Hallo, ich habe mal eine sehr dringende Frage. Mein Arbeitgeber hat mir einen Sprinter gegeben, den ich beim Ausparken nicht mutwillig beschädigt habe, nun hält er mir ein Schadenprotokoll unter die Nase, soll ich das unterschreiben oder nicht. Wie sieht es aus, welche Versicherung haftet für solche Schäden?
Um eine Fahrt auszuführen. Also jetzt mal der genaue Sachverhalt. Ich habe eine Vollkaskoversicherung, ich habe den Sprinter bekommen um von A nach B eine Person zu transferieren. BeiM Ausparken im Parkhaus ist der Sprinter bzw Bully beschädigt worden. Lackschaden
Du haftest ohnehin nicht für den Schaden. Es gelten die Grunsätze über die sogenannte " gefahrengeneigte Arbeit" Wenn Du den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht hast und dies scheint mir der Fall zu sein. , droht dir keine Gefahr.
Basaltkopp schrieb: Im Zweifel gar keine, wenn er keine Vollkasko hatte.
Würde hier nicht die Allgemeine Haftpflichtversicherung greifen? Die hat ja eigentlich jeder..
Wenn die greifen würde, dann hätte niemand eine Vollkasko.
Haftpflicht den Schaden den ich an fremdem Eigentum verursacht habe.
Und wenn ich morgen ein Ferrari leihe und ihn zu Schrott fahre, dann deckt das meine Privathaftflicht für 60 EUR p.a.?
Nein. Geliehene Ferraris sind von der Haftpflicht ausgenommen. Und nicht nur Ferraris.
... und das ist auch gut so !
Achtung! Ich sprach von "geliehen", nicht "gemietet"!
Schäden an geliehenen Sachen wurden bis vor wenigen Jahren generell gar nicht von privaten Haftpflichtversicherungen bezahlt. Ist ja auch klar - ich brauche einen neuen Laptop, leihe dem WA meinen alten und der macht ihn "versehntlich" kaputt. Schon habe ich ein neues Gerät - feine Sache das.
Wenn der Sprinter dienstlich geliehen war, dann hat der AG eh keinerlei Schadenersatzansprüche, es sei denn, Du hast den Schaden grob fahrlässig oder vrosätzlich verursacht.
Sollte er ihn Dir für eine private Fahrt geliehen haben, dann weiss ich nicht, inwiefern er rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Rein gefühlsmäßig musst Du dann selber zahlen, wenn Deine allgemeine Haftpflicht nicht doch Schäden an geliehenen Sachen bezahlt, wobei ich auch hier nicht weiss, ob da Schäden an Kfz nicht sowieso generell ausgeschlossen sind.
Basaltkopp schrieb: Schäden an geliehenen Sachen wurden bis vor wenigen Jahren generell gar nicht von privaten Haftpflichtversicherungen bezahlt. Ist ja auch klar - ich brauche einen neuen Laptop, leihe dem WA meinen alten und der macht ihn "versehntlich" kaputt. Schon habe ich ein neues Gerät - feine Sache das.
ich habe mal eine sehr dringende Frage. Mein Arbeitgeber hat mir einen Sprinter gegeben, den ich beim Ausparken nicht mutwillig beschädigt habe, nun hält er mir ein Schadenprotokoll unter die Nase, soll ich das unterschreiben oder nicht. Wie sieht es aus, welche Versicherung haftet für solche Schäden?
Für was ?
Also jetzt mal der genaue Sachverhalt. Ich habe eine Vollkaskoversicherung, ich habe den Sprinter bekommen um von A nach B eine Person zu transferieren. BeiM Ausparken im Parkhaus ist der Sprinter bzw Bully beschädigt worden. Lackschaden
Würde hier nicht die Allgemeine Haftpflichtversicherung greifen? Die hat ja eigentlich jeder..
Wenn die greifen würde, dann hätte niemand eine Vollkasko.
Privat?
Was hat Haftpflicht mit Vollkasko zu tun?
Vollkasko zahlt den Schaden den ich an meinem Eigentum verursacht habe. Haftpflicht den Schaden den ich an fremdem Eigentum verursacht habe.
Zumindest ist so mein Verständnis der beiden Versicherungsarten.
Und wenn ich morgen ein Ferrari leihe und ihn zu Schrott fahre, dann deckt das meine Privathaftflicht für 60 EUR p.a.?
Das wiederum wird mit Sicherheit im Mietvertrag geregelt sein.
Nein. Geliehene Ferraris sind von der Haftpflicht ausgenommen. Und nicht nur Ferraris.
... und das ist auch gut so !
Achtung! Ich sprach von "geliehen", nicht "gemietet"!
ahhh ja !
All Risk... aber mir fehlt es an Rückversicherern !
Schäden an geliehenen Sachen wurden bis vor wenigen Jahren generell gar nicht von privaten Haftpflichtversicherungen bezahlt. Ist ja auch klar - ich brauche einen neuen Laptop, leihe dem WA meinen alten und der macht ihn "versehntlich" kaputt. Schon habe ich ein neues Gerät - feine Sache das.
Wenn der Sprinter dienstlich geliehen war, dann hat der AG eh keinerlei Schadenersatzansprüche, es sei denn, Du hast den Schaden grob fahrlässig oder vrosätzlich verursacht.
Sollte er ihn Dir für eine private Fahrt geliehen haben, dann weiss ich nicht, inwiefern er rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Rein gefühlsmäßig musst Du dann selber zahlen, wenn Deine allgemeine Haftpflicht nicht doch Schäden an geliehenen Sachen bezahlt, wobei ich auch hier nicht weiss, ob da Schäden an Kfz nicht sowieso generell ausgeschlossen sind.
Du kannst mir mal ne Mark leihen.
Sind sie.