Offensichtlich besteht dieser Beschluß, zumindest hat es die FR in den letzten Tagen öffentlich gemacht.Die Ministerin ,Frau v. d. Leyen , hat die Anweisung am 23. Febr. an die Bundesagentur abgegeben, sie ist also aktuelle Praxis.
Heftig Kritik , u.a. von der SPD Spitze.
Heute wird in der FR noch mal Frau von der Leyen zitiert:
"Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Zuwanderung in die Sozialsysteme !!"
Man erwartet stattdessen,"Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, die hier arbeiten und ihren Beitrag leisten"(so der Ministeriumssprecher des Bundesarbeitsministeriums)
Selbstverständlich wird die CDU damit beim überwiegenden Bevölkerungsteil mit großer Zustimmung punkten. Die Menschen werden aus vielen Gründen sagen , daß dies richtig ist. Wenn zum Beispiel im Rahmen der Rentenabsenkungen- dies ist mir spontan eingefallen- demnächst ein Arbeitnehmer mit 2800 Euro angeblich 35 jahre arbeiten muß,um eine Rente auf Sozialhifeniveau zu erwirtschaften, ist es umgekehrt absurd, Zuwanderung ins Sozialhifesystem und damit auf ein im Ergebnis gleiches Einkommensniveau zu ermöglichen.....
Aber:
Aufgrund dieser vordergründigen Vergleiche ändern sich oder werden entsprechende Fälle in diesem unseren Land(z.B. o.g. Beispiel ) auch nicht besser.
Ferner ist es wohl ein merkwürdiges Zeichen für die EU, wo ja auf der anderen Seite Unsummen verpulvert werden.
Schwieriges Thema, was man aus verschiedenen Gründen so oder so sehen kann.Zumindest scheint es z.Zt.ein Konfliktthema auf Bundesebene zw. den Parteien zu sein.
Ich find es zumindest interessant. Evtl. kann ja auch jemand noch inhaltliche Detailinformationen beisteuern.
Also kann ich einfach nach Malle auswandern und die spanier finanzieren mir dann meinen Malle Urlaub oder wie wird das in spanien gehand habt?
Eine weitere frage ist...wie "einfach" es fûr eu-zuwanderer bisher war hartz IV zu bekommen...kann mir kaum vorstellen, dass zb. ein spanier hier her kommt und direkt hartzIV bekommen hat...vielleicht kennt ja einer die bisherige regelung...
Dirty-Harry schrieb: Wenn zum Beispiel im Rahmen der Rentenabsenkungen- dies ist mir spontan eingefallen- demnächst ein Arbeitnehmer mit 2800 Euro angeblich 35 jahre arbeiten muß,um eine Rente auf Sozialhifeniveau zu erwirtschaften, ist es umgekehrt absurd, Zuwanderung ins Sozialhifesystem und damit auf ein im Ergebnis gleiches Einkommensniveau zu ermöglichen.....
Ersetze das Fettgedruckte durch:
...wird es um so mehr von der Allgemeinheit akzeptiert werden, wenn zunächst die Zuwanderung ins Sozialhilfeniveau gestoppt wird, anschließend wird das Sozialhilfeniveau auch für alle übrigen Bezieher gesenkt werden können.
So ergibt das den eigendlich beabsichtigten Sinn. Leistung soll sich doch "lohnen" ist der Slogan, der so mit neuem Leben erfüllt wird .
Wir steuern auf amerikanische Verhältnisse zu. Die Arbeitsplätze, vor allem die niedrigtotierten, werden zunehmen und die Statistik schönen. Der Trend zum 2.- oder 3.-Job wird zunehmen.
Abgesehen von der Rente mit 67 (bald 70?). Lediglich eine Form der faktischen Rentenkürzung, da viele dieses Rentenalter aufgrund Ihrer Tätigkeit nicht erreichen.
Brady schrieb: Also kann ich einfach nach Malle auswandern und die spanier finanzieren mir dann meinen Malle Urlaub oder wie wird das in spanien gehand habt?
Eine weitere frage ist...wie "einfach" es fûr eu-zuwanderer bisher war hartz IV zu bekommen...kann mir kaum vorstellen, dass zb. ein spanier hier her kommt und direkt hartzIV bekommen hat...vielleicht kennt ja einer die bisherige regelung...
Das mit der bisherigen Regelung,dies wollte ich mit dem beisteuern weiterer Detailinformationen u.a.auch andeuten, würde mich auch interessieren.
Irgendetwas scheint sich ja mit dem o.g. neuen Beschluß aus dem Arbeitsmisnisterium geändert zu haben. Details scheinen da spannend. Erst dann kann man sich abschl. ne Meinung bilden.
Sozialleistungen für Zuwanderer würde ich generell erst nach sagen wir 10 jahren aufenthalt zahlen. Ausgenommen natürlich politisch oder anderweitig verfolgte Menschen. Aber jemand der aus "freien" Stücken hieher kommt sollte sich auch erst mal einbringen.
Man kann ja noch nicht mal einfach so innerhalb Hessens in einen anderen Landkreis ziehen und einfach sagen ich will jetzt dort Alg II beziehen, sondern muss das schon damit begründen das man dort einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat. Dadurch bekommt man dann Umzugskosten etc. bezahlt.
Braucht es deshalb so eine Regelung für EU-Zuwanderer ?!
Praeriehund82 schrieb: Man kann ja noch nicht mal einfach so innerhalb Hessens in einen anderen Landkreis ziehen und einfach sagen ich will jetzt dort Alg II beziehen, sondern muss das schon damit begründen das man dort einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat. Dadurch bekommt man dann Umzugskosten etc. bezahlt.
Braucht es deshalb so eine Regelung für EU-Zuwanderer ?!
das ist die gute Frage.
Machen die Politiker(z.b. v.d. Leyen ,aber auch umgekehrt die SPD) einen populist, Schaukampf ?
lt. Sternbericht ist es dem Grunde nach anscheind aufgrund einer Uraltregelung möglich gewesen , nach Deutschland zu kommen und direkt zum Sozialamt.....
umgekehrt wird dagegen argumentiert, daß die Fälle gleich Null seien......
Wenn es aber wirklich nur eine Art Angleichung von Regelungen ist, braucht man dies doch nicht mit so markigen Worten wie das Bundesarbeitsmisterium und auch umgekehrt die SPD tun.
Offensichtlich bestanden da doch Möglichkeiten, wenn man jetzt wegen der Vorbeugung des vermeintlichen Ansturms junger arbeitsloser Menschen aus den südlichen EU ländern schnell noch so einen Anweisung raushaut!?
Ich möchte dieses Thema einfach gerne kapieren.
Purer verbaler Populismus der Politik ohne echten Inhalt.
Praeriehund82 schrieb: Man kann ja noch nicht mal einfach so innerhalb Hessens in einen anderen Landkreis ziehen und einfach sagen ich will jetzt dort Alg II beziehen, sondern muss das schon damit begründen das man dort einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat. Dadurch bekommt man dann Umzugskosten etc. bezahlt.
Braucht es deshalb so eine Regelung für EU-Zuwanderer ?!
Natürlich darf man umziehen, und dadurch auch in einem anderen Landkreis weiter ALG2 beziehen, wenn man älter als 25 Jahre alt ist. Die ARGE ist nur eben nicht gewillt dich dabei mit Zuschüssen zu unterstützen, sei es bei Renovierungskosten, Umzugskosten, Kaution oder eben weil die Miete höher ist (bekommst max. das was du vorher in der alten Wohnung hattest). Das ist dann alles dann dein Problem, während andere die umziehen aufgrund eines Jobs diese Hilfe bekommen würden.
Praeriehund82 schrieb: Man kann ja noch nicht mal einfach so innerhalb Hessens in einen anderen Landkreis ziehen und einfach sagen ich will jetzt dort Alg II beziehen, sondern muss das schon damit begründen das man dort einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat. Dadurch bekommt man dann Umzugskosten etc. bezahlt.
Braucht es deshalb so eine Regelung für EU-Zuwanderer ?!
Natürlich darf man umziehen, und dadurch auch in einem anderen Landkreis weiter ALG2 beziehen, wenn man älter als 25 Jahre alt ist. Die ARGE ist nur eben nicht gewillt dich dabei mit Zuschüssen zu unterstützen, sei es bei Renovierungskosten, Umzugskosten, Kaution oder eben weil die Miete höher ist (bekommst max. das was du vorher in der alten Wohnung hattest). Das ist dann alles dann dein Problem, während andere die umziehen aufgrund eines Jobs diese Hilfe bekommen würden.
Ist doch absolut richtig so. Sonst kann ja jeder ins Land kommen, hier schön ALG II beantragen, die Wohnungsmiete von der der Arge dazu und bezahlen tut es am Ende der arbeitende deutsche Steuerzahler.
Schwieriges Thema, was man aus verschiedenen Gründen so oder so sehen kann.Zumindest scheint es z.Zt.ein Konfliktthema auf Bundesebene zw. den Parteien zu sein.
Ich find es zumindest interessant. Evtl. kann ja auch jemand noch inhaltliche Detailinformationen beisteuern.
Die wichtigste "Detailinformation" ist ja wohl, dass es sich um einen nunmehr erklärten Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen handelt.
Das EFA verschaffte den Bürgern der jeweiligen Unterzeichnerstaaten das Recht, in einem anderen Unterzeichnerstaat Sozialleistungen zu empfangen.
So richtig publik wurde diese Regelung im Jahr 2010, als ein Franzose vor dem Bundessozialgericht seinen Leistungsanspruch durchgesetzt hatte. Das hatte die BRegierung eine ganze Weile lang nicht weiter interessiert, waren doch die Fälle wohl eher spärlich gesäht.
Der Hintergrund der aktuellen Vorbehaltsregelung dürfte annehmbarerweise sein, dass man starken Zuwachs von Griechen (und weiteren EU-Bürgern) befürchtet, die vorrangig zur Existenzsicherung nach Deutschland kommen könnten.
Das Ganze wird m.E. jedoch ohnehin Makulatur bleiben bzw. werden. Der Ausschluss von Arbeitsförderungsleistungen gegenüber EU-Bürgern wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alsbald das BSG und sodann möglicherweise den EuGH beschäftigen. Und dann wird der Vorbehalt für die Tonne sein. Er wird zwar natürlich Geltung besitzen und Leistungen unter Berufung auf das EFA ausschließen. Aber dann greifen eben die SGB II-Regelungen. Und diese verstoßen gegen primäres EU-Recht, soweit dort Ansprüche von EU-Bürgern ausgeschlossen werden.
ChrizSGE schrieb: Ist doch absolut richtig so. Sonst kann ja jeder ins Land kommen, hier schön ALG II beantragen, die Wohnungsmiete von der der Arge dazu und bezahlen tut es am Ende der arbeitende deutsche Steuerzahler.
ich würde mit meinen steuergeldern auch lieber neue waffensysteme, eine weitere senkung von steuern für hotelbesitzer und die apanage von wulff stärker unterstützen wollen.
ich würde mit meinen steuergeldern auch lieber neue waffensysteme, eine weitere senkung von steuern für hotelbesitzer und die apanage von wulff stärker unterstützen wollen.
es fragt mich leider niemand.
Wenn jeder das so sehen würde, hätten wir weniger Verteilungskämpfe um die Brotkrumen.
Misanthrop schrieb: Aber dann greifen eben die SGB II-Regelungen. Und diese verstoßen gegen primäres EU-Recht, soweit dort Ansprüche von EU-Bürgern ausgeschlossen werden.
Warum sollten diese gegen EU-Recht verstoßen? Gegen welche Rechte genau sollte hier verstoßen werden? Dienstleistungsfreiheit? Definitiv nicht. Niederlassungsfreiheit? Wohl kaum. Mir fällt da jetzt spontan keine der "üblichen Verdächtigen" ein. Was schwebt dir denn da vor?
Mir ist auch nicht klar, was es an der Regelung generell zu kritisieren gäbe. Jeder, der irgendwie noch an die dt. Sozialsysteme glauben will, muss jedenfalls uneingeschränkt für diese Regelung sein. Endlich mal vorbeugend, statt immer nur hinterher tätig zu werden, wenn es das mal häufiger in der Politik gäbe. Sonst wird ja oftmals erst gewartet, bis das Unheil angerichtet ist.
Misanthrop schrieb: Aber dann greifen eben die SGB II-Regelungen. Und diese verstoßen gegen primäres EU-Recht, soweit dort Ansprüche von EU-Bürgern ausgeschlossen werden.
Warum sollten diese gegen EU-Recht verstoßen? Gegen welche Rechte genau sollte hier verstoßen werden? Dienstleistungsfreiheit? Definitiv nicht. Niederlassungsfreiheit? Wohl kaum. Mir fällt da jetzt spontan keine der "üblichen Verdächtigen" ein. Was schwebt dir denn da vor?
Ich antworte mal für Misanthrop.
Nach geltendem EU-Recht, dürfen Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten nicht anders behandelt werden, als die Bürger aus dem eigenen Staat, es sein denn es gibt vertragliche Regelungen.
Ob es die in dem konkreten Fall gibt, weiß ich nicht, vermute aber eher nicht.
Heftig Kritik , u.a. von der SPD Spitze.
Heute wird in der FR noch mal Frau von der Leyen zitiert:
"Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Zuwanderung in die Sozialsysteme !!"
Man erwartet stattdessen,"Die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, die hier arbeiten und ihren Beitrag leisten"(so der Ministeriumssprecher des Bundesarbeitsministeriums)
Selbstverständlich wird die CDU damit beim überwiegenden Bevölkerungsteil mit großer Zustimmung punkten.
Die Menschen werden aus vielen Gründen sagen , daß dies richtig ist. Wenn zum Beispiel im Rahmen der Rentenabsenkungen- dies ist mir spontan eingefallen- demnächst ein Arbeitnehmer mit 2800 Euro angeblich 35 jahre arbeiten muß,um eine Rente auf Sozialhifeniveau zu erwirtschaften, ist es umgekehrt absurd, Zuwanderung ins Sozialhifesystem und damit auf ein im Ergebnis gleiches Einkommensniveau zu ermöglichen.....
Aber:
Aufgrund dieser vordergründigen Vergleiche ändern sich oder werden entsprechende Fälle in diesem unseren Land(z.B. o.g. Beispiel ) auch nicht besser.
Ferner ist es wohl ein merkwürdiges Zeichen für die EU, wo ja auf der anderen Seite Unsummen verpulvert werden.
Schwieriges Thema, was man aus verschiedenen Gründen so oder so sehen kann.Zumindest scheint es z.Zt.ein Konfliktthema auf Bundesebene zw. den Parteien zu sein.
Ich find es zumindest interessant. Evtl. kann ja auch jemand noch inhaltliche Detailinformationen beisteuern.
Eine weitere frage ist...wie "einfach" es fûr eu-zuwanderer bisher war hartz IV zu bekommen...kann mir kaum vorstellen, dass zb. ein spanier hier her kommt und direkt hartzIV bekommen hat...vielleicht kennt ja einer die bisherige regelung...
Ersetze das Fettgedruckte durch:
...wird es um so mehr von der Allgemeinheit akzeptiert werden, wenn zunächst die Zuwanderung ins Sozialhilfeniveau gestoppt wird, anschließend wird das Sozialhilfeniveau auch für alle übrigen Bezieher gesenkt werden können.
So ergibt das den eigendlich beabsichtigten Sinn. Leistung soll sich doch "lohnen" ist der Slogan, der so mit neuem Leben erfüllt wird .
Wir steuern auf amerikanische Verhältnisse zu. Die Arbeitsplätze, vor allem die niedrigtotierten, werden zunehmen und die Statistik schönen. Der Trend zum 2.- oder 3.-Job wird zunehmen.
Abgesehen von der Rente mit 67 (bald 70?). Lediglich eine Form der faktischen Rentenkürzung, da viele dieses Rentenalter aufgrund Ihrer Tätigkeit nicht erreichen.
Das mit der bisherigen Regelung,dies wollte ich mit dem beisteuern weiterer Detailinformationen u.a.auch andeuten, würde mich auch interessieren.
Irgendetwas scheint sich ja mit dem o.g. neuen Beschluß aus dem Arbeitsmisnisterium geändert zu haben. Details scheinen da spannend. Erst dann kann man sich abschl. ne Meinung bilden.
Wenn man durch tolle Ausdrücke glänzen will, aber die Rechtschreibung nicht beherrscht, sollte man gleich "schlechtbezahlt" schreiben .
Was ist mit dem sozialverträglichen Ableben (Georg Schramm)mit 65 ?
http://www.youtube.com/watch?v=BpNeRPQErHo
"amerikanische Verhältnisse"
Alle Schrauben werden immer weiter nach unten gedreht zumindest für "uns"
Nebenbei: Hauptsache Prxisgebühr bleibt trotz 19,5 Milliarden PLUS
Uwe
http://www.youtube.com/watch?v=23nDH-1IVYg
Braucht es deshalb so eine Regelung für EU-Zuwanderer ?!
das ist die gute Frage.
Machen die Politiker(z.b. v.d. Leyen ,aber auch umgekehrt die SPD) einen populist, Schaukampf ?
lt. Sternbericht ist es dem Grunde nach anscheind aufgrund einer Uraltregelung möglich gewesen , nach Deutschland zu kommen und direkt zum Sozialamt.....
umgekehrt wird dagegen argumentiert, daß die Fälle gleich Null seien......
Wenn es aber wirklich nur eine Art Angleichung von Regelungen ist, braucht man dies doch nicht mit so markigen Worten wie das Bundesarbeitsmisterium und auch umgekehrt die SPD tun.
Offensichtlich bestanden da doch Möglichkeiten, wenn man jetzt wegen der Vorbeugung des vermeintlichen Ansturms junger arbeitsloser Menschen aus den südlichen EU ländern schnell noch so einen Anweisung raushaut!?
Ich möchte dieses Thema einfach gerne kapieren.
Purer verbaler Populismus der Politik ohne echten Inhalt.
Oder konkreter Anlaß?
Natürlich darf man umziehen, und dadurch auch in einem anderen Landkreis weiter ALG2 beziehen, wenn man älter als 25 Jahre alt ist. Die ARGE ist nur eben nicht gewillt dich dabei mit Zuschüssen zu unterstützen, sei es bei Renovierungskosten, Umzugskosten, Kaution oder eben weil die Miete höher ist (bekommst max. das was du vorher in der alten Wohnung hattest).
Das ist dann alles dann dein Problem, während andere die umziehen aufgrund eines Jobs diese Hilfe bekommen würden.
Ah ok
Die wichtigste "Detailinformation" ist ja wohl, dass es sich um einen nunmehr erklärten Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen handelt.
Das EFA verschaffte den Bürgern der jeweiligen Unterzeichnerstaaten das Recht, in einem anderen Unterzeichnerstaat Sozialleistungen zu empfangen.
So richtig publik wurde diese Regelung im Jahr 2010, als ein Franzose vor dem Bundessozialgericht seinen Leistungsanspruch durchgesetzt hatte.
Das hatte die BRegierung eine ganze Weile lang nicht weiter interessiert, waren doch die Fälle wohl eher spärlich gesäht.
Der Hintergrund der aktuellen Vorbehaltsregelung dürfte annehmbarerweise sein, dass man starken Zuwachs von Griechen (und weiteren EU-Bürgern) befürchtet, die vorrangig zur Existenzsicherung nach Deutschland kommen könnten.
Das Ganze wird m.E. jedoch ohnehin Makulatur bleiben bzw. werden. Der Ausschluss von Arbeitsförderungsleistungen gegenüber EU-Bürgern wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alsbald das BSG und sodann möglicherweise den EuGH beschäftigen. Und dann wird der Vorbehalt für die Tonne sein. Er wird zwar natürlich Geltung besitzen und Leistungen unter Berufung auf das EFA ausschließen. Aber dann greifen eben die SGB II-Regelungen. Und diese verstoßen gegen primäres EU-Recht, soweit dort Ansprüche von EU-Bürgern ausgeschlossen werden.
ich würde mit meinen steuergeldern auch lieber neue waffensysteme, eine weitere senkung von steuern für hotelbesitzer und die apanage von wulff stärker unterstützen wollen.
es fragt mich leider niemand.
Wenn jeder das so sehen würde,
hätten wir weniger Verteilungskämpfe um die Brotkrumen.
Warum sollten diese gegen EU-Recht verstoßen? Gegen welche Rechte genau sollte hier verstoßen werden? Dienstleistungsfreiheit? Definitiv nicht. Niederlassungsfreiheit? Wohl kaum. Mir fällt da jetzt spontan keine der "üblichen Verdächtigen" ein. Was schwebt dir denn da vor?
Mir ist auch nicht klar, was es an der Regelung generell zu kritisieren gäbe. Jeder, der irgendwie noch an die dt. Sozialsysteme glauben will, muss jedenfalls uneingeschränkt für diese Regelung sein. Endlich mal vorbeugend, statt immer nur hinterher tätig zu werden, wenn es das mal häufiger in der Politik gäbe. Sonst wird ja oftmals erst gewartet, bis das Unheil angerichtet ist.
Ich antworte mal für Misanthrop.
Nach geltendem EU-Recht, dürfen Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten nicht anders behandelt werden, als die Bürger aus dem eigenen Staat, es sein denn es gibt vertragliche Regelungen.
Ob es die in dem konkreten Fall gibt, weiß ich nicht, vermute aber eher nicht.