erstmal ein riesen Kompliment an die Anwälte und Juristen hier im Forum die den Usern immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem kleinen Problem helfen:
Seit Montag den 17.04.08 (seit gut zwei Wochen) ist der Kabelanschluss in meiner Wohnung defekt, sodass ich keinen Fernsehempfang habe. Bereits am 18.04. wurde eine Technikfirma von meinem Hausverwalter benachrichtigt, aber bisher haben die das Problem nicht gefunden und wissen nicht woran es liegt. Ich habe das Gefühl das Hausverwaltung und Technikfirma nicht gerade an einer schnellen Behebung des Problems interessiert sind
Kann ich vielleicht etwas an der Miete drehen wegen nicht erbrachter Leistungen? Die Kosten für den Kabelanschluss sind in der Miete enthalten und machen für die zwei Wochen im April in etwa 5€ an effektiven Kosten aus. Das ist natürlich nichts, aber wie sieht es aus wegen der nicht erbrachten Leistung? Kann ich vielleicht ein DVB-T Empfänger kaufen und die Kosten auf die Hausverwaltung abwälzen?
In Rechtsfragen kommt es stets auf Detaills an; leider liegt bei Dir schon der erste Fehler im Datum (der 17.04.2008 liegt erst noch vor uns).
Sicher sind mehrere Mieter von dem Problem betroffen, so dass ich Dir den Rat gebe, sich mit ihnen zusammen zu schließen, bzw. das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.
Eine angemessene Mietminderung (auch wenn es in den direkten Bereich der Umlagen fällt) sollte bei der Dauer des Ausfalles durchsetzbar sein.
Anschaffungskosten für einen DVB-Empfänger können m.W. dagegen kaum auf den Hauseigentümer abwälzbar sein.
Es ist halt so, das nicht alle Mieter betroffen sind, ich denke mal eher die wenigsten, und ich weiß nicht ob ich auf die Nasen hier zählen kann. Naja einen Versuch ist es Wert, die alle zusammenzutrommeln.
Voraussetzung ist, daß es sich bei dem Kabelanschluß um eine mietvertragliche Leistung handelt. Du mußt den Vermieter in Verzug setzen. Schreib ihm einen Brief (Einschreiben/Rückschein), in welchem du ihn aufforderst, den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, hier: funktionsfähiger Kabelempfang, herzustellen, da dieser defekt ist und keinen Empfang ermöglicht. Setze ihm für die Wiederherstellung des Kabelempfangs eine Frist bis zum 30.04.08. und drohe ihm für den Fall, daß der Kabelempfang danach immer noch nicht funktioniere, eine Mietminderung in Höhe von 10% der Kaltmiete ab diesem Datum an. Wahlweise (statt Minderung) kannst du ihm auch für den Fall fruchtlosen Fristablaufs "Ersatzvornahme" (Beauftragung eines Fachunternehmens) und Geltendmachung der hierfür anfallenden Kosten androhen (hat den Nachteil, daß du die Kosten vorleisten mußt und deinen Kostenersatzanspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen mußt). Den DVBT-Empfänger bekommst du nicht bezahlt.
Die GEZ-Gebühren kannst du als Schadensersatz ab Fristablauf verlangen. Falls du über diesen Kabelempfang auch für andere, mit dem Kabelempfang verbundene Leistungen, wie z.B. Bundesliga-Empfang etc. zahlst, die nicht abgerufen werden können, kannst du diese Kosten auch ab Fristablauf verlangen. Die Minderung und der Schadensersatz enden natürlich mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
@ pedrogranata Wen willst du mit deiner Drohkulisse denn - bei einem defekten Fernsehanschluss - erschrecken? Vor allem, wie willst du das ohne rechtskundigen Beistand formell richtig durchziehen? Dafür benötigst du schon eine Fachberatung und, wie du selber sagst, ev gerichtlichen Beistand - der nicht unbedingt den Erfolg garantiert . Da käme dich der Kauf eines DVB-T billiger. 10 % der Kaltmiete? I.d.R. ist der Kabelanschluss in den Betriebskosten wertmäßig ausgewiesen. Mehr wird man nicht verlangen können. Dein Rat in Ehren, aber ich würde dieses Vorgehen doch eher für schwerwiegendere Dinge vorschlagen. Trotzdem. Bei Wohnungsmietverträgen würde ich generell die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein empfehlen. Kostet bei uns 65 Euronen im Jahr. Dann kann man sich immer mal wieder in Konfliktfällen beraten lassen. Beruhigt schon. Gruss paw
Pedrogranata schrieb: Die GEZ-Gebühren kannst du als Schadensersatz ab Fristablauf verlangen. Falls du über diesen Kabelempfang auch für andere, mit dem Kabelempfang verbundene Leistungen, wie z.B. Bundesliga-Empfang etc. zahlst, die nicht abgerufen werden können, kannst du diese Kosten auch ab Fristablauf verlangen. Die Minderung und der Schadensersatz enden natürlich mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
GEZ-Gebühren als Schadenersatz verlangen? Einspruch Euer Ehren! Wie du vielleicht weißt, sind die GEZ-Gebühren nicht an einen funktionierenden Empfang gebunden, sondern einzig und allein an das Bereihalten eines TV- und/oder Radiogerätes. Selbst defekte Geräte sind kein Befreiungsgrund! Empfehle das Studium dieser Seite deswegen. Gruss paw
peter_aus_wiesbaden schrieb: @ pedrogranata Wen willst du mit deiner Drohkulisse denn - bei einem defekten Fernsehanschluss - erschrecken? Vor allem, wie willst du das ohne rechtskundigen Beistand formell richtig durchziehen? Dafür benötigst du schon eine Fachberatung und, wie du selber sagst, ev gerichtlichen Beistand - der nicht unbedingt den Erfolg garantiert . Da käme dich der Kauf eines DVB-T billiger. 10 % der Kaltmiete? I.d.R. ist der Kabelanschluss in den Betriebskosten wertmäßig ausgewiesen. Mehr wird man nicht verlangen können. Dein Rat in Ehren, aber ich würde dieses Vorgehen doch eher für schwerwiegendere Dinge vorschlagen. Trotzdem. Bei Wohnungsmietverträgen würde ich generell die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein empfehlen. Kostet bei uns 65 Euronen im Jahr. Dann kann man sich immer mal wieder in Konfliktfällen beraten lassen. Beruhigt schon. Gruss paw
Er hat hier um Hilfe gebeten und die bekommt er jetzt, soweit wie möglich. In der Regel reagieren die Vermieter schnell auf so ein Schreiben und lassen reparieren. Das ist sein Hauptziel. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss geben nicht den vertraglichen Nutzwert des Fernsehempfangs wieder. Die 10% Minderung sind daher gerechtfertigt. Den Brief wird er schon hinbekommen. Er kann seinen Entwurf hier auch erst vor Absendung posten. Dann kann man ihn auch, falls notwendig, korrigieren. Mit dem Mieterschutzverein hast du recht. Aber der hilft ihm jetzt auch nicht weiter, sondern in künftigen Fällen. Im übrigen ist seine Frage an die Juristen hier gerichtet. Bist du einer ?
peter_aus_wiesbaden schrieb: @ pedrogranata Wen willst du mit deiner Drohkulisse denn - bei einem defekten Fernsehanschluss - erschrecken? Vor allem, wie willst du das ohne rechtskundigen Beistand formell richtig durchziehen? Dafür benötigst du schon eine Fachberatung und, wie du selber sagst, ev gerichtlichen Beistand - der nicht unbedingt den Erfolg garantiert . Da käme dich der Kauf eines DVB-T billiger. 10 % der Kaltmiete? I.d.R. ist der Kabelanschluss in den Betriebskosten wertmäßig ausgewiesen. Mehr wird man nicht verlangen können. Dein Rat in Ehren, aber ich würde dieses Vorgehen doch eher für schwerwiegendere Dinge vorschlagen. Trotzdem. Bei Wohnungsmietverträgen würde ich generell die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein empfehlen. Kostet bei uns 65 Euronen im Jahr. Dann kann man sich immer mal wieder in Konfliktfällen beraten lassen. Beruhigt schon. Gruss paw
Er hat hier um Hilfe gebeten und die bekommt er jetzt, soweit wie möglich. In der Regel reagieren die Vermieter schnell auf so ein Schreiben und lassen reparieren. Das ist sein Hauptziel. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss geben nicht den vertraglichen Nutzwert des Fernsehempfangs wieder. Die 10% Minderung sind daher gerechtfertigt. Den Brief wird er schon hinbekommen. Er kann seinen Entwurf hier auch erst vor Absendung posten. Dann kann man ihn auch, falls notwendig, korrigieren. Mit dem Mieterschutzverein hast du recht. Aber der hilft ihm jetzt auch nicht weiter, sondern in künftigen Fällen. Im übrigen ist seine Frage an die Juristen hier gerichtet. Bist du einer ?
Wie du aus meinem Steckbrief entnehmen kannst, bin ich Sozialarbeiter. Berufsmäßig und privat habe ich aber durchaus ausreichend Erfahrung in dieser Materie um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu zielen. Selbstredend gebe ich keine Rechtsberatung. Das überlasse ich lieber ausgewiesenen Rechtsanwälten. Gruss paw
peter_aus_wiesbaden schrieb: @ pedrogranata Wen willst du mit deiner Drohkulisse denn - bei einem defekten Fernsehanschluss - erschrecken? Vor allem, wie willst du das ohne rechtskundigen Beistand formell richtig durchziehen? Dafür benötigst du schon eine Fachberatung und, wie du selber sagst, ev gerichtlichen Beistand - der nicht unbedingt den Erfolg garantiert . Da käme dich der Kauf eines DVB-T billiger. 10 % der Kaltmiete? I.d.R. ist der Kabelanschluss in den Betriebskosten wertmäßig ausgewiesen. Mehr wird man nicht verlangen können. Dein Rat in Ehren, aber ich würde dieses Vorgehen doch eher für schwerwiegendere Dinge vorschlagen. Trotzdem. Bei Wohnungsmietverträgen würde ich generell die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein empfehlen. Kostet bei uns 65 Euronen im Jahr. Dann kann man sich immer mal wieder in Konfliktfällen beraten lassen. Beruhigt schon. Gruss paw
Er hat hier um Hilfe gebeten und die bekommt er jetzt, soweit wie möglich. In der Regel reagieren die Vermieter schnell auf so ein Schreiben und lassen reparieren. Das ist sein Hauptziel. Die Betriebskosten für den Kabelanschluss geben nicht den vertraglichen Nutzwert des Fernsehempfangs wieder. Die 10% Minderung sind daher gerechtfertigt. Den Brief wird er schon hinbekommen. Er kann seinen Entwurf hier auch erst vor Absendung posten. Dann kann man ihn auch, falls notwendig, korrigieren. Mit dem Mieterschutzverein hast du recht. Aber der hilft ihm jetzt auch nicht weiter, sondern in künftigen Fällen. Im übrigen ist seine Frage an die Juristen hier gerichtet. Bist du einer ?
Wie du aus meinem Steckbrief entnehmen kannst, bin ich Sozialarbeiter. Berufsmäßig und privat habe ich aber durchaus ausreichend Erfahrung in dieser Materie um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu zielen. Selbstredend gebe ich keine Rechtsberatung. Das überlasse ich lieber ausgewiesenen Rechtsanwälten. Gruss paw
So ein Brief ist weder eine Kanone, noch ist sein Vermieter oder sein Fernsehempfang für ihn ein Spatz. Wenn ich für Kabel zahle und in die Röhre schau, ist das ärgerlich. Schließlich hat er schon den Mangel geltend gemacht, ohne daß Abhilfe geschaffen wurde. Also will er jetzt zu recht andere Saiten aufziehen. Was ist daran verkehrt, wenn er sich, wie viele vor ihm, die sich z.B. vielleicht keine Rechtsschutzversicherung leisten können, hier an die Juristen wendet und auf schnellen Rat ohne große Umstände (Antrag auf Beratungshilfe, Termin beim Anwalt...) hofft, zumal es sich wirklich nicht um eine größere Angelegenheit handelt, die dennoch nervt ?
Fristsetzung mit Minderungsandrohung ist in solchen Fällen schon ein gangbarer Weg.
Und wenn man bedenkt, daß ein ausländischer Mieter von seinem Vermieter die Erlaubnis zum Anbringen einer Satelitenschüssel verlangen kann, wenn es im Kabel oder sonst keine -für ihn- heimatsprachlichen Sender gibt, bekommt man auch einen Eindruck davon, als wie wichtig heute das Fernsehen von den Gerichten angesehen wird. Ob das gleich auf 10% der Kaltmiete hinausläuft, würde ich aus der Hüfte kaum beantworten wollen, auf jeden Fall ist aber die Begrenzung auf die Kabelgebühren nicht ausreichend.
Es geht ja erst mal nur um die Drohkulisse. Wenn der Vermieter bis zum Ablauf der Frist nicht wie erwartet reagiert, kannst du dich hier wieder melden. Dann kann man immer nochmal genauer nachschauen, wie hoch der Prozentsatz ist, den du dann letztlich einbehalten kannst. Ich halte (aus der Hüfte geschossen) die 10% für angemessen. Und für den Drohbrief kannst du diesen Satz erst mal verwenden. Soll ja auch was bewirken...
Ich bin ja im Prinzipiellen voll bei Dir, der Gedanke dahinter war bloß, daß ein (imaginärer) Richter durchaus die Frage stellen könnte, warum von der Miete nicht nur der Kaufpreis eines DVB-T-Empfängers abgezogen wird. Wenn damit die üblichen Sehgewohnheiten abgedeckt werden, kann man das im Rahmen von Schadensminderungspflichten durchaus diskutieren.
Ich bin ja im Prinzipiellen voll bei Dir, der Gedanke dahinter war bloß, daß ein (imaginärer) Richter durchaus die Frage stellen könnte, warum von der Miete nicht nur der Kaufpreis eines DVB-T-Empfängers abgezogen wird. Wenn damit die üblichen Sehgewohnheiten abgedeckt werden, kann man das im Rahmen von Schadensminderungspflichten durchaus diskutieren.
Man kann viel diskutieren. Es geht hier aber um den Anspruch auf Herstellungdes vertraglichen Zustands. Und der heißt Kabel. Das Schadensrecht steht auf einem anderen Blatt. Let's cross that bridge, when we get there...Jetzt geht's erst mal darum, Druck zu machen.
erstmal ein riesen Kompliment an die Anwälte und Juristen hier im Forum die den Usern immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem kleinen Problem helfen:
Seit Montag den 17.04.08 (seit gut zwei Wochen) ist der Kabelanschluss in meiner Wohnung defekt, sodass ich keinen Fernsehempfang habe. Bereits am 18.04. wurde eine Technikfirma von meinem Hausverwalter benachrichtigt, aber bisher haben die das Problem nicht gefunden und wissen nicht woran es liegt. Ich habe das Gefühl das Hausverwaltung und Technikfirma nicht gerade an einer schnellen Behebung des Problems interessiert sind
Kann ich vielleicht etwas an der Miete drehen wegen nicht erbrachter Leistungen?
Die Kosten für den Kabelanschluss sind in der Miete enthalten und machen für die zwei Wochen im April in etwa 5€ an effektiven Kosten aus. Das ist natürlich nichts, aber wie sieht es aus wegen der nicht erbrachten Leistung? Kann ich vielleicht ein DVB-T Empfänger kaufen und die Kosten auf die Hausverwaltung abwälzen?
Vielen Dank im Voraus,
Max_Power
Sicher sind mehrere Mieter von dem Problem betroffen, so dass ich Dir den Rat gebe, sich mit ihnen zusammen zu schließen, bzw. das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.
Eine angemessene Mietminderung (auch wenn es in den direkten Bereich der Umlagen fällt) sollte bei der Dauer des Ausfalles durchsetzbar sein.
Anschaffungskosten für einen DVB-Empfänger können m.W. dagegen kaum auf den Hauseigentümer abwälzbar sein.
Es ist halt so, das nicht alle Mieter betroffen sind, ich denke mal eher die wenigsten, und ich weiß nicht ob ich auf die Nasen hier zählen kann. Naja einen Versuch ist es Wert, die alle zusammenzutrommeln.
Danke schonmal dafür.
M_P
Schreib ihm einen Brief (Einschreiben/Rückschein), in welchem du ihn aufforderst, den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, hier: funktionsfähiger Kabelempfang, herzustellen, da dieser defekt ist und keinen Empfang ermöglicht. Setze ihm für die Wiederherstellung des Kabelempfangs eine Frist bis zum 30.04.08. und drohe ihm für den Fall, daß der Kabelempfang danach immer noch nicht funktioniere, eine Mietminderung in Höhe von 10% der Kaltmiete ab diesem Datum an. Wahlweise (statt Minderung) kannst du ihm auch für den Fall fruchtlosen Fristablaufs "Ersatzvornahme" (Beauftragung eines Fachunternehmens) und Geltendmachung der hierfür anfallenden Kosten androhen (hat den Nachteil, daß du die Kosten vorleisten mußt und deinen Kostenersatzanspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen mußt).
Den DVBT-Empfänger bekommst du nicht bezahlt.
Die Minderung und der Schadensersatz enden natürlich mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Wen willst du mit deiner Drohkulisse denn - bei einem defekten Fernsehanschluss - erschrecken? Vor allem, wie willst du das ohne rechtskundigen Beistand formell richtig durchziehen? Dafür benötigst du schon eine Fachberatung und, wie du selber sagst, ev gerichtlichen Beistand - der nicht unbedingt den Erfolg garantiert . Da käme dich der Kauf eines DVB-T billiger. 10 % der Kaltmiete? I.d.R. ist der Kabelanschluss in den Betriebskosten wertmäßig ausgewiesen. Mehr wird man nicht verlangen können. Dein Rat in Ehren, aber ich würde dieses Vorgehen doch eher für schwerwiegendere Dinge vorschlagen. Trotzdem. Bei Wohnungsmietverträgen würde ich generell die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein empfehlen. Kostet bei uns 65 Euronen im Jahr. Dann kann man sich immer mal wieder in Konfliktfällen beraten lassen. Beruhigt schon.
Gruss
paw
GEZ-Gebühren als Schadenersatz verlangen?
Einspruch Euer Ehren!
Wie du vielleicht weißt, sind die GEZ-Gebühren nicht an einen funktionierenden Empfang gebunden, sondern einzig und allein an das Bereihalten eines TV- und/oder Radiogerätes. Selbst defekte Geräte sind kein Befreiungsgrund!
Empfehle das Studium dieser Seite deswegen.
Gruss
paw
Er hat hier um Hilfe gebeten und die bekommt er jetzt, soweit wie möglich.
In der Regel reagieren die Vermieter schnell auf so ein Schreiben und lassen reparieren. Das ist sein Hauptziel.
Die Betriebskosten für den Kabelanschluss geben nicht den vertraglichen Nutzwert des Fernsehempfangs wieder. Die 10% Minderung sind daher gerechtfertigt. Den Brief wird er schon hinbekommen. Er kann seinen Entwurf hier auch erst vor Absendung posten. Dann kann man ihn auch, falls notwendig, korrigieren.
Mit dem Mieterschutzverein hast du recht. Aber der hilft ihm jetzt auch nicht weiter, sondern in künftigen Fällen.
Im übrigen ist seine Frage an die Juristen hier gerichtet. Bist du einer ?
Wie du aus meinem Steckbrief entnehmen kannst, bin ich Sozialarbeiter. Berufsmäßig und privat habe ich aber durchaus ausreichend Erfahrung in dieser Materie um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu zielen. Selbstredend gebe ich keine Rechtsberatung. Das überlasse ich lieber ausgewiesenen Rechtsanwälten.
Gruss
paw
So ein Brief ist weder eine Kanone, noch ist sein Vermieter oder sein Fernsehempfang für ihn ein Spatz. Wenn ich für Kabel zahle und in die Röhre schau, ist das ärgerlich. Schließlich hat er schon den Mangel geltend gemacht, ohne daß Abhilfe geschaffen wurde. Also will er jetzt zu recht andere Saiten aufziehen. Was ist daran verkehrt, wenn er sich, wie viele vor ihm, die sich z.B. vielleicht keine Rechtsschutzversicherung leisten können, hier an die Juristen wendet und auf schnellen Rat ohne große Umstände (Antrag auf Beratungshilfe, Termin beim Anwalt...) hofft, zumal es sich wirklich nicht um eine größere Angelegenheit handelt, die dennoch nervt ?
Und wenn man bedenkt, daß ein ausländischer Mieter von seinem Vermieter die Erlaubnis zum Anbringen einer Satelitenschüssel verlangen kann, wenn es im Kabel oder sonst keine -für ihn- heimatsprachlichen Sender gibt, bekommt man auch einen Eindruck davon, als wie wichtig heute das Fernsehen von den Gerichten angesehen wird.
Ob das gleich auf 10% der Kaltmiete hinausläuft, würde ich aus der Hüfte kaum beantworten wollen, auf jeden Fall ist aber die Begrenzung auf die Kabelgebühren nicht ausreichend.
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/333/1332/
Dort wird unter den Mängeln, die 10% Mietminderung rechtfertigen, "schlechter Fernsehempfang" angeführt.
Also. Und er hat gar keinen !
Ich bin ja im Prinzipiellen voll bei Dir, der Gedanke dahinter war bloß, daß ein (imaginärer) Richter durchaus die Frage stellen könnte, warum von der Miete nicht nur der Kaufpreis eines DVB-T-Empfängers abgezogen wird. Wenn damit die üblichen Sehgewohnheiten abgedeckt werden, kann man das im Rahmen von Schadensminderungspflichten durchaus diskutieren.
Siehste mal, auf Googeln bin ich heute abend gar nicht erst von selbst gekommen. Shame on me.
Öben.
Nur nebenbei: wo läge die Schmerzgrenze für schlechten Forumszugang? (Ich meine außer dem institutionell abgeyummten.)
...und vor allem:
Von wem gibt´s Schmerzengeld?
Man kann viel diskutieren.
Es geht hier aber um den Anspruch auf Herstellungdes vertraglichen
Zustands. Und der heißt Kabel. Das Schadensrecht steht auf einem anderen Blatt. Let's cross that bridge, when we get there...Jetzt geht's erst mal darum, Druck zu machen.