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Tugce

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crasher1985 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Eins ist jedenfalls sicher. Der Richter macht sich gleich unbeliebt, so oder so..


Ich tippe mal auf 2 Jahre und 3 Monate


3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.


Drei Jahre Jugendstrafe für eine (harte) Ohrfeige mit höchst unglücklichen Folgen ist imho schon heftig.
Da wird es wohl eine Revision geben.
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crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.
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Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.
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crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.
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Das Strafmaß bewegt sich doch innerhalb des Gesetzes.

Und andersrum ist es doch genauso: Interessiert sich niemand für ein Gesetzesvergehen, sinken die Strafen bzw. sogar die Verfolgung, ohne dass sich die Gesetze änderten.
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Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.
Ich vesuche es mal anders zu sagen. Ersetze im ganzen Tathergang Tugce gegen einen 18 Jährigen, tätowierten, glatzköpfigen Jungen Mann (alle Klisches erfüllt).
Die Frage ist ob in diesem Fall und ohne das Mediale Interesse das selbe Urteil gefallen wäre.
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crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.
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Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...
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Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  
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crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...
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hm, dieselbe Strafe hat der bayrische Steuerhinterzieher auch bekommen.

Kann man natürlich nicht vergleichen.

@crasher1985
Nein, ich bin der Meinung, in deinem Beispiel hätte es nicht dieselbe Strafe gegeben.
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Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.
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Es geht also weiter,Revision wurde angeköndigt! Somit gibts auch keine Ruhe!
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crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.
#
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen.
Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.


Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.
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Ohne diesen  Schlägertypen jetzt verteidigen zu wollen,empfinde ich das Urteil als zu hoch u. wurde m E. eher aufgrund des medialen Interesses in dieser Höhe ausgesprochen.
So weit ich das  von aussen natürlich nur bewerten kann und nachdem was  in der Presse geschrieben u. hier auch  eingestellt war,  ist es für mich nach diesem Urteil nur schwer vorstellbar,dass das Gericht auch die Provokationen der Getöteten  ausreichend berücksichtigt hat. Zudem war bei beiden Betroffenen  auch Alkohol im Spiel.
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crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Maabootsche schrieb:
crasher1985 schrieb:
Adlerist schrieb:
crasher1985 schrieb:
3 Jahre sind es also.
Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.

Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.

Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.

Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.


Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.  


Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.


Wir sind aber im Jugendstrafrecht.


Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen.
KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.

Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...


Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.  


Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...


Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch?
Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.



Eine Ohrfeige, die dadurch um so stärker war, weil Tugce in diesem Moment - Kopf voraus - den Täter angesprungen hat.
Ich finde es übrigens interessant, dass dieser Teil des Videos nicht mehr gezeigt wird.
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Ich persönlich find's ja gut, wenn Posternamen und Posts gut harmonieren.
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Ich halte drei Jahre für angemessen. Und es war auch das, was ich erwarte habe nach dem Prozessverlauf, wie er in den Medien beschrieben wurde.


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