ein Jurist meinte in den Nachrichten,Gäfgen würde direkt von dem Geld sowieso nichts erhalten,da dieser Privatinsolvenz angemeldet habe u. die ihm zugesprochenen 3000 E dadurch in die Insolvenzmasse fliessen würden.
Basaltkopp schrieb: Aufrechnen kann man wohl nicht, aber pfänden kann man dann doch? Er bekommt die 3000 Euro, diese aber sofort wieder gepfändet. Ist zwar im Endeffekt nichts anderes, aber das müsste juristisch möglich sein, oder?
HeinzGründel schrieb: Und das besonders schöne ist...diese Forderung ist nicht mal pfändbar.
pelo schrieb: ein Jurist meinte in den Nachrichten,Gäfgen würde direkt von dem Geld sowieso nichts erhalten,da dieser Privatinsolvenz angemeldet habe u. die ihm zugesprochenen 3000 E dadurch in die Insolvenzmasse fliessen würden.
Gäfgen und sein Verteidiger sind unerträgliche Selbstdarsteller.
Wenn der Verteidiger sich - wie vorhin in den Nachrichten - nun vor die Kameras stellt und behauptet, es ginge ihnen gar nicht um das Geld, sondern darum zu zeigen, das Taten (er meinte hier die Drohungen der Polizei) immer Konsequenzen haben, macht mich das fassungslos.
Es scheint der Verteidiger ist nicht unglücklich über seine Verteidigerrolle. Ekelhaft.
Wenn beide doch nur selbst die Konsequenzen ihrer Taten so konsequent verfolgen würden...
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Jep, den bald wieder in Freiheit zu wissen und dann durch Talkshows tingeln zu sehen
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
zu der eigentlichen Frage wird in den Zeitungen gar ned viel ausgeführtEs geht vordergründig nur um die Aufwärmung des Falles bzw. der damit verbundenen Folterdiskussionen
Unpfändbarkeit von Schmerzensgeld bei Insolvenz usw. wird mir zumindest nicht mal im Ansatz klar.Formelle Fehler in diesem Fall ?
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Unabhängig von einem etwaigen Rechtsanspruch den der Typ hat. Angesichts seiner Tat, einen kleinen jungen eiskalt zu töten, überhaut auf den Gedanken zu kommen, man sei hier das eigentlich Opfer, lässt mich erschaudern. Der Mistkerl hat überhaupt kein Schuldempfinden bezüglich seiner eigenen Tat. Das macht fassungslos.
adler1807 schrieb: Unabhängig von einem etwaigen Rechtsanspruch den der Typ hat. Angesichts seiner Tat, einen kleinen jungen eiskalt zu töten, überhaut auf den Gedanken zu kommen, man sei hier das eigentlich Opfer, lässt mich erschaudern. Der Mistkerl hat überhaupt kein Schuldempfinden bezüglich seiner eigenen Tat. Das macht fassungslos.
Wenn er irgendein Empfinden hätte, dann würde das Kind heute noch leben, von so einem kann man nicht erwarten das er ein Schuldempfinden hat.
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Jep, den bald wieder in Freiheit zu wissen und dann durch Talkshows tingeln zu sehen
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Jep, den bald wieder in Freiheit zu wissen und dann durch Talkshows tingeln zu sehen
dem hätte irgendwer schon die Nase gebrochen
und der Irgendwer wäre dann vor Gericht gelandet weil der dieses Ding beschädigt hat.
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Jep, den bald wieder in Freiheit zu wissen und dann durch Talkshows tingeln zu sehen
dem hätte irgendwer schon die Nase gebrochen
und der Irgendwer wäre dann vor Gericht gelandet weil der dieses Ding beschädigt hat.
adler1807 schrieb: Unabhängig von einem etwaigen Rechtsanspruch den der Typ hat. Angesichts seiner Tat, einen kleinen jungen eiskalt zu töten, überhaut auf den Gedanken zu kommen, man sei hier das eigentlich Opfer, lässt mich erschaudern. Der Mistkerl hat überhaupt kein Schuldempfinden bezüglich seiner eigenen Tat. Das macht fassungslos.
Diese Einstellung dürfte auch entsprechend gewürdigt werden, falls mal irgendwann über seine Entlassung verhandelt würde.
"Das Amtsgericht Frankfurt erließ am Montag eine entsprechende Auszahlungsverfügung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. „Die Auszahlung kann noch vor Weihnachten erfolgen. Die Sache ist damit erledigt“, sagte der Sprecher"
und weiter nochmal zum Vorgang
"Das verurteilte Land Hessen zahlte den Betrag daraufhin beim Amtsgericht ein. Die Weiterleitung an Gäfgen verzögerte sich, weil sein Insolvenzverwalter gefordert hatte, das Geld der Insolvenzmasse zuzuführen. Dies wurde inzwischen jedoch vom Gericht zurückgewiesen und Gäfgen der Betrag persönlich zugesprochen."
....
Gäfgen und sein Verteidiger sind unerträgliche Selbstdarsteller.
Wenn der Verteidiger sich - wie vorhin in den Nachrichten - nun vor die Kameras stellt und behauptet, es ginge ihnen gar nicht um das Geld, sondern darum zu zeigen, das Taten (er meinte hier die Drohungen der Polizei) immer Konsequenzen haben, macht mich das fassungslos.
Es scheint der Verteidiger ist nicht unglücklich über seine Verteidigerrolle. Ekelhaft.
Wenn beide doch nur selbst die Konsequenzen ihrer Taten so konsequent verfolgen würden...
"Der Frankfurter Kindermörder Magnus Gäfgen kann 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen für sich beanspruchen. Alle Versuche, ihm die Auszahlung zu verweigern, sind gescheitert. Das Geld war Gäfgen zugesprochen worden, weil Polizisten ihm beim Verhör mit folterähnlichen Schmerzen gedroht hatten."
http://www.fr-online.de/politik/mordfall-metzler-kindermoerder-gaefgen-bekommt-geld,1472596,24194360.html
"Nach elf Jahren juristischem Ringen um den Fall muss auch das noch nicht die letzte Station sein: Die Beteiligten können innerhalb eines Monats auch wieder gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorgehen."
Was ein Glück hat das Gericht bei dem Wic.hser die besondere Schwere der Schuld festgestellt, denn sonst hätte er die Möglichkeit gehabt bald raus zu kommen.
Jep, den bald wieder in Freiheit zu wissen und dann durch Talkshows tingeln zu sehen
zu der eigentlichen Frage wird in den Zeitungen gar ned viel ausgeführtEs geht vordergründig nur um die Aufwärmung des Falles bzw. der damit verbundenen Folterdiskussionen
Unpfändbarkeit von Schmerzensgeld bei Insolvenz usw. wird mir zumindest nicht mal im Ansatz klar.Formelle Fehler in diesem Fall ?
DAS KANNST DU LAUT SAGEN
die besondere Schwere der Schuld
Wenn er irgendein Empfinden hätte, dann würde das Kind heute noch leben, von so einem kann man nicht erwarten das er ein Schuldempfinden hat.
dem hätte irgendwer schon die Nase gebrochen
und der Irgendwer wäre dann vor Gericht gelandet weil der dieses Ding beschädigt hat.
DA
gesetzlich verboten - moralisch einwandfrei....ein Dilemma
Diese Einstellung dürfte auch entsprechend gewürdigt werden, falls mal irgendwann über seine Entlassung verhandelt würde.
"Das Amtsgericht Frankfurt erließ am Montag eine entsprechende Auszahlungsverfügung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. „Die Auszahlung kann noch vor Weihnachten erfolgen. Die Sache ist damit erledigt“, sagte der Sprecher"
und weiter nochmal zum Vorgang
"Das verurteilte Land Hessen zahlte den Betrag daraufhin beim Amtsgericht ein. Die Weiterleitung an Gäfgen verzögerte sich, weil sein Insolvenzverwalter gefordert hatte, das Geld der Insolvenzmasse zuzuführen. Dies wurde inzwischen jedoch vom Gericht zurückgewiesen und Gäfgen der Betrag persönlich zugesprochen."
Alles rechtens also!