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Haus bewerten

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DBecki schrieb:
Brady schrieb:
DBecki schrieb:
DougH schrieb:
DBecki schrieb:
DougH schrieb:
...muss er sich beeilen ob der neuen Gesetze...
Was haben die "neuen Gesetze" mit einem Hausverkauf zu tun?  
Les nochmal back um was es genau ging!


Hab ich. Und ich verstehe immer noch nicht, was ein Hausverkauf über einen Makler mit neuen Gesetzen zu tun hat.

Ich nehm den dough ja nicht gerne in schutz, aber er meinte wohl, dass der DA den Makler zahlen muss, wenn er einen anheuert...nix anderes wollte er wohl mit seinen kryptischen Äusserungen mitteilen...


Naja, wenn er das meint, erstens kann er das Haus trotzdem über einen Makler verkaufen und muss sich nicht beeilen, zweitens ist das Bestellerprinzip zunächst wohl nur für Vermietungen geplant und drittens könnte der Verkäufer, wenn er denn eine Maklerprovision zahlen müsste, diese relativ einfach auf den Verkaufspreis draufpacken, so dass der Käufer sie am Ende des Tages trotzdem zahlt...

So oder so ähnlich....
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DA will das Haus doch meines Erachtens gar nicht verkaufen, daher ist die Maklerfrage hinfällig. Es geht nur darum, wie das Haus bewertet wird und wieviel er seiner Ex ausbezahlen muss.

Sonst wäre die Sache ja relativ einfach - Haus verkaufen und Kohle teilen.
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DBecki schrieb:
Bestellerprinzip zunächst wohl nur für Vermietungen geplant und drittens könnte der Verkäufer, wenn er denn eine Maklerprovision zahlen müsste, diese relativ einfach auf den Verkaufspreis draufpacken, so dass der Käufer sie am Ende des Tages trotzdem zahlt...
Ja, Du hast nicht unrecht...und am Ende bleibt der Käufer wie immer der Dumme!
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Ok danke das reicht bevor ihr euch noch kloppt.
Habt mir trotzdem weitergeholfen
Danke

DA
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Mal wieder zurück zum Ernsthaften. wenn ich Dich richtig verstanden habe suchst Du eine preisgünstige Variante zu einer groben Ermittlung des Immoblienwertes um die Vorstellung Deiner ursprünglich Herzallerliebsten der Realität anzunähern.

Nun da hätte ich etwas für Dich, ich darf einmal kurz von der empfohlenen amtlichen HP zitieren:

"Schnelle und einfache Einschätzung des Preisniveaus einer Standardimmobilie

Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators lässt sich nahezu hessenweit einfach und schnell das mittlere Preisniveau von Standardimmobilien (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser und Doppelhaushälften – fiktives Baujahr ab 1950, gebrauchte Eigentumswohnungen) abschätzen (Ausnahme: Eigentumswohnungen in der Stadt Wiesbaden). Sie benötigen dazu lediglich Lage und Grundstücksfläche sowie Baujahr und Wohnfläche.

Basis der Bewertung sind statistische Auswertungen (Regressionsanalysen) von über 20.000 Kaufverträgen, die in den letzten drei Jahren hessenweit beurkundet und in den amtlichen Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse erfasst wurden:"

Wenn das was für Dich ist dann gehst Du  auf diese amtliche HP des Landes Hessen genauer gesagt der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagemen, die diese Wertermittlung neuerdings anbietet.

http://www.hvbg.hessen.de/irj/HVBG_Internet?uid=34b7e0b0-5731-8417-9cda-a2b417c0cf46
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Am 18. 3. geht's wohl eher um Haus (Häuser) bewerfen
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Ah ha...


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