Streik -diesmal nervts!
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:04 Uhr um 16:04 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst. Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst.
Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.
Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html
Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link):
Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.
Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
Das mit dem Rechtsruck habe ich übrigens auch nicht kapiert, zumal im verlinkten Artikel nicht eine Stimme von rechts vorkommt.
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?
Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.
Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
Naja, ich finde schon, dass sich die Wertung aus dem Kontext ergibt. Er wird es wohl nicht positiv gemeint haben.
Aber das mit dem "Richter-Recht" stimmt natürlich, das hat er so nicht gesagt und würde er als Richter wahrscheinlich auch nicht.
Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst. Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst.
Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.
Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html
Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link):
Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.
Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
Das mit dem Rechtsruck habe ich übrigens auch nicht kapiert, zumal im verlinkten Artikel nicht eine Stimme von rechts vorkommt.
Missbrauch wäre mir auch zu stark. Ich denke halt es bräuchte etwas klarere Regeln, wie eben die Ankündigungspflichten (natürlich nicht 4 Wochen vorher oder so) - damit kann man weiter den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen, wie es das Streikrecht ja auch richtigerweise vorsieht.
Das mit dem Rechtsruck habe ich übrigens auch nicht kapiert, zumal im verlinkten Artikel nicht eine Stimme von rechts vorkommt.
Missbrauch wäre mir auch zu stark. Ich denke halt es bräuchte etwas klarere Regeln, wie eben die Ankündigungspflichten (natürlich nicht 4 Wochen vorher oder so) - damit kann man weiter den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen, wie es das Streikrecht ja auch richtigerweise vorsieht.
Alles gut, kein Problem.
Mich hatte tatsächlich der Begriff Missbrauch des Streikrechts getriggert, ich dachte es wäre klar, dass sich mein Beitrag insbesondere darauf bezieht.
Man kann selbstverständlich Rechtsprüche kritisieren und als falsch empfinden, diese aber völlig zu ignorieren bzw. zu negieren, mit der Begründung ein anderer Richter könnte ja auch anders entscheiden, finde ich einer sachlichen Diskussion (wie wir sie hier im Forum bei aller Unterschiedlichkeit und Meinungsvielfalt meinem Emfinden nach größtenteils schon haben) nicht dienlich.
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
Worauf willst du jetzt hinaus? Ich spüre hier den Versuch, mir eine Diskussion über die Bundesregierung aufzuzwingen.
Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
Worauf willst du jetzt hinaus? Ich spüre hier den Versuch, mir eine Diskussion über die Bundesregierung aufzuzwingen.
Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?
Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.
Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
Oder anders gesagt....die Deutsche Bahn würde die Dinge ja gerne besser machen...aber leider steht das das Aktienrecht im Weg? Falls es wirklich so "alternativlos" wäre...dann wären doch alle AGs nach 5 Jahren restlos ausgepresst.
Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.
Am Ende lag und liegt es natürlich bei der Politik zu entscheiden was die Bahn machen soll. Wenn ich 100% einer AG besitze, dann sage ich dem Vorstand wie es zu laufen hat. Wenn meine Absicht ist den Laden vor die Wand zu fahren, dann mache ich dies weil ich es will, nicht weil das Aktienrecht mich dazu zwingt.
Ich finde es seltsam hier die Politik diverser Parteien aus der Verantwortung zu entlassen. da war nichts gott- oder aktienrechtsgegeben, auch wenn dies gerne so dargestellt wird.
- Gewinne müssen nicht zwangsläufig ausgeschüttet, sondern dürfen durchaus auch wieder ins Unternehmen investiert werden. Es gibt mehr als genug AGs, die das tun. Letztlich obliegt die Gewinnverwendung dem Beschluss der Hauptversammlung,.
- Neben finanziellen Leistungsindikatoren müssen AGs zunehmend (im regulierten Börsenmarkt verpflichtend) auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie z.B. bestimmte ESG-Ziele erfüllen.
- Es gibt auch gemeinnützige AGs, sogar an der Börse.
Was ich sagen will: Natürlich kann man Privatisierung kritisch sehen (tue ich in einigen Bereichen auch), aber die Gesellschaftsform definiert nicht per se die strategischen Ziele eines Unternehmens. Gerade die Schweiz hat in der Vergangenheit übrigens zahlreiche Verwaltungseinheiten in Aktiengesellschaften umgewandelt und verschiedene Kantone und Gemeinden verwenden diese Organisationsform für Verkehrsbetriebe, Energieunternehmen, Spitäler und Kliniken. Hier ein interessanter und durchaus kritischer Beitrag dazu mit dem Tenor, dass die gewinnorientierte Unternehmenskultur der Privatwirtschaft und die gemeinwohlorientierte Verwaltungskultur der Staatswirtschaft zusammen funktionieren können, wenn die Politik sich nicht scheut, ihre Interventionsmöglichkeiten bei Bedarf auch auszuschöpfen:
https://www.nzz.ch/meinung/aktiengesellschaften-in-staatlicher-hand-zwischen-gemeinwohl-und-gewinnstreben-ld.1511739
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Ich habe den Text aus dem Artikel als Zitat durch fett und kursiv deutlich gemacht.
Der Rest des Textes ist meine Meinung, die darf ich doch äußern. Und diese ist begründet aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Der Begriff "Richterrecht" ist ein üblicher Begriff, der sich speziell im Arbeitsrecht eingebürgert hat. Im Streikrecht besonders, da gesetzliche Ausführungsbestimmungen nicht vorhanden sind.
Da Du als User schreibst und nicht als Mod erkenntlich, nehme ich Deine Rüge einfach nur zur Kenntnis. Begründet ist sie nicht.
Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.
Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
Oder anders gesagt....die Deutsche Bahn würde die Dinge ja gerne besser machen...aber leider steht das das Aktienrecht im Weg? Falls es wirklich so "alternativlos" wäre...dann wären doch alle AGs nach 5 Jahren restlos ausgepresst.
Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.
Am Ende lag und liegt es natürlich bei der Politik zu entscheiden was die Bahn machen soll. Wenn ich 100% einer AG besitze, dann sage ich dem Vorstand wie es zu laufen hat. Wenn meine Absicht ist den Laden vor die Wand zu fahren, dann mache ich dies weil ich es will, nicht weil das Aktienrecht mich dazu zwingt.
Ich finde es seltsam hier die Politik diverser Parteien aus der Verantwortung zu entlassen. da war nichts gott- oder aktienrechtsgegeben, auch wenn dies gerne so dargestellt wird.
Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.
So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.
Nur ein Beispiel von vielen.
Oder anders gesagt....die Deutsche Bahn würde die Dinge ja gerne besser machen...aber leider steht das das Aktienrecht im Weg? Falls es wirklich so "alternativlos" wäre...dann wären doch alle AGs nach 5 Jahren restlos ausgepresst.
Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.
Am Ende lag und liegt es natürlich bei der Politik zu entscheiden was die Bahn machen soll. Wenn ich 100% einer AG besitze, dann sage ich dem Vorstand wie es zu laufen hat. Wenn meine Absicht ist den Laden vor die Wand zu fahren, dann mache ich dies weil ich es will, nicht weil das Aktienrecht mich dazu zwingt.
Ich finde es seltsam hier die Politik diverser Parteien aus der Verantwortung zu entlassen. da war nichts gott- oder aktienrechtsgegeben, auch wenn dies gerne so dargestellt wird.
Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.
So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.
Nur ein Beispiel von vielen.
Die Rechtsform ist dabei relativ egal, man kann den Laden auch "nicht-privatisiert" gegen die Wand fahren, kein Problem. Ist schon oft genug passiert.
Trotzdem bin ich gegen Privatisierungen...glaube aber im Gegenzug nicht dass dies dann automatisch dazu führt dass man das Richtige tut.
Am Ende war und ist die DB zu 100% staatlich, immer gewesen. Die Politik wollte dass es genauso kommt wie es gekommen ist. Und/oder hat es nicht verstanden es zu verhindern - such es Dir aus.
Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.
Missbrauch wäre mir auch zu stark. Ich denke halt es bräuchte etwas klarere Regeln, wie eben die Ankündigungspflichten (natürlich nicht 4 Wochen vorher oder so) - damit kann man weiter den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen, wie es das Streikrecht ja auch richtigerweise vorsieht.
Alles gut, kein Problem.
Mich hatte tatsächlich der Begriff Missbrauch des Streikrechts getriggert, ich dachte es wäre klar, dass sich mein Beitrag insbesondere darauf bezieht.
Man kann selbstverständlich Rechtsprüche kritisieren und als falsch empfinden, diese aber völlig zu ignorieren bzw. zu negieren, mit der Begründung ein anderer Richter könnte ja auch anders entscheiden, finde ich einer sachlichen Diskussion (wie wir sie hier im Forum bei aller Unterschiedlichkeit und Meinungsvielfalt meinem Emfinden nach größtenteils schon haben) nicht dienlich.
Meine Auffassung ist, dass die GDL das Streikrecht für ihren Machtkampf mit der DB missbraucht, da nicht im Sinne einer Lösungsfindung agiert wird. Wenn dich der Begriff so triggert, nenn es von mir aus "grobes, übertriebenes Ausreizen".
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.
Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.
Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.
Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉
Davon ab: "Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes" kann man in allen Lebensbereichen diskutieren, nicht nur beim Streik. Schließlich profitieren auch diejenigen, die Einschränkungen auf sich nehmen resp. ihnen unterworfen werden.
Aber das nur nebenbei.
Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.
So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.
Nur ein Beispiel von vielen.
Die Rechtsform ist dabei relativ egal, man kann den Laden auch "nicht-privatisiert" gegen die Wand fahren, kein Problem. Ist schon oft genug passiert.
Trotzdem bin ich gegen Privatisierungen...glaube aber im Gegenzug nicht dass dies dann automatisch dazu führt dass man das Richtige tut.
Am Ende war und ist die DB zu 100% staatlich, immer gewesen. Die Politik wollte dass es genauso kommt wie es gekommen ist. Und/oder hat es nicht verstanden es zu verhindern - such es Dir aus.
Alles gut, kein Problem.
Mich hatte tatsächlich der Begriff Missbrauch des Streikrechts getriggert, ich dachte es wäre klar, dass sich mein Beitrag insbesondere darauf bezieht.
Man kann selbstverständlich Rechtsprüche kritisieren und als falsch empfinden, diese aber völlig zu ignorieren bzw. zu negieren, mit der Begründung ein anderer Richter könnte ja auch anders entscheiden, finde ich einer sachlichen Diskussion (wie wir sie hier im Forum bei aller Unterschiedlichkeit und Meinungsvielfalt meinem Emfinden nach größtenteils schon haben) nicht dienlich.
Meine Auffassung ist, dass die GDL das Streikrecht für ihren Machtkampf mit der DB missbraucht, da nicht im Sinne einer Lösungsfindung agiert wird. Wenn dich der Begriff so triggert, nenn es von mir aus "grobes, übertriebenes Ausreizen".
Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.
Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.
Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.
Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉
Davon ab: "Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes" kann man in allen Lebensbereichen diskutieren, nicht nur beim Streik. Schließlich profitieren auch diejenigen, die Einschränkungen auf sich nehmen resp. ihnen unterworfen werden.
Aber das nur nebenbei.
Wenn nicht gestreikt wird bei der Bahn, egal aus welchen Grund, weil die Lokführer Beamte sind, oder die GDL ohne Streik auskommt, bräuchten Bahnnutzer nicht auf das Auto ausweichen, oder Transporte von der Schiene auf die Straße verlagert werden.
Durch diese zusätzliche, streikbedingte Nutzung von PKWs und LKWs wird mehr CO2 produziert, die bei einem normalen Zugverkehr nicht angefallen wäre. So hat der Streik eine (zusätzlich zur persönlichen Einschränkung der Mobilität) umweltschädigende Folgewirkung, die man je nach Einstellung beklagen kann oder auch nicht.
Aber natürlich hast Du recht, diese Rechnung kann man bei vielen Dingen machen, zum Beispiel, wenn man mit seinem Verbrennerfahrzeug am Wochenende zum Waldstadion fährt. Da können wir zwei froh sein, dasss wir E-Autos fahren.
Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉
Davon ab: "Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes" kann man in allen Lebensbereichen diskutieren, nicht nur beim Streik. Schließlich profitieren auch diejenigen, die Einschränkungen auf sich nehmen resp. ihnen unterworfen werden.
Aber das nur nebenbei.
Wenn nicht gestreikt wird bei der Bahn, egal aus welchen Grund, weil die Lokführer Beamte sind, oder die GDL ohne Streik auskommt, bräuchten Bahnnutzer nicht auf das Auto ausweichen, oder Transporte von der Schiene auf die Straße verlagert werden.
Durch diese zusätzliche, streikbedingte Nutzung von PKWs und LKWs wird mehr CO2 produziert, die bei einem normalen Zugverkehr nicht angefallen wäre. So hat der Streik eine (zusätzlich zur persönlichen Einschränkung der Mobilität) umweltschädigende Folgewirkung, die man je nach Einstellung beklagen kann oder auch nicht.
Aber natürlich hast Du recht, diese Rechnung kann man bei vielen Dingen machen, zum Beispiel, wenn man mit seinem Verbrennerfahrzeug am Wochenende zum Waldstadion fährt. Da können wir zwei froh sein, dasss wir E-Autos fahren.
Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.
So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.
Nur ein Beispiel von vielen.
Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.
Unter dem Strich bleibt gleichwohl die Gewinnmaximierung. Wenn sich kein Betreiber für die stillgelegten Strecken findet, bleiben sie eben stillgelegt. Oder sie werden eben von einem privaten Betreiber übernommen, der was machen möchte? Gewinne.
Es gibt hier in der Region genügend Beispiele, bei dir sicherlich auch.
Ich will diesem Procedere im Allgemeinen ja nicht seine Berechtigung absprechen, sondern nur fragen, ob dies tatsächlich in Betrieben der täglichen Daseinsvorsorge sein muss.
Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.
Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
- Gewinne müssen nicht zwangsläufig ausgeschüttet, sondern dürfen durchaus auch wieder ins Unternehmen investiert werden. Es gibt mehr als genug AGs, die das tun. Letztlich obliegt die Gewinnverwendung dem Beschluss der Hauptversammlung,.
- Neben finanziellen Leistungsindikatoren müssen AGs zunehmend (im regulierten Börsenmarkt verpflichtend) auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie z.B. bestimmte ESG-Ziele erfüllen.
- Es gibt auch gemeinnützige AGs, sogar an der Börse.
Was ich sagen will: Natürlich kann man Privatisierung kritisch sehen (tue ich in einigen Bereichen auch), aber die Gesellschaftsform definiert nicht per se die strategischen Ziele eines Unternehmens. Gerade die Schweiz hat in der Vergangenheit übrigens zahlreiche Verwaltungseinheiten in Aktiengesellschaften umgewandelt und verschiedene Kantone und Gemeinden verwenden diese Organisationsform für Verkehrsbetriebe, Energieunternehmen, Spitäler und Kliniken. Hier ein interessanter und durchaus kritischer Beitrag dazu mit dem Tenor, dass die gewinnorientierte Unternehmenskultur der Privatwirtschaft und die gemeinwohlorientierte Verwaltungskultur der Staatswirtschaft zusammen funktionieren können, wenn die Politik sich nicht scheut, ihre Interventionsmöglichkeiten bei Bedarf auch auszuschöpfen:
https://www.nzz.ch/meinung/aktiengesellschaften-in-staatlicher-hand-zwischen-gemeinwohl-und-gewinnstreben-ld.1511739
Ich erinnere nochmals an die Begründung zur Privatisierung: öffentliche Haushalte entlasten. Und daran, dass außer prestigeträchtigen Schnellbahntrassen seit der Privatisierung eigentlich so ziemlich alles schiefgelaufen ist.
Bei der Post übrigens auch. Nur gibt es da einen wirklichen Wettbewerb, der die Post gezwungen hat, zu modernisieren und sich dem Wettbewerb zu stellen.
Und, um wieder auf das Thema zu kommen: wer die Privatisierungen befürwortet hat, sollte sich jetzt nicht über Streiks beschweren.
Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.
Unter dem Strich bleibt gleichwohl die Gewinnmaximierung. Wenn sich kein Betreiber für die stillgelegten Strecken findet, bleiben sie eben stillgelegt. Oder sie werden eben von einem privaten Betreiber übernommen, der was machen möchte? Gewinne.
Es gibt hier in der Region genügend Beispiele, bei dir sicherlich auch.
Ich will diesem Procedere im Allgemeinen ja nicht seine Berechtigung absprechen, sondern nur fragen, ob dies tatsächlich in Betrieben der täglichen Daseinsvorsorge sein muss.
Ob auf den Strecken Personenverkehr stattfindet, egal ob durch DB oder privaten Betreiber, liegt ganz am Land/Aufgabebnträger. Wer dort fährt, wird über Ausschreibungen entschieden. Das Unternehmen, dass die Ausschreibung gewinnt bekommt dafür dann Geld aus dem Topf der Regionalisierungsmittel.
Die Infrastruktur ist davon in der Regel nicht betroffen. Egal wer darauf fährt bleibt diese bei der DB bzw. in Einzelfällen beim privaten Betreiber, dem die Strecke vorher gehörte (z.B. HLB, Kahlgrundbahn etc.). Zum Beispiel fährt auf der Taunusbahn oder der Kahlgrundbahn die DB als Verkehrsunternehmen auf der Infrastruktur der privaten Bahnen, weil sie die Ausschreibung gewonnen hat.
Anders sieht es bei Strecken aus, die ausschließlich im Güterverkehr betrieben werden. Allerdings können diese auch nicht stillgelegt werden und müssen betriebsbereit gehalten werden, solange es Verkehrsunternehmen gibt, die darauf Trassen für Fahrten bestellen.
So einfach ist das mit der Gewinnmaximierung in der Realität nicht.