Ein Bekannter von mir ist angezeigt worden. Und zwar von 2 Rentnern, die sich von seiner Fahrweise offensichtlich bedroht gefühlt haben. Laut der Polizei haben die 2 Folgendes zu Protokoll gegeben:
Die 2 Rentner standen an einer Ampel, warteten auf grün und liefen los, als die Fußgängerampel auf grün schaltete. In dem Moment fuhr mein Bekannter noch auf den letzten Drücker bei rot mit einem waghalsigen Ausweichmanöver um die sich bereits auf der Straße befindlichen Rentner herum..
Mein Bekannter kann sich an den Vorfall erinnern. Allerdings hat er sich seiner Wahrnehmung nach anders abgespielt. Die Rentner haben auf den "Bedarfsknopf" gedrückt (dieser kleine gelbe Kasten, den man als Fußgänger drücken kann, wenn man die Ampelschaltung beeinflussen möchte). Als mein Bekannter kurz vor der Ampel ist, springt sie auf orange um, er gibt Gas, um noch drüber zu fahren, in dem Moment setzen sich die Rentner schon in Bewegung. Es ist aber kein Ausweichmanöver erforderlich gewesen, um noch bei orange über die Ampelanlage zu fahren.
Bei der Polizei hat er erst mal keine Aussage gemacht. Er ist sich nicht sicher. Reicht es, wenn er seine Aussage tätigt? Dann steht es 2:1. Oder sollte er sich lieber einen Anwalt zulegen? Er besitzt keinen Verkehrsrechtsschutz.
Punkte in Flensburg hat er aktuell nicht. Auch sonst ist er wohl das, was man einen unbescholtenen Bürger nennt.
Ist ja schon komisch, dass du theoretisch am Ende der Dumme bist, wenn 2 Leute behaupten, du hättest XY gemacht.
Ich kenne den Fahrstil meines (älteren) Bekannten. Zügig aber nicht asozial, weswegen ich seiner Version glaube. Mal abgesehen davon, dass er keinen Grund haben dürfte, mir Blödsinn zu erzählen.
Wäre für eine kurze Empfehlung, die ich dann weiterleiten kann, dankbar.
aber Ich denke mal Du weist,das der(die) Fussgänger immer Schutz "geniessen" heute lernt in der Fahrschule nicht mehr fahren,sondern sich darauf zu konzentrieren,was sich drumherum tut. bei uns kenne Ich 2 Ampeln,die schalten sofort um,wenn gedrückt wird,da haste gar keine wahl,aber Du musst ja vorrausschauend fahren.(bisschen Ironie),also denke ich ohne Anwalt schlechte Karten
Es geht um Folgendes: Nach Aussage der Fußgänger ist das Delikt "Ampel länger als 1 Sekunde rot, mit Gefährdung". Das gibt 320 Euro Bußgeld, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Nach Aussage deines Bekannten war es "Ampel rot, mit Gefährdung". Das klingt erstmal falsch, weil dein Bekannter ja behauptet, bei gelb drübergefahren zu sein. Aber selbst wenn er gerade noch bei gelb die Haltelinie überfahren hat, befand er sich im "geschützten Bereich", als die Ampel auf rot schaltete. Folge: 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Nur wenn die von den Fußgängern angegebene Gefährdung wegfallen würde, käme er mit 90 Euro und 3 Punkten, also ohne Fahrverbot, davon.
Tube schrieb: Ist ja schon komisch, dass du theoretisch am Ende der Dumme bist, wenn 2 Leute behaupten, du hättest XY gemacht.
Ich kenne den Fahrstil meines (älteren) Bekannten. Zügig aber nicht asozial, weswegen ich seiner Version glaube. Mal abgesehen davon, dass er keinen Grund haben dürfte, mir Blödsinn zu erzählen.
Naja, welchen Grund hätten die Rentner extra zur Polizei zu gehen und Blödsinn zu erzählen. Wenn die Rentner schon auf den Knopf drücken, werden Sie im normalfall ja auch auf grün gewartet haben mit dem losgehen.
Selbst wenn es jetzt kein waghalsiges Ausweichmannöver war (was sicherlich in subjektiver Wahrnehmung der Rentner krasser rüberkam), würde es ja irgendeinen Grund gegeben haben, dass sich die Rentner hier gefährdet fühlten.
Ohne Rechtsschutzversicherung muss man sich immer genau überlegen, ob sich ein Rechtsanwalt in Bußgeldsachen lohnt. Die Rechtsanwaltskosten sind deutlich größer, als das Bußgeld und die Erfolgssaussichten sehe ich in der Sache eher Schwach.
Habe zwar auch schon 2:1 Situationen, schon in eine vorgerichtliche Einstellung bekommen. In dem Fall konnte ich aber größere Zweifel an den Aussagen der Zeugen darstellen, weil es sich um einen Verkehrsunfall handelte und die Zeugen die Unfallgegnerin und Ihre Mutter waren, die eher einen Grund hatten, den Unfallhergang anders zu schildern als mein Mandant.
Wenn es um das Bußgeld geht, würde ich daher von der Einschaltung eines Anwalts abraten, da das finanziell keinesfalls lohnen dürfte. Mit den Punkten kann man denke ich, wenn sonst keine Vorbelastungen bestehen auch leben.
Wenn das Fahrverbot das größte Problem ist, muss er es sich natürlich überlegen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass dieses aufgehoben wird, wenn es eine unzumutbare Härte für den Betroffenen ist (wer den Führerschein zum Beispiel für die Arbeit braucht). Wenn man ne Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt, dass die Entlassung bei Fahrverbot droht, bekommt man das auch meistens durch. Allerdings wird dann dass Bußgeld meist verdoppelt.
Hier muss Dein bekannter halt abwägen, ob er sich einen Anwalt leisten will. Bisher hatte ich in Bußgeldsachen noch keinen bei mir, der nicht Rechtsschutzversichert ist.
Dein Bekannter hat nichts zu befürchten. Da er "Orange" wahrgenommen hat, kann es sich entweder nur um eine Fake-Ampel, den Vollmond oder eine weitere "Free-Brady-Kampagne" gehandelt haben.
Bei gelb über eine Ampel bedeutet 3 Punkte und 90 Euro?
Ich hatte das was mit "sofern gefahrloses Anhalten möglich" im Hinterkopf.
Wenn ich eine Ampel bei gelb überfahre, über die ich selbst mit einer sofortigen Vollbremsung drüber rutschen würde, weil sie 3 Meter vor mir bei erlaubten 50 km/h gelb wird kann das doch kein Fehlverhalten sein.
Oder bin ich komplett quer, und muss an jede Ampel bremsbereit und zum Schluss im Schritttempo heranrollen?
Nelson schrieb: Bei gelb über eine Ampel bedeutet 3 Punkte und 90 Euro?
Ich hatte das was mit "sofern gefahrloses Anhalten möglich" im Hinterkopf.
Wenn ich eine Ampel bei gelb überfahre, über die ich selbst mit einer sofortigen Vollbremsung drüber rutschen würde, weil sie 3 Meter vor mir bei erlaubten 50 km/h gelb wird kann das doch kein Fehlverhalten sein.
Oder bin ich komplett quer, und muss an jede Ampel bremsbereit und zum Schluss im Schritttempo heranrollen?
Nach § 37 StVO bedeutet gelb: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Selbstverständlich muss, allein schon wegen § 1 StVO, das Anhalten gefahrlos möglich sein. Die erwähnten 90 Euro sind fällig, wenn man trotz gelb weiterfährt und die Ampel auf rot schaltet, während man noch im Schutzbereich (also dem Fußgängerüberweg oder der Kreuzung) ist.
Soweit ich weiß haben wir in Deutschland keine Halterhaftung, wie z. B. in Österreich. Bei uns muss der Fahrer identifiziert sein - das klappt bei Geschwindigkeitsverstößen mit der sogenannte Ersatzfahrermethode ganz gut.
Erst mal danke für eure bisherigen Antworten. Zunächst möchte ich die wohl dringenste Angelegenheit klären.. meiner Eichel gehts soweit ganz gut. Ich befürchte allerdings, ich habe Hämorrhoiden.
@Exil-Adler-NRW Ich schätze meinen Kollegen halt nicht so ein, dass er bei Rot über ne Ampel heizt, und dabei auch noch irgendwelche Rentner gefährdet. Dahingegen sind mir in meinem Leben durchaus schon desöfteren Leute untergekommen, die eine verschobene Wahrnehmung in Zusammenhang mit einem übersteigerten Geltungsbedürfnis haben. Da springt dann schon mal eine Anzeige für völligen Unfug raus.
@stefank Merci. Allerdings behaupte ich, dass er sich beim Umschalten auf "rot" nicht mehr auf Höhe des Fußgängerüberwegs befunden hat. Hier in Mannheim dauert es wirklich ewig, bis die Ampel dann tatsächlich mal rot wird. Das wird mir in anderen Städten regelmäßig zum Verhängnis, weil ich da ständig über Rot fahre.. ajooo in Monnem hätts gereicht .. und für die 3 Autos hinter mir auch noch.
Die Frage, die sich mein Kollege gestellt hat, war vor allem: lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Oder kann der auch nicht viel mehr bewirken als er selbst und kostet am Ende dann auch noch mehr, als das eigentliche Bußgeld.
Nelson schrieb: Bei gelb über eine Ampel bedeutet 3 Punkte und 90 Euro?
Ich hatte das was mit "sofern gefahrloses Anhalten möglich" im Hinterkopf.
Wenn ich eine Ampel bei gelb überfahre, über die ich selbst mit einer sofortigen Vollbremsung drüber rutschen würde, weil sie 3 Meter vor mir bei erlaubten 50 km/h gelb wird kann das doch kein Fehlverhalten sein.
Oder bin ich komplett quer, und muss an jede Ampel bremsbereit und zum Schluss im Schritttempo heranrollen?
Nach § 37 StVO bedeutet gelb: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Selbstverständlich muss, allein schon wegen § 1 StVO, das Anhalten gefahrlos möglich sein. Die erwähnten 90 Euro sind fällig, wenn man trotz gelb weiterfährt und die Ampel auf rot schaltet, während man noch im Schutzbereich (also dem Fußgängerüberweg oder der Kreuzung) ist.
"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"!? Welche Alternativen gibt es denn, nachdem die Ampel von Grün auf Gelb gesprungen ist? Bisher kam bei mir jedenfalls noch nie ein Kuckuck raus, sondern sie ist im Anschluss eigentlich immer auf Rot gesprungen!?
Und das mit dem "Schutzbereich" verstehe ich auch nicht. Wenn ich erstmal bei Gelb drübergefahren bin, sehe ich doch gar nicht mehr, wann die Ampel umspringt!?
Zumal die Gelb-Phasen der Ampeln doch ganz unterschiedlich lang sein können. Oder täusche ich mich? Wenn ich beispielsweise von auf der Babenhäuser Landstraße, stadteinwärts an die Ampel Höhe Hainer Weg komme, dann ist die Gelbphase gefühlte 5 Minuten lang. Und da müsste ich tatsächlich anhalten und schauen, ob die Ampel anschließend auch wirklich Rot wird? Da würde es doch jedes zweite mal krachen, weil der Hintermann mir reindonnert.
Alles sehr schwammig. Ich glaube, ich mache einfach weiter wie bisher. Wenn die Ampel auf Gelb springt, Fuß auf´s Gas und so schnell wie möglich drüber
Ein Bekannter von mir ist angezeigt worden. Und zwar von 2 Rentnern, die sich von seiner Fahrweise offensichtlich bedroht gefühlt haben.
Laut der Polizei haben die 2 Folgendes zu Protokoll gegeben:
Die 2 Rentner standen an einer Ampel, warteten auf grün und liefen los, als die Fußgängerampel auf grün schaltete. In dem Moment fuhr mein Bekannter noch auf den letzten Drücker bei rot mit einem waghalsigen Ausweichmanöver um die sich bereits auf der Straße befindlichen Rentner herum..
Mein Bekannter kann sich an den Vorfall erinnern. Allerdings hat er sich seiner Wahrnehmung nach anders abgespielt. Die Rentner haben auf den "Bedarfsknopf" gedrückt (dieser kleine gelbe Kasten, den man als Fußgänger drücken kann, wenn man die Ampelschaltung beeinflussen möchte). Als mein Bekannter kurz vor der Ampel ist, springt sie auf orange um, er gibt Gas, um noch drüber zu fahren, in dem Moment setzen sich die Rentner schon in Bewegung. Es ist aber kein Ausweichmanöver erforderlich gewesen, um noch bei orange über die Ampelanlage zu fahren.
Bei der Polizei hat er erst mal keine Aussage gemacht. Er ist sich nicht sicher. Reicht es, wenn er seine Aussage tätigt? Dann steht es 2:1. Oder sollte er sich lieber einen Anwalt zulegen? Er besitzt keinen Verkehrsrechtsschutz.
Punkte in Flensburg hat er aktuell nicht. Auch sonst ist er wohl das, was man einen unbescholtenen Bürger nennt.
Ist ja schon komisch, dass du theoretisch am Ende der Dumme bist, wenn 2 Leute behaupten, du hättest XY gemacht.
Ich kenne den Fahrstil meines (älteren) Bekannten. Zügig aber nicht asozial, weswegen ich seiner Version glaube. Mal abgesehen davon, dass er keinen Grund haben dürfte, mir Blödsinn zu erzählen.
Wäre für eine kurze Empfehlung, die ich dann weiterleiten kann, dankbar.
Gruß
Tobi
aber Ich denke mal Du weist,das der(die) Fussgänger immer Schutz "geniessen"
heute lernt in der Fahrschule nicht mehr fahren,sondern sich darauf zu konzentrieren,was sich drumherum tut.
bei uns kenne Ich 2 Ampeln,die schalten sofort um,wenn gedrückt wird,da haste gar keine wahl,aber Du musst ja vorrausschauend fahren.(bisschen Ironie),also denke ich ohne Anwalt schlechte Karten
Sorry, musste sein. Und damit back to seriousness
Falsch. Sein Bekannter.
Nach Aussage deines Bekannten war es "Ampel rot, mit Gefährdung". Das klingt erstmal falsch, weil dein Bekannter ja behauptet, bei gelb drübergefahren zu sein. Aber selbst wenn er gerade noch bei gelb die Haltelinie überfahren hat, befand er sich im "geschützten Bereich", als die Ampel auf rot schaltete. Folge: 200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Nur wenn die von den Fußgängern angegebene Gefährdung wegfallen würde, käme er mit 90 Euro und 3 Punkten, also ohne Fahrverbot, davon.
Naja, welchen Grund hätten die Rentner extra zur Polizei zu gehen und Blödsinn zu erzählen. Wenn die Rentner schon auf den Knopf drücken, werden Sie im normalfall ja auch auf grün gewartet haben mit dem losgehen.
Selbst wenn es jetzt kein waghalsiges Ausweichmannöver war (was sicherlich in subjektiver Wahrnehmung der Rentner krasser rüberkam), würde es ja irgendeinen Grund gegeben haben, dass sich die Rentner hier gefährdet fühlten.
Ohne Rechtsschutzversicherung muss man sich immer genau überlegen, ob sich ein Rechtsanwalt in Bußgeldsachen lohnt. Die Rechtsanwaltskosten sind deutlich größer, als das Bußgeld und die Erfolgssaussichten sehe ich in der Sache eher Schwach.
Habe zwar auch schon 2:1 Situationen, schon in eine vorgerichtliche Einstellung bekommen. In dem Fall konnte ich aber größere Zweifel an den Aussagen der Zeugen darstellen, weil es sich um einen Verkehrsunfall handelte und die Zeugen die Unfallgegnerin und Ihre Mutter waren, die eher einen Grund hatten, den Unfallhergang anders zu schildern als mein Mandant.
Wenn es um das Bußgeld geht, würde ich daher von der Einschaltung eines Anwalts abraten, da das finanziell keinesfalls lohnen dürfte. Mit den Punkten kann man denke ich, wenn sonst keine Vorbelastungen bestehen auch leben.
Wenn das Fahrverbot das größte Problem ist, muss er es sich natürlich überlegen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass dieses aufgehoben wird, wenn es eine unzumutbare Härte für den Betroffenen ist (wer den Führerschein zum Beispiel für die Arbeit braucht). Wenn man ne Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegt, dass die Entlassung bei Fahrverbot droht, bekommt man das auch meistens durch. Allerdings wird dann dass Bußgeld meist verdoppelt.
Hier muss Dein bekannter halt abwägen, ob er sich einen Anwalt leisten will. Bisher hatte ich in Bußgeldsachen noch keinen bei mir, der nicht Rechtsschutzversichert ist.
Bei peinlichen Sachen ist es immer "ein Bekannter"
Beispiel für eine suboptimale Story:
Eine Bekannte von mir hat seit ein paar Tage so einen komischen Ausschlag an der Eichel...
Ich hatte das was mit "sofern gefahrloses Anhalten möglich" im Hinterkopf.
Wenn ich eine Ampel bei gelb überfahre, über die ich selbst mit einer sofortigen Vollbremsung drüber rutschen würde, weil sie 3 Meter vor mir bei erlaubten 50 km/h gelb wird kann das doch kein Fehlverhalten sein.
Oder bin ich komplett quer, und muss an jede Ampel bremsbereit und zum Schluss im Schritttempo heranrollen?
Wenn _eine Bekannte_ Probleme an der Eichel hat, wird's interessant! ...
Da weiß einer, wie mans macht
Nach § 37 StVO bedeutet gelb: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Selbstverständlich muss, allein schon wegen § 1 StVO, das Anhalten gefahrlos möglich sein.
Die erwähnten 90 Euro sind fällig, wenn man trotz gelb weiterfährt und die Ampel auf rot schaltet, während man noch im Schutzbereich (also dem Fußgängerüberweg oder der Kreuzung) ist.
Und der Bekannte hat sicherlich mehrere Fahrer zur Auswahl, die am Tattag das Auto steuerten.....
Erst mal danke für eure bisherigen Antworten. Zunächst möchte ich die wohl dringenste Angelegenheit klären.. meiner Eichel gehts soweit ganz gut. Ich befürchte allerdings, ich habe Hämorrhoiden.
@Exil-Adler-NRW
Ich schätze meinen Kollegen halt nicht so ein, dass er bei Rot über ne Ampel heizt, und dabei auch noch irgendwelche Rentner gefährdet.
Dahingegen sind mir in meinem Leben durchaus schon desöfteren Leute untergekommen, die eine verschobene Wahrnehmung in Zusammenhang mit einem übersteigerten Geltungsbedürfnis haben. Da springt dann schon mal eine Anzeige für völligen Unfug raus.
@stefank
Merci.
Allerdings behaupte ich, dass er sich beim Umschalten auf "rot" nicht mehr auf Höhe des Fußgängerüberwegs befunden hat. Hier in Mannheim dauert es wirklich ewig, bis die Ampel dann tatsächlich mal rot wird. Das wird mir in anderen Städten regelmäßig zum Verhängnis, weil ich da ständig über Rot fahre.. ajooo in Monnem hätts gereicht .. und für die 3 Autos hinter mir auch noch.
Die Frage, die sich mein Kollege gestellt hat, war vor allem: lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Oder kann der auch nicht viel mehr bewirken als er selbst und kostet am Ende dann auch noch mehr, als das eigentliche Bußgeld.
"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten"!? Welche Alternativen gibt es denn, nachdem die Ampel von Grün auf Gelb gesprungen ist? Bisher kam bei mir jedenfalls noch nie ein Kuckuck raus, sondern sie ist im Anschluss eigentlich immer auf Rot gesprungen!?
Und das mit dem "Schutzbereich" verstehe ich auch nicht. Wenn ich erstmal bei Gelb drübergefahren bin, sehe ich doch gar nicht mehr, wann die Ampel umspringt!?
Zumal die Gelb-Phasen der Ampeln doch ganz unterschiedlich lang sein können. Oder täusche ich mich? Wenn ich beispielsweise von auf der Babenhäuser Landstraße, stadteinwärts an die Ampel Höhe Hainer Weg komme, dann ist die Gelbphase gefühlte 5 Minuten lang. Und da müsste ich tatsächlich anhalten und schauen, ob die Ampel anschließend auch wirklich Rot wird? Da würde es doch jedes zweite mal krachen, weil der Hintermann mir reindonnert.
Alles sehr schwammig. Ich glaube, ich mache einfach weiter wie bisher. Wenn die Ampel auf Gelb springt, Fuß auf´s Gas und so schnell wie möglich drüber