Stargazer64 schrieb: Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits!
Es gibt zwar Kündigungsfristen. Dennoch genießt ein Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis deutlich mehr Schutz als die Kündigungsfrist.
Nur für den Arbeitnehmer ist es ganz leicht - unter Berücksichtigung der Frist - das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Für den Arbeitgeber ist das deutlich schwieriger.
Stargazer64 schrieb: Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits!
Es gibt zwar Kündigungsfristen. Dennoch genießt ein Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis deutlich mehr Schutz als die Kündigungsfrist.
Nur für den Arbeitnehmer ist es ganz leicht - unter Berücksichtigung der Frist - das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Für den Arbeitgeber ist das deutlich schwieriger.
Adlerist schrieb: @emjott Jetzt könntest Du ahnen, warum ich so jemandem nix erklären will ,-)
Soziale Indikation, bzw. anderweitiger Einsatz innerhalb des Betriebs....Sicherlich interessant, einem solchen Gerichtsfall zu folgen, wenn es um bestens bezahlte Profifussballer geht....
Adlerist schrieb: In letzter Konsequenz wäre es das Ende des Profifußballs in Deutschland: Da die Vereine damit rechnen müssen, das Gehalt bis zum Rentenalter zahlen zu müssen, könnnen sie nur noch einen Bruchteil an Gehalt anbieten. Die ausländischen Vereine lachen sich dann kaputt und verpflichten für kleines Geld BuLi-Profis ...
Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits! Darüberhinaus ist zu erwarten, dass es bis zur höchsten europäischen Instanz ausgefochten wird! Dann gelten die (neuen) Regelungen zumindest für die gesamte UEFA!
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Stargazer64 schrieb: Gibt es "normale" unbefristete Arbeitsverträge, gibt es auch Kündigungsfristen. Weiss ein Verein, dass er in der kommenden Saison keinen Bedarf mehr für einen Spieler XY mehr hat, findet er am 31.12. die Kündigung per 30.06. in seinem Briefkasten (per Einschreiben).
Begründung?
"Sehr geehrter Herr Zambrano, leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhätnis zum 30.06.2016 zu kündigen, aus betriebsbedingten Gründen: Wir planen die Saison 2016/17 ohne Abwehrreihe zu bestreiten. MfG EFAG"
Bekommen wir den 2015/2016 eine Abwehrreihe? Wer kommt denn?
Adlerist schrieb: In letzter Konsequenz wäre es das Ende des Profifußballs in Deutschland: Da die Vereine damit rechnen müssen, das Gehalt bis zum Rentenalter zahlen zu müssen, könnnen sie nur noch einen Bruchteil an Gehalt anbieten. Die ausländischen Vereine lachen sich dann kaputt und verpflichten für kleines Geld BuLi-Profis ...
Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits! Darüberhinaus ist zu erwarten, dass es bis zur höchsten europäischen Instanz ausgefochten wird! Dann gelten die (neuen) Regelungen zumindest für die gesamte UEFA!
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Weshalb? Wenn Profifussballer arbeitsrechtlich behandelt werden wie andere (normale) Arbeitnehmer, bedeutet dies noch lange nicht automatisch das Ende des "Abendländlichen" Profifussballs.....
Stargazer64 schrieb: Gibt es "normale" unbefristete Arbeitsverträge, gibt es auch Kündigungsfristen. Weiss ein Verein, dass er in der kommenden Saison keinen Bedarf mehr für einen Spieler XY mehr hat, findet er am 31.12. die Kündigung per 30.06. in seinem Briefkasten (per Einschreiben).
Begründung?
"Sehr geehrter Herr Zambrano, leider sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhätnis zum 30.06.2016 zu kündigen, aus betriebsbedingten Gründen: Wir planen die Saison 2016/17 ohne Abwehrreihe zu bestreiten. MfG EFAG"
Bekommen wir den 2015/2016 eine Abwehrreihe? Wer kommt denn ?
Berti Vogts, Klaus Augentaler, Thomas Berthold, die sind dann unkündbar.
Adlerist schrieb: In letzter Konsequenz wäre es das Ende des Profifußballs in Deutschland: Da die Vereine damit rechnen müssen, das Gehalt bis zum Rentenalter zahlen zu müssen, könnnen sie nur noch einen Bruchteil an Gehalt anbieten. Die ausländischen Vereine lachen sich dann kaputt und verpflichten für kleines Geld BuLi-Profis ...
Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits! Darüberhinaus ist zu erwarten, dass es bis zur höchsten europäischen Instanz ausgefochten wird! Dann gelten die (neuen) Regelungen zumindest für die gesamte UEFA!
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Weshalb? Wenn Profifussballer arbeitsrechtlich behandelt werden wie andere (normale) Arbeitnehmer, bedeutet dies noch lange nicht automatisch das Ende des "Abendländlichen" Profifussballs.....
Was hat dein Post mit meinem zu tun? Verstehe ich nicht.
Adlerist schrieb: In letzter Konsequenz wäre es das Ende des Profifußballs in Deutschland: Da die Vereine damit rechnen müssen, das Gehalt bis zum Rentenalter zahlen zu müssen, könnnen sie nur noch einen Bruchteil an Gehalt anbieten. Die ausländischen Vereine lachen sich dann kaputt und verpflichten für kleines Geld BuLi-Profis ...
Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits! Darüberhinaus ist zu erwarten, dass es bis zur höchsten europäischen Instanz ausgefochten wird! Dann gelten die (neuen) Regelungen zumindest für die gesamte UEFA!
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Weshalb? Wenn Profifussballer arbeitsrechtlich behandelt werden wie andere (normale) Arbeitnehmer, bedeutet dies noch lange nicht automatisch das Ende des "Abendländlichen" Profifussballs.....
Was hat dein Post mit meinem zu tun? Verstehe ich nicht.
Weil Du mit deiner Antwort dich auf mich beziehst?!
Adlerist schrieb: In letzter Konsequenz wäre es das Ende des Profifußballs in Deutschland: Da die Vereine damit rechnen müssen, das Gehalt bis zum Rentenalter zahlen zu müssen, könnnen sie nur noch einen Bruchteil an Gehalt anbieten. Die ausländischen Vereine lachen sich dann kaputt und verpflichten für kleines Geld BuLi-Profis ...
Blödsinn....ich habe dargelegt, dass es Kündigungsfristen gibt, beiderseits! Darüberhinaus ist zu erwarten, dass es bis zur höchsten europäischen Instanz ausgefochten wird! Dann gelten die (neuen) Regelungen zumindest für die gesamte UEFA!
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Weshalb? Wenn Profifussballer arbeitsrechtlich behandelt werden wie andere (normale) Arbeitnehmer, bedeutet dies noch lange nicht automatisch das Ende des "Abendländlichen" Profifussballs.....
Was hat dein Post mit meinem zu tun? Verstehe ich nicht.
Weil Du mit deiner Antwort dich auf mich beziehst?!
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
Meines Erachtens wird das Urteil ohnehin kassiert.
Frage: Inwiefern meinst Du hat das Urteil von 2005 (wo es ja um Dauer des Vertrages wegen Erkrankung, Anzahl Pflichtspiele usw, soweit ich es verstanden habe) und des jetzigen Urteils (wo es um § 15? Teilzeit- und Befristungsgesetz geht) miteinander zu tun? Sind das nicht zwei paar Schuhe?
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
Meines Erachtens wird das Urteil ohnehin kassiert.
Frage: Inwiefern meinst Du hat das Urteil von 2005 (wo es ja um Dauer des Vertrages wegen Erkrankung, Anzahl Pflichtspiele usw, soweit ich es verstanden habe) und des jetzigen Urteils (wo es um § 15? Teilzeit- und Befristungsgesetz geht) miteinander zu tun? Sind das nicht zwei paar Schuhe?
Ja und nein. Das Urteil des LAG beschäftigt sich aber überwiegend mit der Frage , ob die Befristung eines Vertrages mit einem Profi durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein kann. Es bejaht diese Frage. meines Erachtens mit schlüssiger Begründung.
Gemäß dem Link des SWR ist das Arbeitsgericht Mainz der Meinung, "dass die Gründe, die der Verein angab, eine Befristung nicht rechtfertigten. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags" Dies kann jetzt zweierlei bedeuten. a) Mainz hat nicht ausreichend vorgetragen ( Die Gründe...) Das könnte man in der Berufungsinstanz aber reparieren b) Das ArbG Mainz ist generell der Auffassung das 14 TZBFG Ziffer 4 eng auszulegen ist..
Wie auch immer.. das geht hoch bis zum BAG.. es sei denn die Parteien einigen sich vorher, sprich.. Mainz zahlt um Ruhe zu haben.
"Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es (Aktenzeichen 3 CA 1197/14) [...] so rechtfertigt die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung auch im Profisport nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung weiter
Meines Erachtens wird das Urteil ohnehin kassiert.
Frage: Inwiefern meinst Du hat das Urteil von 2005 (wo es ja um Dauer des Vertrages wegen Erkrankung, Anzahl Pflichtspiele usw, soweit ich es verstanden habe) und des jetzigen Urteils (wo es um § 15? Teilzeit- und Befristungsgesetz geht) miteinander zu tun? Sind das nicht zwei paar Schuhe?
Ja und nein. Das Urteil des LAG beschäftigt sich aber überwiegend mit der Frage , ob die Befristung eines Vertrages mit einem Profi durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein kann. Es bejaht diese Frage. meines Erachtens mit schlüssiger Begründung.
Gemäß dem Link des SWR ist das Arbeitsgericht Mainz der Meinung, "dass die Gründe, die der Verein angab, eine Befristung nicht rechtfertigten. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags" Dies kann jetzt zweierlei bedeuten. a) Mainz hat nicht ausreichend vorgetragen ( Die Gründe...) Das könnte man in der Berufungsinstanz aber reparieren b) Das ArbG Mainz ist generell der Auffassung das 14 TZBFG Ziffer 4 eng auszulegen ist..
Wie auch immer.. das geht hoch bis zum BAG.. es sei denn die Parteien einigen sich vorher, sprich.. Mainz zahlt um Ruhe zu haben.
Okay. Für Rechtssicherheit, meine ich, wäre es aber wohl wünschenswert, wenn es jetzt schon bis zum BAG ginge. Sonst kommt doch in 1-2 Jahren der nächste, der klagt.
So als Laie verstehe ich das Gesetz ja so, das Du nur einmal mit einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen kannst. willst Du diesen Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, geht das dann nur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Müsste man dann dieses Gesetz nicht mit Ausnahmen anpassen, die hier den Profisport betreffen? So wie es jetzt besteht, sehe ich da eigentlich nicht viel Spielraum, ungeschriebene Ausnahmen zur Regel zu machen. ...und würde es dann nicht eigentlich jedes Gesetz ad absurdum führen, da man es ja so oder so auslegen kann?
Es gibt zwar Kündigungsfristen. Dennoch genießt ein Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis deutlich mehr Schutz als die Kündigungsfrist.
Nur für den Arbeitnehmer ist es ganz leicht - unter Berücksichtigung der Frist - das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Für den Arbeitgeber ist das deutlich schwieriger.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Wenn Du Texte hier hin verlinkst, solltest Du sie vorher lesen....
Jetzt könntest Du ahnen, warum ich so jemandem nix erklären will ,-)
Soziale Indikation, bzw. anderweitiger Einsatz innerhalb des Betriebs....Sicherlich interessant, einem solchen Gerichtsfall zu folgen, wenn es um bestens bezahlte Profifussballer geht....
Vorschlag: Du hälst den Ball erst mal flach und wartest die Urteilsbegründung
ab. Die Jecken haben ja gesagt sie gehen zum LAG. Also beschäftigen wir uns dann nächstes Jahr wieder damit.
Bekommen wir den 2015/2016 eine Abwehrreihe? Wer kommt denn?
Weshalb? Wenn Profifussballer arbeitsrechtlich behandelt werden wie andere (normale) Arbeitnehmer, bedeutet dies noch lange nicht automatisch das Ende des "Abendländlichen" Profifussballs.....
Berti Vogts, Klaus Augentaler, Thomas Berthold, die sind dann unkündbar.
Was hat dein Post mit meinem zu tun? Verstehe ich nicht.
Weil Du mit deiner Antwort dich auf mich beziehst?!
Ist mir zu blöd. Gute Nacht.
Völlig weltfremd ...
Aber gesetzeskonform.
Nicht unbedingt... Das ist gerade der Kern des Rechtsstreites. Das LAG Nürnberg hat es auch genau andersherum entschieden
http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/nuernberg/entscheidungen/maerz07/7_sa_405.05.pdf
Meines Erachtens wird das Urteil ohnehin kassiert.
Frage:
Inwiefern meinst Du hat das Urteil von 2005 (wo es ja um Dauer des Vertrages wegen Erkrankung, Anzahl Pflichtspiele usw, soweit ich es verstanden habe) und des jetzigen Urteils (wo es um § 15? Teilzeit- und Befristungsgesetz geht) miteinander zu tun?
Sind das nicht zwei paar Schuhe?
Ja und nein. Das Urteil des LAG beschäftigt sich aber überwiegend mit der Frage , ob die Befristung eines Vertrages mit einem Profi durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein kann. Es bejaht diese Frage. meines Erachtens mit schlüssiger Begründung.
Gemäß dem Link des SWR ist das Arbeitsgericht Mainz der Meinung, "dass die Gründe, die der Verein angab, eine Befristung nicht rechtfertigten. "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt nicht eine Befristung des Vertrags"
Dies kann jetzt zweierlei bedeuten.
a) Mainz hat nicht ausreichend vorgetragen ( Die Gründe...) Das könnte man in der Berufungsinstanz aber reparieren
b) Das ArbG Mainz ist generell der Auffassung das 14 TZBFG Ziffer 4 eng auszulegen ist..
Wie auch immer.. das geht hoch bis zum BAG.. es sei denn die Parteien einigen sich vorher, sprich.. Mainz zahlt um Ruhe zu haben.
Okay.
Für Rechtssicherheit, meine ich, wäre es aber wohl wünschenswert, wenn es jetzt schon bis zum BAG ginge.
Sonst kommt doch in 1-2 Jahren der nächste, der klagt.
So als Laie verstehe ich das Gesetz ja so, das Du nur einmal mit einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen kannst. willst Du diesen Arbeitnehmer weiterbeschäftigen, geht das dann nur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Müsste man dann dieses Gesetz nicht mit Ausnahmen anpassen, die hier den Profisport betreffen?
So wie es jetzt besteht, sehe ich da eigentlich nicht viel Spielraum, ungeschriebene Ausnahmen zur Regel zu machen.
...und würde es dann nicht eigentlich jedes Gesetz ad absurdum führen, da man es ja so oder so auslegen kann?
Mit Sachgrund auch deutlich länger ..
Wiegesagt ist der Kern des Rechtstreits ob hier "die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,"
Zumindest mir scheint das evident..Aber gut..
Wir werden es abwarten müssen, auf uns hört ja eh keiner