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Unfall! was kommt auf mich zu?

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vielen dank erstmal!

etwas konkreter:

ich hatte sie noch nicht überholt, sondern sie war noch c.a. 2m rechts vor mir, als sie für mich völlig unerwartet stürzte. das ganze geschah beim anfahren.
ich stand an der roten ampel als erstes auto, dennoch hatte sie einige meter vorsprung, als es grün wurde d.h. sie musste wohl etwas früher losgefahren sein (darauf hab ich jetzt nicht geachtet aber anders kann ich es mir nicht erklären).

die beamten sagten mir, ich sei verpflichtet den schaden meiner versicherung zu melden. ich rief dort an und die fragten mich, ob ich schuldig sei, was ich verneinte. wenn ich eine schadensmeldung mache, wäre das auch gleich ein schuldeingeständnis.

jetzt bin ich etwas verwirrt.

eigentl. ist davon auzugehen, dass sie froh ist, dass nichts schlimmeres passiert ist und der krankheitsfall von ihrer kasse übernommen wird. Aber es könnte natürlich sein, dass sie, sie sah im übrigen gut aus, irgendwelche jura-freunde hat, die die möglichkeit wittern, da was rauszuschlagen.

wie hoch ist das risiko, wenn ich erstmal keine meldung mache, weil ich mich nicht schuldig fühle und sie aber demnächst doch schadensersatzansprüche an mich stellt, bzgl.meiner Haftpflicht?
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist man automatisch erstmal schuldig.

man nennt das:
"Betriebsgefahr - verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung"

zudem kommt im genannten Fall hinzu, dass ein Anwalt zumindest Verstösse wegen §1 der STVO klagen würde:

Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wahrscheinlich liegt auch eine Mißachtung von §3.1,5.4 vor

3.1: 1. Satz
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

§5.4
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs
ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern,
insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich
wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Mein Tipp: im Protokoll würde ich nicht schreiben:
"In dem Moment, wo ich die Radfahrein überholen will, "
das impliziert das Überholen und das die Radlerin vor dir losfuhr.
Richtig ist aber, Ihr seid zeitgleich losgefahren.


vielen dank für die info!

du meinst also, ich soll aussen vor lassen, dass ich überholen wollte? da ich sie in dem moment noch nicht überholt, bzw. eingeholt hatte, wäre das denkbar.

bei §1 seh ich erstmal kein problem. im gegenteil, wenn ihr die kette reisst, dann spricht das eher dafür, dass ihr fahrzeug nicht in ordnung war.

bei 3.1: 1. Satz wüsste ich nicht, wie ich besser hätte reagieren können, ausser voll auf die eisen zu gehen. der sturz war unvermittelt. so wie wenn ein lkw plötzlich während der fahrt ladung verliert. damit rechnet man doch nicht.
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petko schrieb:
... ich rief dort an und die fragten mich, ob ich schuldig sei, was ich verneinte. wenn ich eine schadensmeldung mache, wäre das auch gleich ein schuldeingeständnis. ...


So ein Schwachsinn. Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist die Befriedung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Hat also mal rein gar nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.

Ich würde erstmal abwarten, ob sich die Dame nochmal meldet.

Oder halt mal mit einem Blumenstrauß vorbei schauen.  ,-)
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petko schrieb:
du meinst also, ich soll aussen vor lassen, dass ich überholen wollte? da ich sie in dem moment noch nicht überholt, bzw. eingeholt hatte, wäre das denkbar.

bei §1 seh ich erstmal kein problem. im gegenteil, wenn ihr die kette reisst, dann spricht das eher dafür, dass ihr fahrzeug nicht in ordnung war.

bei 3.1: 1. Satz wüsste ich nicht, wie ich besser hätte reagieren können, ausser voll auf die eisen zu gehen. der sturz war unvermittelt. so wie wenn ein lkw plötzlich während der fahrt ladung verliert. damit rechnet man doch nicht.


Damit muss man immer rechnen wenn man ein KfZ führt. Wenn Du behauptest, dass Du sie nicht überholen wolltest, hast Du zu wenig Abstand gehalten und bist erst richtig dran.

Wie man allerdings einen Fahrradfahrer erwischen kann, dem die Kette reißt wenn man 2 m seitlichen Abstand gehalten haben will ist mir ein Rätsel. Mir ist allerdings auch ein Rätsel warum der eigentlich hinfallen sollte.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:
petko schrieb:
du meinst also, ich soll aussen vor lassen, dass ich überholen wollte? da ich sie in dem moment noch nicht überholt, bzw. eingeholt hatte, wäre das denkbar.

bei §1 seh ich erstmal kein problem. im gegenteil, wenn ihr die kette reisst, dann spricht das eher dafür, dass ihr fahrzeug nicht in ordnung war.

bei 3.1: 1. Satz wüsste ich nicht, wie ich besser hätte reagieren können, ausser voll auf die eisen zu gehen. der sturz war unvermittelt. so wie wenn ein lkw plötzlich während der fahrt ladung verliert. damit rechnet man doch nicht.


Damit muss man immer rechnen wenn man ein KfZ führt. Wenn Du behauptest, dass Du sie nicht überholen wolltest, hast Du zu wenig Abstand gehalten und bist erst richtig dran.

Wie man allerdings einen Fahrradfahrer erwischen kann, dem die Kette reißt wenn man 2 m seitlichen Abstand gehalten haben will ist mir ein Rätsel. Mir ist allerdings auch ein Rätsel warum der eigentlich hinfallen sollte.

DA


naja,wenn diejenige doch noch vor ihm war,dann ist die kette gerissen und sie ist umgefallen,so schnell könnte ich dann auch nicht reagieren,dass ich sie dann nicht erwische...ist ja nicht so,dass sie 200 meter vor ihm war...man erwartet ja auch nicht,dass der fahrradfahrer auf einmal umfällt
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Am besten gleich heiraten - dann bleibt die Kohle wenigstens in der Familie.

EFC Harry, hol schon mal den Galgen...
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Bigbamboo schrieb:
petko schrieb:
... ich rief dort an und die fragten mich, ob ich schuldig sei, was ich verneinte. wenn ich eine schadensmeldung mache, wäre das auch gleich ein schuldeingeständnis. ...


So ein Schwachsinn. Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist die Befriedung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Hat also mal rein gar nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.

Ich würde erstmal abwarten, ob sich die Dame nochmal meldet.

Oder halt mal mit einem Blumenstrauß vorbei schauen.  ,-)  


Keine Ahnung was die Juristen sagen.

Aber so ein zwischenmenschliche und verbindliche Kommunulitaion-eingeleitet,wie es ihr geht- schadet eigentl. nichts. Dabei erörtert man noch mal die Ereignisse und bekommt die Einschätzung der Unfallgegnerin mit

Eigentlich müßte dies doch human abgehen (wenn die Unfallgegnerin nicht irgendwelche Anschuldigungen erfindet underhebt).Ich meine ein Fall für die
PKW Versicherung im Rahmen der evtl. Mitschuld oder Schuld.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem evtl.doch Ermittlungen/polizeiliche Vernehmungen usw. wegen fahrlassiger Körperverletzung ins Spiel kommen sollten, würde ich mir allerdings sofort den Luxus leisten unhd einen korpulenten Anwalt hinzuziehen.
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pelo schrieb:

Kein VTN muss damit rechnen,dass ein vor ihm fahrender Radfahrer plötzlich stürzt.


Doch damit muss man rechnen.
Genauso wie man auch auf jede andere nicht vorhersehbare Situation reagieren können und sein Fahrverhalten entsprechend anpassen muss


Der vorgegebene Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers liegt übrigens bei 1,5m-2m.


@Petko
Glückwunsch an euch beide, dass es so glimpflich abgelaufen ist!
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Dirty-Harry schrieb:
Bigbamboo schrieb:
petko schrieb:
... ich rief dort an und die fragten mich, ob ich schuldig sei, was ich verneinte. wenn ich eine schadensmeldung mache, wäre das auch gleich ein schuldeingeständnis. ...


So ein Schwachsinn. Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist die Befriedung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Hat also mal rein gar nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.

Ich würde erstmal abwarten, ob sich die Dame nochmal meldet.

Oder halt mal mit einem Blumenstrauß vorbei schauen.  ,-)  


Keine Ahnung was die Juristen sagen.

Aber so ein zwischenmenschliche und verbindliche Kommunulitaion-eingeleitet,wie es ihr geht- schadet eigentl. nichts. Dabei erörtert man noch mal die Ereignisse und bekommt die Einschätzung der Unfallgegnerin mit

Eigentlich müßte dies doch human abgehen (wenn die Unfallgegnerin nicht irgendwelche Anschuldigungen erfindet underhebt).Ich meine ein Fall für die
PKW Versicherung im Rahmen der evtl. Mitschuld oder Schuld.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem evtl.doch Ermittlungen/polizeiliche Vernehmungen usw. wegen fahrlassiger Körperverletzung ins Spiel kommen sollten, würde ich mir allerdings sofort den Luxus leisten unhd einen korpulenten Anwalt hinzuziehen.  


ICh habe aus solchen Fällen gelernt.. die wo man denkt ok vernünftige Menschen sehr nett sehr verständnissvoll sind meistens die welche dann richtig Ärger machen.. selber schon 2 mal erlebt!
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Luzbert schrieb:
pelo schrieb:

Kein VTN muss damit rechnen,dass ein vor ihm fahrender Radfahrer plötzlich stürzt.


Doch damit muss man rechnen.
Genauso wie man auch auf jede andere nicht vorhersehbare Situation reagieren können und sein Fahrverhalten entsprechend anpassen muss


Der vorgegebene Seitenabstand beim Überholen eines Radfahrers liegt übrigens bei 1,5m-2m.


@Petko
Glückwunsch an euch beide, dass es so glimpflich abgelaufen ist!


aber,sorry..selbst bei 2 meter abstand, wenn jemand stürzt, so schnell kann man doch gar nicht reagieren? man kommt ja nicht sofort zum stehen.
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crasher1985 schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Bigbamboo schrieb:
petko schrieb:
... ich rief dort an und die fragten mich, ob ich schuldig sei, was ich verneinte. wenn ich eine schadensmeldung mache, wäre das auch gleich ein schuldeingeständnis. ...


So ein Schwachsinn. Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist die Befriedung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Hat also mal rein gar nichts mit Schuldeingeständnis zu tun.

Ich würde erstmal abwarten, ob sich die Dame nochmal meldet.

Oder halt mal mit einem Blumenstrauß vorbei schauen.  ,-)  


Keine Ahnung was die Juristen sagen.

Aber so ein zwischenmenschliche und verbindliche Kommunulitaion-eingeleitet,wie es ihr geht- schadet eigentl. nichts. Dabei erörtert man noch mal die Ereignisse und bekommt die Einschätzung der Unfallgegnerin mit

Eigentlich müßte dies doch human abgehen (wenn die Unfallgegnerin nicht irgendwelche Anschuldigungen erfindet underhebt).Ich meine ein Fall für die
PKW Versicherung im Rahmen der evtl. Mitschuld oder Schuld.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem evtl.doch Ermittlungen/polizeiliche Vernehmungen usw. wegen fahrlassiger Körperverletzung ins Spiel kommen sollten, würde ich mir allerdings sofort den Luxus leisten unhd einen korpulenten Anwalt hinzuziehen.  


ICh habe aus solchen Fällen gelernt.. die wo man denkt ok vernünftige Menschen sehr nett sehr verständnissvoll sind meistens die welche dann richtig Ärger machen.. selber schon 2 mal erlebt!


Das Risiko besteht natürlich auch.Der berühmte schlafende (bissige)Hund, den man damit evtl. weckt

deswegen würde mich insoweit mal die Einschätzung der Juristen interessieren. Relativ harmloser Unfall ,aber mit (ärtzl. Behandlung-also) körperl. Beeinträchtigung des Unfallgegners.

Verbindliche und menschlich sinnvolle Kontaktaufnahme mit dem Gegner? jurist. gesehen : ja oder nein
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tani1977 schrieb:
aber,sorry..selbst bei 2 meter abstand, wenn jemand stürzt, so schnell kann man doch gar nicht reagieren? man kommt ja nicht sofort zum stehen.

Wenn ein Kind von einem Balkon stürzt und Dir vor's Auto fällt, wird Deine Haftpflicht den Schaden begleichen. Betriebsgefahr heißt hier das Stichwort.
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Stehst Du im Unfallbericht (den die Polizei anfertigt) an erster Stelle? Schlechtes Zeichen...
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Zivilrechtlich soll das die Versicherung mit den Anwälten der Frau klären.

Strafrechtlich wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden. Nimm Dir nen Anwalt, dann ist die Chance groß, dass das Verfahren zügig eingestellt wird. Je nach dem was die aufnehmende Polizei geschrieben hat entweder mangels hinreichendem Tatverdacht (wenn man Dir aufgrund der Umstände keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann) oder wegen Geringfügigkeit.
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vielen dank für eure infos! ich bin ein totaler unfall novize und hatte keine ahnung.

das allerwichtigste ist, dass die verletzung glimpflich ablief. es hätte viel schlimmer ausgehen können, sie trug keinen helm.

ich hoffe, dass wir es dabei belassen können, dass man glück im unglück hatte und geh erstmal davon aus, dass sie nicht so drauf ist, das ganze ausschlachten und mich in ein verfahren zu ziehen zu wollen. sie schien trotz der umstände sehr nett zu sein und denke, dass ich mich menschlich auch gut verhalten habe...
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Petko,

wie das Ganze ausgeht, liegt eigentlich fast nicht mehr in deiner Hand.
Das Beste, was du tun kannst, und das hast du ja bereits eingeleitet, ist, dich weiterhin um die Frau zu kümmern, zu sorgen und dich nach ihr zu erkundigen.

Das ist nicht nur eine schöne und menschliche Geste, sondern erhöht auch die Hemmschwelle, alles Mögliche bei dir herauszuholen.

Viel Glück - eine Menge davon habt ihr beide ja schon gehabt.
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tani1977 schrieb:

aber,sorry..selbst bei 2 meter abstand, wenn jemand stürzt, so schnell kann man doch gar nicht reagieren? man kommt ja nicht sofort zum stehen.


Bei 2m seitlichen Abstand ist es aber schon ziemlich unwahrscheinlich, dass Dir jemand vors Auto fällt  

Passiert dennoch etwas gilt unabhängig von der persönlichen Schuld die Prämisse der Gefährdungshaftung -> Siehe das Beispiel von BBB.

Man sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass man eine Gefährdung für andere Menschen darstellt, wenn man eine Tonne Blech durch die Gegend bewegt. Das gilt natürlich auch für Radfahrer, auch wenn das Gefährdungspotential geringer ist.
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Wie schon einer meiner Vorredner sagte muss bei einem Unfall Auto - Mensch (also ohne Fahrzeug) immer die Betriebsgefahr des Autos miteinberechnet werden.

Wenn also ein normaler Unfall in der oben genannten Konstellation passiert, ist der Autofahrer immer mindestens mit 20 % dran (wenn er wirklich nichts dafür konnte), wenn er ne Teilschuld hat kann man mit 60-80 % rechnen.
Anders kann es nur dann sein, wenn z.B. ein alkoholisierter Fahrradfahrer etwas verursacht. Nur in solchen und ähnlichen Fällen kommt der Autofahrer evtl. ganz aus der Sache raus.

Das nur mal, um die Mär von "ich als Autofahrer hab ja nix falsch gemacht und deswegen trag ich auch keine Kosten" zu beseitigen.
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Gibt es eigentlich ein update zu dem Unfall?


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