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Einschnitte bei Sozialleistungen

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Ich sag es mal ganz kurz und knapp. Unter 900 - 1000 € netto sollte kein Bürger haben. Finde ich persönlich als die Grenze um ein "vernünftiges" Leben zu führen.
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Im Nachhinein wurden die Neuberechnungen der Regelsätze
für Verfassungskonform erklärt  

Nach den Äußerungen des obersten Bundesrichters weiss ich auch, warum...

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-urteil-richter-befangen-9001047.php
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Ewigtreuer schrieb:
Im Nachhinein wurden die Neuberechnungen der Regelsätze
für Verfassungskonform erklärt  

Nach den Äußerungen des obersten Bundesrichters weiss ich auch, warum...

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-urteil-richter-befangen-9001047.php

Nun ja, manchmal sind einfache Wahrheiten nicht allein seligmachend.
Das BSG hatte diese Auffassung auch beim letzten Mal vertreten. Wen wundert's, dass die Richter des 14. Senats auch im 2. Anlauf dabei bleiben.

Nun wird eben, wie auch zuvor, wohl alsbald das BVerfG zu entscheiden haben. Und dann ist Ruh. Oder eben nicht, weil der Gesetzgeber einen weiteren Versuch zu starten haben wird.
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Ich finde diese Äüßerungen:

"Wer kochen kann, kommt mit 130,- € im Monat hin"

bedenklich - vor allen Dingen von Leuten, die sowas locker pro Restaurantbesuch ausgeben - wenn sie den mal nicht als "Geschäftsessen" von der Steuer absetzen.

...und die Tafel als Möglichkeit ins Spiel zu bringen ist gelinde gesagt eine Frechheit.
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Ewigtreuer schrieb:
Ich finde diese Äüßerungen:

"Wer kochen kann, kommt mit 130,- € im Monat hin"

bedenklich - vor allen Dingen von Leuten, die sowas locker pro Restaurantbesuch ausgeben - wenn sie den mal nicht als "Geschäftsessen" von der Steuer absetzen.

...und die Tafel als Möglichkeit ins Spiel zu bringen ist gelinde gesagt eine Frechheit.



Das darf man ja auch durchaus ungestraft behaupten.

Tatsache ist jedoch, dass es in dem erwähnten Verfahren nicht darum ging, ob 130,- EUR zum Kochen reichen.

Zitat aus dem Terminsbericht des BSG:
BSG schrieb:
In der Sache ist die Revision der Klägerin, soweit sie zulässig ist, unbegründet. Es bestand kein Anlass, das Verfahren nach Art 100 Abs 1 Satz 1 GG auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG zur Vereinbarkeit von § 19 Abs 1 Satz 1, § 20 Abs 1 und Abs 2 Satz 1 SGB II (neue Fas-sung) mit Art 1 Abs 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs 1 GG einzuholen. Die Höhe des Regel-bedarfes für Alleinstehende ist vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1.1.2011 nicht in verfassungs-widriger Weise zu niedrig festgesetzt worden. Die in Teilen des Schrifttums sowie im Vorlagebe-schluss des SG Berlin vom 25.4.2012 gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Argumente können nicht überzeugen.

Hintergrund des erwähnten Vorlagebeschlusses des SG Berlin war einmal mehr die Berechnungsweise der Regelbedarfe durch den Gesetzgeber. Da sollte man also tunlichst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, nur um Stimmung im Sinne der eigenen Überzeugung zu machen, meine ich.

Und um dem Stammtisch noch ein wenig mehr vorzubeugen:
Ein Richter dürfte sich mehr als schwer tun, ein gepflegtes Restaurantessen steuerlich geltend zu machen. Selbst zahlen dürfte da angesichts der Besoldung eines Bundesrichters zugegebermaßen schon eher im Rahmen des Möglichen liegen.
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Stimmungsmache sehe ich doch eher in den Aussagen dieses Richters.
Man sollte doch mal darauf achten wie über Hartz IV - Empfänger gesprochen wird.
Ich will nicht wieder auf die "spätrömische Dekadenz" zurückkommen.. aber es wird grundsätzlich schonmal von "bildungsfernen Schichten" gesprochen.
In der Diskussion um das Bildungspaket wurde sachbezogene Leistung gewährt und somit allen Empfängern pauschal unterstellt, dass das Geld sonst nicht bei den Kindern ankommt.
Das ist doch Stammtisch-Stimmungsmache de Luxe.
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Ewigtreuer schrieb:
Stimmungsmache sehe ich doch eher in den Aussagen dieses Richters.
Man sollte doch mal darauf achten wie über Hartz IV - Empfänger gesprochen wird.
Ich will nicht wieder auf die "spätrömische Dekadenz" zurückkommen.. aber es wird grundsätzlich schonmal von "bildungsfernen Schichten" gesprochen.
In der Diskussion um das Bildungspaket wurde sachbezogene Leistung gewährt und somit allen Empfängern pauschal unterstellt, dass das Geld sonst nicht bei den Kindern ankommt.
Das ist doch Stammtisch-Stimmungsmache de Luxe.


Kann man alles diskutieren.
Aber darum ging es Dir in #1702 ja nicht. Wenn Frau vdL und die ihren ihrer Klientel was öffentlkichkeitswirksam verkaufen müssen/wollen, hat das eben nichts mit dem Urteil vom gestrigen Tage zu tun.
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Misanthrop schrieb:
Ewigtreuer schrieb:
Stimmungsmache sehe ich doch eher in den Aussagen dieses Richters.
Man sollte doch mal darauf achten wie über Hartz IV - Empfänger gesprochen wird.
Ich will nicht wieder auf die "spätrömische Dekadenz" zurückkommen.. aber es wird grundsätzlich schonmal von "bildungsfernen Schichten" gesprochen.
In der Diskussion um das Bildungspaket wurde sachbezogene Leistung gewährt und somit allen Empfängern pauschal unterstellt, dass das Geld sonst nicht bei den Kindern ankommt.
Das ist doch Stammtisch-Stimmungsmache de Luxe.


Kann man alles diskutieren.
Aber darum ging es Dir in #1702 ja nicht. Wenn Frau vdL und die ihren ihrer Klientel was öffentlkichkeitswirksam verkaufen müssen/wollen, hat das eben nichts mit dem Urteil vom gestrigen Tage zu tun.


Stimmt..
Ist aber ein Nebenaspekt der mir höllisch auf die Nüsse geht..


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