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Frage an unsere Forumsjuristen: Mietrecht!

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adlerkadabra schrieb:
Pedrogranata schrieb:
adlerkadabra schrieb:
Nicht uninteressant diesbezüglich SZOnline:

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/333/1332/

Dort wird unter den Mängeln, die 10% Mietminderung rechtfertigen, "schlechter Fernsehempfang" angeführt.



Also. Und er hat gar keinen !

Öben.

Nur nebenbei: wo läge die Schmerzgrenze für schlechten Forumszugang? (Ich meine außer dem institutionell abgeyummten.)




Da stellt sich, wie du schon richtig vermutet hast, die Frage des Yumgewichts.
Weiter müßtest du zum Arzt und die gesundheitlichen Auswirkungen der Forumsstörung auf dein Wohlbefinden attestieren lassen. Danach sprechen wir über mein Honorar.
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Pedrogranata schrieb:
Maabootsche schrieb:
@ Pedro

Ich bin ja im Prinzipiellen voll bei Dir, der Gedanke dahinter war bloß, daß ein (imaginärer) Richter durchaus die Frage stellen könnte, warum von der Miete nicht nur der Kaufpreis eines DVB-T-Empfängers abgezogen wird. Wenn damit die üblichen Sehgewohnheiten abgedeckt werden, kann man das im Rahmen von Schadensminderungspflichten durchaus diskutieren.


Man kann viel diskutieren.
Es geht hier aber um den Anspruch auf Herstellungdes vertraglichen
Zustands. Und der heißt Kabel. Das Schadensrecht steht auf einem anderen Blatt. Let's cross that bridge, when we get there...Jetzt geht's erst mal darum, Druck zu machen.


Gut, auf der Seite hat man halt die Erheblichkeit des Fehlers in der vertraglichen Leistung "Mietwohnung". Auch hier dürfte eine Obliegenheit des Mieters bestehen, den Fehler zugunsten des Vertragspartners einzugrenzen, solange das ohne großen Aufwand möglich ist (was man dann eben wieder je nach Sachlage diskutieren kann, aber auch da höre ich wieder meinen imaginiären Richter).
Ansonsten sind wir ja eh einer Meinung, 10-15% würde ich in einem solchen Fall auch im außergerichtlichen Schriftverkehr in den Raum stellen, allein um die Leute in die Gänge zu bekommen.
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Maabootsche schrieb:
Pedrogranata schrieb:
Maabootsche schrieb:
@ Pedro

Ich bin ja im Prinzipiellen voll bei Dir, der Gedanke dahinter war bloß, daß ein (imaginärer) Richter durchaus die Frage stellen könnte, warum von der Miete nicht nur der Kaufpreis eines DVB-T-Empfängers abgezogen wird. Wenn damit die üblichen Sehgewohnheiten abgedeckt werden, kann man das im Rahmen von Schadensminderungspflichten durchaus diskutieren.


Man kann viel diskutieren.
Es geht hier aber um den Anspruch auf Herstellungdes vertraglichen
Zustands. Und der heißt Kabel. Das Schadensrecht steht auf einem anderen Blatt. Let's cross that bridge, when we get there...Jetzt geht's erst mal darum, Druck zu machen.


Gut, auf der Seite hat man halt die Erheblichkeit des Fehlers in der vertraglichen Leistung "Mietwohnung". Auch hier dürfte eine Obliegenheit des Mieters bestehen, den Fehler zugunsten des Vertragspartners einzugrenzen, solange das ohne großen Aufwand möglich ist (was man dann eben wieder je nach Sachlage diskutieren kann, aber auch da höre ich wieder meinen imaginiären Richter).
Ansonsten sind wir ja eh einer Meinung, 10-15% würde ich in einem solchen Fall auch im außergerichtlichen Schriftverkehr in den Raum stellen, allein um die Leute in die Gänge zu bekommen.


Wir sollten aus der großzügigen juristischen Forumshilfe jetzt keine NJW bzw. juristische Onlinestreitschrift machen. Bisher hatten wir das hier so geregelt, daß einer, der meint sich auszukennen, sich um die Sach kümmert und gut is. Sonst wird es hier zu anstrengend. Und viele Köche...

Aber woran du denkst sind Fälle wie Schimmel an den Wänden, wenn z.B. nicht ausreichend gelüftet wurde. Hier geht es aber um eine eindeutig festgelegten Betsandteil des Vertrages: Kabel. Und da muß das auch funktionieren, wenn der Mieter nicht gerade auf den Anschlußdosen herumtritt. Da wird es weder einen imaginären, noch einen leibhaftigen Richter geben, der dem Mieter die Anschaffung eigener Geräte aufdrückt.
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Pedrogranata schrieb:
adlerkadabra schrieb:
Pedrogranata schrieb:
adlerkadabra schrieb:
Nicht uninteressant diesbezüglich SZOnline:

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/333/1332/

Dort wird unter den Mängeln, die 10% Mietminderung rechtfertigen, "schlechter Fernsehempfang" angeführt.



Also. Und er hat gar keinen !

Öben.

Nur nebenbei: wo läge die Schmerzgrenze für schlechten Forumszugang? (Ich meine außer dem institutionell abgeyummten.)




Da stellt sich, wie du schon richtig vermutet hast, die Frage des Yumgewichts.
Weiter müßtest du zum Arzt und die gesundheitlichen Auswirkungen der Forumsstörung auf dein Wohlbefinden attestieren lassen. Danach sprechen wir über mein Honorar.  

... und danach gleich wieder zum Arzt  ,-)
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Pedrogranata schrieb:

Wir sollten aus der großzügigen juristischen Forumshilfe jetzt keine NJW bzw. juristische Onlinestreitschrift machen. Bisher hatten wir das hier so geregelt, daß einer, der meint sich auszukennen, sich um die Sach kümmert und gut is. Sonst wird es hier zu anstrengend. Und viele Köche...

Aber woran du denkst sind Fälle wie Schimmel an den Wänden, wenn z.B. nicht ausreichend gelüftet wurde. Hier geht es aber um eine eindeutig festgelegten Betsandteil des Vertrages: Kabel. Und da muß das auch funktionieren, wenn der Mieter nicht gerade auf den Anschlußdosen herumtritt. Da wird es weder einen imaginären, noch einen leibhaftigen Richter geben, der dem Mieter die Anschaffung eigener Geräte aufdrückt.


Bin heute in Babbellaune, ´tschuldigung für eventuelle Verwirrung.
Aber zur Klarstellung:
Bei aller Diskussion hinter den Kulissen um die Angemessenheit der Höhe einer Minderung sind sich hier alle einig:
Fristsetzung für Behebung des Mangels, dazu Androhung einer Minderung der Mietzahlung um 10%, dazu kann man in solchen Sachen raten.

P.S. @ Pedro: War nicht ganz mein Gedankengang, der Deine müßte aber trotzdem näher sein an der üblichen Behandlung solcher Sachen.
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Die nachstehend teilzitierte Aussage des Betroffenen sollte m.E. zu neuen Überlegungen führen; er antwortete nämlich zum Rat, möglichst als Mietergemeinschaft geschlossen gegen den Eigentümer vorzugehen :

“Es ist halt so, das nicht alle Mieter betroffen sind, ich denke mal eher die wenigsten, und ich weiß nicht ob ich auf die Nasen hier zählen kann. Naja einen Versuch ist es Wert, die alle zusammenzutrommeln.“

Aus technischer Sicht erscheint mir das nicht ganz logisch zu sein, dass nur einige Mieter eines Hauses von den „Störungen“ betroffen sein sollen.

Unabhängig dieses Umstandes, vielleicht befinden sich ja unter den anderen Mietern des Wohnhauses Personen, die rechtsschutzversichert sind und/oder einem Mieterverein angehören. So könnten dann diese Mieter für die Gemeinschaft kostenfrei kompetente Hilfe in Anspruch nehmen.

Jedenfalls wäre das aufgrund des doch relativ geringen Informationsstandes zunächst mein praktischer Ratschlag an P-W !

Enigma
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Also erstmal vielen Dank an euch das ihr mir so schnell und zahlreich geantwortet habt und dazu noch eine interessante diskussion geliefert habt zum für und wider des weiteren vorgehens.

Ich werde heute Abend wohl noch einen Brief an den Hausverwalter aufsetzen.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!

Ich melde mich an dieser Stelle wieder wen es etwas neues gibt.

Gruß, M_P
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Also den Brief habe ich gestern abgesendet, hat etwas länger gedauert, da ich noch die restlichen betroffenen Mieter zusammentrommeln musste. So viele sind wirklich nicht betroffen, gerade mal 4 und eine hat keinen Fernseher, also haben den Brief nun drei Leute unterschrieben.

Es sieht wohl so aus als müsste ich alles selbst vorran treiben. Jetzt mache ich schon die Termine mit der Technikfirma und den anderen Mietern aus, weil die Hausverwaltung keinen Finger krumm macht. Naja vielleicht bewirkt der Brief ja etwas.

Scheint wirklich kompliziert zu sein in dem Haus hier überhaupt eine Leitung aufzuspüren. Ich habe schon fast die Hoffnung aufgegeben hier jemals wieder Kabelempfang zu haben.

Gruß, M_P
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Juhuuu....

Kabel geht wieder!

Mein Nachbar von obendrüber war Schuld der *********!

Gruß, M_P
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So meine Eltern haben folgendes Problem:
Seit 2 Jahren vermieten sie eine Wohnung, es wurde ein 5 Jahresvertrag abgeschlossen. Jetzt will meine Schwester mit ihrem Freund zusammen ziehen, ihre Entfernung zum Arbeitsplatz würde sich dadurch nicht nennenswert verändern, jedoch wollen sie gemeinsam einen "Hausstand" gründen.
So die Frage: Wie sieht es in dem Fall aus wegen Eigennutzung? Haben jetzt aus Bekanntenkreisen unterschiedlichste Aussagen dazu bekommen, bezüglich der 5jährigen Frist.
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Achso, danke schonmal
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zappzerrapp schrieb:
So meine Eltern haben folgendes Problem:
Seit 2 Jahren vermieten sie eine Wohnung, es wurde ein 5 Jahresvertrag abgeschlossen. Jetzt will meine Schwester mit ihrem Freund zusammen ziehen, ihre Entfernung zum Arbeitsplatz würde sich dadurch nicht nennenswert verändern, jedoch wollen sie gemeinsam einen "Hausstand" gründen.
So die Frage: Wie sieht es in dem Fall aus wegen Eigennutzung? Haben jetzt aus Bekanntenkreisen unterschiedlichste Aussagen dazu bekommen, bezüglich der 5jährigen Frist.


Ich will hier mal keinen juristischen Rat geben. Vielmehr möchte ich dich fragen, ob du es richtig fändest, wenn die Rechtslage voll zu Gunsten deiner Eltern sprechen würde und der Vorteil für deine Schwester und ihren Freund leider bedeuten würde, dass die Mieter deiner Eltern trotz eines Mietvertrags mit fünfjähriger Laufzeit (die ja wohl dein Eltern so gewollt haben) in die Pampa gejagt werden könnten? Ein kleiner Tip: Was ungerecht ist, ist vom Recht meist nicht gedeckt.
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stefank schrieb:
zappzerrapp schrieb:
So meine Eltern haben folgendes Problem:
Seit 2 Jahren vermieten sie eine Wohnung, es wurde ein 5 Jahresvertrag abgeschlossen. Jetzt will meine Schwester mit ihrem Freund zusammen ziehen, ihre Entfernung zum Arbeitsplatz würde sich dadurch nicht nennenswert verändern, jedoch wollen sie gemeinsam einen "Hausstand" gründen.
So die Frage: Wie sieht es in dem Fall aus wegen Eigennutzung? Haben jetzt aus Bekanntenkreisen unterschiedlichste Aussagen dazu bekommen, bezüglich der 5jährigen Frist.


Ich will hier mal keinen juristischen Rat geben. Vielmehr möchte ich dich fragen, ob du es richtig fändest, wenn die Rechtslage voll zu Gunsten deiner Eltern sprechen würde und der Vorteil für deine Schwester und ihren Freund leider bedeuten würde, dass die Mieter deiner Eltern trotz eines Mietvertrags mit fünfjähriger Laufzeit (die ja wohl dein Eltern so gewollt haben) in die Pampa gejagt werden könnten? Ein kleiner Tip: Was ungerecht ist, ist vom Recht meist nicht gedeckt.  


In diesem Fall: Ja
Also nicht das meine Schwester ausschließlich jetzt einziehen soll um ihn los zu werden...aber es dürfte sicherlich mit reinspielen, Gründe unter anderem: Wegen diversen Sachen 3 Polizeibesuche im letzten halben Jahr, die Miete kommt zuverlässig erst nach 3 maliger Nachfrage zur Monatsmitte, vereinbarte Dinge wie Straßenkehren werden nie erledigt, eigenmächtige Bearbeitung der Balkonbeschaffenheit, ständige Ölflecken im Hof etc pp...
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Richter haben es nach meiner Erfahrung nicht gern, wenn Unstimmigkeiten mit dem Mieter über einen hilfweise kreierten "Eigenbedarf" gelöst werden sollen. Wenn du mir die Frage stellst, wie man unrechtmäßiges Verhalten von Mietern mit rechtlichen Mitteln abstellt, bin ich gerne behilflich. Bei Eigenbedarf als Mittel zum Zweck eher ungern. Bei den Verfehlungen der Mieter scheint es sich um Bagatellen zu handeln, die man ohne große Schwierigkeit beheben kann.  
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Guden

Folgender Sachverhalt:

Unsere Vormieter haben im Flur eine Decke (aus Holz)  "eingezogen",die knapp 0,5 Meter tiefer hängt,als die normale Decke.

Wir wohnen jetzt schon ein paar Jahre in der Wohnung und haben sie damals so übernommen,wie sie war.Nun überlegen wir die Decke rauszumachen,damit wir mehr Stauraum haben.

Unsere Frage ist,wie es rechtlich aussieht,wenn unter der vom Vormieter eingezogenen Decke Schimmel sein sollte.Muss der Vermieter das machen lassen oder wir?

Danke vorab.
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
Guden

Folgender Sachverhalt:

Unsere Vormieter haben im Flur eine Decke (aus Holz)  "eingezogen",die knapp 0,5 Meter tiefer hängt,als die normale Decke.

Wir wohnen jetzt schon ein paar Jahre in der Wohnung und haben sie damals so übernommen,wie sie war.Nun überlegen wir die Decke rauszumachen,damit wir mehr Stauraum haben.

Unsere Frage ist,wie es rechtlich aussieht,wenn unter der vom Vormieter eingezogenen Decke Schimmel sein sollte.Muss der Vermieter das machen lassen oder wir?

Danke vorab.


Grundsätzlich ist zur Streitvermeidung anzuraten, vor der Vornahme baulicher Veränderung jeglicher Art mit dem Vermieter zu sprechen, ob dieser das genehmigt. Sowas schriftlich zu fixieren kann später natürlich u.U. hilfreich sein.
Ob Umbaumaßnahmen im Einzelfall noch dem sog. gewöhnlichen Mietgebrauch unterfallen, kann man trefflich diskutieren. Die Entfernung einer schönen Holzdecke, fachgerecht eingebaut, würde ich spontan und aus dem Bauch raus eher nicht mehr als zustimmungsfreie Umbaumaßnahme ansehen, wenn sie nicht bei Auszug ebenso wiederhergestellt werden kann.

Wenn dem Ausbau einer Holzdecke sodann aber nichts entgegen steht, ist für Schimmelbeseitigung selbstverständlich der Vermieter zuständig.

Das würde übrigens auch gelten, wenn niemand die Decke entfernen will, aber festgestellt wurde, dass unter dieser Schimmel sich wohlfühlt. Schimmel muss fort, Holzdecke hin oder her, also da oder weg.
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Danke erstmal für die ausführliche Antwort und viele Denkanstöße.

Zur Ergänzung:

Es handelt sich nicht um eine schöne und/oder fachgerecht eingebaute Holzdecke,sondern um eine vom Vormieter selbst eingebaute Decke aus so weißen "Holzlamellen (?)".
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Ich schließe mich dem ganzen mal an.
Ich habe von meinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das letze Jahr erhalten. Bis zum 31.7. ging das Mietverhältnis, die letzten 2,5 Monate hab ich aber schon nicht mehr in der Wohnung gewohnt, somit keine Wasser- und Heizkosten verursacht.
Trotzdem soll ich 132 € nachzahlen, da der Winter hart war und dadurch Heiz-Mehrkosten entstanden sind.
Der Winter war hart, aber da ich 2,5 Monate die Nebenkosten gezahlt hab, aber kein Wasser und keine Heizung genutzt habe, finde ich den nachzuzahlenden Betrag ziemlich hoch.
Auf der Betriebskostenabrechnung wurden die Heizkosten wie folgt berechnet. 70% nach Wohneinheit und 30 % nach qm. Soweit so gut. Jedoch wurde der Gesamtverbrauch des gesamten Hauses durch 3 (also durch die 3 Mieteinheiten) geteilt.
Es wurde auch kein Zählerstand der jeweiligen Mieteinheit aufgelistet, sondern nur durch 3 geteilt. Das kommt mir ziemlich komisch vor.
Ich hoffe, das ich mein Anliegen einigermaßen verständlich beschreiben konnte und sich jemand mit der Thematik auskennt. Ich will deshalb nicht unbedingt sofort dem Mieterbund beitreten.
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Also zunächst mal, bis zum Ende deines Mietvertrages wirst Du an den Nebenkosten beteiligst, ob Du jetzt die Wohnung nutzt oder nicht.

Das betrifft insbesondere die Umlage von nicht verbrauchsabhängigen Kosten.
Weil verbrauchsabhängige Kosten werden natürlich nicht oder nur sehr gering anfallen, wenn Du die Wohnung nicht nutzt.

Die Abrechnung der Heizungskosten ist in der Tat merkwürdig.
Ganz nebenbei, der letzte Winter war alles außer "kalt".

Wenn die von Dir beschriebene Regelung der Nebenkosten Abrechnung so im Mietvertrag geregelt ist, müsste Dein Vermieter die Kosten auch entsprechend abrechnen.

D.h. den Gesamtverbrauch für den Energieträger der Heizung (also bspw. Gas oder Öl) wird in der Regel und sinnvollerweise differenziert in Warmwasser Nutzung und Heizung.  Und der Verbrauch wird auch unterschiedlich gemessen, einmal über den Warmwasser Zähler und einmal über z.B.  so kleine Kondensröhrchen für die Heizung (gibt da verschiedene Möglichkeiten).

Die Umlagen ergeben sich dann aus fixen Kosten die pro qm oder pro Wohnheit umgelegt werden, und variable also verbrauchsabhängige Kosten, die eben nach Verbrauchsmessung umgelegt werden.

 
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Das ich die Nebenkosten bis zum Ende zahlen muss steht außer Frage.
Trotzdem sollten sich die Nebenkosten verringert haben, da die verbrauchsabhängigen Kosten verringert haben.
Es ging um die Nebenkostenabrechnung 2013. Und der Winter 12/13 war nach meiner Erinnerung ziemlich lang und auch kalt. Der letzte war natürlich garkein Winter  ,-)

In der Abrechnung ist folgend aufgebaut:

Kosten Gesamtverbrauch = 3.417,68 €
a) 70% nach Wohneinheit: 2.392,38€ x 1/3
b) 30% nach qm : 1.025,30 € x70/242

Laut dieser Rechnung wurden einfach die Gesamtkosten unter den Parteien aufgeteilt, unabhängig davon, wer wieviel geheizt hat?!


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