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Todesstrafe

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flo89 schrieb:
schwerstarbeit
Die da wäre...???
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Brady schrieb:
flo89 schrieb:
schwerstarbeit
Die da wäre...???


Ich denke er meint in Amerika, hier kann er net meinen, hier stecken die ja höchstens mal ein paar Klammern zusammen oder stricken Fussmatten.
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Ich hab dazu meine Abschlußarbeit und gleichzeitig Präsentation in der  Realschule gemacht. Dementsprechend habe ich mich sehr mti diesem Thema auseinandergesetzt. Vor 3 jahren habe ich herausgefunden, dass eine Hinrichtung wesentlich teurer ist, als eine Lebenslange Haftstrafe. Ebenso kann eine Hinrichtung auch höhere psychische Belastungen bedeuten, da man sein Todestag nie genau weiß, teilweise über 20 jahre lang. Wie ist es wohl, 20 Jahre lang auf den Tag seines Todes zu warten und zu wissen es kann täglich soweit sein? Da is ne lebenslange Haft halt nicht ganz so extrem...

Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe, das hat aber diverse Gründe, die mir nun zu lange dauern sie hier aufzuführen. Ich denke jedoch, das es in manchen Dingen immer andrs aussieht. Ich würde z.B. jemandem der andere vergwaltigt das Recht auf Leben absprechen. Eiskalt. Mag sein das es zu einer Diskussion führt, aber die haben es einfach nicht verdient zu Leben, genausowenig wie jemand der mordet. Ja ich kenne die Thematik, ob sich der Richtende nicht auch schuldig macht un jemanden ermordet un somit kein Recht auf Leben hat, aber wie gesagt dauert mir zu lange.

Nunja, die Todesstrafe ist eh ein Thema, wo man sehr gut und lange drüber streiten/diskutieren kann...
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flo89 schrieb:
Ich bin strikt gegen die Todesstrafe! Hab mal ein Link von nem Relireferat mit dem Titel "Die Todesstrafe in Hinblick auf den katholischen Glauben" von mir angehängt. Ist vom letzten Schuljahr.

Gruß,
Flo

http://rapidshare.com/files/5317361/Die_Todesstrafe.ppt

P.S.: Bin evangelisch    


P.S. bin katholisch
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sir_rhaines schrieb:
So, dann will ich mal...

Ich bin für die Todesstrafe!

Und zwar in folgenden 2 Fällen:

A) Mord (bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld)
B) Schwerer Mißbrauch von Kindern, bzw. Mißhandlung von Kindern mit Todesfolge

Meines Erachtens hat jemand, der einen anderen Menschen auf barbarische Art und Weise umbringt, oder der das Leben eines unschuldigen Kindes ruiniert, kein Recht auf Leben.

Nun könnte man sagen, dass die lebenslange Sicherheitsverwahrung eines solchen Verbrechers auch eine angemessene Strafe wäre. Hierbei gebe ich allerdings folgendes zu bedenken:

1. Die lebenslange Sicherheitsverwahrung wird nur sehr selten angeordnet.
Bei einem "normalen" Mord kann der Täter meines Wissens nach 13 Jahren bei guter Führung freigelassen werden.
Bei "besonderer Schwere der Schuld" ist eine vorzeitige Entlassung nicht möglich. Das heißt, dass der Täter nach 25 Jahren auf freien Fuß kommt.
Bei Kinderschändern muss man sich jedoch gerade in Deutschland immer wieder an den Kopf greifen. Ich kann mich an kaum einen Kinderschänder/-mörder-Prozeß in den vergangenen Jahren erinnern, bei dem der Täter nicht schon einschlägig vorbestraft war. Das heißt, die Wiederholungsgefahr ist auch nach noch so langer Strafe bzw. Therapie m.E. immer noch zu groß.

2. Auch im Gefängnis geschehen Morde - und zwar mehr als man denkt (erst vor ein paar Tagen war ein Fall in den Medien, bei dem ein junger Mann in NRW über 20 Stunden gequält und dann gezwungen wurde, sich umzubringen).
Allerdings hat der Staat auch und gerade den anderen Häftlingen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Also müsste der Staat konsequenterweise für die unter A) und B) eine Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis anordnen. Dies ist aber völlig unrealistisch und nicht bezahlbar, was mich zum nächsten Punkt führt:

3. Die Kosten!
Ich habe im Internet recherchiert, und herausgefunden, dass die Unterbringung eines Häftlings in Deutschland etwa 130,- EUR pro Tag kostet - und zwar in einem ganz normalen Gefängnis in der 2er oder 3er - Zelle.

Rechnen wir das ganze doch mal aus:
Ein 55-jähriger, der einen Mord begeht und mit 73 Jahren im Gefängnis verstirbt, kostet den Staat 854.100,- EUR.

Nun gehen wir aber mal davon aus, dass der Mörder oder Kinderschänder jünger ist (was er wahrscheinlich ist) und länger lebt, denn die medizinische Versorgung in deutschen Gefängnissen ist ja nicht unbedingt schlecht.

Wenn also ein 30jähriger einen Mord begeht, und im Gefängnis 78 Jahre alt wird, hat er den Staat zum Zeitpunkt seines Ablebens 2.277.600,- EUR gekostet.

Wie gesagt, ich kenne die Zahlen für Hochsicherheits-Einzelhaft nicht, aber ich glaube wir können die o.g. Zahlen näherungsweise getrost verdoppeln (wenn nicht gar verdreifachen)!

Nun hab ich immer so schön geschrieben "Es kostet den Staat...". Wer aber ist der Staat? Um es mit den Worten von Ludwig XIV zu sagen: "Der Staat bin ich!"
Oder meinetwegen auch Ihr. Also wir alle!

Ich möchte also mein Statement mit der Frage beenden:

Ist es wirklich gerecht, wenn aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe eines Mörders oder Kinderschänders eine Geldstrafe für den Steuerzahler wird?

MfG
Sir_Rhaines



Also ich bin gegen die Todesstrafe.
Ich finde es auch erschreckend, dass hier mit den Kosten für eine Todesstrafe plädiert wird.
Auch denke ich, machst du es dir etwas einfch mit deiner Darstellung.

1) Die besonder schwere der Schuld kann festgestellt werden, wenn min. zwei Mordmerkmale festgestellt werden. Dann kann die Freiheitsstrafe erst nach frühstens 25 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden, bzw. der Häftling vom Ministerpräsidenten begnadigt werden.
Bei einem "normalen" Mord ist dies schon nach 13-15 Jahren möglich.

2) Sicherungsverwahrung ist ein ganz heikles Thema. Die Sicherungsverwahrung kann vom Gericht angeordnet werden, wenn :
§ 66
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

  1. der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
  2. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und
  3. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist.

(2) Hat jemand drei vorsätzliche Straftaten begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen.

(3) Wird jemand wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat ein Verbrechen oder eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) Im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2. Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine vorsätzliche Tat, in den Fällen des Absatzes 3 eine der Straftaten der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

Zudem kann eine Sicherungsverwahrung unter vorbehalt, heißt, wenn sich die Voraussetzungen des § 66 StGB erfüllen erhängen.
Und seit 2004 kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich angeordnet werden.

Die SIcherungsverwahrung muss min. alle 2 Jahre überprüft werden.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wie man sogar recht schnell ne Sicherungsverwahrung bekommen kann.

Ich denke, man sollte sich gerade im Punkt Todesstrafe die Frage stellen: Wieso bestrafen wir eigentlich.
Im Laufe der Jahre hat sich der Gedanke, wieso wir bestrafen geändert.
Früher wurde um Vergeltung zu erlangen (Auge um Auge;Zahn um Zahn). Es wurde gestraft, um einen Schuldausgleich zuerreichen.
Später wurde die Theorie vertreten, wir strafen präventiv, heißt Bestrafzung Verbrechensverhütung.
Heute sind die Ziele der Bestrafung ganz klar im Gesetz geregelt.
Wir haben:
in § 46I1 StGB den Gedanken der Vergeltung geregelt
in § 46I2 StGB die Widereingliederung des Täters in die Gesellschaft
in § 47 StGB ist die Verteidigung der Rechtsordnung geregelt
§ 56 StGB die Stärkung des Rechtsbewußtsein der Allgemeinheit
geregelt.

Mit der Todesstrafe würde sich das Problem der Kriminalität, insbesondere Tötungsdelikte und/oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch nicht verringern.
Durch die Strafandrohung lassen sich die wenigsten Täter abschrecken.
UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.
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nicole1611983 schrieb:

...
Mit der Todesstrafe würde sich das Problem der Kriminalität, insbesondere Tötungsdelikte und/oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch nicht verringern.
Durch die Strafandrohung lassen sich die wenigsten Täter abschrecken.
UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.


genau meine meinung!
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Mei Nerve...ich bin mit Nicole einer Meinung!!!!

Niemand, niemand hat das Recht jemanden umzubringen.
Auch nicht im Namen eines Staates...
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Bin auch gegen die Todesstrafe!
Allerdings sollten Leute die aus Lust und Spass töten und quälen bis zum Tod eingesperrt werden.
Kleine Zelle, Essensreste die über eine Klappe/Rohr in die Zelle fallen, kein Ausgang, kein Strom, Einzelhaft, kein Besuch, keine Ärzte.

Das sollte die billigste Art sein, einen "Menschen" noch am Leben zu lassen.
Alles andere entscheidet das Schicksal...
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In Deutschland ist es eben so,
dass die Täter besser geschützt werden, wie deren Opfer!
Sie der Vergewaltigungsfall der zur Zeit in den Medien korsiert.

In anderen Ländern, wäre dieses Schwein (diese Person hat meine Verachtung) niemals bis aufs Gefängnisdach gekommen!
Der Wäre gefallen bevor er oben gewesen wäre!

Und meine Meinung ist es, solche Leute, bei denen man 100% weiß, dass sie die Täter sind, sollten keine Verhandlung mehr bekommen und lieber eine Spritze für vielleicht 100 Euro oder ein Geschoss für 5 Euro bekommen.

Was passiert denn hier mit diesen Personen, nach 5 oder 10 Jahren kommen die wegen guter Führung wieder raus und machen die gleiche Scheiße wieder!

Aber nein, hier in Deutschland werden diese armen Täter ja noch besser behandlet als die Opfer.
Ich bin ein absoluter befürworter der Todesstrafe, sofern das Vergehen zu 100% dem Angeklagten nachgewiesen werden kann!

Die Rechnung eines Vorschreibers finde ich schon ganz okay!
So ein Typ hat es nicht verdient in nem Knast zu sitzen und dort die Urlaubsähnlichen Verhältnisse zu genießen!

Er hat Essen, er bekommt trinken, er kann in den Fitnesraum, ins Schwimmbad, kann Fernsehen und und und!!!

in diesem Sinne.....
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Chris-toph schrieb:

... Er hat Essen, er bekommt trinken, er kann in den Fitnesraum, ins Schwimmbad, kann Fernsehen und und und!!!

in diesem Sinne.....


Warst du mal in nem Gefängnis? Hast du mal gesehen, wie ein normaler Hafttrackt aussieht? Hast du mal gesehen wie ne Zelle der Sicherungsverwahrung aussieht?
Hast du dazu mal im Vergleich die Ziele? Ziel ist eben auch die Resozialisierung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn du dir dazu anschaust, wie es in einem normalen Gefängnis (nein nicht Darmstadt Weiterstadt, aussieht, möchte ich mal wissen, ob du genauso denkst.

Hinzu kommt, dass sich dank der Föderalismusreform die Verhältnisse bestimmt nicht bessern werden. Denn nun liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug in den Händen der Länder. Da ist schon klar, dass im STrafvollzug nochmehr gespart wird.
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@Chris-toph

wie nett es in deutschen gefängnissen zugeht kannst du ja mal den eltern des jungen erklären, der von seinen mithäftlingen stundenlang gequält und anschließend umgebracht wurde. woraufhin es eine empörumgswelle gab, wie es in deutschen knästen zugeht.

die diskussion darüber, ob die todesstrafe letztendlich "billiger" ist empfinde ich als ausgesprochen zynisch.

ich will jetzt hier nicht lange dafür argumentieren, warum ich absolut gegen die todesstrafe bin. aber eine kurze anmerkung: schaut euch mal die länder an in denen die todesstrafe - teilweise exzessiv - durchgeführt wird. und wer da alles hingerichtet wird. und dann überlegt euch mal, ob das die friedlicheren länder auf unserem planeten sind und die lebenswertesten orte.

das sollte man nicht getrennt sehen.

peter
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BobbyAdler schrieb:
Also ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe.

Eine Straftat mit dem Tod zu bestrafen halte ich persönlich doch für sehr widersprüchlich.
Ist es nicht eine viel härtere Strafe sein Leben lang eingesperrt zu sein?
Obwohl, in deutschen Gefägnissen sollen die Verhälltnisse ja doch recht "angenehm sein"
Deutschland ist ein Schlaraffenland für Täter. Bei Vergewaltigung gibts Bewährung...Bei Mord eines nicht Erwachsenen wird das Jugendstrafrecht angewandt mit max 10 Jahre Höchststrafe... dann der Prommi-Bonus....Unser Boris bekommt nur 2 Jahre auf Bewährung...Bei Millionen Beschiss a la Ackermann gibts Peanuts Geldstrafen...und der jüngste Fall um Stefanie ( wie stark ist doch das Mädchen ) bekommt so ein D-...ein soviel Aufmerksamkeit geschenkt u.a. man lässt ihn 20 Std. auf dem Dach verweilen....ich wiederhole Deutschland ist ein Schlaraffenland für Täter  

Dem Täter wird hier soviel Aufmerksamkeit geschenkt...wie arm war doch seine Kindheit war u.s.w. und das Opfer kann sehen wo es bleibt...wir leben in einer kranken Welt.
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ElStefano schrieb:
BobbyAdler schrieb:
Also ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe.

Eine Straftat mit dem Tod zu bestrafen halte ich persönlich doch für sehr widersprüchlich.
Ist es nicht eine viel härtere Strafe sein Leben lang eingesperrt zu sein?
Obwohl, in deutschen Gefägnissen sollen die Verhälltnisse ja doch recht "angenehm sein"
Deutschland ist ein Schlaraffenland für Täter. Bei Vergewaltigung gibts Bewährung...Bei Mord eines nicht Erwachsenen wird das Jugendstrafrecht angewandt mit max 10 Jahre Höchststrafe... dann der Prommi-Bonus....Unser Boris bekommt nur 2 Jahre auf Bewährung...Bei Millionen Beschiss a la Ackermann gibts Peanuts Geldstrafen...und der jüngste Fall um Stefanie ( wie stark ist doch das Mädchen ) bekommt so ein D-...ein soviel Aufmerksamkeit geschenkt u.a. man lässt ihn 20 Std. auf dem Dach verweilen....ich wiederhole Deutschland ist ein Schlaraffenland für Täter  

Dem Täter wird hier soviel Aufmerksamkeit geschenkt...wie arm war doch seine Kindheit war u.s.w. und das Opfer kann sehen wo es bleibt...wir leben in einer kranken Welt.


dem täter wird nur soviel aufmerksamkeit geschenkt, wie die medien herstellen. lass den doch wochenlang auf dem dach sein, wo liegt das problem?

das problem sind doch die willfährig hinzueilenden kammerateams und die berichterstattung in bild, und den entsprechenden tv-dreckssendungen. und warum wird das da so ausgebreitet? nun, weil die leute nicht nur geiz geil finden sondern auch darauf stehen sich scharf machen und aufheizen zu lassen.

ganz simpel gefragt: wenn die medien es ignoriert hätten, wo liegt dann das problem bei dem dachaufenthalt von dem typen? entkommen kann er nicht, geiseln hat er keine und nachts wird es kühl und irgendwann muss man etwas essen und trinken.

das problem liegt meines erachtens lediglich darin, dass sich die leute so gerne manipulieren lassen und sich freuen, wenn sie sich aufregen können. das lenkt ganz gut von den tatsächlichen problemen ab.

peter
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Fakt ist  die Justiz ist fehlbar. Fakt ist auch, die Todestrafe ist unumkehrbar. Das dürfte als Argument gegen die Todestrafe eigentlich ausreichen.

Im übrigen bin ich ganz zufrieden in einem Staat zu leben der nicht als Rächer auftritt. Für mich ist dies auch ein Zeichen das Deutschland ein zivilisiertes Land geworden ist.
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nicole1611983 schrieb:

UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.


Das Mag wohl richtig sein, aaaaber:

Man würde damit eindeutig verhindern, dass diese Leute wieder auf die Straße kommen und erneut vergewaltigen und morden, oder?
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Björn schrieb:
nicole1611983 schrieb:

UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.


Das Mag wohl richtig sein, aaaaber:

Man würde damit eindeutig verhindern, dass diese Leute wieder auf die Straße kommen und erneut vergewaltigen und morden, oder?...so schwirrt mir das zumindest im Kopf rum - kann man bei einer lebenslangen Haft sogar schon wieder nach 15 Jahren draußen sein. Wie schon gesagt weiss ich nicht, ob ich mit sowas umgehen könnte...


Na dann hoff ich mal für dich, daß es mit dem Schwirren im Kopf bald aufhört und du nicht ausflippst und bei dir daher keine solche Spritzen-Behandlung notwendig wird, wie du sie mit so großer Mühe als ökonomisch und bedenkenswürdig dir zurechtgerechnet hast...kann man ja nicht verantworten, daß du in 15 Jahren sowas hier wieder auftischst, oder ?
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Pedrogranata schrieb:
Björn schrieb:
nicole1611983 schrieb:

UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.


Das Mag wohl richtig sein, aaaaber:

Man würde damit eindeutig verhindern, dass diese Leute wieder auf die Straße kommen und erneut vergewaltigen und morden, oder?...so schwirrt mir das zumindest im Kopf rum - kann man bei einer lebenslangen Haft sogar schon wieder nach 15 Jahren draußen sein. Wie schon gesagt weiss ich nicht, ob ich mit sowas umgehen könnte...


Na dann hoff ich mal für dich, daß es mit dem Schwirren im Kopf bald aufhört und du nicht ausflippst und bei dir daher keine solche Spritzen-Behandlung notwendig wird, wie du sie mit so großer Mühe als ökonomisch und bedenkenswürdig dir zurechtgerechnet hast...kann man ja nicht verantworten, daß du in 15 Jahren sowas hier wieder auftischst, oder ?


Was soll das denn jetzt? Warum gleich persönlich werden? Ich habe lediglich geschrieben, dass ich nicht weiss, ob ich mit sowas umgehen könnte. Das bedeutet jedoch NICHT, dass ich auch gleich zum Mörder werden wollte. So ein Blödsinn!!! Ich habe mich lediglich versucht in die Lage eines Menschen zu versetzen, von dem wirklich ein Angehöriger umgebracht wurde. Davon mal abgesehen finde ich es keineswegs verwerflich auch den finanziellen Aspekt nach dem menschlichen zu betrachten. Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell Leuten die Argumente ausgehen und wie sie dann persönlich werden müssen. Diskutier doch einfach auf einer Sachlichen Ebene, dann können wir weiter reden!
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nicole1611983 schrieb:
Also ich bin gegen die Todesstrafe.
Ich finde es auch erschreckend, dass hier mit den Kosten für eine Todesstrafe plädiert wird.
Auch denke ich, machst du es dir etwas einfch mit deiner Darstellung.

Finde ich nicht... Ich habe im übrigen nicht nur mit den Kosten argumentiert. Mein Hauptargument ist, dass die Täter in aller Regel irgendwann wieder freigelassen werden, und dann die Möglichkeit haben, weiter zu morden oder zu vergewaltigen...

Der Spruch "Ist es nicht viel grausamer, wenn ein Mensch lebenslang hinter Gitter kommt" ist ein Lieblingsargument der Gegner der Todesstrafe... Mit meinem Beitrag wollte ich darauf hinweisen, dass dies erstens nur selten vorkommt, und zweitens Millionen kostet.

Darüber hinaus habe ich angemerkt, dass Mörder und Vergewaltiger auch im Gefängnis Gewaltverbrechen begehen können. Hier fordern die Gegner der Todesstrafe dann gerne "Isolations- oder Einzelhaft" - die es faktisch in Deutschland auch nicht gibt...

Außerdem wird als Argument gerne angeführt, dass der Henker bzw. der Staat sich ja im Fall der Todesstrafe ja auch des Mordes strafbar machen würde. Als Jurastudentin wirst Du mir sicher zustimmen, dass das Unsinn ist. Das würde ja auch bedeuten, dass eine Gefängnisstrafe gleichzusetzen wäre mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung bzw. die Zahlung eines Ordnungsgeldes mit Nötigung/Erpressung... Das ist eben nicht der Fall, denn der Staat hat meines Wissens ein Gewaltmonopol!



1) Die besonder schwere der Schuld kann festgestellt werden, wenn min. zwei Mordmerkmale festgestellt werden. Dann kann die Freiheitsstrafe erst nach frühstens 25 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden, bzw. der Häftling vom Ministerpräsidenten begnadigt werden.
Bei einem "normalen" Mord ist dies schon nach 13-15 Jahren möglich.

Na, das ist doch ziemlich genau das, was ich als Nicht-Jurist geschrieben habe oder?


2) Sicherungsverwahrung ist ein ganz heikles Thema. [...]

Die SIcherungsverwahrung muss min. alle 2 Jahre überprüft werden.

Und genau damit habe ich ein Problem. Wenn ein Häftling bzw. psychisch Kranker in Sicherheitsverwahrung nämlich über eine gewisse Intelligenz verfügt, schafft er es auch irgendwann, sich als "resozialisiert" darzustellen.
Meiner Einschätzung nach sind die Meldungen von Sexualverbrechern, die wegen falscher Gutachter-Einschätzungen auf freien Fuß kommen häufiger als die Meldungen über Ersttäter!



Es gibt also viele Möglichkeiten, wie man sogar recht schnell ne Sicherungsverwahrung bekommen kann.

Und es mindestens genauso schnell möglich, da auch wieder herauszukommen - und zwar alle 24 Monate aufs neue, wie Du oben geschrieben hast!


Mit der Todesstrafe würde sich das Problem der Kriminalität, insbesondere Tötungsdelikte und/oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch nicht verringern.
Durch die Strafandrohung lassen sich die wenigsten Täter abschrecken.
UNd dadurch, dass der Täter vom Staat getötet wird, wird das Opfer auch nicht wieder lebendig.

Hab ich auch nie behauptet. Aber in einem Punkt kannst Du mir nicht widersprechen:

Ein Mörder der mit der Todesstrafe bestraft wird, wird nie wieder einen Mord begehen. Und ein Kinderschänder, der hingerichtet wird, wird nie wieder ein Kind vergewaltigen oder umbringen...


MfG
Sir_Rhaines
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sir_rhaines schrieb:
Außerdem wird als Argument gerne angeführt, dass der Henker bzw. der Staat sich ja im Fall der Todesstrafe ja auch des Mordes strafbar machen würde.

Er macht sich nicht strafbar, aber er ist danach nix anderes als ein Mörder, wenn auch vermeintlich legal. Vermutlich kommt jetzt gleich jemand und schreibt was von einem guten und einem schlechten Mörder.

Zu dem Anderen, schau mal nach Amerika wo es die Todesstrafe gibt, dort werden immer wieder Menschen unschuldig hingerichtet, aber das scheint ja hier die Befürworter nicht zu stören, Hauptsache jemanden hingerichtet. Und das die Leute im Knast bleiben ist auch einfach, jeder der entlassen werden soll und sich jemand dafür entscheidet, muss derjenige der das befürwortet hat für diesen Typen gerade stehen und wird als Mittäter mitbestraft wenn was passiert, schwupps kommt von diesen Typen nie mehr jemand raus, denn niemand würde für irgendeinen die Verantwortung übernehmen wollen.
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Ich hätte z.B. Manderake mit Vergnügen vom Dach geballert! So ein ********* verascht die deutsche Justiz und verhönt das Opfer!


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