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Abartige Pädophile... Wie kann das sein?

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FräuleinAdler schrieb:
stefank schrieb:
Es ist leider weiterhin so, dass alle Gegenargumente darauf abzielen, was ihr persönlich für moralisch richtig oder falsch haltet. Darüber hat Monika Frommel aber nichf gesprochen, sondern über das Grundrecht, etwas ohne Strafe zu tun, was der Gesetzgeber nicht für strafbar  erklärt hat. Um nichts anderes geht es auch mir.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Sie sagt, etwas zu tun, was nicht strafbar sei, gehöre in die  persönliche Privatsphäre, und die sei zu achten. "Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. "

Dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen habe, obwohl sie nichts in der Hand habe, bezeichnet sie als Grenzbereich der Rechtsbeugung.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html




Sorry ihr zwei....

Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung"

Genau das ist eben nicht legal..  Nur eine ganz bestimmte Art ist legal.. aber bestimmt nicht jede Art...  Und genau das waren die Aussagen von Frau Frommel
Ebenso ist es unsinnig  bei einem Anfangsverdacht ...und um einen solchen handelt es sich- vom Grenzbereich der Rechtsbeugung zu labern. Frau Frommel müßte es besser wissen.  Sie weiß es auch.

Da sie nur eine Rechtstheoretikerin ist, sei ihr dies unbenommen.

Btw, ein Grundrecht auf den Besitz von Kinderpornographie wäre mir neu. Ich lasse es mir aber gerne erklären.

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.
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Andy schrieb:
giordani schrieb:
Wenn du gerade am Gesetze lesen bist such dir doch einfach mal die Definition von Kinderpornografie und versuche zu verstehen...


Was willst Du eigentlich? Diese Abartigkeit verteidigen, weil das in dieser Form nicht strafbar ist?

Wie ist es eigentlich, wenn an Deinem Fenster glatzköpfige Arschlöcher vorbei laufen und "Deutschland den Deutschen" rufen? Alles chillig, weil nicht verboten? Du bestimmt...  

Oder darauf hinweisen, dass der Gesetzestext eindeutiger und schärfer verfasst werden muss, damit es keine Grauzonen mehr gibt, in denen sich diese Perversen ungestraft bewegen können.
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Capoeira schrieb:
Was genau war überhaupt Friedrichs Veranlassung, die Infos an Gabriel weiterzuleiten? Hat sich mir bisher nicht ganz erschlossen...


Wenn ich das richtig mitbekommen habe sollte Edathy einen Posten bekleiden, ist natürlich doof wenn dann rauskommt jemand aus der Regierung hat vermeintlich kinderpornografisches Material auf dem Rechner. Also mal lieber vorher warnen und der Situation vorbeugen.
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emjott schrieb:
Brady schrieb:
was issen mit der privstsphäre der kinder? die jetzt tausendfach bei irgendwelchen typen auf den rechnern zu finden sind?


Und was ist mit den Eltern?
Gibt es Eltern, die FREIWILLIG Fotos von ihren nackten neun-, zehn- oder elfjährigen Kindern machen (lassen) um diese weltweit zu VERKAUFEN ?  


Es soll sogar Eltern geben, die ihre Kinder prostituieren. Und für nen Fuffi darf der Kegelkumpel mal die zehnjährige Tochter [bad]******[/bad] oder mal ausprobieren wie es mit kleinen Jungs ist. Hat es alles schon gegeben.
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Es ist doch völlig egal wie jeder Einzelne von euch über Pädophilie denkt.

Tatsache ist das es das gibt, schlimm ist wie damit umgegangen wird und damit meine ich nicht die Täter.


Mal schauen was die Nach Friedrich Ära bringt, zu verändern vermag, Platz ist da schon.
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HeinzGründel schrieb:

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.




Otto Normalbürger hätte diese Option vermutlich nicht einmal.
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HeinzGründel schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
stefank schrieb:
Es ist leider weiterhin so, dass alle Gegenargumente darauf abzielen, was ihr persönlich für moralisch richtig oder falsch haltet. Darüber hat Monika Frommel aber nichf gesprochen, sondern über das Grundrecht, etwas ohne Strafe zu tun, was der Gesetzgeber nicht für strafbar  erklärt hat. Um nichts anderes geht es auch mir.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Sie sagt, etwas zu tun, was nicht strafbar sei, gehöre in die  persönliche Privatsphäre, und die sei zu achten. "Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. "

Dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen habe, obwohl sie nichts in der Hand habe, bezeichnet sie als Grenzbereich der Rechtsbeugung.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html




Sorry ihr zwei....

Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung"

Genau das ist eben nicht legal..  Nur eine ganz bestimmte Art ist legal.. aber bestimmt nicht jede Art...  Und genau das waren die Aussagen von Frau Frommel
Ebenso ist es unsinnig  bei einem Anfangsverdacht ...und um einen solchen handelt es sich- vom Grenzbereich der Rechtsbeugung zu labern. Frau Frommel müßte es besser wissen.  Sie weiß es auch.

Da sie nur eine Rechtstheoretikerin ist, sei ihr dies unbenommen.

Btw, ein Grundrecht auf den Besitz von Kinderpornographie wäre mir neu. Ich lasse es mir aber gerne erklären.

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.




Wer es nötigt hat, sich Bilder von nackten Kindern zu besorgen, hat zumindest eine pädophile Neigung, was sollte sonst das Motiv dafür sein? Und meiner Meinung nach muß dieser Fall bis ins kleinste Detail aufgeklärt werden.
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Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
stefank schrieb:
Es ist leider weiterhin so, dass alle Gegenargumente darauf abzielen, was ihr persönlich für moralisch richtig oder falsch haltet. Darüber hat Monika Frommel aber nichf gesprochen, sondern über das Grundrecht, etwas ohne Strafe zu tun, was der Gesetzgeber nicht für strafbar  erklärt hat. Um nichts anderes geht es auch mir.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Sie sagt, etwas zu tun, was nicht strafbar sei, gehöre in die  persönliche Privatsphäre, und die sei zu achten. "Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. "

Dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen habe, obwohl sie nichts in der Hand habe, bezeichnet sie als Grenzbereich der Rechtsbeugung.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html




Sorry ihr zwei....

Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung"

Genau das ist eben nicht legal..  Nur eine ganz bestimmte Art ist legal.. aber bestimmt nicht jede Art...  Und genau das waren die Aussagen von Frau Frommel
Ebenso ist es unsinnig  bei einem Anfangsverdacht ...und um einen solchen handelt es sich- vom Grenzbereich der Rechtsbeugung zu labern. Frau Frommel müßte es besser wissen.  Sie weiß es auch.

Da sie nur eine Rechtstheoretikerin ist, sei ihr dies unbenommen.

Btw, ein Grundrecht auf den Besitz von Kinderpornographie wäre mir neu. Ich lasse es mir aber gerne erklären.

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.




Wer es nötigt hat, sich Bilder von nackten Kindern zu besorgen, hat zumindest eine pädophile Neigung, was sollte sonst das Motiv dafür sein? Und meiner Meinung nach muß dieser Fall bis ins kleinste Detail aufgeklärt werden.


Dafür kann er ja vermutlich nichts - für seine Neigung. Warum dann Eingriff in die Privatsphäre und aufklären wenn gar kein Gesetz verletzt wurde?
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Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
stefank schrieb:
Es ist leider weiterhin so, dass alle Gegenargumente darauf abzielen, was ihr persönlich für moralisch richtig oder falsch haltet. Darüber hat Monika Frommel aber nichf gesprochen, sondern über das Grundrecht, etwas ohne Strafe zu tun, was der Gesetzgeber nicht für strafbar  erklärt hat. Um nichts anderes geht es auch mir.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Sie sagt, etwas zu tun, was nicht strafbar sei, gehöre in die  persönliche Privatsphäre, und die sei zu achten. "Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. "

Dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen habe, obwohl sie nichts in der Hand habe, bezeichnet sie als Grenzbereich der Rechtsbeugung.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html




Sorry ihr zwei....

Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung"

Genau das ist eben nicht legal..  Nur eine ganz bestimmte Art ist legal.. aber bestimmt nicht jede Art...  Und genau das waren die Aussagen von Frau Frommel
Ebenso ist es unsinnig  bei einem Anfangsverdacht ...und um einen solchen handelt es sich- vom Grenzbereich der Rechtsbeugung zu labern. Frau Frommel müßte es besser wissen.  Sie weiß es auch.

Da sie nur eine Rechtstheoretikerin ist, sei ihr dies unbenommen.

Btw, ein Grundrecht auf den Besitz von Kinderpornographie wäre mir neu. Ich lasse es mir aber gerne erklären.

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.




Wer es nötigt hat, sich Bilder von nackten Kindern zu besorgen, hat zumindest eine pädophile Neigung, was sollte sonst das Motiv dafür sein? Und meiner Meinung nach muß dieser Fall bis ins kleinste Detail aufgeklärt werden.


Dafür kann er ja vermutlich nichts - für seine Neigung. Warum dann Eingriff in die Privatsphäre und aufklären wenn gar kein Gesetz verletzt wurde?


Genau das ist ja zu klären, ob wirklich kein Gesetz verletzt wurde. Allerdings zeigen doch die Bestellungen von Fotos mit nackten Kindern, dass da eine pädophile Veranlagung vorhanden sein muss.
Und die zerstörten FEstplatten legen doch nahe, dass da Daten drauf waren, die möglicherweise nicht legal waren.

Zumindest zeigt dieser Fall doch, dass man vielleicht den Gesetzestext mal überarbeiten muss, um diese Graunzonen abzuschaffen. Am einfachsten sind solche Fälle nämlcih zu klären, wenn man eindeutig zwischen schwarz und weiß unterscheiden kann.
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Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
HeinzGründel schrieb:
FräuleinAdler schrieb:
stefank schrieb:
Es ist leider weiterhin so, dass alle Gegenargumente darauf abzielen, was ihr persönlich für moralisch richtig oder falsch haltet. Darüber hat Monika Frommel aber nichf gesprochen, sondern über das Grundrecht, etwas ohne Strafe zu tun, was der Gesetzgeber nicht für strafbar  erklärt hat. Um nichts anderes geht es auch mir.


Ja, so habe ich das auch verstanden. Sie sagt, etwas zu tun, was nicht strafbar sei, gehöre in die  persönliche Privatsphäre, und die sei zu achten. "Das ist der Kern jeder Grundrechtsausübung, dass meine Intim- und Privatsphäre geachtet wird. Das ist in diesem Fall grob verletzt worden. "

Dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen begonnen habe, obwohl sie nichts in der Hand habe, bezeichnet sie als Grenzbereich der Rechtsbeugung.

http://www.hna.de/nachrichten/politik/grenzbereich-rechtsbeugung-3366570.html




Sorry ihr zwei....

Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung"

Genau das ist eben nicht legal..  Nur eine ganz bestimmte Art ist legal.. aber bestimmt nicht jede Art...  Und genau das waren die Aussagen von Frau Frommel
Ebenso ist es unsinnig  bei einem Anfangsverdacht ...und um einen solchen handelt es sich- vom Grenzbereich der Rechtsbeugung zu labern. Frau Frommel müßte es besser wissen.  Sie weiß es auch.

Da sie nur eine Rechtstheoretikerin ist, sei ihr dies unbenommen.

Btw, ein Grundrecht auf den Besitz von Kinderpornographie wäre mir neu. Ich lasse es mir aber gerne erklären.

Ob das Kinderpornographie war oder nicht,  wird sich hoffentlich im Hauptverfahren klären. Zumindest sofern Herr Edahty die Freundlichkeit besitzt wieder nach Deutschland zurückzukommen.




Wer es nötigt hat, sich Bilder von nackten Kindern zu besorgen, hat zumindest eine pädophile Neigung, was sollte sonst das Motiv dafür sein? Und meiner Meinung nach muß dieser Fall bis ins kleinste Detail aufgeklärt werden.


Dafür kann er ja vermutlich nichts - für seine Neigung. Warum dann Eingriff in die Privatsphäre und aufklären wenn gar kein Gesetz verletzt wurde?


Bleibt die Frage inwieweit diese Bilder als "Kinderpornographie" einzuordnen sind und ob er in der Zwischeinzeit noch genügend Beweismaterial vernichten bzw. beiseite schaffen konnte. Der Fall ist doch nicht abgeschlossen, oder habe ich da was falsch verstanden!? Natürlich kann niemand was für seine Neigung, gilt das für dich etwa als Rechfertigung?
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Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?
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Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


http://youtu.be/I0teTXxfn2k  
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Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?
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Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert
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Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.
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Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.


Solange nichts dingfest ist, würde ich nichts glauben. Den Elektroschrott wollen sie ihm unterjubeln, nach dem Motto "Seht ihr, er hatte doch was zu verbergen sonst hätte er die Festplatten nicht zerstört".
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Morphium schrieb:
Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.


Solange nichts dingfest ist, würde ich nichts glauben. Den Elektroschrott wollen sie ihm unterjubeln, nach dem Motto "Seht ihr, er hatte doch was zu verbergen sonst hätte er die Festplatten nicht zerstört".


vielleicht ist er aber auch einfach nur ein dummer Perverser, der zwar ans zerstören aber nicht ans entsorgen gedacht hat. Womöglich gabs da grade ne neue Lieferung und er hat vergessen, noch was zu erledigen.
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MrBoccia schrieb:
Morphium schrieb:
Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.


Solange nichts dingfest ist, würde ich nichts glauben. Den Elektroschrott wollen sie ihm unterjubeln, nach dem Motto "Seht ihr, er hatte doch was zu verbergen sonst hätte er die Festplatten nicht zerstört".


vielleicht ist er aber auch einfach nur ein dummer Perverser, der zwar ans zerstören aber nicht ans entsorgen gedacht hat. Womöglich gabs da grade ne neue Lieferung und er hat vergessen, noch was zu erledigen.


Wissen wir nicht, weißt du das?
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Morphium schrieb:
MrBoccia schrieb:
Morphium schrieb:
Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.


Solange nichts dingfest ist, würde ich nichts glauben. Den Elektroschrott wollen sie ihm unterjubeln, nach dem Motto "Seht ihr, er hatte doch was zu verbergen sonst hätte er die Festplatten nicht zerstört".


vielleicht ist er aber auch einfach nur ein dummer Perverser, der zwar ans zerstören aber nicht ans entsorgen gedacht hat. Womöglich gabs da grade ne neue Lieferung und er hat vergessen, noch was zu erledigen.


Wissen wir nicht, weißt du das?


nein, keiner weiss was. Du auch nicht, bist dir aber sicher, wie es sein muss.
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MrBoccia schrieb:
Morphium schrieb:
Noisy schrieb:
Aragorn schrieb:
Noisy schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ich kann auch nichts für meine Neigung Menschen zu schlachten und die besten Teile zu verzehren. Da darf mir jetzt aber auch keiner einen Strick draus drehen, OK?


Ist es nicht ein Unterschied seine Neigungen trotz Gesetztes Überschreitungen auszuleben oder sich darauf zu beschränken legale Mittel auszunutzen und stand jetzt hat Edathy doch genau das gemacht, oder nicht?

Außerdem dachte ich, dass die Staatsanwaltschaft noch nicht dazu geäußert hat, ob Festplatten vernichtet wurden. Was ist da der neueste Stand?


Ermittler fanden Elektroschrott: Edathy-Festplatten mit stumpfem Gegenstand zertrümmert

Warum hat er sie dann noch bei sich? Ist doch ein leichtes sowas zu entsorgen nachdem man es kaputt gemacht hat.


Solange nichts dingfest ist, würde ich nichts glauben. Den Elektroschrott wollen sie ihm unterjubeln, nach dem Motto "Seht ihr, er hatte doch was zu verbergen sonst hätte er die Festplatten nicht zerstört".


vielleicht ist er aber auch einfach nur ein dummer Perverser, der zwar ans zerstören aber nicht ans entsorgen gedacht hat. Womöglich gabs da grade ne neue Lieferung und er hat vergessen, noch was zu erledigen.


Sehe ich ähnlich! Wer so "schlau" ist, sich über den Server des Bundestages Bilder zu bestellen, diese auch noch über die eigene Kreditkarte zu bezahlen, ist entweder doof, oder zumindest naiv! Ich denke, selbst zerstörte Festplatten sind dem Besitzer eindeutig zuzuordnen, wenn man noch irgendwelche "Datenfragmente" findet! Eine Frage an die Verschwörungstheoretiker hier...Wer könnte denn ein Interesse daran haben, Edathy kaltzustellen? Sorry, aber ich halte das für absurd!


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