Da sich hier im Forum ja zum Glück Experten unterschiedlichster Richtungen tummeln, versuche ich mit diesem recht speziellen Anliegen hier auch mal mein Glück:
Gibt es gesetzliche Vorgaben bzgl. der Trittsicherheit/Rutschfestigkeit des Eingangsbereichs (Außenfläche) von gastromomischen Betrieben (Discotheken)? Dürfen dort Beläge verwendet werden, die bei Nässe besonders glatt/rutschig werden?
Wäre super, wenn mir jemand behilflich sein könnte!
Gibt es gesetzliche Vorgaben bzgl. der Trittsicherheit/Rutschfestigkeit des Eingangsbereichs (Außenfläche) von gastromomischen Betrieben (Discotheken)? Dürfen dort Beläge verwendet werden, die bei Nässe besonders glatt/rutschig werden?
Wäre super, wenn mir jemand behilflich sein könnte!