hat jemand erfahrungen in sachen abmahnungen bzgl. filesharing? ich habe nun schon die 2. vorliegen für die erste habe ich bereits eine modifizierte ue versandt. kommt man da überhaupt irgendwie raus?
mrjohndoe schrieb: hat jemand erfahrungen in sachen abmahnungen bzgl. filesharing? ich habe nun schon die 2. vorliegen für die erste habe ich bereits eine modifizierte ue versandt. kommt man da überhaupt irgendwie raus?
Mit der modifizierten Unterlassungserklärung liegst Du schon mal richtig. Hinsichtlich der Anwaltskosten kann man meist verhandeln.. Wird natürlich schwierig wenn es die zweite Abmahnung ist. Von der gleichen Kanzlei?
Mit der modifizierten Unterlassungserklärung liegst Du schon mal richtig. Hinsichtlich der Anwaltskosten kann man meist verhandeln.. Wird natürlich schwierig wenn es die zweite Abmahnung ist. Von der gleichen Kanzlei?
der zweite brief ist von einer anderen kanzlei wegen einem anderen lied von der cd. ich befürchte da noch mehr post. sind ja nur 40 verschiedene künstler :neutral-face also ab jetzt einen anwalt einschalten?
Nelson schrieb: Wann laufe ich denn Gefahr, in eine solche "Falle" zu tappen?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr. Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
ach da ist längst nicht alles geschützes gesperrt. Warum macht ihr überhaupt filesharing mit Musik, Filmen etc? So langsam aber sicher sollte doch jeder Wissen, dass das nicht nur verfolgt wird, sondern auch Diebstahl darstellt ...
Zur Frage: Wenn du in einer Rechtsschutzversicherung bist, geh zum Anwalt. Und die Musik, die du auf youtube bereitgestellt bekommst ist nur für die Verwendung auf youtube, oder auf einer anderen Seite unter Verwendung des youtube Players im eingebetteten Modus verwendbar. Generell kann ich nur sagen, du findest ein Musikstück gut? Dann hörs die auf youtube an oder geh in den Laden und kauf es, ist ja schließlich auch nur fair dem Künstler Gegenüber.
mrjohndoe schrieb: hat jemand erfahrungen in sachen abmahnungen bzgl. filesharing? ich habe nun schon die 2. vorliegen für die erste habe ich bereits eine modifizierte ue versandt. kommt man da überhaupt irgendwie raus?
Nelson schrieb: Wann laufe ich denn Gefahr, in eine solche "Falle" zu tappen?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr. Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
ach da ist längst nicht alles geschützes gesperrt. Warum macht ihr überhaupt filesharing mit Musik, Filmen etc? So langsam aber sicher sollte doch jeder Wissen, dass das nicht nur verfolgt wird, sondern auch Diebstahl darstellt ...
Zur Frage: Wenn du in einer Rechtsschutzversicherung bist, geh zum Anwalt. Und die Musik, die du auf youtube bereitgestellt bekommst ist nur für die Verwendung auf youtube, oder auf einer anderen Seite unter Verwendung des youtube Players im eingebetteten Modus verwendbar. Generell kann ich nur sagen, du findest ein Musikstück gut? Dann hörs die auf youtube an oder geh in den Laden und kauf es, ist ja schließlich auch nur fair dem Künstler Gegenüber.
die rechtschutz deckt das nicht ab...wegen urheberrecht glaub ich jedenfallssmile:)
ist wirklcih ein dreck mit diesen abzockerrechtsanwälten;-(((
Nelson schrieb: Wann laufe ich denn Gefahr, in eine solche "Falle" zu tappen?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr. Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
Ist es nicht so dass das Problem beim Filesharing das Anbieten der jeweiligen Datei ist und nicht der direkte Download. Da man bei so einen Programm automatisch den angefangenen download auch anbietet ist das illegal. Bei youtube ist es ja so das man die Datei nur downloadest. Dieses tut man auch wenn man das Video auch nur mal kurz an guckt. Beim richtigen download wird halt die Datei in ein anderes Format gebracht und halt nicht nur temporär gespeichert. So weit ich immer gehört hab ist das eine gesetzliche grauzone die nicht abgemahnt wird, da sonst ja youtube o.a. auch illegal wären.
Wenn ich ein Lied als MP3 haben will,dann hör ichs mir auf Youtube an und nehm es auf. Gibt da extra Programme für,mit denen man Sachen als Audiodatei aufnehmen kann, die man gerade hört. Das ist meiner Meinung nach sicher und auch nicht illegal...schließlich darf man ja auch Lieder auf Kasetten aufnehmen, die im Radion laufen.
Nelson schrieb: Wann laufe ich denn Gefahr, in eine solche "Falle" zu tappen?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr. Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
Ist es nicht so dass das Problem beim Filesharing das Anbieten der jeweiligen Datei ist und nicht der direkte Download. Da man bei so einen Programm automatisch den angefangenen download auch anbietet ist das illegal. Bei youtube ist es ja so das man die Datei nur downloadest. Dieses tut man auch wenn man das Video auch nur mal kurz an guckt. Beim richtigen download wird halt die Datei in ein anderes Format gebracht und halt nicht nur temporär gespeichert. So weit ich immer gehört hab ist das eine gesetzliche grauzone die nicht abgemahnt wird, da sonst ja youtube o.a. auch illegal wären.
Wenn du schon ´ne Abmahnung hast, dann sehr wahrscheinlich als Nutzer einer Tauschbörse. Da kommst du so einfach nicht raus. Das heißt : zahlen ! Wieviel hängt von der jeweiligen Kanzlei ab, die das einfordert. Meistens liegt der Betrag so um die 800,-Euro. Die Unterlassungserklärung ist ein zweischneidiges Schwert. Da frag aber mal lieber per PN unsere Sachverständigen !
Foofighter schrieb: Wenn du schon ´ne Abmahnung hast, dann sehr wahrscheinlich als Nutzer einer Tauschbörse. Da kommst du so einfach nicht raus. Das heißt : zahlen !
Das ist nicht richtig. Von Zahlungen muss, ganz im Gegenteil, dringend abgeraten werden. Bei Mehrfachabmahnungen (derzeit u.a. im Schwange: "Top 100") führt eine Zahlung auf den ersten "Testballon" in der Regel dazu, dass man als Zahler eingestuft wird. Vond iesen leben die Abmahner. Dies führt dazu, dass man in der Folge mit einer Fülle weiterer Abmahnungen überzogen wird. Die Abgabe der modifizierten UE ist hingegen unbedingt anzuraten. Allerdings sollte man diese tatsächlich nicht selbst aus dem Internet abschreiben, sondern sich dahingehend beraten lassen.
Ich war glücklicherweise nie betroffen, aber die Site wird regelmäßig genannt wenn es um Abmahnungen geht. Ein Blick kann nichts Schaden.
Allgemeiner Tipp: Finger weg von Porn und Mainstream via Torrent oder Tauschbörse ,-)
diese seite hat mir auch übers gröbste hinweg geholfen was mich so ärgert ist, dass die sog. "künstler" mit den abmahnungen inzwischen mehr geld verdienen, als mit dem eigentlichen verkauf ihrer cd's
Ich war glücklicherweise nie betroffen, aber die Site wird regelmäßig genannt wenn es um Abmahnungen geht. Ein Blick kann nichts Schaden.
Allgemeiner Tipp: Finger weg von Porn und Mainstream via Torrent oder Tauschbörse ,-)
diese seite hat mir auch übers gröbste hinweg geholfen was mich so ärgert ist, dass die sog. "künstler" mit den abmahnungen inzwischen mehr geld verdienen, als mit dem eigentlichen verkauf ihrer cd's
Irgendwie müssen sie ja auch das Geld wieder reinholen, das ihnen durch das illegale beschaffen ihrer Musik verloren geht
Nelson schrieb: Wann laufe ich denn Gefahr, in eine solche "Falle" zu tappen?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr. Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
Ist es nicht so dass das Problem beim Filesharing das Anbieten der jeweiligen Datei ist und nicht der direkte Download. Da man bei so einen Programm automatisch den angefangenen download auch anbietet ist das illegal. Bei youtube ist es ja so das man die Datei nur downloadest. Dieses tut man auch wenn man das Video auch nur mal kurz an guckt. Beim richtigen download wird halt die Datei in ein anderes Format gebracht und halt nicht nur temporär gespeichert. So weit ich immer gehört hab ist das eine gesetzliche grauzone die nicht abgemahnt wird, da sonst ja youtube o.a. auch illegal wären.
So ist es auch.
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen
Ich war glücklicherweise nie betroffen, aber die Site wird regelmäßig genannt wenn es um Abmahnungen geht. Ein Blick kann nichts Schaden.
Allgemeiner Tipp: Finger weg von Porn und Mainstream via Torrent oder Tauschbörse ,-)
diese seite hat mir auch übers gröbste hinweg geholfen was mich so ärgert ist, dass die sog. "künstler" mit den abmahnungen inzwischen mehr geld verdienen, als mit dem eigentlichen verkauf ihrer cd's
Soyrr wer zahlt ist selber schuld. UE hin und dann ausitzen .. zumal diese Abnamhnungen eh keinerlei Gebührenordnung oder ähnlichen Entsprechen. das sit einfach dummen fang ..
ich habe nun schon die 2. vorliegen für die erste habe ich bereits eine modifizierte ue versandt. kommt man da überhaupt irgendwie raus?
Mit der modifizierten Unterlassungserklärung liegst Du schon mal richtig.
Hinsichtlich der Anwaltskosten kann man meist verhandeln.. Wird natürlich schwierig wenn es die zweite Abmahnung ist. Von der gleichen Kanzlei?
der zweite brief ist von einer anderen kanzlei wegen einem anderen lied von der cd. ich befürchte da noch mehr post. sind ja nur 40 verschiedene künstler :neutral-face also ab jetzt einen anwalt einschalten?
Nur wenn ich was bereitstelle, oder auch, wenn ich mir z.B. bei youtube aus einem clip eine MP3 baue und downloade.
Nach meiner Kenntnis besteht bei youtube keine Gefahr.
Dort ist geschütztes Material bereits durch die Rechteinhaber gesperrt.
ach da ist längst nicht alles geschützes gesperrt.
Warum macht ihr überhaupt filesharing mit Musik, Filmen etc? So langsam aber sicher sollte doch jeder Wissen, dass das nicht nur verfolgt wird, sondern auch Diebstahl darstellt ...
Zur Frage: Wenn du in einer Rechtsschutzversicherung bist, geh zum Anwalt.
Und die Musik, die du auf youtube bereitgestellt bekommst ist nur für die Verwendung auf youtube, oder auf einer anderen Seite unter Verwendung des youtube Players im eingebetteten Modus verwendbar. Generell kann ich nur sagen, du findest ein Musikstück gut? Dann hörs die auf youtube an oder geh in den Laden und kauf es, ist ja schließlich auch nur fair dem Künstler Gegenüber.
Hast PN.
die rechtschutz deckt das nicht ab...wegen urheberrecht
glaub ich jedenfallssmile:)
ist wirklcih ein dreck mit diesen abzockerrechtsanwälten;-(((
ich will auch gar nicht wissen was jetzt "in" ist mein anwalt wird's schon richten - ich melde mich dann wieder zu wort.
Ist es nicht so dass das Problem beim Filesharing das Anbieten der jeweiligen Datei ist und nicht der direkte Download. Da man bei so einen Programm automatisch den angefangenen download auch anbietet ist das illegal. Bei youtube ist es ja so das man die Datei nur downloadest. Dieses tut man auch wenn man das Video auch nur mal kurz an guckt. Beim richtigen download wird halt die Datei in ein anderes Format gebracht und halt nicht nur temporär gespeichert. So weit ich immer gehört hab ist das eine gesetzliche grauzone die nicht abgemahnt wird, da sonst ja youtube o.a. auch illegal wären.
Das ist meiner Meinung nach sicher und auch nicht illegal...schließlich darf man ja auch Lieder auf Kasetten aufnehmen, die im Radion laufen.
So ist es auch.
Das ist nicht richtig. Von Zahlungen muss, ganz im Gegenteil, dringend abgeraten werden. Bei Mehrfachabmahnungen (derzeit u.a. im Schwange: "Top 100") führt eine Zahlung auf den ersten "Testballon" in der Regel dazu, dass man als Zahler eingestuft wird. Vond iesen leben die Abmahner. Dies führt dazu, dass man in der Folge mit einer Fülle weiterer Abmahnungen überzogen wird.
Die Abgabe der modifizierten UE ist hingegen unbedingt anzuraten. Allerdings sollte man diese tatsächlich nicht selbst aus dem Internet abschreiben, sondern sich dahingehend beraten lassen.
Ansonsten kann man glaube ich diese Seite empfehlen:
http://abmahnwahn-dreipage.de/
Ich war glücklicherweise nie betroffen, aber die Site wird regelmäßig genannt wenn es um Abmahnungen geht. Ein Blick kann nichts Schaden.
Allgemeiner Tipp: Finger weg von Porn und Mainstream via Torrent oder Tauschbörse ,-)
diese seite hat mir auch übers gröbste hinweg geholfen was mich so ärgert ist, dass die sog. "künstler" mit den abmahnungen inzwischen mehr geld verdienen, als mit dem eigentlichen verkauf ihrer cd's
Irgendwie müssen sie ja auch das Geld wieder reinholen, das ihnen durch das illegale beschaffen ihrer Musik verloren geht
Wobei ich nun nicht weiß wie es bei offizellen channels (vor allen bei myvideo in deutschland) ist. Dort gibt es ja von jeden Star nen eigenen Channel mit den Musikvideos. Ob man wenn man da nun runter lädt irgendwie verfolgt wird kann ich nicht sagen
Soyrr wer zahlt ist selber schuld. UE hin und dann ausitzen .. zumal diese Abnamhnungen eh keinerlei Gebührenordnung oder ähnlichen Entsprechen. das sit einfach dummen fang ..