Ich habe ein paar Fragen bzgl einer Flugverspätung.
Gilt das Montrealer Abkommen auch bei Inlandsflügen in den USA?
An wen muss ich denn ggf die Schadensersatzforderungen stellen an mein Reisebüro oder an die Airline? Eigentlich ist mein Vertragspartner ja das Reisebüro, aber irgendwo meinte ich mal gelesen zu haben, dass man die Schadensersatzansprüche auch direkt an die Airline stellen kann.
Sollte es die Airline sein.. US hat lediglich eine gebührenpflichtige Nummer in Deutschland, aber anscheinend keinen Geschäftssitz. Auch das Impressum entspricht meiner Meinung nach keinem deutschen Recht (Flug wurde in Deutschland gebucht). Eine E-Mail Adresse habe ich bisher auch noch nicht. Ideen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich im Voraus.
Das die USA das Abkommen unterzeichnet hat ist mir bekannt. Die Frage ist, ob es auch für nationale oder lediglich für internationale Flüge Gültigkeit besitzt.
pfaelzer_adler schrieb: Das die USA das Abkommen unterzeichnet hat ist mir bekannt. Die Frage ist, ob es auch für nationale oder lediglich für internationale Flüge Gültigkeit besitzt.
Das montrealer Abkommen gilt nur für internationale Flüge. Da spezielles Recht ja vor allgmeinem Recht gillt würde ich mir mal die AGB deiner Airline ansehen bzw. deines Reisebüros mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Ich habe ein paar Fragen bzgl einer Flugverspätung.
Gilt das Montrealer Abkommen auch bei Inlandsflügen in den USA?
An wen muss ich denn ggf die Schadensersatzforderungen stellen an mein Reisebüro oder an die Airline? Eigentlich ist mein Vertragspartner ja das Reisebüro, aber irgendwo meinte ich mal gelesen zu haben, dass man die Schadensersatzansprüche auch direkt an die Airline stellen kann.
Sollte es die Airline sein.. US hat lediglich eine gebührenpflichtige Nummer in Deutschland, aber anscheinend keinen Geschäftssitz. Auch das Impressum entspricht meiner Meinung nach keinem deutschen Recht (Flug wurde in Deutschland gebucht). Eine E-Mail Adresse habe ich bisher auch noch nicht. Ideen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen pfaelzer_adler
Welche Airline ist es ? Fliegt diese Deutschland an hat sie auch eine Niederlassung hier ! Ein gutes Reisebüro hilft bei Reklamationen aber i.d.R. direkt an die Airline wenden. ....wie hoch war denn die Verspätung?
Sollte es die Airline sein.. US[US Airways] hat lediglich eine gebührenpflichtige Nummer in Deutschland, aber anscheinend keinen Geschäftssitz. Auch das Impressum entspricht meiner Meinung nach keinem deutschen Recht (Flug wurde in Deutschland gebucht). Eine E-Mail Adresse habe ich bisher auch noch nicht. Ideen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen pfaelzer_adler
Welche Airline ist es ? Fliegt diese Deutschland an hat sie auch eine Niederlassung hier ! Ein gutes Reisebüro hilft bei Reklamationen aber i.d.R. direkt an die Airline wenden. ....wie hoch war denn die Verspätung?
Da es aber ein Flug innerhalb der USA war können dir die Leute in Deutschland sowieso nur bedingt weiterhelfen. Ich würde mich mit dem Problem direkt an das Reisebüro wenden, die können dir sicherlich besser weiterhelfen als wir.
Es handelt sich um einen Flug zwischen den USA und Deutschland, wobei ich in den USA einmal umgestiegen bin. Es waren ca 3h Verspätung bei einer Flugdistanz von ca 500km.
Du bist mit US Airways von Deutschland in die USA geflogen. Dort hatte Dein Anschlussflug 3 Stunden Verspätung, d.h. Du bist mit 3 Stunden Verspätung an Deinem Zielort angekommen.
Laut EU-Recht hätte Dir in Deutschland dafür ein Erfrischungsgutschein im Wert von 15 Euro zugestanden. Wenn es der letzte Flug an diesem Tag war, hätte man Dir auch die Übernachtung in einem Hotel zahlen müssen. Das ist alles auch vom Grund der Verspätung abhängig... kann die Fluggesellschaft etwas für die Verspätung oder gab es ein Unwetter oder einen Streik der Fluglotsen, etc, etc.
Ich denke es lohnt sich hier kaum ein Fass aufzumachen.
Es war keine höhere Gewalt. Dies wurde mir auch von dem Flughafenpersonal bestätigt. An sich bin ich auch kein allzu nachtragender Mensch, jedoch war das Verhaltens seitens US einfach eine Unverschämtheit und irgendwo sind auch Grenzen gesetzt. Ich werde sicherlich nicht mit einem Anwalt dagegen vorgehen, aber wäre trotzdem interessant in wie fern ich Ansprüche hätte.
Schreibe einen sachlichen Beschwerdebrief an die Airline. Ich würde nicht über das Reisebüro gehen, da das Rsb. deinen Brief auch nur an die Airline weiterleiten wird. Je nach Grund der Verspätung wird dir die Fluggesellschaft wahrscheinlich kulanterweise einen Voucher über einen geringen Betrag ausstellen, den du bei einem deiner nächsten Flüge anwenden kannst.
Ansonsten wirst du nur ein Entschuldigungsschreiben der Airline erhalten. Es kommt halt wirklich auf die Gründe der Verspätung an. Probiere es einfach aus.
Gabs nicht mal so einen Artikel über ne Reisegruppe aus Hessen, die ihre Fulggesellschaft verklagen wollten, weil sie vor dem Flug aus dem Flugzeug geschmissen wurden?
Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben. War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest. Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss. Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen. Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad. Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen. Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
1amanatidis8 schrieb: Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben. War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest. Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss. Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen. Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad. Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen. Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Ist mir persönlich auch so bekannt, heb Dir den Beitrag für andere Threads auf!
1amanatidis8 schrieb: Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben. War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest. Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss. Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen. Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad. Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen. Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes. Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes. In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen 2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung. 3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
1amanatidis8 schrieb: Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben. War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest. Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss. Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen. Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad. Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen. Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes. Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes. In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen 2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung. 3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
Hatte mich aber auf mehreren Seiten informiert und alle mit der gleichen Summe. Von daher, andere unternehmen gar nichts und bekommen nichts. Ich bin zufrieden
1amanatidis8 schrieb: Möchte mal hier kurz meinen Senf dazugeben. War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest. Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss. Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen. Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad. Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen. Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes. Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes. In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen 2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung. 3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
Hatte mich aber auf mehreren Seiten informiert und alle mit der gleichen Summe. Von daher, andere unternehmen gar nichts und bekommen nichts. Ich bin zufrieden
Deshalb kritisiere ich ja auch nicht dich, sondern das Geschäftsmodell der Flugastrechtagenturen.
Ich habe ein paar Fragen bzgl einer Flugverspätung.
Gilt das Montrealer Abkommen auch bei Inlandsflügen in den USA?
An wen muss ich denn ggf die Schadensersatzforderungen stellen an mein Reisebüro oder an die Airline? Eigentlich ist mein Vertragspartner ja das Reisebüro, aber irgendwo meinte ich mal gelesen zu haben, dass man die Schadensersatzansprüche auch direkt an die Airline stellen kann.
Sollte es die Airline sein.. US hat lediglich eine gebührenpflichtige Nummer in Deutschland, aber anscheinend keinen Geschäftssitz. Auch das Impressum entspricht meiner Meinung nach keinem deutschen Recht (Flug wurde in Deutschland gebucht). Eine E-Mail Adresse habe ich bisher auch noch nicht. Ideen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
pfaelzer_adler
Das montrealer Abkommen gilt nur für internationale Flüge. Da spezielles Recht ja vor allgmeinem Recht gillt würde ich mir mal die AGB deiner Airline ansehen bzw. deines Reisebüros mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Welche Airline ist es ?
Fliegt diese Deutschland an hat sie auch eine Niederlassung hier !
Ein gutes Reisebüro hilft bei Reklamationen aber i.d.R. direkt an die Airline wenden.
....wie hoch war denn die Verspätung?
Da es aber ein Flug innerhalb der USA war können dir die Leute in Deutschland sowieso nur bedingt weiterhelfen. Ich würde mich mit dem Problem direkt an das Reisebüro wenden, die können dir sicherlich besser weiterhelfen als wir.
Du bist mit US Airways von Deutschland in die USA geflogen. Dort hatte Dein Anschlussflug 3 Stunden Verspätung, d.h. Du bist mit 3 Stunden Verspätung an Deinem Zielort angekommen.
Laut EU-Recht hätte Dir in Deutschland dafür ein Erfrischungsgutschein im Wert von 15 Euro zugestanden. Wenn es der letzte Flug an diesem Tag war, hätte man Dir auch die Übernachtung in einem Hotel zahlen müssen. Das ist alles auch vom Grund der Verspätung abhängig... kann die Fluggesellschaft etwas für die Verspätung oder gab es ein Unwetter oder einen Streik der Fluglotsen, etc, etc.
Ich denke es lohnt sich hier kaum ein Fass aufzumachen.
tuaniz
Es war keine höhere Gewalt. Dies wurde mir auch von dem Flughafenpersonal bestätigt. An sich bin ich auch kein allzu nachtragender Mensch, jedoch war das Verhaltens seitens US einfach eine Unverschämtheit und irgendwo sind auch Grenzen gesetzt. Ich werde sicherlich nicht mit einem Anwalt dagegen vorgehen, aber wäre trotzdem interessant in wie fern ich Ansprüche hätte.
Schreibe einen sachlichen Beschwerdebrief an die Airline. Ich würde nicht über das Reisebüro gehen, da das Rsb. deinen Brief auch nur an die Airline weiterleiten wird. Je nach Grund der Verspätung wird dir die Fluggesellschaft wahrscheinlich kulanterweise einen Voucher über einen geringen Betrag ausstellen, den du bei einem deiner nächsten Flüge anwenden kannst.
Ansonsten wirst du nur ein Entschuldigungsschreiben der Airline erhalten. Es kommt halt wirklich auf die Gründe der Verspätung an. Probiere es einfach aus.
"Die Frau war auf dem Weg zu einem Tauchurlaub auf Hawaii."
hier ist der Artikel war auch schonmal im Fprum immer wieder lustig zu lesen.
War leider im Januar von einer fast 4 Stündigen Verspätung von Frankfurt nach Cancun betroffen. Passiert ja bei Condor nicht grade selten wenn man so in den Foren liest.
Begründung war das unser Flugzeug gar nicht vor Ort wg. technischer Probleme ist und die Wartezeit solange ist weil eine Ersatzmaschine aus Mailand kommen muss.
Als ich ausm Urlaub zurück kam habe ich mich um die Entschädigung gekümmert. Man sollte selber nicht die Fluglinie anschreiben weil die einen zu oft abblitzen lassen.
Da ich auch keine Versicherung habe die mich so absichert das ich nen Anwalt beauftragen kann, bin ich auf 3 Anbieter (Euclaim, Fairplane und Flighright) gestoßen die sich auf solche Fälle spezialisiert haben und auf Provisionbasis arbeiten. Man geht keinerlei Risiko ein, zahlt nichts dafür vorab. Selbst wenn die bis vor Gericht gehen und dort noch verlieren hat man keine Kosten. Habe mich dann für Flighright entschieden aufgrund der gr. Erfolgsquote, guten Presse und Bekanntheitsgrad.
Dort kann man ganz unverbindlich mal schauen was man durch ne Verspätung bekommen könnte.
Um es etwas abzukürzen:
- 31.01.15: Dort den Fall gemeldet und pro Person max. 300 € als Entschädigung in Aussicht gestellt bekommen.
- 02.02.15: Die Vollmacht gegeben das Flighright mich in dem Fall vertritt.
- 09.02.15: Von Condor nen Vergleichsvorschlag von 480 € bekommen.
Flighright überlässt es hier einem selbst dies anzunehmen oder weiter zu Pokern bis zu den geforderten 600 €. Geben aber keine Garantie das man diese dann auch wirklich bekommt.
- 10.02.15: Wollte kein Risiko gehen für 120 € mehr und habe das Angebot angenommen.
- 20.02.15: Condor hat die Entschädigung an Flighright gezahlt. Die ziehen ihre 25% Provision ab zzgl. Umsatzsteuer.
25.02.15: Flighright hat mir meine Entschädigung ausgezahlt.
Fazit: Ich kann es nur empfehlen. Man selber hat keine Arbeit und wird immer über den Bearbeitungsstand wenns was Neues gibt informiert. TOP
Ist mir persönlich auch so bekannt, heb Dir den Beitrag für andere Threads auf!
Selbstverständlich kann ich gut verstehen, dass man nicht selber ein Prozessrisiko tragen möchte und deshalb diesen einfachen Weg geht. Aber wenn man sich dieses Geschäftsmodell anschaut, ist TOP etwas anderes.
Dir hätte nach den europäischen Flugrechten eine Entschädigung von 600,- Euro pro Ticket zugestanden, insgesamt also 1.200,- Euro. Flightright zieht in solchen Fällen einfach 50 Prozent ab, die aber nur in Ausnahmefällen berechtigt sind. Das sorgt für gute Akzeptanz bei den Fluggesellschaften, und verbessert die Erfolgsrate von Flightright - zum Nachteil des Fluggastes.
In deinem Fall sieht die Rechnung also so aus:
Von dir zustehenden 1.200,- Euro haben kassiert
1. Condor 720,- Euro, die sie nicht zahlen müssen
2. Flightright kassiert 120,- Euro plus USt, für eine automatisch erstellte (!) Forderung.
3. Dir bleiben magere 340,- Euro - von dir zustehenden 1.200,- !
Hatte mich aber auf mehreren Seiten informiert und alle mit der gleichen Summe. Von daher, andere unternehmen gar nichts und bekommen nichts. Ich bin zufrieden
Deshalb kritisiere ich ja auch nicht dich, sondern das Geschäftsmodell der Flugastrechtagenturen.