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Scheidung (abgewickelt) Ansprüche danach.... kann jemand helfen ?

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Hallo zusammen,

kurz die facts:

Hochzeit Okt 2012
Trennung Mai 2013 (fragt nicht ....)
Scheidung Jan 2014 (ein wenig beim Trennungsdatum gemogelt wegen des Trennungsjahres ....)

Meine ex und ich habe ca. gleich viel verdient, trotzdem hatten wir ausgemacht, dass sie nach Steuerklasse III und ich nach V versteuert werde, die Differenz haben wir untereinander ausgeglichen, sprich sie hat jeden Monat ca. 350 € mehr verdient als bei IV / IV und ich 350 €weniger, dies wurde wie gesagt untereinander ausgeglichen.

Als wir uns getrennt hatten, sind wir (natürlich) wieder beide auf Klasse I gegangen. Bei meiner Steuererklärung habe ich (natürlich) etwas mehr zurück bekommen als sie, und sie musste (natürlich) nach zahlen. Ich habe allerdings nicht soviel zurück bekommen, wie es hätte sein können, war ne ganze Zeit arbeitslos (wer keine Steuern zahlt, kann auch keine zurück bekommen ....) aber egal.

Das zu den Fakten. Nun hat sie einen Anwalt (okay, ich habe ihre E-Mail dahingehend ignoriert....) beauftragt, diese 6 x 350 € (ab Juli hatten wir beide wieder I / I ) zu bezahlen.

Ich dachte mal, mit einer Scheidung wären Ansprüche gegenseitiger Art abgegolten ? Ich habe z.B. auch nicht auf die Kaution der gemeinsamen Wohnung bestanden (da sie zuletzt ausgezogen ist, hatte sie auch die Arbeit .... daher fand ich das fair .... aber was ist schon fairness wenn es um Geld geht), immerhin auch 1000 €

Am liebsten würde ich den Anwalt anrufen und ihn fragen, ob er noch ganz beisammen ist .... und auf welcher Grundlage das ganze nun kommt, bzw. welche "Beweise" er denn dafür hat,allerdings gebietet es mein Respekt vor diesem Berufsstand, eben dieses nicht einfach zu tun .... natürlich werde ich mir auch Rechtsbeistand (nicht pro bono ) suchen, aber wollte hier mal fragen, wie es sich damit verhält ?

Desweiteren wollten sie noch die Hälfte der Scheidungskosten, nur ein paar 100 €, aber da habe ich nie eine Rechnung bekommen, die alte hat es eingereicht, die alte hat es bezahlt .... ich habe das bezahlt, was mir das AG geschickt hat, aber natürlich nicht mehr ....

Jemand ne Meinung dazu ? Bitte keine in hinsicht moralische Verpflichtung .... wozu sie mir moralisch verpflichtet gewesen wäre, möchte ich nicht mal Ansatzweise hier aufführen, hier geht es nun nur um das Rechtliche

Danke & Grüße

Chris
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mh keiner nen Tip dazu ?
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Vielleicht liegts daran, dass das kaum einer kapiert.
Ich steige schon aus, bei dem Satz "Als wir uns getrennt hatten, sind wir (natürlich) wieder beide auf Klasse I gegangen".
Solange Ihr verheiratet wart, hättet Ihr doch die Regelung bei behalten können. Und warum macht Ihr zwei Steuererklärungen?
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Weil ich keine Lust hatte, Steuerklasse 5 nach einer Trennung zu haben.... Das macht ja irgendwie keinen Sinn, dem Staat und meiner ex Geld vor zu schießen....
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okay ich antworte denen erstmal, kann man das so schreiben ?

"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

bezugnehmend auf Ihre Nachricht ohne Datum bitte ich Sie, mir die Nachweise der Zuwendungen (nach Aussage Ihrer Mandantin 6 x 350 €, aus meiner Sicht so weder Nachvollziehbar noch mathematisch korrekt) dar zu legen.

Zu allen weiteren Punkten nehme ich anschließend Stellung.

In diesem Zusammenhang werde ich selbstverständlich auch die von Ihrer Mandantin einbehaltene Kaution (mein Anteil = 1.000 €) verrechnen, dies war ebenfalls so ausgemacht und wurde von Ihrer Mandantin offenbar vergessen einzuberechnen."

Sorry für die Spitze mit dem "ohne Datum", aber einen Geschäftsbrief ohne Datum zu schicken ist schon auch ein faut pax finde ich ...
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Das ist m.E. eine Frage für den Rechtsanwalt deines Vertrauens und kein Sachverhalt, den man mal kurz in einem Internetforum beraten sollte. An deiner Stelle würde ich also auch die Ratschläge, die da evtl. noch kommen sollten, mit Vorsicht genießen.
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jazon123 schrieb:
Sorry für die Spitze mit dem "ohne Datum", aber einen Geschäftsbrief ohne Datum zu schicken ist schon auch ein faut pax finde ich ...


"Fauxpas" falsch zu schreiben, ist auch ein lustiger "faut pas".
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Unabhängig davon, was und wie ihr das ausgemacht hattet, ist die Forderung in der Form wegen des Steuerklassenwechsels natürlich unsinnig.

Allerdings müsstet ihr die Steuererstattungen/ Nachzahlungen für 2013 miteinander verrechnen denn ihr seid ja noch als verheiratet besteuert worden. Sie hat auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Zahlung in welcher Höhe auch immer.

Dass Du ihr die halbe Kaution überlassen hast hat damit überhaupt nichts zu tun, wie Du selbst schreibst, hast Du sie ja auch mit der Wohnung allein gelassen.

Was die Scheidungskosten angeht ... Du hattest keinen Anwalt?

DA
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Hi,

Nein ich hatte keinen Anwalt bei der Scheidung.
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Aber sind wir wirklich als verheiratet besteuert worden? Wir haben uns im Mai 2013 getrennt, ich hatte seit Juni wieder Steuerklasse 1 und ich glaube nicht, dass wir beider getrennten Veranlagung dann einen viel davon hatten, dass wir verheiratet waren.., aber stimmt, theoretisch würden wir noch beide getrennt voneinander als verheiratet versteuert, aber was wollen wir da miteinander verrechnen? Meine Erstattung hat viele Faktoren, und die meisten davon gehen sie nichts an.... (Renovierung einer vermieteten Wohnung, Rückzahlung aufgrund Arbeitslosigkeit....)

Außerdem dachte ich mal, nach einer Scheidung snd solche Ansprüche auch irgendwie abgeholten? Wohl nicht so, mh?
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Unabhängig von den Faktoren hast Du vom Splittingvorteil profitiert. Was Du brauchst ist keine Anwalt sondern ein Steuerberater der Dir das erklärt. Und dann könntest Du ihr ein Angebot machen. Wieso ist da überhaupt ein Anwalt im Spiel?

Hättet ihr Kinder und würdest Du Betreuungsunterhalt zahlen, würdest ihr beide den  bei Der Steuererklärung ansetzen und Du müsstest ihr einen Ausgleich zahlen. jahrelang. Soviel zu mit Scheidung abgegolten.

DA
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Es ist ein Anwalt im Spiel, weil sie eine Forderung gestellt hat und ich es ignoriert habe.

Ich habe vom Splitting profitiert? Wo denn? Ich habe 6 Monate lang Klasse 5 gehabt und das bei der Steuererklärung wieder bekommen, so wirklich profitiert habe ich davon Immo nicht,

Lg
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Naja und wärt ihr verheiratet gewesen, hättest Du ihr das gezahlt. Ach nee, ihr wart ja noch verheiratet. Na sowas.

DA
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Jetzt steht einer von uns auf dem Schlauch, ich schließe nicht aus, dass ich das bin ....

Sie hatte während der Ehe Steuer 3, also erheblich besseres Netto als sie normal gehabt hätte. Dass sie nun bei der Steuererklärung etwas nachzahlen muss und ich etwas zurück bekomme, ist doch wohl logisch oder ?
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Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Während der Ehe war sie III und du V und sie hat dir was gezahlt oder wie auch immer ihr gewirtschaftet habt. Dann seid ihr in IV/IV gegangen und sie hat die 350 nicht mehr gehabt und die auch nicht zahlen müssen, gleichwohl möchte sie von dir so gestellt werden, als wärt ihr verheiratet gewesen aber ohne dir den ehelich solidarischen Ausgleich von 350 zu zahlen. Dieses Ansinnen ist Humbug. Das eine geht nicht ohne das andere.

Unabhängig davon hast Du aus und während der Ehe einen Vorteil erzielt, den dir das Finanzamt erst nach Ende der Ehe ausbezahlt hat. Davon steht ihr ein Anteil zu.

DA
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kurzes Update (wens interessiert ) und neue Fragen.

Sie haben etwas gefordert was mathematisch einfach nicht gestimmt hat. Ich habe es ausgerechnet, und die Kaution abgezogen (so war es ausgemacht ursprünglich ....). Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich bin Kaufmann, und Mathematisch gesehen stimmt es so

Nun hat sie eben keine 2 K sondern 680 €bekommen.

Nun kam eben ein Einschreiben, dass sie meinen Teil der Miete von den 3 Monaten fordert, die bis zur Kündigung der Wohnung angefallen sind. Theoretisch hätten wir uns das teilen müssen, allerdings war sie die jenige, die die Trennung wollte, und sie hat in einer Mail auch bestätigt, dass sie die 3 Monate Miete alleine zahlt ..... also NORMALERWEISE gibt es nichts zu fordern für sie, ich habe ihr das überwiesen was zusteht, sie war nicht zufrieden und der Anwalt hat das Visier hochgeklappt. Toll .... bisher habe ich mir die Anwaltskosten gespart, habe eine sinnvolle Berechnung in einer netten E-Mail an den Anwalt geschickt ..... nun wollen sie wieder 1650 € und mir stinkt es.

Wenn wir vor Gericht gehen, bin ich ziemlich sicher, dass man mir Recht gibt (wie gesagt, das was sie fordert, hat sie mir in einem Brief (den ich natürlich noch habe) bestätigt, dass sie es alleine bezahlt .....)

Unter Kaufleuten würde ich nun den Brief nehmen, dem Anwalt schicken und sinngemäß sowas ähnliches sagen wie Sotos zu Diego .... nur dann fällt denen doch wieder irgendwas ein, Kleinbei geben die doch eh nicht, macht es nicht mehr Sinn, mal vor Gericht zu ziehen ?

MUSS ich einen Anwalt haben dann ? Nochmal, ich bin wirklcih sicher, dass ich auf der sicheren Seite bin .... Streitwert 1650 € wird eh kein Anwalt scharf drauf sein, wobei ich schon auch mal Verstärkung brauchen könnte.

Jemand ne Meinung ? wenn ich mich blöd ausgedrückt habe, formulier ich gern nochmal ausführlicher...

danke

jazon
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Good morning.

Den Anwalt kannst du dir auch weiterhin sparen. Du hattest ja nicht mal einen bei der Scheidung .  ,-)

Die Gründe warum du die 6x350 E nicht zahlen willst,hast du auch dem gegnerischen Anwalt schon mitgeteilt..

Was die Scheidungskosten angeht ,können ja wohl nicht anteilig die  Anwaltskosten der Antragstellerin gemeint sein,denn deren RA hat dich ja nicht vertreten.
Die Gerichtskosten hast du bereits bezahlt.

Fazit: auch ich würde diese Forderungen ohne den Beweis welche Rechtsgrundlage hier zugrunde liegen sollte, nicht bezahlen.

Bei einem etwaigen Zahlungsbefehl  u. Nichteinverständnis deinerseits ,immer schön Einspruch einlegen.
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naja ganz war es dann so auch nicht. Klar wollte ich die 6 x 350 nicht zahlen, und nachdem sie die Auszüge beschafft haben, habe ich eben 4 x 360 (was korrekt war) abzgl. meines Teils der Kaution (was auch mal ausgemacht war) überwiesen. Sind eben anstatt ca 2 K nur 680 gewesen, damit sind sie nicht zufrieden, und dachten wohl "hey, wenn er kaution abzieht, muss er auch miete zahlen)". Richtig ist, dass ich keine Miete mehr gezahlt habe, als ich (Juni) ausgezogen bin, und sie die Whg 3 Monate ( a 1100 €) alleine zahlen musste ..... richtig ist aber auch, das dass so abgemacht war, und das ich es schriftlich von ihr habe (in einem Nebensatz zwar, aber schon im Kontext klar erkennnbar....)


Meine Frage ist eben, soll ich den Anwalt darauf hinweisen, dass er wiedermal keine Hausaufgaben gemacht hat (dann fällt ihnen sicher noch was ein, wann ich mir mal ne Briefmarke geliehen hatte ohne sie zu bezahlen ....) oder sie mit Anlauf gegen die Wand laufen lassen soll vor Gericht, dann wäre eine Unterstützung durch einen Juristen aber evtl auch sinnvoll, wobei auch nicht zwingend nötig ....  nur will ich auch nicht 2 K verlieren, weil ich zu geizig für 300-400 € war ....

mh ?
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jazon123 schrieb:
naja ganz war es dann so auch nicht. Klar wollte ich die 6 x 350 nicht zahlen, und nachdem sie die Auszüge beschafft haben, habe ich eben 4 x 360 (was korrekt war) abzgl. meines Teils der Kaution (was auch mal ausgemacht war) überwiesen. Sind eben anstatt ca 2 K nur 680 gewesen, damit sind sie nicht zufrieden, und dachten wohl "hey, wenn er kaution abzieht, muss er auch miete zahlen)". Richtig ist, dass ich keine Miete mehr gezahlt habe, als ich (Juni) ausgezogen bin, und sie die Whg 3 Monate ( a 1100 €) alleine zahlen musste ..... richtig ist aber auch, das dass so abgemacht war, und das ich es schriftlich von ihr habe (in einem Nebensatz zwar, aber schon im Kontext klar erkennnbar....)


Meine Frage ist eben, soll ich den Anwalt darauf hinweisen, dass er wiedermal keine Hausaufgaben gemacht hat (dann fällt ihnen sicher noch was ein, wann ich mir mal ne Briefmarke geliehen hatte ohne sie zu bezahlen ....) oder sie mit Anlauf gegen die Wand laufen lassen soll vor Gericht, dann wäre eine Unterstützung durch einen Juristen aber evtl auch sinnvoll, wobei auch nicht zwingend nötig ....  nur will ich auch nicht 2 K verlieren, weil ich zu geizig für 300-400 € war ....

mh ?


Ich will es ein letztes Mal probieren und drei Prognosen wagen. Die ersten beiden halte ich für absolut sicher, die dritte für höchst wahrscheinlich.

1. Wenn du auf so gute Fachleute wie gerade oben hörst, die keinerlei Ahnung haben und offenkundig nicht mal den Sachverhalt verstehen, wirst du Schiffbruch erleiden.
2. Wenn du das ohne Anwalt versuchst,wirst du ebenfalls auf die Nase fallen.
3. Wenn du dich anwaltlich beraten lässt, wird er dir höchstwahrscheinlich erläutern, warum du zahlen musst. Für einen rechtsgültigen Forderungsverzicht reicht ein Nebensatz in einer Email nämlich nicht aus. Aber vielleicht kann der RA doch etwas für dich konstruieren, dazu  muss man die gesamte Akte kennen. Falls du sehr wenig Geld hast, kannst du Beratungshilfe bekommen, dann kostet dich die Beratung nur 10 Euro.
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Hi Stefan,

danke für die Info, wenn so eine Aussage nicht ausreicht, verstehe ich die Welt nicht mehr, unter Kaufleuten gilt so etwas, warum muss ein Jurist nur immer alles 3 x mit Blut unterschrieben und mit Einschreiben geschickt bekommen, damit er es anerkennt ?

Hier der Auszug des Briefes:

"Ich habe auch eine Wohnung in Aussicht und werde wohl auch Mitte Juli ausziehen.

Ich nehme aber an, dass ich die xxxxx (Adresse der altem Wohnung) dann sicher alleine zahle?! Ist ok, mache ich parallel und ich zahle auch den nicht gebrauchten 02 Anschluss bis Januar, würde Dich aber im Gegenzug bitten, wenn die Steuerrückzahlung nächstes Jahr kommt und ich den Nachzahlungsbescheid erhalte, Du das dann ausgleichst.
Denn die 360 Euro habe ich ja wirklich schon an Dich bezahlt."

Wie gesagt, die Steuer habe ich jetzt ausgeglichen (nachdem die sich mehrfach verrechnet haben .....) und die Kaution (wird woanders erwähnt) habe ich davob abgezogen ....

Nein ich habe NICHT wenig Geld, es ist eher eine Prinzip Sache .....

Also, Anwalt nehmen, Sachverhalt klären ? Ich würde ja dem Anwalt der Gegenseite auch die Mail schicken wie gesagt, unter normalen Kaufleuten würde man sich dann einigen, dass eine Seite Recht hat .... scheint bei Juristen wohl anders zu laufen, mh ?


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