Ich habe meiner damaligen Freundin das Geld für den Urlaub (Anfang Juli 2008) vorgelegt, da sie damals noch Schülerin war. Es wurde mündlich so abgemacht, dass sie mir das Geld in Raten (genaue Höhe wurde nicht definiert) zurückzahlt wenn sie mit der Ausbildung beginnt (Beginn war der 21 Juli 08).
Nun weigert sie sich erstmal, mir das Geld zurück zu zahlen. Ein Teil ihrer Familie weiß von dieser Abmachung und auch meine Mutter z.B. weiß davon. Rein rechtlich gilt ja auch eine mündliche Abmachung, aber bin ich da jetzt in der Beweispflicht, dass es diese Abmachung wirklich gibt?
Dadurch das sie sich erstmal weigert, habe ich momentan wenig Lust auf die nette Tour mein Geld zu "erbetteln" Was kann ich also tun um mein Geld (mittlerer 3-stelliger Betrag) zu erhalten?
Ich nehme an das Mädchen ist volljährig. Ansonsten mußt du dich an das Mädchen, vertreten durch die sorgeberechtigten Eltern (volle Namen, Anschrift), halten.
Du schreibst einen Brief (Einschreiben/Rückschein), in welchem du das gegebene Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten (Datum des Fristendes - 3 Monate gerechnet ab dem Tage nach Absendungstag, anführen !) kündigst und sie zur Rückzahlung des gesamten Betrages bis zu diesem Zeitpunkt, unter Angabe deines Kontos aufforderst. Weiter kündigst du an, im Falle des fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung deiner Forderung in Anspruch zu nehmen. Wenn sie bis dahin nicht zahlt, mußt du zum Anwalt.
Da sollte man mal ein paar ehemalige Eintracht-Verantwortliche fragen. Soweit ich weiß, kann so ein Schreiben auch zustellen, indem man es fristgerecht durch das Fenster einer Gästetoilette wirft..
Spaß beiseite - hoffe, Du kriegst die Kohle wieder!
HeinzGründel schrieb: Dann nimmt man einen Zeugen. Zeigt ihm den Inhalt der Erklärung ,begibt sich zum Briefkasten und wirft die Erklärung vor den Augen des Zeugen ein.
Gilt das aus dem obigen Link dann nicht immer noch, dass der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hat nicht erbracht ist?
"Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil klargestellt, dass im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben bei einem so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes erfolge. Wie die Quelle Bausparkasse jetzt mitteilt, sei damit der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hätte, nicht zu erbringen und auch nicht erbracht."
Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Heute lag das Einschreiben wieder in meinem Briefkasten. Sie hat es nicht bei der Post abgeholt. Was nun? Mir einen Zeugen schnappen, zu ihr fahren und den Brief in den Briefkasten werfen? Problem wäre dabei: Der Briefkasten hängt im Haus, sprich ich müsste erstmal irgendwie durch die Haustür in den Hausflur rein kommmen.
Crung schrieb: Ich habe mal wieder neues zu vermelden.
Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Heute lag das Einschreiben wieder in meinem Briefkasten. Sie hat es nicht bei der Post abgeholt. Was nun? Mir einen Zeugen schnappen, zu ihr fahren und den Brief in den Briefkasten werfen? Problem wäre dabei: Der Briefkasten hängt im Haus, sprich ich müsste erstmal irgendwie durch die Haustür in den Hausflur rein kommmen.
Über Ratschläge bin ich wie immer dankbar
Du kannst es per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet aber ca. 15-20 EUR. Alternativ könntest Du auch filmen, wie du das Dokument kuvertierst und es anschließend in den Kasten einwirfst. Wenn das "ohne Schnitt", also in einem durch gefilmt wird, könnte das durchaus als Nachweis taugen (wenn auch sehr ungewöhnlich). ,-)
Crung schrieb: Ich habe mal wieder neues zu vermelden.
Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Heute lag das Einschreiben wieder in meinem Briefkasten. Sie hat es nicht bei der Post abgeholt. Was nun? Mir einen Zeugen schnappen, zu ihr fahren und den Brief in den Briefkasten werfen? Problem wäre dabei: Der Briefkasten hängt im Haus, sprich ich müsste erstmal irgendwie durch die Haustür in den Hausflur rein kommmen.
Über Ratschläge bin ich wie immer dankbar
Hast Du Dich bei deinem Einschreiben/Rückschein an Pedros Ratschläge gehalten (Kündigung mit Fristsetzung etc.)? Dann brauchst Du jetzt nichts mehr zu machen. Fristablauf abwarten, dann Mahnbescheid beantragen.
Vorab: Ich bitte dringend um Hilfe,möchte aber nicht alles der gesamten Öffentlichkeit preisgeben - ich hoffe,ihr habt dafür Verständnis & könnt mir trotzdem helfen (per PN kann ich mich dann auch detailliert äußern)
Sachverhalt/Grundlage:
Mädchen,16 Jahre,Halbwaise ist zur Zeit (nach dem Suizid ihres Vaters) auf Anraten einer Psychologin in einer Fachklinik.Soll demnächst entlassen werden.Da Klinik & Ärzte & sie stellen fest/beschließen (etc),dass es ihr besser geht,wenn sie nicht bei ihrer Mutter wohnen bleibt,da es dort "psychomäßig" abgeht. Sie soll in einer "offenen Wohngruppe" mit anderen Jugendlichen & mit teilweise Betreuung wohnen,damit sie ihr Leben weiter leben kann.
Problem:
Die Mutter verweigert alles (u.a. Entbindung von der Schweigepflicht, Zusammenarbeit mit der Klinik) und sagt,dass sie alles mögliche dagegen tun wird,dass sie in die Wohngruppe wechseln kann...
Frage:
Was kann die Mutter dagegen tun?Kann sie die "Entscheidung" verhindern?(es geht ja um das Kindeswohl) Was kann passíeren?
Würdemich freuen,wenn ihr mir weiterhelfen könnt - ist echt wichtig für mich
Wenn ich es recht verstehe, will das Mädchen auch in die Wohngruppe? Wenn das so ist, hat die Mutter rechtlich wenig Möglichkeiten, dies zu verhindern. Bei einer 16jährigen wird bei der Prüfung des Kindeswohls im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts in hohem Maße auf den Willen des Kindes abgestellt, wenn wie hier eine anerkannte Wohnform gewählt werden soll.
stefank schrieb: Wenn ich es recht verstehe, will das Mädchen auch in die Wohngruppe? Wenn das so ist, hat die Mutter rechtlich wenig Möglichkeiten, dies zu verhindern. Bei einer 16jährigen wird bei der Prüfung des Kindeswohls im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts in hohem Maße auf den Willen des Kindes abgestellt, wenn wie hier eine anerkannte Wohnform gewählt werden soll.
Hi
du verstehst das vollkommen richtig! Sie will in die Wohngruppe - nur ihre Mutter schiesst jetzt so quer.
Ich habe meiner damaligen Freundin das Geld für den Urlaub (Anfang Juli 2008) vorgelegt, da sie damals noch Schülerin war. Es wurde mündlich so abgemacht, dass sie mir das Geld in Raten (genaue Höhe wurde nicht definiert) zurückzahlt wenn sie mit der Ausbildung beginnt (Beginn war der 21 Juli 08).
Nun weigert sie sich erstmal, mir das Geld zurück zu zahlen.
Ein Teil ihrer Familie weiß von dieser Abmachung und auch meine Mutter z.B. weiß davon.
Rein rechtlich gilt ja auch eine mündliche Abmachung, aber bin ich da jetzt in der Beweispflicht, dass es diese Abmachung wirklich gibt?
Dadurch das sie sich erstmal weigert, habe ich momentan wenig Lust auf die nette Tour mein Geld zu "erbetteln"
Was kann ich also tun um mein Geld (mittlerer 3-stelliger Betrag) zu erhalten?
Antworten bitte hier rein oder auch gerne per PN.
Ansonsten mußt du dich an das Mädchen, vertreten durch die sorgeberechtigten
Eltern (volle Namen, Anschrift), halten.
Du schreibst einen Brief (Einschreiben/Rückschein), in welchem du das gegebene Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten (Datum des Fristendes -
3 Monate gerechnet ab dem Tage nach Absendungstag, anführen !) kündigst und sie zur Rückzahlung des gesamten Betrages bis zu diesem Zeitpunkt, unter Angabe deines Kontos aufforderst. Weiter kündigst du an, im Falle des fruchtlosen Fristablaufs gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung deiner Forderung in Anspruch zu nehmen. Wenn sie bis dahin nicht zahlt, mußt du zum Anwalt.
Da kann die Annahme nicht verweigert werden.
Und du kannst ihm dann auch helfen, wenn es um den Nachweis des Zugangs vor Gericht geht, gelle.
http://www.adf-inkasso.de/news/060418.htm
Sollte ich noch fragen haben, melde ich mich noch einmal bei dir.
Gruß Crung
Tja, was aber machen wenn bei einem Einschreiben "Übergabe mit Rückschein" einfach die Annahme verweigert wird?
Spaß beiseite - hoffe, Du kriegst die Kohle wieder!
mfg
sir_rhaines
Fertisch.
Gilt das aus dem obigen Link dann nicht immer noch, dass der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hat nicht erbracht ist?
"Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil klargestellt, dass im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben bei einem so genannten Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung des Schriftstückes erfolge. Wie die Quelle Bausparkasse jetzt mitteilt, sei damit der Nachweis, dass das Schreiben auch den richtigen Adressaten erreicht hätte, nicht zu erbringen und auch nicht erbracht."
Die WE ist somit in den abstrakten und konkreten Machtbereich des Empfängers gelangt und somit zugegangen.
Habe den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Heute lag das Einschreiben wieder in meinem Briefkasten. Sie hat es nicht bei der Post abgeholt.
Was nun? Mir einen Zeugen schnappen, zu ihr fahren und den Brief in den Briefkasten werfen? Problem wäre dabei: Der Briefkasten hängt im Haus, sprich ich müsste erstmal irgendwie durch die Haustür in den Hausflur rein kommmen.
Über Ratschläge bin ich wie immer dankbar
Du kannst es per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet aber ca. 15-20 EUR.
Alternativ könntest Du auch filmen, wie du das Dokument kuvertierst und es anschließend in den Kasten einwirfst. Wenn das "ohne Schnitt", also in einem durch gefilmt wird, könnte das durchaus als Nachweis taugen (wenn auch sehr ungewöhnlich). ,-)
Hast Du Dich bei deinem Einschreiben/Rückschein an Pedros Ratschläge gehalten (Kündigung mit Fristsetzung etc.)? Dann brauchst Du jetzt nichts mehr zu machen. Fristablauf abwarten, dann Mahnbescheid beantragen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist geht es für dich mit dem Mahnbescheidsverfahren weiter.
Vorab: Ich bitte dringend um Hilfe,möchte aber nicht alles der gesamten Öffentlichkeit preisgeben - ich hoffe,ihr habt dafür Verständnis & könnt mir trotzdem helfen (per PN kann ich mich dann auch detailliert äußern)
Sachverhalt/Grundlage:
Mädchen,16 Jahre,Halbwaise ist zur Zeit (nach dem Suizid ihres Vaters) auf Anraten einer Psychologin in einer Fachklinik.Soll demnächst entlassen werden.Da Klinik & Ärzte & sie stellen fest/beschließen (etc),dass es ihr besser geht,wenn sie nicht bei ihrer Mutter wohnen bleibt,da es dort "psychomäßig" abgeht.
Sie soll in einer "offenen Wohngruppe" mit anderen Jugendlichen & mit teilweise Betreuung wohnen,damit sie ihr Leben weiter leben kann.
Problem:
Die Mutter verweigert alles (u.a. Entbindung von der Schweigepflicht, Zusammenarbeit mit der Klinik) und sagt,dass sie alles mögliche dagegen tun wird,dass sie in die Wohngruppe wechseln kann...
Frage:
Was kann die Mutter dagegen tun?Kann sie die "Entscheidung" verhindern?(es geht ja um das Kindeswohl) Was kann passíeren?
Würdemich freuen,wenn ihr mir weiterhelfen könnt - ist echt wichtig für mich
Hi
du verstehst das vollkommen richtig!
Sie will in die Wohngruppe - nur ihre Mutter schiesst jetzt so quer.
... und was sollen bloß die Nachbarn denken!