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LKW parken im Wohngebiet

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Vielleicht kennt ja jemand die Rechtslage.

1. Bei uns in Frankfurt Griesheim, Sackgasse, reines Wohngebiet:
   Parkplatznot kennt wohl jeder.
   Ständig parken dort Klein LKW, Post LKW oder größere Firmenwagen.

Kann man dagegen rechtlich vorgehen, die Fahrer selbst ansprechen war erfolglos.

2. Ein selbstständiger LKW Fahrer hat jetzt sein Frankfurter Kennzeichen,   gegen ein serbisches ausgetauscht. Lebt hier, arbeitet hier, versichert aber billig im Ausland. Muß dann auch nicht für viel Geld zum TÜV.
Wie mittlerweile viele andere, ich habe jetzt auch schon Muldenkipper mit polnischen Kennzeichen gesehen. Was ist im Versicherungsfall, dann darf ich mich mit einer serbischen Versicherung rumschlagen!

nied2001  
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Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen
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Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Was meinst du mit "die Summen im Schadensfall meist viel geringer ausfallen"? Selbstverständlich muss bei einem Schadensfall in Deutschland der Schaden nach deutschem Recht reguliert werden, egal wo die Versicherung sitzt. Beträgt der Schaden, berechnet nach § 249 BGB, z.B. 1000 Euro, muss auch der ausländische Versicherer 1000 Euro zahlen.
Allerdings sind die Deckungsgrenzen bei ausländischen KfZ-Versicherern oft niedrieger als in Deutschland. Doch aus das ist kein Problem. Die Regulierung führt "Grüne Karte e.V." durch, und dann reguliert ein deutscher Versicherer im Auftrag des ausländischen Versicherers, und ersetzt  ggf. den Unterschied in der Deckungssumme.
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Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Der Wagen wird einfach über die bucklige Bagage neuzugelassen, die natürlich in Serbien lebt und wohnt....
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Seraphina schrieb:
Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Der Wagen wird einfach über die bucklige Bagage neuzugelassen, die natürlich in Serbien lebt und wohnt....  


Ich sehe nur noch nicht so ganz, wo da der Vorteil sein soll. Die technische Prüfung macht übrigens in Serbien, ja wer wohl: Der gute alte deutsche TÜV.

Ein wesentlicher Nachteil dürfte in häufigeren Kontrollen mit einem serbischen Nummernschild zu sehen sein.
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Nun ja, wie das in Serbien ist, weiß ich nicht. Ich hab da keinerlei Verbindungen.  

Allerdings schätze ich mal,dass die Versicherung an sich schon nen Spottpreis von dem ist, was in Deutschland für so einen Transporter zu zahlen wäre?!
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stefank schrieb:
Seraphina schrieb:
Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Der Wagen wird einfach über die bucklige Bagage neuzugelassen, die natürlich in Serbien lebt und wohnt....  


Ich sehe nur noch nicht so ganz, wo da der Vorteil sein soll. Die technische Prüfung macht übrigens in Serbien, ja wer wohl: Der gute alte deutsche TÜV.

Strafzettel wegen Falschparken und zu schnell fahren gehen nach Serbien und versanden dann da, weil entweder die Beträge zu klein sind um eingezogen zu werden, gar keine Abmachung hierzu besteht oder der Fahrer schlicht nicht ausfindig gemacht werden kann ist.

Kann gerade bei Klein-LKW schon eine Rolle spielen, besonders wenn man in Flensburg mit zweistelligen Treuepunkten 'kurz vor Anschlag' steht...
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Ascheberscher_Bub schrieb:
stefank schrieb:
Seraphina schrieb:
Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Der Wagen wird einfach über die bucklige Bagage neuzugelassen, die natürlich in Serbien lebt und wohnt....  


Ich sehe nur noch nicht so ganz, wo da der Vorteil sein soll. Die technische Prüfung macht übrigens in Serbien, ja wer wohl: Der gute alte deutsche TÜV.

Strafzettel wegen Falschparken und zu schnell fahren gehen nach Serbien und versanden dann da, weil entweder die Beträge zu klein sind um eingezogen zu werden, gar keine Abmachung hierzu besteht oder der Fahrer schlicht nicht ausfindig gemacht werden kann ist.

Kann gerade bei Klein-LKW schon eine Rolle spielen, besonders wenn man in Flensburg mit zweistelligen Treuepunkten 'kurz vor Anschlag' steht...


Nö,falsch, wenn die deutsche Wohnanschrift den Ordnungs Behörden bekannt ist,gehen  Verwarnungsgelder u. Bussgeldbescheide an die deutsche Adresse u. werden genau so verfolgt,wie bei einem VTN mit deutschen Kennzeichen.

Hier vom  Threaderöffner geschilderten Fall,wo der Betroffene mit ausländischem Kfz Kennzeichen ,wohnt ,sich aufhält o. arbeitet, u. dadurch  in der Nachbarschaft bekannt ist,  is nix mit  Verwarnung nach Serbien schicken.

Da braucht bloß der freundliche Nachbar der netten Politesse beim Aufschreiben einen kleinen Tip geben u.schon klingelts auch da in der Stadtkasse -ob ausländisch o. nicht.
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pelo schrieb:
Ascheberscher_Bub schrieb:
stefank schrieb:
Seraphina schrieb:
Mainhattener schrieb:
Zu 2.
Wenn er ständig hier wohnt, dann muss er eine Deutsche Zulassung haben, nur einen gewissen Zeitraum lang, darf er mit der Serbischen Zulassung hier rumfahren.

Probleme bei der Versicherung liegen vorallem darin drin, das die Summen im Schadensfall meist viel Geringer ausfallen als bei Deutschen Versicherungen



Der Wagen wird einfach über die bucklige Bagage neuzugelassen, die natürlich in Serbien lebt und wohnt....  


Ich sehe nur noch nicht so ganz, wo da der Vorteil sein soll. Die technische Prüfung macht übrigens in Serbien, ja wer wohl: Der gute alte deutsche TÜV.

Strafzettel wegen Falschparken und zu schnell fahren gehen nach Serbien und versanden dann da, weil entweder die Beträge zu klein sind um eingezogen zu werden, gar keine Abmachung hierzu besteht oder der Fahrer schlicht nicht ausfindig gemacht werden kann ist.

Kann gerade bei Klein-LKW schon eine Rolle spielen, besonders wenn man in Flensburg mit zweistelligen Treuepunkten 'kurz vor Anschlag' steht...


Nö,falsch, wenn die deutsche Wohnanschrift den Ordnungs Behörden bekannt ist,gehen  Verwarnungsgelder u. Bussgeldbescheide an die deutsche Adresse u. werden genau so verfolgt,wie bei einem VTN mit deutschen Kennzeichen.  

Da bist du nicht richtig informiert.

Wird kein Verursacher direkt am Fahrzeug dingfest gemacht und von diesem die Personalien festgestellt (wie z.B. bei Kontrollen mit Laserpistole und Anhalten) geht die Anhörung an den Fahrzeughalter. Da die Kiste in Serbien angemeldet ist, sitzt dieser wohl auch dort.

Wer das Fahrzeug regelmäßig bewegt ist absolut irrelevant.

pelo schrieb:
Da braucht bloß der freundliche Nachbar der netten Politesse beim Aufschreiben einen kleinen Tip geben u.schon klingelts auch da in der Stadtkasse -ob ausländisch o. nicht.

Erstens müsste da der 'freundliche Nachbar' schon mindestens bezeugen können, dass derjenige am fraglichen Tag den Wagen falsch abgestellt hat.

Ich meinte aber auch weniger das Falschparken vor der eigenen Haustür, denn dass das irgendwann zu Stress führt ist ja klar, sondern vielmehr das ständige Bordsteinparken, in zweiter Reihe stehen, im Parkverbot ausliefern etc. pp. das man bei Klein- und gerade Post-LKW halt so täglich sieht. Wird da kein Fahrer angetroffen geht der Strafzettel nach Serbien.

Ebenso bei radargemessenen Geschwindigkeitsverstößen, von denen ja viele Kurierfahrer schon ein paar auf dem Deckel haben.

Vor der Haustür parkt derjenige übrigens auch im Wohngebiet nicht falsch, wie ja in #2 schon verlinkt wird, so lange sein Gefährt nicht mind. 7,5 t auf die Waage bringt. Die typischen Klein- und Post-LKW wie Sprinter, LT35, Fiat Ducato etc. haben aber alle eine wesentlich geringere Gesamtmasse.
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nied2001 schrieb:
Vielleicht kennt ja jemand die Rechtslage.

1. Bei uns in Frankfurt Griesheim, Sackgasse, reines Wohngebiet:
   Parkplatznot kennt wohl jeder.
   Ständig parken dort Klein LKW, Post LKW oder größere Firmenwagen.

Kann man dagegen rechtlich vorgehen, die Fahrer selbst ansprechen war erfolglos.

2. Ein selbstständiger LKW Fahrer hat jetzt sein Frankfurter Kennzeichen,   gegen ein serbisches ausgetauscht. Lebt hier, arbeitet hier, versichert aber billig im Ausland. Muß dann auch nicht für viel Geld zum TÜV.
Wie mittlerweile viele andere, ich habe jetzt auch schon Muldenkipper mit polnischen Kennzeichen gesehen. Was ist im Versicherungsfall, dann darf ich mich mit einer serbischen Versicherung rumschlagen!

nied2001  


Meinst du den Kollegen mit dem ADAC Abschlepper an der Ecke Bingelsweg, Waldschulstraße, Wilhelmshavenerstraße?

Der geht mir auch aufn Sack!  
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pelo schrieb:

Nö,falsch, wenn die deutsche Wohnanschrift den Ordnungs Behörden bekannt ist,gehen  Verwarnungsgelder u. Bussgeldbescheide an die deutsche Adresse u. werden genau so verfolgt,wie bei einem VTN mit deutschen Kennzeichen.


Klar, die deutschen behörden führen ein Register mit sämtlichen ausländischen Kennzeichen und den "deutschen" Fahreren samt Anschrift. Sicherlich.
Mag in einigen wenigen Fällen bekannt sein (Vorher schonmal in die Kontrolle mit rauswinken geraten und die Fahrerinformation wurde aufgenommen), kann mir aber nicht vorstellen dass dies sehr oft der Fall ist.

pelo schrieb:

Hier vom  Threaderöffner geschilderten Fall,wo der Betroffene mit ausländischem Kfz Kennzeichen ,wohnt ,sich aufhält o. arbeitet, u. dadurch  in der Nachbarschaft bekannt ist,  is nix mit  Verwarnung nach Serbien schicken.
Da braucht bloß der freundliche Nachbar der netten Politesse beim Aufschreiben einen kleinen Tip geben u.schon klingelts auch da in der Stadtkasse -ob ausländisch o. nicht.


Also ich wurde noch nie vor der eigenen Haustür aufgeschrieben, geschweige denn geblitzt. Mal ehrlich:
Das Bild wird irgendwo auf der Autobahn oder Landstraße gemacht, wie sollen die da auf den Fahrer kommen? Ausgenommen die Kontrolle beinhaltet das Rauswinken, klar.
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Eintracht-Laie schrieb:
pelo schrieb:

Nö,falsch, wenn die deutsche Wohnanschrift den Ordnungs Behörden bekannt ist,gehen  Verwarnungsgelder u. Bussgeldbescheide an die deutsche Adresse u. werden genau so verfolgt,wie bei einem VTN mit deutschen Kennzeichen.


Klar, die deutschen behörden führen ein Register mit sämtlichen ausländischen Kennzeichen und den "deutschen" Fahreren samt Anschrift. Sicherlich.
Mag in einigen wenigen Fällen bekannt sein (Vorher schonmal in die Kontrolle mit rauswinken geraten und die Fahrerinformation wurde aufgenommen), kann mir aber nicht vorstellen dass dies sehr oft der Fall ist.

pelo schrieb:

Hier vom  Threaderöffner geschilderten Fall,wo der Betroffene mit ausländischem Kfz Kennzeichen ,wohnt ,sich aufhält o. arbeitet, u. dadurch  in der Nachbarschaft bekannt ist, is nix mit  Verwarnung nach Serbien schicken.
Da braucht bloß der freundliche Nachbar der netten Politesse beim Aufschreiben einen kleinen Tip geben u.schon klingelts auch da in der Stadtkasse -ob ausländisch o. nicht.


Also ich wurde noch nie vor der eigenen Haustür aufgeschrieben, geschweige denn geblitzt. Mal ehrlich:
Das Bild wird irgendwo auf der Autobahn oder Landstraße gemacht, wie sollen die da auf den Fahrer kommen? Ausgenommen die Kontrolle beinhaltet das Rauswinken, klar.


Mir geht`s ums Parken !! Lesen u. Verstehen ,Bitte . Habs nochmal fett markiert für dich.
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pelo schrieb:
...der netten Politesse...


Schliesst sich per Definition gegenseitig aus  
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,-)
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SGE-URNA schrieb:
pelo schrieb:
...der netten Politesse...


Schliesst sich per Definition gegenseitig aus    


Ich hab auch schon nette kennen gelernt...die waren allerdings gefangen im Körper eines Mannes...
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Damit man es nun auch als einfacher Mensch versteht, sofert der LKW oder Klein LKW, Sprinter, Transit etc... nicht ein Gesamtgewicht von 7.5 Tonnen übersteigt, kann er genauso parken (sofern er natürlich reinpasst usw.) wie ein normaler PKW ?

Bedeutet, der Threadsteller hat geloost

Meine Frage, gegenüber meinen Eltern wohnt ein älterer Mann der gelinde gesagt ein Hur... 1 Güte, oder auch Ar-..och oder wie man das auch immer nennen möchte ist. Er hat einen Roller und parkt denauf der Straße neben dem Bordstein und nimmt uns  und allen anderen quasi einen Parkplatz weg. Der Roller ist mit ner Plane abgedeckt und ab und zu geht er raus und lässt den Motor laufen.

Ich hab ihn mal drauf angesprochen und er hat mir folgendes geantwortet: "Ich habe kein Bock dass ihr alle hier quasi vor meiner Tür parkt und ich dann morgends aufwache weil die Leute um 8 auf die Arbeit fahren)".

Sprich er ist ein ***** und ich hab mir wirklich mal ein paar Sachen überlegt wurde aber vom Babba "aufgehalten".

Darf er sein Roller dort einfach die ganze Zeit stehen lassen ?
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GxOffmodd schrieb:

Darf er sein Roller dort einfach die ganze Zeit stehen lassen ?  

Gegen Frage. Warum sollte er das nicht dürfen?

Solange das Ding zugelassen ist...
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GxOffmodd schrieb:
Damit man es nun auch als einfacher Mensch versteht, sofert der LKW oder Klein LKW, Sprinter, Transit etc... nicht ein Gesamtgewicht von 7.5 Tonnen übersteigt, kann er genauso parken (sofern er natürlich reinpasst usw.) wie ein normaler PKW ?  

Ja.

GxOffmodd schrieb:
Meine Frage, gegenüber meinen Eltern wohnt ein älterer Mann der gelinde gesagt ein Hur... 1 Güte, oder auch Ar-..och oder wie man das auch immer nennen möchte ist. Er hat einen Roller und parkt denauf der Straße neben dem Bordstein und nimmt uns  und allen anderen quasi einen Parkplatz weg. Der Roller ist mit ner Plane abgedeckt und ab und zu geht er raus und lässt den Motor laufen.

Ich hab ihn mal drauf angesprochen und er hat mir folgendes geantwortet: "Ich habe kein Bock dass ihr alle hier quasi vor meiner Tür parkt und ich dann morgends aufwache weil die Leute um 8 auf die Arbeit fahren)".

Sprich er ist ein ***** und ich hab mir wirklich mal ein paar Sachen überlegt wurde aber vom Babba "aufgehalten".

Darf er sein Roller dort einfach die ganze Zeit stehen lassen ?

Natürlich, solange er angemeldet ist und er das Kennzeichen durch die Plane nicht verdeckt.

Da hast du wohl gelost.

Zu deinen (Gewalt-)Phantasien sag ich mal besser nix...
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pelo schrieb:

Mir geht`s ums Parken !! Lesen u. Verstehen ,Bitte . Habs nochmal fett markiert für dich.


Besten Dank, was ein Service.  ,-)
Im Gesamtthread geht es allerdings auch um den fliessenden Verkehr....hast aber recht, ich hätte Dich da nicht zitieren dürfen.

Halte die Petzoption durch den wachsamen Nachbarn trotzdem für eher unwahrscheinlich. Versuchen kann man diese Option sicher mal, keine Frage.
Wobei sich immer die Frage nach Relation Aufwand-Nutzen stellt.


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