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Benötige Infos wegen Verstoss gegen das BTMG

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LDKler schrieb:
Führerscheinentzug und Wiedererteilung erst nach MPU kommt auf deinen Kumpel nur dann zu, wenn Konsum harter Drogen festgestellt wurde. Das kann durch einen Urin- oder Bluttest oder auch nur die Aussage deines Kumpels geschehen. Daher also die Frage: Was ist bei der Polizei genau passiert? Blutentnahme wohl eher nicht, weil er ja nicht Auto gefahren ist. Aber was hat er zugegeben? Nur den Besitz von Ecstasy oder auch den Konsum?

Wurde kein Blut abgenommen und kein Konsum zugegeben, wird die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung anordnen, um festzustellen, ob in letzter Zeit konsumiert wurde. Dabei wird eine Haarprobe entnommen und auf Drogenrückstände untersucht. Findet sich dort etwas, wird der Führerschein umgehend entzogen und nur nach positiver MPU wiedererteilt. Je länger die Haare sind, umso weiter zurück kann auf Drogenspuren geprüft werden (1cm = 1 Monat). Von daher wäre es durchaus ratsam, wenn dein Kumpel über eine modische Kurzhaarfrisur nachdenken würde (wird ja wieder so heiß diese Woche  ,-) ). Wird bei der Untersuchung nichts gefunden, passiert auch nichts weiter mit seinem Führerschein, dann ist die Sache zumindest in der Hinsicht durch.



Danke erstmal für Deine Antwort.

Die Polizei hielt ihn an und fuhr mit ihm auf die Wache.
Dabei sahen sie seine Augen (da er die Sonnenbrille abnehmen musste..) und  für sie war alles klar,da die Augen entsprechendes zutage brachten...

Es kam zu keiner Blut- oder Urinprobe.
Soweit es ihm bekannt war,hat er sich nicht zum Konsum bekannt.
Er redete recht ´normal´´  und verhielt sich kooperativ und freundlich.

Er hat nur den Besitz von Ecstasy zugegeben,aber nicht den Konsum,trotz der verspiegelten Augen..

Er macht einen ´klaren Schnitt´´  und lässt alles (inkl. Suff) ab sofort sein.
Er ist ja kein Drogenjunkie!

Also sollte er sich bald (oder kurz vor der MPU o.ä.?!) die Haare (komplett??!) abrasieren...?!Wäre gescheiter... da wäre nichts mehr zu finden...

Außerdem achtet er vermehrt auf seine Ernährung bezw. macht mehr Sport (richtig Joggen zum schwitzen,Boxen,Rad fahren,schwitzen) damit da nicht mehr viel zu finden ist...

Wann könnte er einen Brief von der Zulassungsstelle bezw. dem Richter bekommen?
Sind nun 2 Tage her...

Sollte er außerdem eine Rechtsberatung kontaktieren?

Ihm ´stinkt´ es gewaltig nun diese Scheisse an der backe zu haben und den Führerschein vielleicht zu verlieren...
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francoforte-mpaxx schrieb:


Also sollte er sich bald (oder kurz vor der MPU o.ä.?!) die Haare (komplett??!) abrasieren...?!Wäre gescheiter... da wäre nichts mehr zu finden...


Glaube nicht dass das soo klug wäre, damit macht man sich doch erst recht verdächtig.
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francoforte-mpaxx schrieb:
Es kam zu keiner Blut- oder Urinprobe.
Soweit es ihm bekannt war,hat er sich nicht zum Konsum bekannt.
Er redete recht ´normal´´  und verhielt sich kooperativ und freundlich.

Er hat nur den Besitz von Ecstasy zugegeben,aber nicht den Konsum,trotz der verspiegelten Augen..
Sehr gut, alles richtig gemacht.

Also sollte er sich bald (oder kurz vor der MPU o.ä.?!) die Haare (komplett??!) abrasieren...?!Wäre gescheiter... da wäre nichts mehr zu finden...
Nein eine MPU steht erstmal nicht an (weil er den Konsum glücklicherweise nicht zugegeben hat, btw. so schlau sind nur wenige). Manche Führerscheinstellen odrnen in solchen Fällen trotzdem eine an, das ist aber nicht rechtmäßig. Wenn eine MPU-Aufforderung kommt, sofort zum Anwalt und den Widerspruch einlegen lassen.

Was jetzt auf ihn zukommt, wenn alles rechtmäßig ablauft, ist die Aufforderung, sich einem ärztlichen Gutachten auf dem Gesundheitsamt zu unterziehen. Und ja, Haare komplett ab ist das sicherste, aber damit ist er noch nicht komplett raus, weil das Zeug, ja jetzt gerade erst in die Haare eingelagert wurde, d. h. die Haare, die jetzt (in den nächsten ca. 2 Wochen) nachwachsen sind auch noch belastet. Also nachschneiden und hoffen, dass die Führerscheinstelle sich Zeit lässt mit der Aufforderung. Jeder Tag, den es länger bis zum ÄG dauert, erhöht die Chance, dass nichts mehr gefunden wird. Außerdem wird er auf dem Gesundheitsamt auch befragt werden. Dort muss er eine plausible Geschichte haben, warum er Drogen bessen aber nicht konsumiert hat (bzw. das nicht geplant hat). Außerdem hat er selbstverständlich noch nie konsumiert und die Haare hat er schon immer (im Sommer) kurz.  ,-)
Haaare abschneiden würde im Grunde auch noch reichen wenn die Aufforderung von der Führerscheinstelle kommt, er sollte dann aber dort nicht mit langen Haaren aufkreuzen. Wenn die rauskriegen, dass er sich die Haare extra für die Untersuchung abgeschnitten hat, wird das als "Boykott" der Untersuchung ausgelegt und dann ist der Führerschein auch weg.

Außerdem achtet er vermehrt auf seine Ernährung bezw. macht mehr Sport (richtig Joggen zum schwitzen,Boxen,Rad fahren,schwitzen) damit da nicht mehr viel zu finden ist...
Das kommt vermutlich zu spät, der Einlagerungsprozess in die Haare dürfte bereits zum Großteil erfolgt sein. Schaden tuts natürlich nicht.

Wann könnte er einen Brief von der Zulassungsstelle bezw. dem Richter bekommen?
Sind nun 2 Tage her...
Vermutlich wird er innerhalb der nächsten 2 Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommen.

Sollte er außerdem eine Rechtsberatung kontaktieren?
Nur wenn unrechtmäßigerweise eine MPU angeordnet wird. Eine ÄG-Anordnung ist hingegen zulässig, daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Ihm ´stinkt´ es gewaltig nun diese Scheisse an der backe zu haben und den Führerschein vielleicht zu verlieren...
War ihm nicht bekannt, dass der Konsum harter Drogen wenn nachgewiesen auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr sofort den Lappen kostet?  
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Tackleberry schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:


Also sollte er sich bald (oder kurz vor der MPU o.ä.?!) die Haare (komplett??!) abrasieren...?!Wäre gescheiter... da wäre nichts mehr zu finden...


Glaube nicht dass das soo klug wäre, damit macht man sich doch erst recht verdächtig.
Was soll er machen? Auch einmaliger Ectasy-Konsum ist in den Haaren feststellbar.
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HeinzGründel schrieb:
Nach meiner Einschätzung wird bei dem Strafverfahren nicht viel herauskommen.. Kommt auf die Menge an.
Indes kann er sich wahrscheinlich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und ne   MPU einstellen.

ich zitier mal.

"Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung."



Es ist sehr schwierig einen Ratschlag zu erteilen, da der Sachverhalt bereits eingeräumt worden ist.


Gibt es da nicht auch noch 4 Punkte (noch die alte Regelung) in Flensburg?
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propain schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nach meiner Einschätzung wird bei dem Strafverfahren nicht viel herauskommen.. Kommt auf die Menge an.
Indes kann er sich wahrscheinlich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und ne   MPU einstellen.

ich zitier mal.

"Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung."



Es ist sehr schwierig einen Ratschlag zu erteilen, da der Sachverhalt bereits eingeräumt worden ist.


Gibt es da nicht auch noch 4 Punkte (noch die alte Regelung) in Flensburg?

Nö, er ist ja nicht berauscht gefahren. Und selbst wenn werden die ja gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.
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LDKler schrieb:
propain schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Nach meiner Einschätzung wird bei dem Strafverfahren nicht viel herauskommen.. Kommt auf die Menge an.
Indes kann er sich wahrscheinlich auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis und ne   MPU einstellen.

ich zitier mal.

"Wer hingegen außerhalb des Straßenverkehrs als Konsument von Kokain, Opiaten (Morphin, Heroin), Hypnotika/Sedativen, Halluzinogenen (LSD, Meskalin und Psilocybin) sowie Ampehtaminen (Speed) und ihren Derivaten (etwa Ecstasy) auffällig geworden ist, muss sich fast immer auf die Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Neuerteilung unter der Voraussetzung einer positiven MPU einstellen. Die Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wird ebenso unterstellt, wie bei Drogenauffälligkeit mit Straßenverkehrsbezug. Allein der rechtswidrige Umgang mit Drogen gilt bereits als Indiz für die Nichteignung."



Es ist sehr schwierig einen Ratschlag zu erteilen, da der Sachverhalt bereits eingeräumt worden ist.


Gibt es da nicht auch noch 4 Punkte (noch die alte Regelung) in Flensburg?

Nö, er ist ja nicht berauscht gefahren. Und selbst wenn werden die ja gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.



Er schreibt das er Alkohol getrunken hatte und man ja nicht Ohne die ganze Nacht durchmachen kann.

Wieso sollen die Punkte gelöscht werden? Die bleiben stehen, nicht nur Autofahrer bekommen Punkte.
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LDKler schrieb:
francoforte-mpaxx schrieb:
Es kam zu keiner Blut- oder Urinprobe.
Soweit es ihm bekannt war,hat er sich nicht zum Konsum bekannt.
Er redete recht ´normal´´  und verhielt sich kooperativ und freundlich.

Er hat nur den Besitz von Ecstasy zugegeben,aber nicht den Konsum,trotz der verspiegelten Augen..
Sehr gut, alles richtig gemacht.

Also sollte er sich bald (oder kurz vor der MPU o.ä.?!) die Haare (komplett??!) abrasieren...?!Wäre gescheiter... da wäre nichts mehr zu finden...
Nein eine MPU steht erstmal nicht an (weil er den Konsum glücklicherweise nicht zugegeben hat, btw. so schlau sind nur wenige). Manche Führerscheinstellen odrnen in solchen Fällen trotzdem eine an, das ist aber nicht rechtmäßig. Wenn eine MPU-Aufforderung kommt, sofort zum Anwalt und den Widerspruch einlegen lassen.

Was jetzt auf ihn zukommt, wenn alles rechtmäßig ablauft, ist die Aufforderung, sich einem ärztlichen Gutachten auf dem Gesundheitsamt zu unterziehen. Und ja, Haare komplett ab ist das sicherste, aber damit ist er noch nicht komplett raus, weil das Zeug, ja jetzt gerade erst in die Haare eingelagert wurde, d. h. die Haare, die jetzt (in den nächsten ca. 2 Wochen) nachwachsen sind auch noch belastet. Also nachschneiden und hoffen, dass die Führerscheinstelle sich Zeit lässt mit der Aufforderung. Jeder Tag, den es länger bis zum ÄG dauert, erhöht die Chance, dass nichts mehr gefunden wird. Außerdem wird er auf dem Gesundheitsamt auch befragt werden. Dort muss er eine plausible Geschichte haben, warum er Drogen bessen aber nicht konsumiert hat (bzw. das nicht geplant hat). Außerdem hat er selbstverständlich noch nie konsumiert und die Haare hat er schon immer (im Sommer) kurz.  ,-)
Haaare abschneiden würde im Grunde auch noch reichen wenn die Aufforderung von der Führerscheinstelle kommt, er sollte dann aber dort nicht mit langen Haaren aufkreuzen. Wenn die rauskriegen, dass er sich die Haare extra für die Untersuchung abgeschnitten hat, wird das als "Boykott" der Untersuchung ausgelegt und dann ist der Führerschein auch weg.

Außerdem achtet er vermehrt auf seine Ernährung bezw. macht mehr Sport (richtig Joggen zum schwitzen,Boxen,Rad fahren,schwitzen) damit da nicht mehr viel zu finden ist...
Das kommt vermutlich zu spät, der Einlagerungsprozess in die Haare dürfte bereits zum Großteil erfolgt sein. Schaden tuts natürlich nicht.

Wann könnte er einen Brief von der Zulassungsstelle bezw. dem Richter bekommen?
Sind nun 2 Tage her...
Vermutlich wird er innerhalb der nächsten 2 Wochen Post von der Führerscheinstelle bekommen.

Sollte er außerdem eine Rechtsberatung kontaktieren?
Nur wenn unrechtmäßigerweise eine MPU angeordnet wird. Eine ÄG-Anordnung ist hingegen zulässig, daran kann auch ein Anwalt nichts ändern.

Ihm ´stinkt´ es gewaltig nun diese Scheisse an der backe zu haben und den Führerschein vielleicht zu verlieren...
War ihm nicht bekannt, dass der Konsum harter Drogen wenn nachgewiesen auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr sofort den Lappen kostet?  



Man hat ja auch Rechte bei der Polizei und das wäre rechtswidrig gewesen wenn sie ihm ne Blut- oder Urinprobe abgenommen hätten,da er sich nicht aggressiv verhielt...Andere wären sicher ausgetickt....

Ein Kumpel sagte mir,dass es vermutlich zu keinem Haartest kommt,
da das zu teuer wäre...

Blut-und Urinprobe wird nicht mehr viel aussagekräftig sein bis es zum Test kommt...sogen. ´´Gelegenheitskonsument´´.

Zum Thema ´Plausible Geschichte´´ :
Das hat ihm eine Affäre auf der Party reingesteckt beim Sex^^....

Nicht direkt,da er wie gesagt nur ´Gelegenheitskonsument´ bis dato war... sogenannter ´Wochenendfeierer...


Ja,er trank ein paar Bier am abend und in der Nacht,danach nur noch Wasser...
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EFCB schrieb:
Immer wieder der "Kumpel" dem solche Sachen passieren.    


Das habe ich mir auch gedacht.  
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Mal rein Interesse-halber:
Wenn da einer mit frisch rasierter Glatze zur Untersuchung aufschlägt, können die dann icht auf Teile der Körperbehaarung zurückgreifen.
Der Drogenkonsum dürfte doch mit Bein-/Achsel-/Sack-/Rücken- oder Arschhaaren genauso nachweisbar sein, wie mit Kopfhaaren. Nur ggf. peinlicher für den Betroffenen.
Das heisst doch, dass er am Gescheitesten den Colina macht.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Mal rein Interesse-halber:
Wenn da einer mit frisch rasierter Glatze zur Untersuchung aufschlägt, können die dann icht auf Teile der Körperbehaarung zurückgreifen.
Der Drogenkonsum dürfte doch mit Bein-/Achsel-/Sack-/Rücken- oder Arschhaaren genauso nachweisbar sein, wie mit Kopfhaaren. Nur ggf. peinlicher für den Betroffenen.
Das heisst doch, dass er am Gescheitesten den Colina macht.


Dann muss er jetzt wohl zeitweise zum metrosexuellen mutieren.


P.s. Die Haare an den fusszehen nicht vergessen  
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propain schrieb:
LDKler schrieb:
propain schrieb:
[Nö, er ist ja nicht berauscht gefahren. Und selbst wenn werden die ja gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.


Er schreibt das er Alkohol getrunken hatte und man ja nicht Ohne die ganze Nacht durchmachen kann.

Und??? Seit wann darf man keinen Alkohol mehr trinkem, wenn man zu Fuß unterwegs ist?

Wieso sollen die Punkte gelöscht werden? Die bleiben stehen, nicht nur Autofahrer bekommen Punkte.
Nochmal: Wofür soll er Punkte bekommen? Es ist nicht verboten, zugedröhnt rumzulaufen. Und auch für Drogenbesitz gibts keine Punkte, denn was hat das mit dem Straßenverkehr zu tun? Und selbst wenn er zugedröhnt gefahren wäre, hätte er zwar Punkte bekommen, aber die wären mit der Entziehung des Führerscheins gelöscht worden. Wer seinen Lappen (unbefristet) entzogen bekommt, verliert alle Punkte. Nur bei einem befristeten Fahrverbot ist das nicht so.
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francoforte-mpaxx schrieb:
Man hat ja auch Rechte bei der Polizei und das wäre rechtswidrig gewesen wenn sie ihm ne Blut- oder Urinprobe abgenommen hätten,da er sich nicht aggressiv verhielt...Andere wären sicher ausgetickt....
Dass er ruhig geblieben ist, war super. Und ja, eine Blu- oder Urinprobe wäre illegal gewesen, ich habe nie anderes behauptet.

Ein Kumpel sagte mir,dass es vermutlich zu keinem Haartest kommt,
da das zu teuer wäre...
Blut-und Urinprobe wird nicht mehr viel aussagekräftig sein bis es zum Test kommt...sogen. ´´Gelegenheitskonsument´´.
Das stimmt, aber auch die Führerscheinstellen wissen, dass nach 2 Wochen dort nichts mehr zu finden ist, wenn der Betreffende seit dem Vorfall clean ist. Deswegen wird gerne mal die Haaruntrsuchung angeordnet, auch wenn die teuer ist. Man kann natürlich  mit dem Argument "unverhältnismäßig" gegen die Haaranalyse Widerspruch einlegen, aber bis zur Gerichtsverhandlung ist man dann halt ohne Lappen, weil ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Zum Thema ´Plausible Geschichte´´ :
Das hat ihm eine Affäre auf der Party reingesteckt beim Sex^^....

Stimmt, das ist einleuchtend, passiert mir auch ständig.    
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Gut,jeder Tag,den er den Brief vom zuständigen Straßenverkehrsamt später bekommt ist ein guter Tag

Zum Thema ´´Am Straßenverkehr teilgenommen´´ :

Ich kenn mich mit dem ganzen Thema bislang nicht so gut aus,
aber wie wäre es gewesen,wenn zb. die Polizei jemandem im Taxi kontrolliert hätte?

Er erzählte mir bspw. von einer Situation im Polizeiwagen:

Er saß mit den 2 Polizeibeamten im Polizeiwagen und man stand wartend an einer roten Ampel.
Der am Steuer sitzende Polizeibeamte ´entdeckte´  einen ´alten Bekannten´ im Taxi nebenan und amüsierte sich etwas über ihn,da er scheinbar auch im Tanzhaus West zu Gast war..

Dieser war etwas überdreht am gestikulieren mit dem Taxifahrer... Man merkte sofort,dass dieser Mann entsprechende Drogen konsumiert hat... Das war unschwer zu erkennen...

Wie wäre es nun gewesen,wenn die Polizeibeamten ausgestiegen wären und das gleiche Procedere wie bei meinem Kumpel passiert wäre?
Der Mann hätte sich kooperativ gezeigt,keine Vorstrafen,1 Pille Ecstasy dabei und sein Verhalten wäre keineswegs gefährlich für die Öffentlichkeit gewesen.

(dazu muss man sagen,dass die Poliezibeamten erst die Wirkstoffe der Pille erkennen müssen... könnte auch irgendne sch**** in dieser ´Pille´ drin sein,welche ihm unter dem ´Deckmantel Ecstasy ´´ verkauft wurde´´... kam ja schon öfters mal vor..)

Würde der Mann dann auch ggf seinen Führerschein verlieren oder nicht?

Zum Vergleich: Er saß druff im Taxi... Mein Kumpel lief normal auf dem Bürgersteig zur S-Bahn...Machte keine ´Faxen´,also er tanzte an keiner Kreuzung o.ä. Auffälligkeiten

Nahm mein Kumpel somit auch am ´Straßenverkehr´´ teil?! Wird das dann so gewertete? Das wäre natürlich dann shit..
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francoforte-mpaxx schrieb:
Gut,jeder Tag,den er den Brief vom zuständigen Straßenverkehrsamt später bekommt ist ein guter Tag

Zum Thema ´´Am Straßenverkehr teilgenommen´´ :

Ich kenn mich mit dem ganzen Thema bislang nicht so gut aus,
aber wie wäre es gewesen,wenn zb. die Polizei jemandem im Taxi kontrolliert hätte?

Er erzählte mir bspw. von einer Situation im Polizeiwagen:

Er saß mit den 2 Polizeibeamten im Polizeiwagen und man stand wartend an einer roten Ampel.
Der am Steuer sitzende Polizeibeamte ´entdeckte´  einen ´alten Bekannten´ im Taxi nebenan und amüsierte sich etwas über ihn,da er scheinbar auch im Tanzhaus West zu Gast war..

Dieser war etwas überdreht am gestikulieren mit dem Taxifahrer... Man merkte sofort,dass dieser Mann entsprechende Drogen konsumiert hat... Das war unschwer zu erkennen...

Wie wäre es nun gewesen,wenn die Polizeibeamten ausgestiegen wären und das gleiche Procedere wie bei meinem Kumpel passiert wäre?
Der Mann hätte sich kooperativ gezeigt,keine Vorstrafen,1 Pille Ecstasy dabei und sein Verhalten wäre keineswegs gefährlich für die Öffentlichkeit gewesen.

(dazu muss man sagen,dass die Poliezibeamten erst die Wirkstoffe der Pille erkennen müssen... könnte auch irgendne sch**** in dieser ´Pille´ drin sein,welche ihm unter dem ´Deckmantel Ecstasy ´´ verkauft wurde´´... kam ja schon öfters mal vor..)

Würde der Mann dann auch ggf seinen Führerschein verlieren oder nicht?

Zum Vergleich: Er saß druff im Taxi... Mein Kumpel lief normal auf dem Bürgersteig zur S-Bahn...Machte keine ´Faxen´,also er tanzte an keiner Kreuzung o.ä. Auffälligkeiten

Nahm mein Kumpel somit auch am ´Straßenverkehr´´ teil?! Wird das dann so gewertete? Das wäre natürlich dann shit..

Es geht nicht darum, ob jemand am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der begründete Verdacht, dass ein Führerscheininhaber harte Drogen konsumiert hat, reicht, damit die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung anordnen kann. Ob der Konsum als Fußgänger, im Taxi oder daheim im Bett erfolgte, ist völlig egal. Der Zugedröhnte im Taxi wäre also genauso dran, wie dein Kumpel.
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LDKler schrieb:
propain schrieb:
LDKler schrieb:
propain schrieb:
[Nö, er ist ja nicht berauscht gefahren. Und selbst wenn werden die ja gelöscht, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird.


Er schreibt das er Alkohol getrunken hatte und man ja nicht Ohne die ganze Nacht durchmachen kann.

Und??? Seit wann darf man keinen Alkohol mehr trinkem, wenn man zu Fuß unterwegs ist?

Wieso sollen die Punkte gelöscht werden? Die bleiben stehen, nicht nur Autofahrer bekommen Punkte.
Nochmal: Wofür soll er Punkte bekommen? Es ist nicht verboten, zugedröhnt rumzulaufen. Und auch für Drogenbesitz gibts keine Punkte, denn was hat das mit dem Straßenverkehr zu tun? Und selbst wenn er zugedröhnt gefahren wäre, hätte er zwar Punkte bekommen, aber die wären mit der Entziehung des Führerscheins gelöscht worden. Wer seinen Lappen (unbefristet) entzogen bekommt, verliert alle Punkte. Nur bei einem befristeten Fahrverbot ist das nicht so.

Du hast ja Recht, hab das von Anfang an falsch verstanden, ich dachte der wäre mit dem Auto angehalten worden.
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Egal wie die Sache ausgeht: Dein Kumpel kann sich glücklich schätzen einen Freund wie Dich zu haben, der sich dermaßen um ihn sorgt, nach Informationen sucht und ihn in Schutz nimmt.
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propain schrieb:
Du hast ja Recht, hab das von Anfang an falsch verstanden, ich dachte der wäre mit dem Auto angehalten worden.
Unglaublich, im D&D gibt jemand zu, sich geirrt zu haben!  
Hätte nie gedacht, dass sowas möglich ist.  ,-)
 
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LDKler schrieb:
propain schrieb:
Du hast ja Recht, hab das von Anfang an falsch verstanden, ich dachte der wäre mit dem Auto angehalten worden.
Unglaublich, im D&D gibt jemand zu, sich geirrt zu haben!  
Hätte nie gedacht, dass sowas möglich ist.  ,-)
 



Und direkt der zweite hinterher  
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Tackleberry schrieb:
Egal wie die Sache ausgeht: Dein Kumpel kann sich glücklich schätzen einen Freund wie Dich zu haben, der sich dermaßen um ihn sorgt, nach Informationen sucht und ihn in Schutz nimmt.


Der Kumpel hat aber sein Scherflein dazu beigetragen, indem er ihn bis ins allerkleinste Detail mit Infos versorgt hat.  


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