Bigbamboo schrieb: Axo: Pro Verbot, da dies eben die Strukturen zerschlagen würde.
Da ist der Wunsch Vater des Gedanken. Früher war die FAP und die NPD zerstritten, als die FAP verboten wurde gingen die zwei Gruppen aufeinander zu und seit etlichen Jahren laufen sie zusammen rum. Heute ist die NPD, DVU und die REP zerstritten, was glaubt ihr passiert bei einem NPD-Verbot?
Falsch. Die DVU ging in der NPD auf. Deshalb heißt die Partei jetzt ja auch NPD - Die Volksunion.
Etliche Landesverbände der DVU waren da zwar dagegen, aber so ist das halt in eher, sagen wir mal: antidemokratischen Vereinigungen!
Die Fusion ist aber bis heute nicht rechtswirksam zustande gekommen:
Ein Hardliner der Nazi Szene ist nun in Haft, ehemalige Verbindungen zur NPD sind bewiesen. Inzwischen gehen auch Ermittler davon aus, dass dieser werte Herr ein Bindeglied zwischen der Nazi Terror Gruppe und der NPD war / ist.
Die NPD wird auch im zweiten Anlauf nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zweifel an ihrer Verfassungsfeindlichkeit haben die Richter nicht – wohl aber an ihrer Gefährlichkeit. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potential“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht
Weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll. Angeblich hat die NPD nur noch 6000 Mitglieder. Ein Argument war ja beim ersten Verbotsverfahren das man die Rechten am besten kontrollieren kann wenn man weiß wo sie sind bzw. sich politisch betätigen. Nur scheint da wohl inzwischen wirklich eine andere Partei so Mitglieder abgefischt zu haben das die NPD tatsächlich in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Nebenbei hätte ich auch nichts gegen ein Verbot gehabt mit dem Wissen das sie dann einfach eine neue Partei gegründet hätten.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen. Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen). Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
Die NPD wird auch im zweiten Anlauf nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zweifel an ihrer Verfassungsfeindlichkeit haben die Richter nicht – wohl aber an ihrer Gefährlichkeit. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potential“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht
Weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll. Angeblich hat die NPD nur noch 6000 Mitglieder. Ein Argument war ja beim ersten Verbotsverfahren das man die Rechten am besten kontrollieren kann wenn man weiß wo sie sind bzw. sich politisch betätigen. Nur scheint da wohl inzwischen wirklich eine andere Partei so Mitglieder abgefischt zu haben das die NPD tatsächlich in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Nebenbei hätte ich auch nichts gegen ein Verbot gehabt mit dem Wissen das sie dann einfach eine neue Partei gegründet hätten.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen. Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen). Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen. Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen). Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen. Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen). Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
Also zwischen Parteien auf der einen Seite und den Skinheads Sächsische Schweiz oder anderen beliebigen Zusammenschlüssen oder Vereinen auf der anderen Seite muss man dann schon unterscheiden.
Dass es zu spät ist, wenn die die Macht ergriffen haben, dürfte klar sein. Insofern ist die Hürde natürlich hoch (soll sie ja auch grds. sein). Aber nun weiß man eben, wo die Grenze liegt und wie man demokratisch dagegen vorgehen kann (z.B. Finanzierung oder Versammlung). Jedenfalls soweit das verlautbart wurde - Näheres weiß ich, wie gesagt, nicht. Dass diese Grenze dabei subjektiv gezogen wird ist allerdings richtig. Mit fällt nur gerade nicht ein, wie das besser handzuhaben wäre.
Man darf gespannt sein, was die 300-seitige Urteilsbegründung dem interessierten Leser mit auf den Weg gibt. Einstweilen ist es ein wenig schwierig, die Entscheidung einzuordnen. Außerdem dürfte dem Urteil auch ein Minderheitsvotum zu entnehmen sein, da Presseberichten zufolge wohl nicht alle Richter des Senats die Entscheidung einstimmig mittragen wollten.
Erfreulich finde ich im Übrigen, dass bereits verlautbart wurde, die Entscheidung weise auch den Gesetzgeber auf die Möglichkeit der Abschaffung der Parteienfinanzierung für solche Parteien hin, die verfassungswidrig agieren.
Das eröffnet möglicherweise Wege, die der Gesetzgeber anderenfalls aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für gangbar gehalten haben könnte. Ich persönlich finde es nämlich unerträglich, dass ein demokratisches Gemeinwesen Parteien finanziert, die auf dessen Abschaffung ausgerichtet sind.
Man darf gespannt sein, was die 300-seitige Urteilsbegründung dem interessierten Leser mit auf den Weg gibt. Einstweilen ist es ein wenig schwierig, die Entscheidung einzuordnen. Außerdem dürfte dem Urteil auch ein Minderheitsvotum zu entnehmen sein, da Presseberichten zufolge wohl nicht alle Richter des Senats die Entscheidung einstimmig mittragen wollten.
Erfreulich finde ich im Übrigen, dass bereits verlautbart wurde, die Entscheidung weise auch den Gesetzgeber auf die Möglichkeit der Abschaffung der Parteienfinanzierung für solche Parteien hin, die verfassungswidrig agieren.
Das eröffnet möglicherweise Wege, die der Gesetzgeber anderenfalls aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für gangbar gehalten haben könnte. Ich persönlich finde es nämlich unerträglich, dass ein demokratisches Gemeinwesen Parteien finanziert, die auf dessen Abschaffung ausgerichtet sind.
wenn das die Hürde ist, dann ist sie jetzt wenigstens zweifelsfrei festgelegt. Es genügt also nicht, wenn die Partei verfassungsfeindlich ist, sie muss zudem auch die Macht haben, die Verfassung tatsächlich außer Kraft zu setzen.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
Also zwischen Parteien auf der einen Seite und den Skinheads Sächsische Schweiz oder anderen beliebigen Zusammenschlüssen oder Vereinen auf der anderen Seite muss man dann schon unterscheiden.
Dass es zu spät ist, wenn die die Macht ergriffen haben, dürfte klar sein. Insofern ist die Hürde natürlich hoch (soll sie ja auch grds. sein). Aber nun weiß man eben, wo die Grenze liegt und wie man demokratisch dagegen vorgehen kann (z.B. Finanzierung oder Versammlung). Jedenfalls soweit das verlautbart wurde - Näheres weiß ich, wie gesagt, nicht. Dass diese Grenze dabei subjektiv gezogen wird ist allerdings richtig. Mit fällt nur gerade nicht ein, wie das besser handzuhaben wäre.
Ich kann mit der Entscheidung so leben. Vor 45 Mon. dachte ich noch anders darüber und ich wollte ein Verbot. Heute ist der Name NPD sowieso verbrannt und man wählt halt andere Parteien! Und der Versuche den Märtyrer-Status ins Spiel zu bringen fällt so für alle Beteiligten aus!
Seit der AfD spielt die NPD doch noch eine kleinere Rolle als ohnehin schon. Daher sollte man denen mit einem Verbot nicht noch die Chance geben als Märtyrer oder Mehrtürer zu sterben und sie langsam selber vor die Hunde gehen lassen.
Ich kann mit der Entscheidung so leben. Vor 45 Mon. dachte ich noch anders darüber und ich wollte ein Verbot. Heute ist der Name NPD sowieso verbrannt und man wählt halt andere Parteien! Und der Versuche den Märtyrer-Status ins Spiel zu bringen fällt so für alle Beteiligten aus!
Seit der AfD spielt die NPD doch noch eine kleinere Rolle als ohnehin schon. Daher sollte man denen mit einem Verbot nicht noch die Chance geben als Märtyrer oder Mehrtürer zu sterben und sie langsam selber vor die Hunde gehen lassen.
"Fünf Tage nach dem Scheitern des Parteiverbots vor dem Bundesverfassungsgericht soll der Empfang am Samstag, 21. Januar, ab 15 Uhr in der Willi-Zinnkann-Halle stattfinden. Laut Ankündigung des NPD-Kreistagsabgeordneten und Fraktionchefs im Stadtparlament, Daniel Lachmann, werden auch Parteichef Frank Franz und Vorstandsmitglied Olaf Rose erwartet."
Am Ende ist es ein weiterer (erfolgreicher) Versuch dieser unsäglichen Partei sich, in Büdingen und der Wetterau allgemein, zu verankern. Ist ja auch nicht ganz neu in der Region.
Die Fusion ist aber bis heute nicht rechtswirksam zustande gekommen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/konfusion-um-fusion-von-npd-und-dvu-fausts-kampfkandidatur-1.1084300
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,800459,00.html
Sinngemässes Zitat eines ehemaligen Nazis: Sie wären immer erstaunt gewesen über das fehlende Eingreifen der Behörden nach gewaltätigen Nazi Aktionen.
Dass Dortmund seit langem eine Nazihochburg ist/war ist wahrscheinlich den wenigsten bekannt.
Und die Borussenfront, wer kennt sie nicht (mehr)?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,800969,00.html
Der Herr Wohlleben, ein Schmierlappen, wie er im Buche steht.
Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/entscheidung-in-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-lehnt-npd-verbot-ab-14676857.html
Die NPD wird auch im zweiten Anlauf nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zweifel an ihrer Verfassungsfeindlichkeit haben die Richter nicht – wohl aber an ihrer Gefährlichkeit. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potential“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht
Weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll. Angeblich hat die NPD nur noch 6000 Mitglieder. Ein Argument war ja beim ersten Verbotsverfahren das man die Rechten am besten kontrollieren kann wenn man weiß wo sie sind bzw. sich politisch betätigen. Nur scheint da wohl inzwischen wirklich eine andere Partei so Mitglieder abgefischt zu haben das die NPD tatsächlich in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Nebenbei hätte ich auch nichts gegen ein Verbot gehabt mit dem Wissen das sie dann einfach eine neue Partei gegründet hätten.
Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen).
Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/entscheidung-in-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-lehnt-npd-verbot-ab-14676857.html
Die NPD wird auch im zweiten Anlauf nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zweifel an ihrer Verfassungsfeindlichkeit haben die Richter nicht – wohl aber an ihrer Gefährlichkeit. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potential“, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht
Weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll. Angeblich hat die NPD nur noch 6000 Mitglieder. Ein Argument war ja beim ersten Verbotsverfahren das man die Rechten am besten kontrollieren kann wenn man weiß wo sie sind bzw. sich politisch betätigen. Nur scheint da wohl inzwischen wirklich eine andere Partei so Mitglieder abgefischt zu haben das die NPD tatsächlich in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Nebenbei hätte ich auch nichts gegen ein Verbot gehabt mit dem Wissen das sie dann einfach eine neue Partei gegründet hätten.
Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen).
Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
finde ich ein enttäuschendes Urteil.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen).
Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
finde ich ein enttäuschendes Urteil.
Dann kann das Parlament ja nun, da man weiß woran man ist, entsprechend reagieren. Einen "Fahrplan" hat das BVerfG ja offenbar erstellt (habe nur erste O-Töne gehört, kann also keine konkreten Beispiele nennen).
Und wenn unterm Strich Unklarheiten beseitigt worden sind, dann kann das ja auch viel wert sein.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
Dass es zu spät ist, wenn die die Macht ergriffen haben, dürfte klar sein. Insofern ist die Hürde natürlich hoch (soll sie ja auch grds. sein). Aber nun weiß man eben, wo die Grenze liegt und wie man demokratisch dagegen vorgehen kann (z.B. Finanzierung oder Versammlung). Jedenfalls soweit das verlautbart wurde - Näheres weiß ich, wie gesagt, nicht. Dass diese Grenze dabei subjektiv gezogen wird ist allerdings richtig. Mit fällt nur gerade nicht ein, wie das besser handzuhaben wäre.
Außerdem dürfte dem Urteil auch ein Minderheitsvotum zu entnehmen sein, da Presseberichten zufolge wohl nicht alle Richter des Senats die Entscheidung einstimmig mittragen wollten.
Erfreulich finde ich im Übrigen, dass bereits verlautbart wurde, die Entscheidung weise auch den Gesetzgeber auf die Möglichkeit der Abschaffung der Parteienfinanzierung für solche Parteien hin, die verfassungswidrig agieren.
Das eröffnet möglicherweise Wege, die der Gesetzgeber anderenfalls aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für gangbar gehalten haben könnte.
Ich persönlich finde es nämlich unerträglich, dass ein demokratisches Gemeinwesen Parteien finanziert, die auf dessen Abschaffung ausgerichtet sind.
Außerdem dürfte dem Urteil auch ein Minderheitsvotum zu entnehmen sein, da Presseberichten zufolge wohl nicht alle Richter des Senats die Entscheidung einstimmig mittragen wollten.
Erfreulich finde ich im Übrigen, dass bereits verlautbart wurde, die Entscheidung weise auch den Gesetzgeber auf die Möglichkeit der Abschaffung der Parteienfinanzierung für solche Parteien hin, die verfassungswidrig agieren.
Das eröffnet möglicherweise Wege, die der Gesetzgeber anderenfalls aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht für gangbar gehalten haben könnte.
Ich persönlich finde es nämlich unerträglich, dass ein demokratisches Gemeinwesen Parteien finanziert, die auf dessen Abschaffung ausgerichtet sind.
Zweifelsfrei festgesetzt? Ich finde eher, dass die Begründung zur Intransparenz und zur Willkür beiträgt. Die Skinheads Sächsiche Schweiz oder Kameradschaft Aachener Land sind letztlich auch keine massgebliche Gefahr für die Demokratie, aber wurden aufgrund von Verfassungswidrigkeit verboten.
Zudem, was heisst denn das zweite Kriterium genau? Wenn die Partei also (entgegen jedweder Hoffnung und Erwartung) an politischer Bedeutung gewinnt, dann darf man sie verbieten... nun,
1) wenn das tatsächlich mal der Fall der Fall sein sollte, wird es allerdings ungleich schwieriger, ein Verbot zu beschliessen.
2) führt man mit "Macht, die Verfassung ausser Kraft zu setzen" ein völlig subjektives Kriterium ein, ausser man wartet solang, bis sie es tatsächlich es per Mandatsmehrheit kann. Dann wär es allerdings zu spät.
3) erinnert es etwas an die ein oder andere Bananenrepublik mit einem Sonnenkönig an der Spitze, der solange eine formale Demokratie aufrecht erhält, bis seine Mehrheit in Gefahr gerät und daraufhin jegliche Opposition verboten wird. Hat auch immer einen faden Beigeschmack
Ich bin sicher kein Freund der NPD, stehe einem Verbot trotz allem ambivalent entgegen. Aber etwas Konsistenz und Transparenz, sprich eine klare Linie, bei so einem fundamentalem Thema wie Parteienverbot würde ich mir schon wünschen.
Dass es zu spät ist, wenn die die Macht ergriffen haben, dürfte klar sein. Insofern ist die Hürde natürlich hoch (soll sie ja auch grds. sein). Aber nun weiß man eben, wo die Grenze liegt und wie man demokratisch dagegen vorgehen kann (z.B. Finanzierung oder Versammlung). Jedenfalls soweit das verlautbart wurde - Näheres weiß ich, wie gesagt, nicht. Dass diese Grenze dabei subjektiv gezogen wird ist allerdings richtig. Mit fällt nur gerade nicht ein, wie das besser handzuhaben wäre.
"Fünf Tage nach dem Scheitern des Parteiverbots vor dem Bundesverfassungsgericht soll der Empfang am Samstag, 21. Januar, ab 15 Uhr in der Willi-Zinnkann-Halle stattfinden. Laut Ankündigung des NPD-Kreistagsabgeordneten und Fraktionchefs im Stadtparlament, Daniel Lachmann, werden auch Parteichef Frank Franz und Vorstandsmitglied Olaf Rose erwartet."
Am Ende ist es ein weiterer (erfolgreicher) Versuch dieser unsäglichen Partei sich, in Büdingen und der Wetterau allgemein, zu verankern. Ist ja auch nicht ganz neu in der Region.