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Pro/Contra Graffiti- der Diskussionsthread

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Vael schrieb:
Maxfanatic schrieb:
Stimmt, diese wunderschöne grau-braune Wand, die immer so blitzeblank sauber ist, jetzt einfach mit FARBE verunreinigt. Sowas widerliches. Alle erschießen.


Nö, aber Anzeige wegen Sachbeschädigung, und das zurecht. Mag vielleicht scheiße aussehen ne graue Wand, aber es ist das Eigentum von jemand anderen, und ich möchte dich mal sehen wenn jemand deine Hauswand besprüht. Den würd ich an den Eiern aufhängen wenn ders an meiner machen würd!

Die Reinigungskosten sind nämlich verflucht teuer, locker vierstelliger Betrag der meist aus Steuergeldern bezahlt wird, da ja öffentliche Gebäude, Plätze, Brücken oder gar Fahrzeuge besprüht werden!  


Ob Graffiti eine Sachbeschädigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html) darstellt ist noch nicht endgültig geklärt. Früher stellte es meistens keine da.

Erst seit 2005 hat die Politik versucht durch den neuen Absatz II diese "Lücke" zu schließen. Kuckt man sich die Formulierung an, dürfte das gelungen sein, aber so weit ich weiß ist das ganze noch nicht höchstrichterlich ausdefiniert.

Ein Schadenersatzanspruch ist natürlich schon immer gegeben.
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horstihorsti1 schrieb:
[...]
http://www.youtube.com/watch?v=oBx2x0hFuuA
[...]


3:43, auch die SGE ist vertreten...
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sacki schrieb:
Vael schrieb:
Maxfanatic schrieb:
Stimmt, diese wunderschöne grau-braune Wand, die immer so blitzeblank sauber ist, jetzt einfach mit FARBE verunreinigt. Sowas widerliches. Alle erschießen.


Nö, aber Anzeige wegen Sachbeschädigung, und das zurecht. Mag vielleicht scheiße aussehen ne graue Wand, aber es ist das Eigentum von jemand anderen, und ich möchte dich mal sehen wenn jemand deine Hauswand besprüht. Den würd ich an den Eiern aufhängen wenn ders an meiner machen würd!

Die Reinigungskosten sind nämlich verflucht teuer, locker vierstelliger Betrag der meist aus Steuergeldern bezahlt wird, da ja öffentliche Gebäude, Plätze, Brücken oder gar Fahrzeuge besprüht werden!  


Ob Graffiti eine Sachbeschädigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html) darstellt ist noch nicht endgültig geklärt. Früher stellte es meistens keine da.

Erst seit 2005 hat die Politik versucht durch den neuen Absatz II diese "Lücke" zu schließen. Kuckt man sich die Formulierung an, dürfte das gelungen sein, aber so weit ich weiß ist das ganze noch nicht höchstrichterlich ausdefiniert.

Ein Schadenersatzanspruch ist natürlich schon immer gegeben.


Auch früher stellte es meist eine dar.
Und jetzt eigentlich immer.
Darum wurde Absatz 2 des § 303 StGB ja eingeführt...
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tutzt schrieb:


Und jetzt eigentlich immer.



Außer, der "Künstler" verwendet Farbe, die durch Regen/leichtes Bespritzen mit Wasser sofort, ohne Kraftanstrengung und ohne jeden Rückstand abgeht.
Aber ob's solch eine Farbe überhaupt gibt(gibts die?) ist die eine Frage, ob die von irgendeinem der Graffiti-"Künstler" verwendet wird noch eine andere.
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Ich nehme diesen Thread, da ich keinen anderen Graffiti Thread gefunden habe.

Für alle "Freunde" von Graffitis bestimmt interessant:

Im Mal Seh‘n Kino (Frankfurt) läuft ab 21.05. -26.05.2015 der Film: Hello my name is - German Graffiti.

Trailer
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Für mich sind da z. T. absolute Künstler am Werk, sowas unterstütze ich! (die Künstler)  Wenn allerdings das nicht gewollt wird von Eigentümern der Fläche, ist das zu respektieren.


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