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Guttenberg / Guttenplag Wiki

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Ich befasse mich mit dem Thema gerade sehr intensi,
nun wurde die Doktorarbeit vor allem durch Personen im Internet überprüft und mit anderen Quellen verglichen.
Dies konnte durch Guttenplag Wiki geschehen

Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...
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und über welches Thema schrieb er?
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gelnhausen schrieb:
schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...


Wie kommst du bitte darauf?
Die gibts in vielen Uni-Bibliotheken zu lesen.  :neutral-face

Das Thema war: "Verfassung und Verfassungsvertrag"
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Er hatt seine Diss doch sogar veröffentlicht.. also ist sie prinzipiell für jeden zugänglich. Ansonsten gibts Bibiliotheken, wie gesagt.

PS: Die Amazon-Rezensionen sind richtig klasse  
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Da scheint sich jemand mit dem Thema wirklich intensiv zu beschäftigen
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gelnhausen schrieb:

Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...


Wie kommst Du denn auf den Trichter?
Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.
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Misanthrop schrieb:
gelnhausen schrieb:

Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...


Wie kommst Du denn auf den Trichter?
Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.


Ich glaube er meint, dass es verboten ist fremde Werke ins Netz zu stellen
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KroateAusFfm schrieb:
Misanthrop schrieb:
gelnhausen schrieb:

Nun frage ich mich, wo hatten die Personen im Netz seine Doktorarbeit her, schließlich ist bzw war das Veröffentlichen des kompletten Inhalts verboten...


Wie kommst Du denn auf den Trichter?
Es besteht für Dissertationen nicht Veröffentlichungsverbot, sondern -pflicht.


Ich glaube er meint, dass es verboten ist fremde Werke ins Netz zu stellen


Es handelt sich hier um einen der seltenen Ausnahmefälle, wo ein fremder Text (hier: Guttenbergs Doktorarbeit) als Großzitat veröffentlicht werden darf. Rechtsgrundlage hierfür ist § 51 Urheberrechtsgesetz. Danach „sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats“ zulässig, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“.


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