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(bau)rechtl Frage: Außenflächen/Eingangsbereich Gastronomie

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Da sich hier im Forum ja zum Glück Experten unterschiedlichster Richtungen tummeln, versuche ich mit diesem recht speziellen Anliegen hier auch mal mein Glück:

Gibt es gesetzliche Vorgaben bzgl. der Trittsicherheit/Rutschfestigkeit des Eingangsbereichs (Außenfläche) von gastromomischen Betrieben (Discotheken)? Dürfen dort Beläge verwendet werden, die bei Nässe besonders glatt/rutschig werden?

Wäre super, wenn mir jemand behilflich sein könnte!
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Gesetzliche Vorgaben weiß ich nicht. Aber was ist wenn immer wieder Leute wegen dem  Boden zu Schaden kommen? Das macht keine Versicherung lange mit.
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Danke! Weiß sonst jemand, wo man die Informationen bekommen könnte?


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