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Frage bzgl. fristloser Kündigung in der Probezeit

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Hallo Forumsgemeinde,

hier kennen sich doch einige User bzw. Anwälte in Rechtsfragen sehr gut aus und können nützliche Tips geben, oder?!

Es geht um eine fristlose Kündigung in der Probezeit (Arbeitsbeginn war der 01.04.2012). Diese fristlose Kündigung wurde zeitgleich mit einer Abmahnung am selben Tag ausgesprochen und auch ausgehändigt.

Es soll nun gegen diese ausserordentliche Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da evtl. Probleme mit dem Bezug von ALG 1 entstehen könnten.

Meine Frage ist erstmal, ob die Abmahnung + fristlose Kündigung innerhalb weniger Minuten rechtlich gestützt wird. Es geht der Firma wohl eher darum, für die 2 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist keine Bezüge auszahlen zu müssen.

Mehr Infos liefere ich natürlich gerne nach. Dann aber lieber per PN.

Danke schonmal für eventuell hilfreiche Unterstützung.
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Werden die Kündigung und die Abmahnung auf die gleiche " Verfehlung" gestützt? Dann nein. Habt ihr einen BR?
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pungentstench schrieb:
Hallo Forumsgemeinde,

hier kennen sich doch einige User bzw. Anwälte in Rechtsfragen sehr gut aus und können nützliche Tips geben, oder?!

Es geht um eine fristlose Kündigung in der Probezeit (Arbeitsbeginn war der 01.04.2012). Diese fristlose Kündigung wurde zeitgleich mit einer Abmahnung am selben Tag ausgesprochen und auch ausgehändigt.

Es soll nun gegen diese ausserordentliche Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da evtl. Probleme mit dem Bezug von ALG 1 entstehen könnten.

Meine Frage ist erstmal, ob die Abmahnung + fristlose Kündigung innerhalb weniger Minuten rechtlich gestützt wird. Es geht der Firma wohl eher darum, für die 2 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist keine Bezüge auszahlen zu müssen.

Mehr Infos liefere ich natürlich gerne nach. Dann aber lieber per PN.

Danke schonmal für eventuell hilfreiche Unterstützung.


Gude.

Ich weiß zwar net weswegen du abgemahnt wurdest aber insofern selbige gerechtfertigt ist, kannst Du wohl leider nix machen.
Wenn Du innerhalb der PZ eine Abmahnung kassierst, dann bringt das in 99,5% aller Fälle auch gleich den KICK mit sich.
Nach meinem Kenntnisstand (ich mache selber gerade eine Ausbildung), hast Du da wohl eher schlechte Karten.

Sorry..

Viele Grüße,
Erik
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HeinzGründel schrieb:
Werden die Kündigung und die Abmahnung auf die gleiche " Verfehlung" gestützt? Dann nein. Habt ihr einen BR?


Danke für die Antwort.

BR gibt es leider keinen, ist auch ein eher kleiners mit ca.30 Mitarbeitern.

In der Abmahnung wird verkündet, dass den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen ist und im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertages droht.
Mit der Abmahnung wurde zeitgleich die fristlose Kündigung ausgehändigt. In der Kündigung ist aber kein Grund angegeben, nur dass mit sofortiger Wirkung gekündigt wird und im Falle der Unwirksamkeit eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen wird.

Es handelt sich dann doch um die gleiche Verfehlung? Die Abmahnung wird doch in dem Fall sofort als Grund zur sofortigen Kündigung umgesetzt.
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Bist Du Azubi?
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asgard_BW schrieb:



Gude.

Ich weiß zwar net weswegen du abgemahnt wurdest aber insofern selbige gerechtfertigt ist, kannst Du wohl leider nix machen.
Wenn Du innerhalb der PZ eine Abmahnung kassierst, dann bringt das in 99,5% aller Fälle auch gleich den KICK mit sich.
Nach meinem Kenntnisstand (ich mache selber gerade eine Ausbildung), hast Du da wohl eher schlechte Karten.

Sorry..

Viele Grüße,
Erik



Dankeschön für die Antwort.

In der Abmahnung werden 2 unterschiedliche Vorwürfe gemacht, zum Thema "Nichtableistung-Überstunden". Wenn Abmahnung gerechtfertigt ist (was wohl kaum zu entkräften sein wird), verstehe ich auch eine fristgerechte Kündigung. Nur da im Zusammenhang mit der Abmahnung auch die Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen wurde, ist dies meiner Meinung ein seltsamer Vorgang. Vor allem da in der Abmahnung angemerkt wird, dass erst im Falle eines weiteren Vergehens die Kündigung des Arbeitsvertrages droht. Irgendwie seltsame Vorgehensweise.

In der PZ kann sowieso mit Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Die Abmahnung wurde wohl nur ausgestellt um fristlos zu kündigen.
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DougH schrieb:
Bist Du Azubi?


Nein, handelt sich um neues Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit. Es geht um 1-Jahres-Vertrag mit Option auf Verlängerung wenn das Arbeitsverhältnis nicht vorher gekündigt wird.

Interesse dort weiterzuarbeiten besteht nicht, das Hauptproblem ist die fristlose Kündigung und eventuell dadurch entstehende Probleme beim Antrag auf ALG 1.
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pungentstench schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Werden die Kündigung und die Abmahnung auf die gleiche " Verfehlung" gestützt? Dann nein. Habt ihr einen BR?


Danke für die Antwort.

BR gibt es leider keinen, ist auch ein eher kleiners mit ca.30 Mitarbeitern.

In der Abmahnung wird verkündet, dass den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen ist und im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertages droht.
Mit der Abmahnung wurde zeitgleich die fristlose Kündigung ausgehändigt. In der Kündigung ist aber kein Grund angegeben, nur dass mit sofortiger Wirkung gekündigt wird und im Falle der Unwirksamkeit eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen wird.

Es handelt sich dann doch um die gleiche Verfehlung? Die Abmahnung wird doch in dem Fall sofort als Grund zur sofortigen Kündigung umgesetzt.



Hm, kommt darauf an. Das mußt du am besten wissen.- Wenn es nur einen Vorfall gibt, kann dies wiegesagt nicht gleichzeitig Abmahnung und Kündigung rechtfertigen. Generell sind die Chancen vor Gericht die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln ganz gut.... es sei denn irgendjemand hat in die Kasse gegriffen.

Näheres gerne per PN.
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Ein 1-Jahresvertrag mit Probezeit, mh. Wahrscheinlich noch über 6 Monate.

Traurig, dass das an sich nicht schon sittenwidrig ist.
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@HeinzGründel

Möchte mich auf dem Wege auch schonmal bei Dir bedanken. Großen Respekt für Deine Hilfe und Unterstützung bei der Geschichte.

Leider noch kein Happy End, aber ohne Dich hätte mich der Dicke ziemlich abgebügelt  ,-)

Beste Grüße
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Danke Wirst sehen den bringen wir zur Strecke
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pungentstench schrieb:
@HeinzGründel

Möchte mich auf dem Wege auch schonmal bei Dir bedanken. Großen Respekt für Deine Hilfe und Unterstützung bei der Geschichte.

Leider noch kein Happy End, aber ohne Dich hätte mich der Dicke ziemlich abgebügelt  ,-)

Beste Grüße



Der Dicke - ich bin doch gar ned dein Boss.
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Wenn Du zufällig vorhin beim Arbeitsgericht in Oxxenbach warst, dann schon
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pungentstench schrieb:
Wenn Du zufällig vorhin beim Arbeitsgericht in Oxxenbach warst, dann schon



Ne bin zwar der "Dicke" sitze aber in RSA.

Hoffe es ging einigermaßen gut aus.
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Da ich die Spieltagsthreads im nachhinein manchmal lese ist mir bekannt, dass Du bei "ungünstigem" Spielverlauf gerne Deinen Pool aufsuchst damit die SGE das Tor trifft.

Werde in Zukunft beim Gebrauch von "Künstlernamen" aufpassen, damit es zu keinen weiteren Verwechslungen führt.

Heute handelte es sich nur um den Gütetermin, der zu keiner Einigung geführt hat. Die Sachlage spricht aber mehr für mich, von daher sieht es beim Kammertermin nicht schlecht aus.

Dank der großartigen Unterstützung von HeinzGründel bin ich optimistisch, dass ich zu meinem Recht komme.
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Hallöchen

Nutze mal diesen bestehenden Thread für eine Frage bzgl. eines ähnlichen Problems:

Am Freitag wurde mir (mündlich) mitgeteilt,dass mir zum Ende meiner Probezeit aus persönlichen Gründen (es wurde betont,dass es definitiv nicht aus fachlichen Gründen sei) gekündigt würde. Das heißt Kündigung zum 31.3.

Heute wurde mir (wieder mündlich) mitgeteilt,dass man sich "geirrt" hätte und mir doch schon zum 9.3. gekündigt werden würde.Freitag,heute und morgen war bzw. werde ich arbeiten,danach soll/muss ich meinen Resturlaub nehmen.

Eine schriftliche Kündigung habe ich (bislang) noch nicht erhalten.

Nun meine Fragen:

Da die Kündigung nur in schriftlicher Form gültig ist,bin ich offiziell bislang noch nicht gekündigt,oder?

Wenn ich morgen eine Kündigung bekommen sollte (schriftlich),dürfte die dann schon ab Freitag zählen oder gilt die erst ab Zustellung/Erhalt (also sprich: Ab morgen/übermorgen)?

Wenn ich morgen keine schriftliche Kündigung bekommen sollte,sollte ich dann am Mittwoch ganz normal auf der Arbeit erscheinen (habe ja keinen Urlaub beantragt etc)?

Besten Dank & Schöne Grüße

Äppelwoi
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Frage 1. Ja, google §623 BGB
Frage 2. Ab Zustellung
Frage 3. Du solltest unbedingt zur Arbeit erscheinen. Riskiert sonst eine fristlose Kündigung.  Bei Freistellung Arbeitsleistung anbieten. Schriftlich.
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Danke!

Das Erste hatte ich schon gegoogelt und wollte nur nochmal ganz,ganz sicher gehen
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So,Kündigung war heute im Briefkasten.Drin steht "...Kündigung zum 9.3."

Wenn das aber ab Zustellung gilt,müsste doch - in Anbetracht der 2 Wochen Kündigungsfrist - der 10.3. stimmen,oder?
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Aeppelwoifanatiker schrieb:
So,Kündigung war heute im Briefkasten.Drin steht "...Kündigung zum 9.3."

Wenn das aber ab Zustellung gilt,müsste doch - in Anbetracht der 2 Wochen Kündigungsfrist - der 10.3. stimmen,oder?


Ja, sehe ich auch so;
die schriftliche Kündigungserklärung geht am Dienstag, den 24.02. zu. Die 2-wöchige Kündigungsfrist beginnt nun in der Nacht um 00:00 Uhr des 25.02., dem nachfolgenden Mittwoch. Mit Ablauf des Dienstags 10.03. - 24:00 Uhr - ist das Probearbeitsverhältnis beendet.
Nach deinen Schilderungen kann man wohl davon ausgehen, dass der AG fristgerecht kündigen wollte.
Das Bundesarbeitsgericht hat zu den Folgen mal folgendes gesagt:
"Eine vom Arbeitgeber mit fehlerhafter Kündigungsfrist zu einem bestimmten Datum erklärte Kündigung mit dem Zusatz "fristgemäß zum" kann als solche zum richtigen Kündigungszeitpunkt ausgelegt werden, wenn es dem Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer erkennbar, wesentlich um die Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist ging und sich das in das Kündigungsschreiben aufgenommene Datum lediglich als das Ergebnis einer fehlerhaften Berechnung der zutreffenden Kündigungsfrist erweist."


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