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Selbstständigkeit

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Ich möchte zukünftig freiberuflich arbeiten. Die Auskünfte bei der Agentur für Arbeit bezüglich Existenzgründung waren ...     sind verbesserungswürdig.
Die Auskünfte beim Steuerberater hatten mehr Gehalt, haben aber z. T. neue Fragen aufgeworfen und erhellen nur einen Teil des Problems.

Besondere Kopfschmerzen bereiten mir der geforderte Businessplan (Basis vorhanden aber ausbaubedürftig), sowie die weiteren Hindernisse wie Wertschöpfungsplan usw. die man zur Abschreckung vor die Bewilligung eines Zuschusses gesetzt hat.

Wer hat damit Erfahrung und kann mich mit Rat und evtl. Tat unterstützen?

Bitte per PN melden. Freue mich über jede qualifizierte Hilfe.
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Hallo,
als etwas günstigere Alternative zum StB kann ich dir die Beratungsstellen der IHK empfehlen. Dort müsste ebenfalls eine Existenzgründungsberatung angeboten werden. Diese können auch die fachkundige Stellungnahme erstellen.  

Hole Dir auf jeden Fall Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen. Seit der Neuregelung liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob der Zuschuss gewährt wird oder eben nicht. Die Kohle ist auf jeden Fall gut angelegt.  
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Jägerschnitzel schrieb:
Seit der Neuregelung liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob der Zuschuss gewährt wird oder eben nicht.


"Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch."

Ermessen, nicht Gutdünken oder Kassenlage. Das wird leider sehr häufig verkannt.
Sich gegen eine Ermessenentsentscheidung zu wehren, verspricht zumeist recht gute Erfolgschancen.  

Und: Aus nicht erklärbaren Gründen sieht das behördliche Ermessen zu Jahresbeginn oftmals anders aus als zu Jahresende.
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Misanthrop schrieb:
Jägerschnitzel schrieb:
Seit der Neuregelung liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters ob der Zuschuss gewährt wird oder eben nicht.


"Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch."

Ermessen, nicht Gutdünken oder Kassenlage. Das wird leider sehr häufig verkannt.
Sich gegen eine Ermessenentsentscheidung zu wehren, verspricht zumeist recht gute Erfolgschancen.  

Und: Aus nicht erklärbaren Gründen sieht das behördliche Ermessen zu Jahresbeginn oftmals anders aus als zu Jahresende.



Das stimmt. Nur bis man sich erfolgreich gegen die Entscheidung gewehrt hat kann es auch schon vorbei sein mit der Selbständigkeit. Deshalb ab zum Fachmann, damit solche Sachen am Besten vermieden werden. Oder Anfang des Jahres beantragen
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Die Aussage der Sachbearbeiterin war, ich könne die Förderung ja gerne beantragen, aber sie würde nicht genehmigt werden. In den letzen Jahren wäre da so viel Geld "verpulvert" worden, dass man jetzt nichts mehr bewilligen würde. Und es klang nicht so als ob die Bewilligung vom Jahresstand oder vom vorgelegten Businessplan oder der Erfolgsaussicht abhängig wäre.
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Sharra schrieb:
Die Aussage der Sachbearbeiterin war, ich könne die Förderung ja gerne beantragen, aber sie würde nicht genehmigt werden. In den letzen Jahren wäre da so viel Geld "verpulvert" worden, dass man jetzt nichts mehr bewilligen würde. Und es klang nicht so als ob die Bewilligung vom Jahresstand oder vom vorgelegten Businessplan oder der Erfolgsaussicht abhängig wäre.  


Die Anweisung an die Sachbearbeiter, was sie zu genehmigen und was sie dem Antragsteller zu sagen haben, ist ausschließlich von politischen Vorgaben an die BA abhängig.
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Sharra schrieb:
Die Aussage der Sachbearbeiterin war, ich könne die Förderung ja gerne beantragen, aber sie würde nicht genehmigt werden. In den letzen Jahren wäre da so viel Geld "verpulvert" worden, dass man jetzt nichts mehr bewilligen würde. Und es klang nicht so als ob die Bewilligung vom Jahresstand oder vom vorgelegten Businessplan oder der Erfolgsaussicht abhängig wäre.  


Das ist ja mal ein wunderbares Beispiel für pflichtgemäße Ermessensausübung:
"Ist ja eh für die Katz" und "Da könnt ja jeder kommen".
Einzelfallprüfung allez.

Ich würde mir den Spaß machen und um schriftliche Begründung dieses mündlichen ablehnenden Verwaltungsaktes bitten.
Der Antrag ist in dem Moment gestellt, wo Du angibst, Leistungen zu begehren. Falls nicht, hol's einfach nach. Ein Einzeiler genügt dazu. Bei diesem Sachbearbeiter kannst Du nichts verlieren.
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Überlege es dir gut - kein Urlaub und Urlaubsgeld mehr. Keiner der im Fall einer Krankheit aufkommt. Weihnachtsgeld gibt's auch ned.

Keine automatischen Einnahmen, wie bei einem geregelten Einkommen.

60.000 - 80.000 Einnahmen müssen es schon sein, um das ganze einen normalen Einkommen gleich zu stellen.
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Afrigaaner schrieb:
Überlege es dir gut - kein Urlaub und Urlaubsgeld mehr. Keiner der im Fall einer Krankheit aufkommt. Weihnachtsgeld gibt's auch ned.

Keine automatischen Einnahmen, wie bei einem geregelten Einkommen.

60.000 - 80.000 Einnahmen müssen es schon sein, um das ganze einen normalen Einkommen gleich zu stellen.


Aber das entscheidende ist: Man ist freier, trifft seine Entscheidungen selbst und vegetiert nicht in irgendeinem Bums, indem irgendwer in London oder Paris oder sonst wo Entscheidungen trifft, über die man jammert. Ich will nie wieder in einer "Kantine" sitzen und mich fragen, ob Herr Müller jetzt mit Frau Kruse oder ob irgendwer ein Blackberry oder sonst einen Krempel... *grusel*

Wenn man an seine Idee glaubt: Machen! Und durchhalten. Alles ist besser als ein Konzern.
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Flea schrieb:
Alles ist besser als ein Konzern.

Definitiv.

Aber einen Businessplan als Instrument der Abschreckung zu bezeichnen finde ich auf dem Weg in die Selbständigkeit reichlich befremdlich.
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pipapo schrieb:
Flea schrieb:
Alles ist besser als ein Konzern.

Definitiv.

Aber einen Businessplan als Instrument der Abschreckung zu bezeichnen finde ich auf dem Weg in die Selbständigkeit reichlich befremdlich.



Sharra meinte nicht den Businessplan, sondern den von ihrer Sachbearbeiterin als "zusätzlich" geforderten Wertschöpfungsplan. Dass dies lediglich ein Teil eines sog. integrierten Businessplans ist, hat sie ihr aber nicht gesagt. Jedenfalls ist es ihr gelungen, Sharra völlig zu verunsichern. Und genau das scheint mir das Ziel ihrer "Beratung" gewesen zu sein.
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[/quote]
Jedenfalls ist es ihr gelungen, Sharra völlig zu verunsichern. Und genau das scheint mir das Ziel ihrer "Beratung" gewesen zu sein.  [/quote]

Sehe ich inzwischen ähnlich. Sie schien keine Ahnung von der Thematik zu haben und hat ein paar Stichworte in den Raum geworfen. Die notwendigen Unterlagen, die bei meiner persönlichen Anweseneheit wegen PC-Problemen nicht ausgehändigt werden konnten, sind auch noch nicht eingetroffen.

Als ich um einen Beratungstermin zum Thema Selbstständigkeit bat, hatte ich einfach nicht erwartet in der Stellenvermittlung zu landen. Wo die Selbständigkeit mit hochgezogener Augenbraue als völlig absurdes Thema und mit der Bemerkung "Wir sind gehalten Sie in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermittlen." vom Tisch gewischt wird.
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Sharra schrieb:

Sehe ich inzwischen ähnlich. Sie schien keine Ahnung von der Thematik zu haben und hat ein paar Stichworte in den Raum geworfen. Die notwendigen Unterlagen, die bei meiner persönlichen Anweseneheit wegen PC-Problemen nicht ausgehändigt werden konnten, sind auch noch nicht eingetroffen.

Als ich um einen Beratungstermin zum Thema Selbstständigkeit bat, hatte ich einfach nicht erwartet in der Stellenvermittlung zu landen. Wo die Selbständigkeit mit hochgezogener Augenbraue als völlig absurdes Thema und mit der Bemerkung "Wir sind gehalten Sie in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermittlen." vom Tisch gewischt wird.


Also du bist auf einem Amt gewesen, was willst du erwarten?

Ich weiß nicht, wie sehr du dich mit dem Thema Selbstständigkeit befasst hast und wie deine persönliche Situation ist. Bislang scheint es mir nur so, dass du dich allerhöchstens grob mit auseinandergesetzt hast, wenn der Businessplan nicht mal richtig steht.

Nr.1 Ansprechpartner sollte in soetwas ein guter!! Finanzberater sein, kein Fuzzi von der Sparkasse, Naspa oder Vermittler einer Bank. Alternativ kann dir jeder weiterhelfen, der Selbstständig gemäß der Katalogberufe sein kann bzw. ist.

Der Schritt in die reine Selbsständigkeit, also kein (Klein)Gewerbe, sollte gut überlegt sein und ist normalerweise nur für Leute mit herausragender Qualifikation ökonomisch interessant, weil sie eben die Risiken dadurch erheblich Absichern können, die daraus entstehen können und ihre Leistung deutlich besser bezahlt bekommen. (Selbstständig sind im Prinzip heutzutage alle Profi-Fußballer)

Mit Mitte 40 so etwas zu starten, braucht schon einen sehr guten Businessplan und vor allem Geschäftsbeziehungen, ein kontinuierliches Arbeiten und am Ball bleiben. Gut ist immer relativ, daher kann Try-and-Error ganz schön teuer sein. Aber Leergeld/Lehrgeld zahlt nunmal jeder. Wenn man an sich arbeitet sollte das alles machbar sein.

Meines Ermessens lohnt es sich für junge (IT-)Ingenieure, die irgendwo zwischen 60-80 TEuro in den ersten 4 Berufsjahren verdienen, um anschließend sich eine 1 davorschreiben lassen zu können - damit man sich frühzeitig Familie und Haus Ende 20 leisten kann. So kann ich es aus meinem Umfeld wiedergeben. Genauso hat dies ein 50 jähriger Ingenieur gemacht, der circa 8.000 Euro im Monat verdient hatte, bevor er arbeitslos wurde und quasi auf Hartz 4 gerutscht ist, bevor er 2 Jahre lang Anschluss benötigte, etwa 50.000 Euro Investitionsvolumen, um jetzt knapp hintenraus besser dazustehen - aber er hatte durch seine Tätigkeit keine schlechten Geschäftskontakte, sondern hat die praktisch übernommen.

Geht durch dieses Risiko halt etwas schief, bist du arm dran. Da ich noch keinen Abschluss habe (Abi ist eh fürn Poppes), hab ich mich noch nicht 1000% damit auseinandergesetzt, für mich reicht der Gewerbeschein.
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Den Businessplan als "Folterinstrument" zu bezeichnen, halte ich für falsch.

Er ist im Gegenteil für die Eigen-Planung, -Steuerung und -Kontrolle wichtig, sehr wichtig sogar. So kann man die existenzbedrohenden Liquiditätslücken besser versuchen, zu vermeiden und kann einen entsprechend hohen Betriebsmittel-Kreditrahmen (nur für Spitzenbelastungen, nie für Dauerausschöpfung!) bei den Banken/Sparkassen beantragen.

Mann kann die Soll- /Ist-Abweichungen über die Monate beoabachten und rechtzeitige Maßnahmen zum Gegensteuern einleiten, bevor man am Baum gelandet ist.

Funktionieren tut das Ganze dann freilich auch nur, wenn sehr zeitnah gebucht und das Zahlenwerk aufmerksam studiert wird.

Auch sehr viel größere Unternehmen, als eine Einzelfirma, sind auf Grund der dilettantischen Durchführung des "Planungs- und Controlling-Wesens" schon gescheitert, das ist eine leidvolle Erfahrung, die ich im Berufsleben (zum Glück nur aus der Ferne) beobachten konnte.
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adlerkadabra schrieb:
Dazu brandneu bei SPON:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/gruendungszuschuss-tipps-fuer-existenzgruender-a-844936.html


Obacht, sind 2 Seiten (ich überseh sowas immer leicht).
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Ein Bekannter von mir hatte auch mit dem Gedanken gespielt, aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu wechseln.

Was den Businessplan etc. anging, hat er sogar eine CD bekommen, wo  er alles Schritt für Schritt machen konnte.

Er hätte sogar das gleiche AL-Geld bekommen und noch einen Aufschlag für die KV.

Aber am Ende macht er es doch nicht, denn so wie ich das verstanden habe, hat er 1600€ AL-Gel bekommen und das war Netto.

Im Falle einer Selbstständigkeit wäre aus dem Netto, Brutto geworden, so dass ihm am Ende weniger übrig geblieben wäre...
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adlerkadabra schrieb:
Dazu brandneu bei SPON:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/gruendungszuschuss-tipps-fuer-existenzgruender-a-844936.html


Die beschriebenen Situationen kommen mir irgenwie bekannt vor.
Beruhigend zu wissen, dass es mir offensichtlich nicht alleine so geht.
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adlerkadabra schrieb:
Dazu brandneu bei SPON:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/gruendungszuschuss-tipps-fuer-existenzgruender-a-844936.html

Jetzt müssen wir aber schauen, worum es dem TE ging.
Der Gründungszuschuss laut Link steht ja einzig Selbständigen zur Verfügung. Um den scheint es nicht gegangen zu sein. Sonst wäre eine Ablehnung aufgrund angedachter Selbständigkeit wie oben geschildert ja noch dämlicher.
Da dürften wohl eher Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (sog. Vermittlungsbudget) im Raum gestanden haben.
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Ich hatte den SPON-Text nur kurz angelesen und er schien mir im konkreten Fall in Betracht zu kommen. Sorry, falls das nicht der Fall sein sollte.


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