ich habe in meinem bisherigen Leben sehr, sehr viele Bewerbungsgespräche geführt und entsprechende Bewerbungsunterlagen erhalten. Es ist noch nie vorgekommen, dass Jemand seinen Arbeitsvertrag, auch nur auszugsweise, mitgeschickt hätte.

Wenn das Jemand getan hätte und hätte als Grund "geliefert", dass er damit beweisen möchte, dass er bei der Firma XY angestellt ist, dann hätte ich ihn gefragt, warum er denn glaubt, dass ich ihm das nicht glaube?!

Es ist sicher kein Vertrauensbeweis wenn man seinen Arbeitsvertrag mitschickt. Wenn ich Zweifel an einer Bewerbung habe/hätte, dann gibt es genügend andere Möglichkeiten der Sache auf den Grund zu gehen.
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Hallo Hans,

auch nen gutes Argument. Habe das bisher auch noch nie gemacht, mir kam es jetzt aus irgendwelchen nicht erklärlichen Gründen auf einmal in den Sinn. Man will ja doch alle Vorteile ziehen die man kann. Wenn es ein Nachteil ist werde ich es natürlich nicht tun.

Danke auch für deinen Tipp  
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Praeriehund82 schrieb:
Hallo Hans,

auch nen gutes Argument. Habe das bisher auch noch nie gemacht, mir kam es jetzt aus irgendwelchen nicht erklärlichen Gründen auf einmal in den Sinn. Man will ja doch alle Vorteile ziehen die man kann. Wenn es ein Nachteil ist werde ich es natürlich nicht tun.

Danke auch für deinen Tipp    


Gerne! Sicherlich ist es nicht verkehrt den Versuch zu unternehmen sich mit seiner Bewerbung von den anderen Bewerbern abzuheben. Das kann z. B. ein Zitat sein:
"Jetzt sind die guten alten Zeiten, nach denen wir uns in zehn Jahren zurücksehnen!" Sir Peter Ustinov
Das als Beispiel dann in den Lebenslauf oben rechts in die Ecke, so etwas macht nicht jeder Bewerber! Allerdings musst du dich dann drauf einstellen, dass dich der Personalmensch fragt, was du damit meinst, oder wer Herr Ustinov war.

Ein Problem ist es sicherlich, dass durch Monster/Jobpilot und Co. sich das Bewerbermanagement verändert hat, d. h. ein Großteil der Bewerbungen kommt per E-Mail.

Es kann dir auch passieren, dass eine einfache "Hilfskraft" erst einmal die Bewerbungen vorsortiert, und du da durchs Sieb fällst, deshalb ist es immer gut, wenn ein persönlicher Ansprechpartner genannt ist.

Was auch gut kommen kann: Wenn man vor der Bewerbung mal in der Firma bei dem Ansprechpartner anruft und ein paar Fragen stellt, da kann man dann anbringen:

"Hallo, ich bin der XY, ich rufe aufgrund ihrer Bewerbung in der "XY" an, ich habe ein paar Fragen an sie, die ich gerne vorab beantwortet haben möchte, bevor ich die Bewerbung abschicke!"

Dann musst du auch ein paar Fragen bei der Hand haben.
Nach der Vergütung würde ich nicht unbedingt fragen, das kommt später. Man kann fragen, warum die Position vakant ist oder, wie denn der ideale Bewerber aussieht. Man kann fragen/sagen: Ich arbeite seit xy Jahren bei der Firma XY und möchte gerne den nächsten Karierreschritt machen, usw.

Noch etwas: Unterlagen, die dir "schaden" können, würde ich weglassen! Es zwingt dich Niemand dazu, z. B. das mittelprächtige Abschlusszeugnis der Realschule mitzuschicken, oder den "Gesellenbrief" - was gut kommt sind gute Arbeitszeugnisse oder Referenzen ehemaliger Arbeitgeber.
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Praeriehund82 schrieb:
Hallo Hans,

auch nen gutes Argument. Habe das bisher auch noch nie gemacht, mir kam es jetzt aus irgendwelchen nicht erklärlichen Gründen auf einmal in den Sinn. Man will ja doch alle Vorteile ziehen die man kann. Wenn es ein Nachteil ist werde ich es natürlich nicht tun.

Danke auch für deinen Tipp    


Dazu noch folgendes, wenn mir eine Bewerbung auf dem Tisch liegen würde, wo der aktuelle Arbeitsvertrag beiliegt, dann wandert die direkt in den Müll.
Weil wenn der Bewerber schon Dokumente seines aktuellen AGs an Dritte weitergibt, dann macht der das ja vlt. auch in meinem Unternehmen.

Bloß nicht.
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Tschuldigung, wurde etwas länger    ,-)
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Auf keinen Fall tun. Aus genannten Gründen (Weitergabe vertraglicher Inhalte) würde ich niemanden einstellen, der einen Arbeitsvertrag oder einen Auszug daraus mitschickt. So etwas mach man schlichtweg nicht.
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Ok ok ihr habt mich überzeugt. Es war ja nur ein Gedanke    Ich hätte es nie über den Kopf der Eintracht-Community hinweg entschieden  
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Aber wir haben ja mein Rätsel immer noch nicht gelöst. DARF man das eigentlich    ? Zählt es unter die Geheimhaltungspflicht und wäre ein Entlassungsgrund ?
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Praeriehund82 schrieb:
Aber wir haben ja mein Rätsel immer noch nicht gelöst. DARF man das eigentlich    ? Zählt es unter die Geheimhaltungspflicht und wäre ein Entlassungsgrund ?


Da würde ich sagen, daß es auf den Richter ankommt

Aus dem Bauch heraus ja, weil man als Arbeitnehmer dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN zerstört.

Aber mein Arbeitsrecht liegt schon 10 Jahre zurück, daher ohne Gewähr.
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Praeriehund82 schrieb:
Aber wir haben ja mein Rätsel immer noch nicht gelöst. DARF man das eigentlich    ? Zählt es unter die Geheimhaltungspflicht und wäre ein Entlassungsgrund ?


Du nährst stetig meinen schon länger gehegten Verdacht, dass du es doch schon gemacht hast.  
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WuerzburgerAdler schrieb:
Praeriehund82 schrieb:
Aber wir haben ja mein Rätsel immer noch nicht gelöst. DARF man das eigentlich    ? Zählt es unter die Geheimhaltungspflicht und wäre ein Entlassungsgrund ?


Du nährst stetig meinen schon länger gehegten Verdacht, dass du es doch schon gemacht hast.    


   Nein nein, ich hab ihn nur schon eingescannt aber noch nix verschickt. Ehrenwort    
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Praeriehund82 schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
Praeriehund82 schrieb:
Aber wir haben ja mein Rätsel immer noch nicht gelöst. DARF man das eigentlich    ? Zählt es unter die Geheimhaltungspflicht und wäre ein Entlassungsgrund ?


Du nährst stetig meinen schon länger gehegten Verdacht, dass du es doch schon gemacht hast.    


   Nein nein, ich hab ihn nur schon eingescannt aber noch nix verschickt. Ehrenwort      


Ich glaub dir.   Lass es auch sein.  
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Nächste Frage. Darf man eigentlich bei einem IHK Zeugnis die Noten ändern *duck un wech*


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