SGE-URNA schrieb: Geiler Thread... mit der ganzen Forumsprominenz... weiter so, ihr belustigt mich
Könntest du mal näher erläutern, was genau dich an diesem Threadverlauf belustigt? Ich persönlich halte verfassungsfeidliche Propaganda aus kommerziellem Interesse für eher unlustig und habe genau dieses der Moderation des Forums angezeigt.
Könntest du mir die Textzeile mit verfassungsfeindlicher Propaganda kurz aufzeigen? Ich dachte eigentlich, ich hab da weitergelesen, wo ich gestern aufgehört hab.
Ansonsten steht dir frei, anzuzeigen was du willst... bitte räume mir auch das Recht ein, belustigt zu sein vom absurden Threadverlauf
Zunächst mal gebietet es die Höflichkeit, eine Frage nicht mit einer Gegenfrage zu "beantworten". Ferner lässt mich dein bisheriger Forumsauftritt darauf schließen, dass du nicht zwangsläufig eine konkrete Textzeile als Beleg benötigst, um aus einer Demonstration dieser illustren Schar gegen die Pressefreiheit am 80. Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes einen verfassungsfeidlichen Hintergrund zu erkennen.
Was belustigt dich nun konkret?
Bis gestern Mittag ging es hier weitestgehend um die verpflichtende Rundfunkabgabe. Seit gestern abend geht es um Verschwörungstheorien, Rechtspopulismus, wildes Linkgeposte, Provoziererei, Hitler, jetzt grad Ermächtigungsgesetz.... wohlgemerkt im Thread zur GEZ. Das ist schon immer wieder faszinierend. Neu isses nicht, aber allemal unterhaltsam, wenn man mit Kopfschmerzen im Büro sitzt. Manchmal nervts wie Sau, heut hab ich einen guten Tag und kann drüber lachen
Und ich konnte nach wie vor auch beim zweiten Lesen keine verfassungsfeindliche Propaganda finden.... da du es ja zur Anzeige gebracht hast, dachte ich, du könntest mir da geschwind weiterhelfen. (Sollte es um den Flyer gehen, fehlt mir etwas die Verfassungsfeindlichkeit.)
Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. Bei aller inhaltlichen Kritik an unserem ÖR-System ist dieses nunmal ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Sicherlich gehört es dieser Tage zum guten Ton, gegen GEZ, GEMA, usw.usf. zu Felde zu ziehen. Nur sollte man sich verdeutlichen, was für Konsequenzen daraus resultieren.
"Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit!"
Ich übersetze mal frei: "Gegen eine verpflichtende Rundfunkgebühr zu sein, ist verfassungsfeindlich" Stimmt das so? Wenn ja, musst du dringend zum Arzt.
vielleicht wäre es für beide Seiten durchaus sinnvoll und angebracht, hier nicht so dick aufzutragen. Es geht um Fernsehen. Mehr nicht. Der eine sieht schon wieder die Nazis an der Macht wenn sich die ARD ohne Zwangsabgabe finanzieren muss, der andere sieht sich stalinistisch ausgebeutet wenn die GEZ bleibt.
Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Und zweitens müsste smoKe89 - der Argumentation der 'Partei der Vernunft' (sic!) folgend - demnächst dann auch beispielsweise für die flächendeckende Einführung von Studiengebühren und Streichung der öffentlichen Gelder sein - und zwar keine subventionierten Beiträge, sondern in vollem Umfang. Sollen sich dann halt die universitären Betriebe durch die Studierenden und Fördermittel aus der Wirtschaft tragen, es geht halt nicht jeder Bürger auf die Uni.
wiesengrund schrieb: ... Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...
Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten? Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
wiesengrund schrieb: ... Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...
Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten? Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
wiesengrund schrieb: ... Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...
Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten? Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Und schon im nächsten Satz wird betont, daß die öffentlich-rechtliche Rechtsform nach BVerfG nicht vorgeschrieben ist. Nach dem 6. Rundfunkurteil: S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."
Heute wird man sich mehr denn je fragen können, ob der öff-rechtl. Rundfunk nicht ein Überbleibsel aus der Zeit der Frequenzknappheit ist, dem man heute nicht mehr in dieser Form bedarf - da bin ich vielleicht nicht auf einer Linie mit dem BVerfG, das hier auch schon einen gewissen Bestandsschutz angenommen hat, aber Kritik an den entsprechenden protektionierenden Verfassungsgerichtsentscheidungen hat es hier in der juristischen Welt schon immer gegeben.
S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."
Da waere dann auch die Gretchenfrage: kann der Gesetzgeber diese Anforderungen mit einem privaten Rundfunksystem erfuellen?
wiesengrund schrieb: ... Das Anliegen ist mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. ...
Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten? Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Oh, Wiki Links kann ich auch:
"Die Offenheit und Unschärfe des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes führten nach verbreiteter Auffassung dazu, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst faktisch als Gesetzgeber gerierte, indem es sehr detaillierte Vorgaben, teils durch obiter dicta, hinsichtlich der Ausgestaltung des Rundfunkrechts machte. Dies wurde im juristischen Schrifttum oftmals heftig kritisiert."
Diese juristischen Kritiker sind bestimmt auch alles Verfassungsfeinde. Und all die, die ständig die NPD verbieten wollen. Wurde ja schliesslich auch schon vom BVG abgelehnt.
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.
S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."
Da waere dann auch die Gretchenfrage: kann der Gesetzgeber diese Anforderungen mit einem privaten Rundfunksystem erfuellen?
Natürlich nicht. Geredet werden muss über Umfang, Qualität, Form usw. Aber daran ist smoke ja nicht interessiert. Eine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit wird es bei privatem Rundfunksystem selbstredend nicht geben.
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.
Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Maabootsche schrieb: Und schon im nächsten Satz wird betont, daß die öffentlich-rechtliche Rechtsform nach BVerfG nicht vorgeschrieben ist.
Ist doch auch unerheblich, ob der HR als ÖR-Anstalt oder als GmbH organisiert ist, oder? Entscheidend ist vielmehr, dass der Inhalt dem Informations- und Bildungsauftrag entspricht.
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.
Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Dann klär mich doch bitte kurz auf, ob dies im GG explizit so verankert ist, oder aus den Rundfunkurteilen herrührt, die das BVG wie in #471 beschrieben, selbst als Quasi Gesetzgeber formuliert hat? Trifft letzteres zu, dann geb ich zu, die Interpretation des BVG über "Notwendigkeiten" usw. anzuzweifeln.
S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."
Da waere dann auch die Gretchenfrage: kann der Gesetzgeber diese Anforderungen mit einem privaten Rundfunksystem erfuellen?
Nun ja, bei sonstigen privatisierten Unternehmen der Daseinsvorsorge geht das augenscheinlich auch. Man könnte hier die Zulassungsvoraussetzungen für alle Sender an entsprechende Reservierungs- und Ausstrahlungsverpflichtungen für Politik und Kultur knüpfen, nur mal so als Denkansatz.
Momentan wird sich aber in dieser Richtung eh nichts bewegen, da sitzen natürlich viel zu viele Leute aus allen Parteien in der gesamten Infrastruktur auf warmen Pöstchen. Es muß wohl eher darum gehen,den in alle Richtungen ausufernden Ö-Rs mal einige Schranken aufzuerlegen und sie vielleicht auch ein wenig (!) zum Schrumpfen zu bekommen.
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Klar, aber dann verlieren sie ihre Unabhaengigkeit und muessen sich ggf. woanders nach Geld umsehen (Das kann der Qualitaet nutzen, aber auch schaden). Mein Verstaendnis ist, dass ein essentieller Bestandteil der OR eben genau jene Unabhaengigkeit ist. Liege ich da falsch?
Hackentrick schrieb: Was mich an der Debatte über die Petition und Demonstration für die Abschaffung der GEZ-Gebühren zutiefst stört, ist erstens der Ton, mit dem smoKe89 jeden Versuch einer sachlichen Diskussion abkanzelt.
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.
Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Dann klär mich doch bitte kurz auf, ob dies im GG explizit so verankert ist, oder aus den Rundfunkurteilen herrührt, die das BVG wie in #471 beschrieben, selbst als Quasi Gesetzgeber formuliert hat? Trifft letzteres zu, dann geb ich zu, die Interpretation des BVG über "Notwendigkeiten" usw. anzuzweifeln.
Man könnte hier die Zulassungsvoraussetzungen für alle Sender an entsprechende Reservierungs- und Ausstrahlungsverpflichtungen für Politik und Kultur knüpfen, nur mal so als Denkansatz.
Das klingt erstmal nicht schlecht, aber es geht ja nicht nur um Sendezeit, sondern auch um Qualitaet und Inhalte.
Maabootsche schrieb:
Momentan wird sich aber in dieser Richtung eh nichts bewegen, da sitzen natürlich viel zu viele Leute aus allen Parteien in der gesamten Infrastruktur auf warmen Pöstchen. Es muß wohl eher darum gehen,den in alle Richtungen ausufernden Ö-Rs mal einige Schranken aufzuerlegen und sie vielleicht auch ein wenig (!) zum Schrumpfen zu bekommen.
Das Problem sehe ich allerdings auch... Genausowenig wie sich die OR auf ihrem "Auftrag" ausruhen sollte, sollte die mangelhafte Erfuellung desselbigen ein Grund fuer ihre Abschaffung sein.
Ich übersetze mal frei: "Gegen eine verpflichtende Rundfunkgebühr zu sein, ist verfassungsfeindlich" Stimmt das so? Wenn ja, musst du dringend zum Arzt.
Und zweitens müsste smoKe89 - der Argumentation der 'Partei der Vernunft' (sic!) folgend - demnächst dann auch beispielsweise für die flächendeckende Einführung von Studiengebühren und Streichung der öffentlichen Gelder sein - und zwar keine subventionierten Beiträge, sondern in vollem Umfang. Sollen sich dann halt die universitären Betriebe durch die Studierenden und Fördermittel aus der Wirtschaft tragen, es geht halt nicht jeder Bürger auf die Uni.
Bin mal gespannt, wann er dafür Flyer bastelt...
Das ist vom Hegel, dem alten Kommunisten.
Die Bundesrepublik hat also die verfassungsrechtliche Pflicht, sich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu halten?
Halte ich aus heutiger Sicht (keinerlei Frequenzknappheit) eher für nicht so richtig...
Wenn du mit einer zwangfreien Finanzierung öffentlichen Rundfunks nicht einverstanden bist, dann ist das eben so. Ich werde dir kein anderes Zwangsgebührensystem vorschlagen, nur weil du das unter einer "sachlichen Diskussion" verstehst.
Der Rest deines Beitrages kann gerne in einem anderen Thread diskutiert werden.
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk
Wie oft eigentlich noch: Wenn der OR dem freien Wettbewerb ausgesetzt wird, ist er kein OR mehr... Das kann man wollen, dann soll man aber nicht als davon faseln, dass man den OR zwangfrei finanzieren will.
Und schon im nächsten Satz wird betont, daß die öffentlich-rechtliche Rechtsform nach BVerfG nicht vorgeschrieben ist.
Nach dem 6. Rundfunkurteil:
S.315: „Als dienende Freiheit wird [die Rundfunkfreiheit] … im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung gewährleistet. Der Gesetzgeber ist deswegen verpflichtet, die Rundfunkordnung in einer Weise auszugestalten, die die Erreichung dieses Zieles sicherstellt. In programmrechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass im Gesamtprogramm sowohl die Vielfalt der Gegenstände als auch die Vielfalt der Meinungen angemessen zum Ausdruck kommen muss. Diese Anforderung an das Gesamtprogramm gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber sich für ein öffentlich-rechtliches oder ein privates Rundfunksystem entscheidet."
Heute wird man sich mehr denn je fragen können, ob der öff-rechtl. Rundfunk nicht ein Überbleibsel aus der Zeit der Frequenzknappheit ist, dem man heute nicht mehr in dieser Form bedarf - da bin ich vielleicht nicht auf einer Linie mit dem BVerfG, das hier auch schon einen gewissen Bestandsschutz angenommen hat, aber Kritik an den entsprechenden protektionierenden Verfassungsgerichtsentscheidungen hat es hier in der juristischen Welt schon immer gegeben.
Da waere dann auch die Gretchenfrage: kann der Gesetzgeber diese Anforderungen mit einem privaten Rundfunksystem erfuellen?
Oh, Wiki Links kann ich auch:
"Die Offenheit und Unschärfe des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes führten nach verbreiteter Auffassung dazu, dass sich das Bundesverfassungsgericht selbst faktisch als Gesetzgeber gerierte, indem es sehr detaillierte Vorgaben, teils durch obiter dicta, hinsichtlich der Ausgestaltung des Rundfunkrechts machte. Dies wurde im juristischen Schrifttum oftmals heftig kritisiert."
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkurteil#8._Rundfunk-Urteil:_Geb.C3.BChrenurteil
Diese juristischen Kritiker sind bestimmt auch alles Verfassungsfeinde. Und all die, die ständig die NPD verbieten wollen. Wurde ja schliesslich auch schon vom BVG abgelehnt.
Warum soll der Staat kein Angebot machen können, sondern nur verpflichten. Die Strukturen der Rundfunkanstalten können doch genauso beibehalten werden, sowie auch die Rechtsform.
Ich kann doch auch aus der Kirche austreten (und damit keine Zahlungen mehr vornehmen), ohne dass sich die Kirche plötzlich in einem freien kommerziellen Wettbewerb befindet.
Natürlich nicht.
Geredet werden muss über Umfang, Qualität, Form usw.
Aber daran ist smoke ja nicht interessiert.
Eine politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit wird es bei privatem Rundfunksystem selbstredend nicht geben.
Weil der Staat die Finanzierung des ÖR sicherstellen muss, also die Deckung des Finanzbedarfs, wie ihn die KEF feststellt. Eine Unterdeckung, wie sie sich bei einem freiwilligen Entgelt einstellen könnte, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Entscheidend ist vielmehr, dass der Inhalt dem Informations- und Bildungsauftrag entspricht.
Dann klär mich doch bitte kurz auf, ob dies im GG explizit so verankert ist, oder aus den Rundfunkurteilen herrührt, die das BVG wie in #471 beschrieben, selbst als Quasi Gesetzgeber formuliert hat? Trifft letzteres zu, dann geb ich zu, die Interpretation des BVG über "Notwendigkeiten" usw. anzuzweifeln.
Nun ja, bei sonstigen privatisierten Unternehmen der Daseinsvorsorge geht das augenscheinlich auch.
Man könnte hier die Zulassungsvoraussetzungen für alle Sender an entsprechende Reservierungs- und Ausstrahlungsverpflichtungen für Politik und Kultur knüpfen, nur mal so als Denkansatz.
Momentan wird sich aber in dieser Richtung eh nichts bewegen, da sitzen natürlich viel zu viele Leute aus allen Parteien in der gesamten Infrastruktur auf warmen Pöstchen. Es muß wohl eher darum gehen,den in alle Richtungen ausufernden Ö-Rs mal einige Schranken aufzuerlegen und sie vielleicht auch ein wenig (!) zum Schrumpfen zu bekommen.
Klar, aber dann verlieren sie ihre Unabhaengigkeit und muessen sich ggf. woanders nach Geld umsehen (Das kann der Qualitaet nutzen, aber auch schaden). Mein Verstaendnis ist, dass ein essentieller Bestandteil der OR eben genau jene Unabhaengigkeit ist. Liege ich da falsch?
Das BVerfG leitet dies aus der Rundfunkfreiheit her: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
Das klingt erstmal nicht schlecht, aber es geht ja nicht nur um Sendezeit, sondern auch um Qualitaet und Inhalte.
Das Problem sehe ich allerdings auch... Genausowenig wie sich die OR auf ihrem "Auftrag" ausruhen sollte, sollte die mangelhafte Erfuellung desselbigen ein Grund fuer ihre Abschaffung sein.