Ewigtreuer schrieb: So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen
Nein. Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht. Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen. Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.
Grundsätzlich richtig, aber nicht ganz. Es gibt gewisse Vermutungsregelungen, die dieses indizieren und damit die Beweislast umkehren:
Es ist nicht nur grundsätzlich richtig, sondern ganz, tutzt. Es stimmt zwar, dass es eine Vermutungsregelungen gibt. Diese finden sich in § 7 Abs. 3a SGB II und lauten:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Abs. 3a ist im Zusammenhang mit Abs. 3 zu lesen. Dieser bestimmt zunächst, wer überhaupt "Partner" i.S.d. SGB II ist:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Im Umkehrschluss scheidet also die Vermutungsregelung bereits stets dann aus, wenn Partner nicht bereits ein Jahr zusammenleben, nicht für die wirtschaftlichen belange des anderen einstehen (getrennte Kontoführung u.ä.) oder nicht gemeinsam die Sorge für Dritte (zB Kinder) betreiben.
Zwei Personen, die nicht dieselbe Wohnung teilen, sind daher niemals "Partner" im Gesetzessinne. Ausgenommen wäre der fast nicht denkbare Fall, dass einer der beiden zwar eine eigene Wohnung sein eigen nennt, jedoch seinen Lebensmittelpunkt in derjenigen des Hilfebedürftigen besitzt und beide für das Wohl und Wehe des anderen einzustehen bereit und in der Lage sind. Beweispflichtig wäre hierfür allerdings immer der Leistungsträger, da es eben nicht den Vermutungsregelungen entspräche.
Ein fröhliches - auch dauerhaftes - Beziehungsleben mit einem Nichtleistungsbezieher bleibt daher ohne Einfluss auf den Anspruch. Die Zweitzahnbürste wird zwar zugegebenermaßen fast immer zu einer anderen Entscheidung des Leistungsträgers führen. Da muss man dann eben dagegenhalten.
Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst: "(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen." Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits. Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall. Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
tutzt schrieb: [Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst: "(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen." Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits.
Das stimmt so nicht. Die beiden können auch fünf Jahre lang ein paar sein und schlafen, wo sie wollen. Sie dürfen eben nicht zusammenleben. Das klassische "Du-zu-mir-oder-ich-zu-dir?" stellt gerade kein Zusammenleben dar.
Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall.
Was völlig unschädlich ist. Ich habe es nicht so verstanden, als wenn sie dieselbe Wohnung teilen. Dass dann eine Bedarfsgemneinschaft anzunehmen wäre, war wohl nicht Gegenstand des Posts.
Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Die Regelung diente ja dazu, dem Leistungsträger die oftmals nicht mögliche Beweislast dafür abzunehmen, dass zwei Menschen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und nicht zB eine WG miteinanander teilen. Wenn die beiden nicht beieinander wohnen, hat sich gerade nichts äußerlich manifestiert. Nicht bezweckt war, jede Langzeitbeziehung (ohne wirtschaftliche Gemeinschaft) - mit oder ohne gegenseitige Namenskenntnis - zur Bedarfsgemeinschaft zu erklären.
Ewigtreuer schrieb: So richtig prickelnd wird es auch, wenn plötzlich Mitarbeiter der Arge vor der Tür stehen und kontrollieren, ob man(n) ne zweite Zahnbürste im Bad oder Damen-Klamotten im Schrank hat. Wenn das der Fall wäre, dürfte meine Freundin für mich aufkommen
Nein. Nur wenn Ihr füreinander (wirtschaftlich) einsteht. Sollte das nicht der Fall sein, darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen. Ihr müsst eben nur das Bett und nicht den Kühlschrank und die Haushaltskasse teilen. Beweisen muss das übrigens die ARGE/BA/SozAmt.
Grundsätzlich richtig, aber nicht ganz. Es gibt gewisse Vermutungsregelungen, die dieses indizieren und damit die Beweislast umkehren:
Es ist nicht nur grundsätzlich richtig, sondern ganz, tutzt. Es stimmt zwar, dass es eine Vermutungsregelungen gibt. Diese finden sich in § 7 Abs. 3a SGB II und lauten:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben, 2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, 3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder 4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Abs. 3a ist im Zusammenhang mit Abs. 3 zu lesen. Dieser bestimmt zunächst, wer überhaupt "Partner" i.S.d. SGB II ist:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Im Umkehrschluss scheidet also die Vermutungsregelung bereits stets dann aus, wenn Partner nicht bereits ein Jahr zusammenleben, nicht für die wirtschaftlichen belange des anderen einstehen (getrennte Kontoführung u.ä.) oder nicht gemeinsam die Sorge für Dritte (zB Kinder) betreiben.
Zwei Personen, die nicht dieselbe Wohnung teilen, sind daher niemals "Partner" im Gesetzessinne. Ausgenommen wäre der fast nicht denkbare Fall, dass einer der beiden zwar eine eigene Wohnung sein eigen nennt, jedoch seinen Lebensmittelpunkt in derjenigen des Hilfebedürftigen besitzt und beide für das Wohl und Wehe des anderen einzustehen bereit und in der Lage sind. Beweispflichtig wäre hierfür allerdings immer der Leistungsträger, da es eben nicht den Vermutungsregelungen entspräche.
Ein fröhliches - auch dauerhaftes - Beziehungsleben mit einem Nichtleistungsbezieher bleibt daher ohne Einfluss auf den Anspruch. Die Zweitzahnbürste wird zwar zugegebenermaßen fast immer zu einer anderen Entscheidung des Leistungsträgers führen. Da muss man dann eben dagegenhalten.
Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst: "(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen." Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits. Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall. Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Wie kann es eigentlich angehen, dass nicht verheiratete Partner auf der einen Seite zwar wirtschaftlich füreinander aufkommen müssen, andereseits aber als Ledige in die ungünstigste Steuerklasse fallen? Da passt doch was nicht
zur zeit ist es wie folgt (ich rechne mal ein "unvorteilhaftes beispiel" hinsichtlich der versorgung durch, also eine alleinerziehende mutter, die allein für sich aufkommen muss...
alleinerziehende werdende mutter bis zur 13. schwangerschaftswoche: hartz4 satz: EUR 359 summe: EUR 359 (zum leben)
EUR 1.643... auch wenn es nur für ein jahr ist. habt ihr mal ausgerechnet, wieviel brutto man für den betrag verdienen muss, damit die das gleiche elterngeld bezieht?!?
EUR 1.643 - kindergeld EUR 184: = EUR 1.459. das elterngeld ist 67% des letzten nettolohnes, also: EUR 1.459 / 0,67 = (festhalten): EUR 2.177,61...netto. dies in steuerklasse I, da ja ausgehend vom letzten jahr, also keine steuerklasse II... wieviele leute verdienen unter 30 bitteschön so viel?!? ich gehe mal von einem sehr kleinen prozentualen anteil aus.
und nach dem jahr muss die erwerbstätige mutter, wenn sie wieder arbeitet, EUR 1.159 netto reinbekommen, um mit dem kindergeld auf den hartz4 satz zu kommen. zusätzlich müssen noch die kinderbetreuungskosten bezahlt werden...
macht nach dem elterngeld EUR 1.700 (in steuerklasse II) als teilzeitarbeit, zzgl. kinderbetreuung. rechnet also nochmals locker EUR 300 drauf... nochmals: als teilzeitarbeit...
weißt mich gerne auf denkfehler hin... aber dann bitte mit den entsprechenden gegenrechnungen...
ausgehend das ich keinen groben gedankenfehler drin habe (100%ig richtig wird die rechnung nicht sein, dafür ist das themengebiet mit zuvielen außnahmen und sonderfällen behaftet): wieso sollte also das elterngeld bei hartz4 NICHT gestrichen werden? nochmals: elterngeld, ich rede nicht von anderen streichungen
und? wer von euch kennt werdende mütter, die EUR 3.700 brutto verdienen, um während den ersten 12 monaten der muttershcaft an den hartz4 satz mit elterngeld zu kommen? nicht ein wenig einleuchtend, warum das elterngeld bei arbeitlosengeld II beziehern gestrichen werden soll?
Ich habe einen Sohn von 7 Jahren, der alle paar Monate aus seinen Klamotten wächst, er brauchte damals in der Vorschule Sportzeug und Schulmaterial, jetzt zur Einschulung eine Grundausstattung mit Ranzen, Federmäppchen u.ä.
§ 24a SGB II Satz 1: Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben.
Da sind Ausflüge von der Schule, Sportverein, Geburtstage usw noch nicht mal angedacht
§ 23 Abs. 3 Nr. 3: Leistungen für 1. ... 2. ... 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
tutzt schrieb: [Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst: "(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen." Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits.
Das stimmt so nicht. Die beiden können auch fünf Jahre lang ein paar sein und schlafen, wo sie wollen. Sie dürfen eben nicht zusammenleben. Das klassische "Du-zu-mir-oder-ich-zu-dir?" stellt gerade kein Zusammenleben dar.
Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall.
Was völlig unschädlich ist. Ich habe es nicht so verstanden, als wenn sie dieselbe Wohnung teilen. Dass dann eine Bedarfsgemneinschaft anzunehmen wäre, war wohl nicht Gegenstand des Posts.
Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Die Regelung diente ja dazu, dem Leistungsträger die oftmals nicht mögliche Beweislast dafür abzunehmen, dass zwei Menschen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und nicht zB eine WG miteinanander teilen. Wenn die beiden nicht beieinander wohnen, hat sich gerade nichts äußerlich manifestiert. Nicht bezweckt war, jede Langzeitbeziehung (ohne wirtschaftliche Gemeinschaft) - mit oder ohne gegenseitige Namenskenntnis - zur Bedarfsgemeinschaft zu erklären.
Ach, so meintest du das. Dann hast du Recht. Dein "jede Nacht bei dir im Bett" hatte ich jetzt schon als zusammen wohnen interpretiert. Ist ja schon seltsam, sich morgens früh zu verziehen und Abends spät zum schlafen vorbei zu kommen. ,-)
@Ewigtreuer: Da die Ehe nun mal vom Grundgesetz gesondert erwähnt und geschützt wird, kann das schon angehen.
Ich habe einen Sohn von 7 Jahren, der alle paar Monate aus seinen Klamotten wächst, er brauchte damals in der Vorschule Sportzeug und Schulmaterial, jetzt zur Einschulung eine Grundausstattung mit Ranzen, Federmäppchen u.ä.
§ 24a SGB II Satz 1: Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben.
Da sind Ausflüge von der Schule, Sportverein, Geburtstage usw noch nicht mal angedacht
§ 23 Abs. 3 Nr. 3: Leistungen für 1. ... 2. ... 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Ich meinte garnicht die mehrtägigen Ausflüge - die sind bei Erstklässlern eher unüblich. Ich meinte normale Ausflüge in den Tierpark oder ins Spaßbad. Außerdem immer wiederkehrenden Schulbedarf wie Bastelmaterial o.ä. Ein Beispiel.. Als mein Sohn im Kindergarten war, kam dort ein (vom Kindergarten bestellter) Fotograf hin, der alle Kiddies abgelichtet hat. Wir durften dann für 5 (zugegeben gute) Fotos 20,- € zahlen. Ja, ich weiss.. sowas ist nicht lebensnotwendig - aber erklär mal einem damals 5jährigen, warum er als einziger nicht fotografiert wird. Das sind so die Ausgaben, die immer wieder kommen. Und es wird immer teurer, je älter sie werden.
wenn jemand € 370.-- im monat hat und er bekommt kindergeld, dann hat er 370,-- + x.
wenn ihm dann das x gestrichen wird, dann muss er die kinder von den 370,-- bezahlen.
wir können jetzt über den sprachgebrauch diskutieren, aber er oder sie haben deutlich weniger geld für den alltag zur verfügung. und de facto weniger für sich zum leben.
für mich ist das eine kürzung.
Nach so vielen guten und durchdachten Beiträgen (auch wenn es nicht immer meiner Ansicht entspricht), ist der eher schwach. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen eben nicht (!) auf die 370 Euro des Elternteils angerechnet, sonder auf den Regelsatz des Kindes. Das macht (auch wenn es zugegebenermaßen auf den ersten Blick asozial erscheint) in der Gesamtlogik von Hartz4 auch Sinn, denn die Regelsatz des Kindes soll ja gerade schon das erforderliche Minimum abbilden. Wie gesagt (in einem anderen Fred): abschaffen. Für Hartzer macht es aktuell keinen Unterschied und das Geld komplett in Betreuung und Bildung stecken. Da gehört es nämlich hin.
sorry, war jetzt länger nicht in dem thread, daher jetzt erst eine antwort.
yap, da habe ich mich schlicht und ergreifend verrannt. reflex ohne recherche.
ich bessere mich, habe im moment aber nicht die zeit mich da wirklich schlau zu machen.
Während der WM 2006 hat rot-schwarz die Mehrwertsteuererhöhung um 3% beschlossen.. Während der WM 2010 schwarz-gelb das unsoziale Sparpaket
Klar wurden Entscheidungen gefällt, die Frage ist nur: Hätte man sich das ohne WM nicht getraut?
Oder andersherum gefragt: Drücken die Regierungen üble Entscheidungen nur zur WM / EM durch, also nur alle 2 Jahre? Und sonst trauen sie sich sowas nicht? Ich denke wir kennen die Antwort, oder? ,-)
Während der WM 2006 hat rot-schwarz die Mehrwertsteuererhöhung um 3% beschlossen.. Während der WM 2010 schwarz-gelb das unsoziale Sparpaket
Klar wurden Entscheidungen gefällt, die Frage ist nur: Hätte man sich das ohne WM nicht getraut?
Oder andersherum gefragt: Drücken die Regierungen üble Entscheidungen nur zur WM / EM durch, also nur alle 2 Jahre? Und sonst trauen sie sich sowas nicht? Ich denke wir kennen die Antwort, oder? ,-)
Sicher hätten sie sich das auch ohne WM getraut.. Allerdings ist es einfacher, solch unpopulären Enscheidungen durchzudrücken, wenn es niemandem auffällt ,-) Und dass 2 solcher Hammer-Sachen wärend 2er Weltmeisterschaften durchgezogen werden ist doch ein komischer Zufall, oder?
Ewigtreuer schrieb: Und dass 2 solcher Hammer-Sachen wärend 2er Weltmeisterschaften durchgezogen werden ist doch ein komischer Zufall, oder?
Ja, echt komischer Zufall. Leidest du unter Verfolgungswahn?
Die MWST-Erhöhung auf 19% war bereits Teil des Koalitionsvertrags: November 2005! Lediglich die letzte parlamentarische Hürde (Zustimmung Bundesrat) wurde zur WM-Zeit genommen. Dazwischen lagen also etwa 7 Monate ...
Anders beim aktuellen Sparpäckchen. Da fiel das Bekanntwerden der ersten Einzelheiten in die Zeit kurz vor der WM. Wann, wie und mit welchen Änderungen diese "Hammer-Sache" tatsächlich das Parlament passiert und endgültig umgesetzt wird, ist noch ziemlich unklar, wenn ich die Nachrichtenlage richtig interpretiere.
Von daher ist es mMn ziemlich albern, einen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften herzustellen.
Spitzen-Ferndiagnose.. echt ,-) Mich verfolgen wirklich Posts, die nicht ohne solch rhetorisch hochwertigen Fragen auskommen... Hast Du "schwimm doch rüber" vergessen?
Das Regierungen solche Ereignisse nutzen um selber gut da zu stehen bzw unpopuläres ein wenig zu verstecken dürfe relativ eindeutig sein. Das ändert sich auch nicht dadurch das ein komplettes Gesetzgebungsverfahren einen WM überdauert.
Witzig ist aber folgendes und geht ein wenig unter :
1.Die ach so wichtige Steuerschätzung im Mai, ohne die Politik ja ein halbes jahr unmöglich war, die man Unbedingt abwarten mussste, stellte sich als falsch heraus . der Staat nimmt sogar deutlich mehr ein. Jetzt aber sagt man ( zurecht) gespart werden muss dennoch. Wenn es aber auf die Steuerschätzung offensichtlich doch nicht ankommt, warum musste man dann ein halbes Jahr abwarten ?
2.Das Sparpaket wird innerhalb der regierung kritisiert - nicht aber wegen der unsozialen Komponeneten - nein wegen der wenigen die Industrie betrffenden Teile . Die sind auch noch zu hart und sollten aufgeweicht werden - nach Brüderle - natürlich ohne das Gesamtvolumen des Sparpakets zu gefährden..
ein Vorschlag kursierte ja bereits :
Nicht nur hartz4 Empfängern sondern allen Beziehern von Lohnersatzleistungen ( z.B. Aufstockern) das Elterngeld zu streichen. Natürlich bleibt das Elterngeld von Frau Bankdirektor unberührt.........
Ewigtreuer schrieb: Und dass 2 solcher Hammer-Sachen wärend 2er Weltmeisterschaften durchgezogen werden ist doch ein komischer Zufall, oder?
Ja, echt komischer Zufall. Leidest du unter Verfolgungswahn?
Die MWST-Erhöhung auf 19% war bereits Teil des Koalitionsvertrags: November 2005! Lediglich die letzte parlamentarische Hürde (Zustimmung Bundesrat) wurde zur WM-Zeit genommen. Dazwischen lagen also etwa 7 Monate ...
Anders beim aktuellen Sparpäckchen. Da fiel das Bekanntwerden der ersten Einzelheiten in die Zeit kurz vor der WM. Wann, wie und mit welchen Änderungen diese "Hammer-Sache" tatsächlich das Parlament passiert und endgültig umgesetzt wird, ist noch ziemlich unklar, wenn ich die Nachrichtenlage richtig interpretiere.
Von daher ist es mMn ziemlich albern, einen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften herzustellen.
Ja extrem albern. Dabei ist das schon seit mindestens Nero Tradition. Also grobe 2000 Jahre. Brot und Spiele, daran hat sich nie was geändert.
Und nur, weil etwas im Koalitionsvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass die Bevölkerung das bewusst wahrnimmt. Die Bld sagt doch an, was auf der Agenda der Verdummung steht.
Und immer wenn man Vermutungen anstellt, die Regierung würde absichtlich Sachen manipulieren bzw. beeinflussen, kommt gleich die Paranoia-Keule.
Stimmt ja, vom Volk gewählt fürs Volk, es sind die moralisch einwandfreiesten Menschen auf Gottes Erde.
Ganz schön albern, meinst du nicht?
Und vor allem: Was gibts da zu kritisieren? Ewigtreuer will hier bestimmt nicht den sozialen Unfrieden stiften.
Warum bist du nicht genauso skeptisch der Regierung gegenüber, zumal es da viel angebrachter wäre?
Bishop-Six schrieb: Ewigtreuer will hier bestimmt nicht den sozialen Unfrieden stiften.
Ganz sicher nicht. Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens. Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens. Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
alleinerziehende mutter bis 12 monate nach geburt des kindes:
Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens. Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
alleinerziehende mutter bis 12 monate nach geburt des kindes:
schonmal überlegt, dass der soziale unfriede auch von der "zahlenden" bevölkerung ausgehen kann?
Tolle Rechnung, Kollege
Du schreibst selber, dass das Kindergeld in Höhe von 215,- € angerechnet wird, addierst es aber fröhlich hinzu. Elterngeld gibt es nicht mehr. Zieh also mal 519,- € ab, okay?
Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens. Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
alleinerziehende mutter bis 12 monate nach geburt des kindes:
schonmal überlegt, dass der soziale unfriede auch von der "zahlenden" bevölkerung ausgehen kann?
Tolle Rechnung, Kollege
Du schreibst selber, dass das Kindergeld in Höhe von 215,- € angerechnet wird, addierst es aber fröhlich hinzu. Elterngeld gibt es nicht mehr. Zieh also mal 519,- € ab, okay?
Verbesserung: 515,- € - nicht 519,- Ausserdem bekommt Kindergeld jeder
Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens. Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
alleinerziehende mutter bis 12 monate nach geburt des kindes:
schonmal überlegt, dass der soziale unfriede auch von der "zahlenden" bevölkerung ausgehen kann?
Tolle Rechnung, Kollege
Du schreibst selber, dass das Kindergeld in Höhe von 215,- € angerechnet wird, addierst es aber fröhlich hinzu. Elterngeld gibt es nicht mehr. Zieh also mal 519,- € ab, okay?
Verbesserung: 515,- € - nicht 519,- Ausserdem bekommt Kindergeld jeder
Nochmal Verbesserung. Du hattest das KiGe ja schon verrechnet. Also bleiben 300,- € zu viel in Deiner Rechnung. Den Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen nicht alle, der ist an Voraussetzungen gebunden, die ich grade überprüfen lasse von der Arge - rechne ihn also nicht pauschal dazu .
Schön geschrieben, aber letztlich an meinem (und deinem) Posting vorbei. Du schriebst:
"(...)darf Deine Freundin gerne jede Nacht bei Dir schlafen."
Wenn sie dies ein Jahr lang tut, dann greift Nr. 1 dieser Vermutungsregeln bereits. Es sei denn, es handelt sich nur um eine Affaire bei der sie sonst nicht mehr als den Namen voneinander wissen, das scheint aber nach dem, was der User schrieb kaum der Fall. Ein "fröhliches Beziehungsleben" führt also nach einem Jahr zu genau dieser Beweislastumkehr, da hier der innere Wille durch die äußere Manifestation eben vermutet wird. Andernfalls wären diese Regelungen ja auch ohne praktische Auswirkung.
Das stimmt so nicht. Die beiden können auch fünf Jahre lang ein paar sein und schlafen, wo sie wollen.
Sie dürfen eben nicht zusammenleben. Das klassische "Du-zu-mir-oder-ich-zu-dir?" stellt gerade kein Zusammenleben dar.
Was völlig unschädlich ist.
Ich habe es nicht so verstanden, als wenn sie dieselbe Wohnung teilen. Dass dann eine Bedarfsgemneinschaft anzunehmen wäre, war wohl nicht Gegenstand des Posts.
Die Regelung diente ja dazu, dem Leistungsträger die oftmals nicht mögliche Beweislast dafür abzunehmen, dass zwei Menschen eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und nicht zB eine WG miteinanander teilen. Wenn die beiden nicht beieinander wohnen, hat sich gerade nichts äußerlich manifestiert.
Nicht bezweckt war, jede Langzeitbeziehung (ohne wirtschaftliche Gemeinschaft) - mit oder ohne gegenseitige Namenskenntnis - zur Bedarfsgemeinschaft zu erklären.
Wie kann es eigentlich angehen, dass nicht verheiratete Partner auf der einen Seite zwar wirtschaftlich füreinander aufkommen müssen, andereseits aber als Ledige in die ungünstigste Steuerklasse fallen?
Da passt doch was nicht
und? wer von euch kennt werdende mütter, die EUR 3.700 brutto verdienen, um während den ersten 12 monaten der muttershcaft an den hartz4 satz mit elterngeld zu kommen? nicht ein wenig einleuchtend, warum das elterngeld bei arbeitlosengeld II beziehern gestrichen werden soll?
§ 24a SGB II Satz 1:
Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch haben.
§ 23 Abs. 3 Nr. 3:
Leistungen für
1. ...
2. ...
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Ach, so meintest du das. Dann hast du Recht. Dein "jede Nacht bei dir im Bett" hatte ich jetzt schon als zusammen wohnen interpretiert. Ist ja schon seltsam, sich morgens früh zu verziehen und Abends spät zum schlafen vorbei zu kommen. ,-)
@Ewigtreuer: Da die Ehe nun mal vom Grundgesetz gesondert erwähnt und geschützt wird, kann das schon angehen.
Ich meinte garnicht die mehrtägigen Ausflüge - die sind bei Erstklässlern eher unüblich.
Ich meinte normale Ausflüge in den Tierpark oder ins Spaßbad.
Außerdem immer wiederkehrenden Schulbedarf wie Bastelmaterial o.ä.
Ein Beispiel.. Als mein Sohn im Kindergarten war, kam dort ein (vom Kindergarten bestellter) Fotograf hin, der alle Kiddies abgelichtet hat.
Wir durften dann für 5 (zugegeben gute) Fotos 20,- € zahlen.
Ja, ich weiss.. sowas ist nicht lebensnotwendig -
aber erklär mal einem damals 5jährigen, warum er als einziger nicht fotografiert wird.
Das sind so die Ausgaben, die immer wieder kommen.
Und es wird immer teurer, je älter sie werden.
sorry, war jetzt länger nicht in dem thread, daher jetzt erst eine antwort.
yap, da habe ich mich schlicht und ergreifend verrannt. reflex ohne recherche.
ich bessere mich, habe im moment aber nicht die zeit mich da wirklich schlau zu machen.
gruß,
peter
Klar wurden Entscheidungen gefällt, die Frage ist nur:
Hätte man sich das ohne WM nicht getraut?
Oder andersherum gefragt:
Drücken die Regierungen üble Entscheidungen nur zur WM / EM durch, also nur alle 2 Jahre? Und sonst trauen sie sich sowas nicht?
Ich denke wir kennen die Antwort, oder? ,-)
Sicher hätten sie sich das auch ohne WM getraut..
Allerdings ist es einfacher, solch unpopulären Enscheidungen durchzudrücken, wenn es niemandem auffällt ,-)
Und dass 2 solcher Hammer-Sachen wärend 2er Weltmeisterschaften durchgezogen werden ist doch ein komischer Zufall, oder?
wo ist die "hammer-sache"?!?
http://www.epochtimes.de/articles/2010/06/07/585704.html
Ja, echt komischer Zufall. Leidest du unter Verfolgungswahn?
Die MWST-Erhöhung auf 19% war bereits Teil des Koalitionsvertrags: November 2005! Lediglich die letzte parlamentarische Hürde (Zustimmung Bundesrat) wurde zur WM-Zeit genommen. Dazwischen lagen also etwa 7 Monate ...
Anders beim aktuellen Sparpäckchen. Da fiel das Bekanntwerden der ersten Einzelheiten in die Zeit kurz vor der WM. Wann, wie und mit welchen Änderungen diese "Hammer-Sache" tatsächlich das Parlament passiert und endgültig umgesetzt wird, ist noch ziemlich unklar, wenn ich die Nachrichtenlage richtig interpretiere.
Von daher ist es mMn ziemlich albern, einen Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaften herzustellen.
Spitzen-Ferndiagnose.. echt ,-)
Mich verfolgen wirklich Posts, die nicht ohne solch rhetorisch hochwertigen
Fragen auskommen...
Hast Du "schwimm doch rüber" vergessen?
Witzig ist aber folgendes und geht ein wenig unter :
1.Die ach so wichtige Steuerschätzung im Mai, ohne die Politik ja ein halbes jahr unmöglich war, die man Unbedingt abwarten mussste, stellte sich als falsch heraus . der Staat nimmt sogar deutlich mehr ein. Jetzt aber sagt man
( zurecht) gespart werden muss dennoch. Wenn es aber auf die Steuerschätzung offensichtlich doch nicht ankommt, warum musste man dann ein halbes Jahr abwarten ?
2.Das Sparpaket wird innerhalb der regierung kritisiert - nicht aber wegen der unsozialen Komponeneten - nein wegen der wenigen die Industrie betrffenden Teile . Die sind auch noch zu hart und sollten aufgeweicht werden - nach Brüderle - natürlich ohne das Gesamtvolumen des Sparpakets zu gefährden..
ein Vorschlag kursierte ja bereits :
Nicht nur hartz4 Empfängern sondern allen Beziehern von Lohnersatzleistungen ( z.B. Aufstockern) das Elterngeld zu streichen.
Natürlich bleibt das Elterngeld von Frau Bankdirektor unberührt.........
Ja extrem albern. Dabei ist das schon seit mindestens Nero Tradition. Also grobe 2000 Jahre. Brot und Spiele, daran hat sich nie was geändert.
Und nur, weil etwas im Koalitionsvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass die Bevölkerung das bewusst wahrnimmt. Die Bld sagt doch an, was auf der Agenda der Verdummung steht.
Und immer wenn man Vermutungen anstellt, die Regierung würde absichtlich Sachen manipulieren bzw. beeinflussen, kommt gleich die Paranoia-Keule.
Stimmt ja, vom Volk gewählt fürs Volk, es sind die moralisch einwandfreiesten Menschen auf Gottes Erde.
Ganz schön albern, meinst du nicht?
Und vor allem: Was gibts da zu kritisieren? Ewigtreuer will hier bestimmt nicht den sozialen Unfrieden stiften.
Warum bist du nicht genauso skeptisch der Regierung gegenüber, zumal es da viel angebrachter wäre?
Ganz sicher nicht.
Ich weise nur immer wieder auf die Gefahr hin. Wer die Augen aufmacht, sieht die Anzeichen für eine nachhaltige Störung des sozialen Friedens.
Wenn Armut, Perspektivlosigkeit und Alkohol/Drogen zusammen kommen, ist das der perfekte Nährboden für Ausschreitungen
alleinerziehende mutter bis 12 monate nach geburt des kindes:
hartz4 satz: EUR 359
+ kind bis 6 jahre: EUR 215 (kindergeld wird verrechnet) [2]
+ mehrbedarf alleinerzeiehende: EUR 129 [3]
+ elterngeld:EUR 300
summe: EUR 1.003
+ kaltmiete: EUR 490 [1]
+ heizkostenzuschuss : EUR 150
=gesamt: EUR 1.643
schonmal überlegt, dass der soziale unfriede auch von der "zahlenden" bevölkerung ausgehen kann?
Tolle Rechnung, Kollege
Du schreibst selber, dass das Kindergeld in Höhe von 215,- € angerechnet wird, addierst es aber fröhlich hinzu.
Elterngeld gibt es nicht mehr.
Zieh also mal 519,- € ab, okay?
Verbesserung: 515,- € - nicht 519,-
Ausserdem bekommt Kindergeld jeder
Nochmal Verbesserung. Du hattest das KiGe ja schon verrechnet.
Also bleiben 300,- € zu viel in Deiner Rechnung.
Den Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen nicht alle, der ist an Voraussetzungen gebunden, die ich grade überprüfen lasse von der Arge -
rechne ihn also nicht pauschal dazu .