Ich befasse mich mit dem Thema gerade sehr intensi, nun wurde die Doktorarbeit vor allem durch Personen im Internet überprüft und mit anderen Quellen verglichen. Dies konnte durch Guttenplag Wiki geschehen
Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
Wie kommst Du denn auf den Trichter? Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.
Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
Wie kommst Du denn auf den Trichter? Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.
Ich glaube er meint, dass es verboten ist fremde Werke ins Netz zu stellen
Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
Wie kommst Du denn auf den Trichter? Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.
Ich glaube er meint, dass es verboten ist fremde Werke ins Netz zu stellen
Es handelt sich hier um einen der seltenen Ausnahmefälle, wo ein fremder Text (hier: Guttenbergs Doktorarbeit) als Großzitat veröffentlicht werden darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 51 Urheberrechtsgesetz. Danach „sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats“ zulässig, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“.
nun wurde die Doktorarbeit vor allem durch Personen im Internet überprüft und mit anderen Quellen verglichen.
Dies konnte durch Guttenplag Wiki geschehen
Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
Wie kommst du bitte darauf?
Die gibts in vielen Uni-Bibliotheken zu lesen. :neutral-face
Das Thema war: "Verfassung und Verfassungsvertrag"
PS: Die Amazon-Rezensionen sind richtig klasse
Wie kommst Du denn auf den Trichter?
Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.
Ich glaube er meint, dass es verboten ist fremde Werke ins Netz zu stellen
Es handelt sich hier um einen der seltenen Ausnahmefälle, wo ein fremder Text (hier: Guttenbergs Doktorarbeit) als Großzitat veröffentlicht werden darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 51 Urheberrechtsgesetz. Danach „sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats“ zulässig, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“.