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Schrittzähler für Hartz-IV-Empfänger

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Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


Ein HartVI-Empfänger braucht ein Auto nicht unbedingt, von daher kann ich diese Entscheidung nachvollziehen.
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Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.
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propain schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


Ein HartVI-Empfänger braucht ein Auto nicht unbedingt, von daher kann ich diese Entscheidung nachvollziehen.


Das ist nicht der Grund für die Rechtsprechung, siehe oben. Das BSG hat entschieden, dass ein Hartz 4-Empfänger ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 Euro besitzen darf.
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.




Ja der Kläger hat dann zurück gezogen, deine letzten Satz hatte ich auch schon erwähnt.
interesant ist doch, wie das dann immer alles funktioniert,die 300 Euro wurden ja abgezogen, (ich weis es steht im Gesetz) man muss es melden usw. usw.
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Ffm60ziger schrieb:
stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.




Ja der Kläger hat dann zurück gezogen, deine letzten Satz hatte ich auch schon erwähnt.
interesant ist doch, wie das dann immer alles funktioniert,die 300 Euro wurden ja abgezogen, (ich weis es steht im Gesetz) man muss es melden usw. usw.


Aber nur, weil er sich den Nutzungsausfall hat in Geld zahlen lassen. Hätte er z.B. einen entsprechenden Mietwagen für die Zeit des Ausfalls genommen, wäre die Versicherungsleistung an die Mietwagenfirma nicht angerechnet worden.
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stefank schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.




Ja der Kläger hat dann zurück gezogen, deine letzten Satz hatte ich auch schon erwähnt.
interesant ist doch, wie das dann immer alles funktioniert,die 300 Euro wurden ja abgezogen, (ich weis es steht im Gesetz) man muss es melden usw. usw.


Aber nur, weil er sich den Nutzungsausfall hat in Geld zahlen lassen. Hätte er z.B. einen entsprechenden Mietwagen für die Zeit des Ausfalls genommen, wäre die Versicherungsleistung an die Mietwagenfirma nicht angerechnet worden.


Ich verstehe schon,  aber ....das ist vollkommen verrückt...
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.




Danke Stefank Immer spannend ,wenn Juristen solche Dinge abschließend aufzeigen

in diese Richtung hab ich die " sachliche"oder besser gesagt "rechtliche "Begrundung schon vermutet.

Das sind Regelungen,die unverschuldet in Not geratene Menschen selbst im zufällig erlttenen Schadensfall noch zu Menschen zweiter Klasse machen.

mit so einem Käse werde ich mich halt nie einverstandenen erklären können.

Man sollte dieHartz 4 empfänger wegen mir anhalten/beraten, daß sie sich dann eben Mietwagen nehmen,Wenn der Gesetzgeber ihnen schon nicht die direkte Wahl (im Innenverhältnis gegenüber dem Schädiger _) läßt

.Und mit so einem Schnullibulli-Mist wie "Vermögen"argumentiert.

Entmündigte Sklaven werden im erlttenen Schadensfall auch noch gemolken(bewußt diskriminiert.) ,mehr ist das für mich nicht.

Laß mich raten.Ein dierekter Forderungsübergang auf das Sozialamt,welchen diesen selbst realisieren kann,liegt vermutlich bestimmt nicht vor.Kann ja eigentl.nicht sein.

demgemäß haben sie bestimmt künstliche Regelungen geschaffen,die so etwas wie zusätzliche Strafen oder Sanktionen vorsehen,wenn der Geschädigte den Schaden an seiner alten Karre nicht realisieren will oder verzichtet  

aber genug uffgeregt.Nochmal danke für die Erläuterung ,-)
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stefank schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Da sind wir als Staat konsequent, das wird durchgesetzt, alternativlos die machen sonst unserern Staat kaputt!?

"Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden."

Es geht um.

"Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens."

Info ^kommen per Datenabgleich?

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/gerichtsbeschluss-schadenersatz-auf-hartz-iv-anzurechnen-12200265.html


das hört sich unglaublich hart und fragwürdig an.Ebenfalls die Zusatzaussage."wie auch jeder andere Schadenersatz".

Hilfe zum "lebensunterhalt"grundsätzlich auf einer inhaltlichen Stufe mit privatrechtlichen Ersatzansprüchen.

aua. Das geht gar nicht  


So ist es auch nicht. Zunächst mal hat das Frankfurter Sozialgericht gar nichts entschieden, sondern der Kläger hat die Klage zurückgenommen, nachdem er vom Gericht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema  Schadenersatz und Hartz 4 aufmerksam gemacht wurde.
Und die geht so:
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden (Urteil vom 18.02.1999, 5 C 14/98), dass zwar "der Vermögenswert einer Schadensersatzforderung nicht entgegen (steht), die Schadensersatzleistung als Einkommen i.S. des § 76 BSHG zu verstehen", die Vorschrift jedoch "für solchen Schadensersatz nicht (gilt), der lediglich eine frühere Vermögenslage wiederherstellt (z.B. Schadensersatz für die Beschädigung oder den Verlust einer Sache). Denn der bloße Ersatz für etwas, was jemand bereits hatte, bewirkt keinen Zufluß, ist keine Einnahme, sondern, wie das Ersetzte, wiederum unmittelbar Vermögen. Andernfalls wertete man den Ersatz eines bereits früher Erlangten unzulässig erneut als Einkommen. Dagegen sind alle diejenigen Schadensersatzleistungen Einkommen i.S. des § 76 BSHG, mit denen kein zuvor vorhandenes Vermögen ersetzt wird, sondern mit denen der Berechtigte erstmals eine Leistung in Geld oder Geldeswert erhält".
Der Schadenersatz für das kaputte Auto z.B. ist also kein Einkommen, sondern die Wiederherstellung von Vermögen und wird nicht angerechnet. Anders der Nutzungsausfall: Der ist erstmaliges Einkommen und somit anrechenbar.
Und schließlich bleiben noch höchstpersönliche Ansprüche wie Schmerzensgeld, die überhaupt nicht angerechnet werden.




Immer wieder schade, wenn sich, gerade im Sozialgerichtsverfahren, wo ja keine Kostenlast im Unterliegensfall droht, Parteien von "vorläufiger" richterlicher Rechtsauffassung zu einer Klagerücknahme drängen bewegen lassen.

In diesem Fall hatte das SG offensichtlich bereits übersehen, dass jedenfalls 30,- Pauschale von dem Einkommen abzuziehen gewesen wären, wenn die Zahlen exakt waren. Nicht die Welt, aber immerhin ein Teilerfolg.
Außerdem wäre eine höchstrichterliche Klärung m.E. durchaus interessant. Schließlich wurde die entscheidungserhebliche Frage andernorts erstinstanzlich auch schon mal anders beurteilt. Und es wäre schließlich nicht das erste Mal, dass zweitinstanzliche Gerichte oder das BSG Rechtsprechung des BVerwG zur Sozialhilfe nicht auf das SGB II übertragen.
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Man sollte also als SGBII-Opfer besser keinen Unfall bauen und eine noch so geringe Entschädigung kassieren. Gibt nur Ärger mit dem Amt.

Schlauer ist es man verdingt sich als V-Mann für den Verfassungsschmutz
"Lukrative Ausnahme für Spitzel
V-Mann-Prämien werden nicht auf Hartz IV angerechnet....."
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154349
"...Das ergab eine offizielle Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. In der jetzt bekannt gewordenen Antwort darauf heißt es dazu erläuternd, dass V-Leute zum Zeitpunkt ihrer Anwerbung verpflichtet würden, "über ihre Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten Verschwiegenheit zu wahren", woraus sich "zwingend" ergebe, "dass sie auch den Erhalt von Leistungen nicht offenlegen dürfen""

unfuckingfassbar....
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...gibts noch immer nicht (oder?), aber nun gibts wieder mal mehr, also nach Weihnachten.
Hartz-IV-Empfänger bekommen neun Euro mehr,das ist sicher!
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Ffm60ziger schrieb:
...gibts noch immer nicht (oder?), aber nun gibts wieder mal mehr, also nach Weihnachten.
Hartz-IV-Empfänger bekommen neun Euro mehr,das ist sicher!


Na also !

Es funzt .

"Nur eine   gut funktionierende Wirtschaft kann die notwendigen sozialen Aufgaben leisten"Wo hab ich das nur gelesen...............

Wir erhöhen die sogar. Vorbildlich.

Da muß irgendwo in der heftigen Brandung ein Fels stehen. ,-)
#
Ebay usw.
Arbeitsagentur will Hartz-IV-Empfänger im Netz überwachen.

Mit und oder ohne Verdacht oder was auch immer für Gründe aufgeführt werden.
Es wird überwacht werden und zwar alles.
#
Ffm60ziger schrieb:
Ebay usw.
Arbeitsagentur will Hartz-IV-Empfänger im Netz überwachen.

Mit und oder ohne Verdacht oder was auch immer für Gründe aufgeführt werden.
Es wird überwacht werden und zwar alles.



2 Dumme,selber Gedanke. ,-)

O.k. Du hast es besser eingeordnet als ich . Hier paßt es  genau  
#
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Ebay usw.
Arbeitsagentur will Hartz-IV-Empfänger im Netz überwachen.

Mit und oder ohne Verdacht oder was auch immer für Gründe aufgeführt werden.
Es wird überwacht werden und zwar alles.



2 Dumme,selber Gedanke. ,-)

O.k. Du hast es besser eingeordnet als ich . Hier paßt es  genau    


Bei der eBay-Überwachung geht es um Betrug.
Ein Hartz IV-ler, der auf eBay gewerbsmäßig handelt (Anzeahl der Deals in bestimmten Zeitraum) legt den Verdacht nah, dass "er" gewerbsmäßigen Handel betreibt.
Durch den gewerbsmäßigen Handel entfällt dann die Grundlage für den Bezug von Hartz IV, es ist Umsatzsteuer abzuführen etc. pp.
Ich finde es richtig, wenn solcher Betrug auf Kosten der Allgemeinheit beobachtet und ggf. geahndet wird.
Auch "normale" Arbeitnehmer müssen (bei gewerbsmäßigem Handel) ggf. ein Gewerbe anmelden und sind Umsatzsteuer-pflichtig.
#
Wehrheimer_Adler schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
Ebay usw.
Arbeitsagentur will Hartz-IV-Empfänger im Netz überwachen.

Mit und oder ohne Verdacht oder was auch immer für Gründe aufgeführt werden.
Es wird überwacht werden und zwar alles.



2 Dumme,selber Gedanke. ,-)

O.k. Du hast es besser eingeordnet als ich . Hier paßt es  genau    


Bei der eBay-Überwachung geht es um Betrug.
Ein Hartz IV-ler, der auf eBay gewerbsmäßig handelt (Anzeahl der Deals in bestimmten Zeitraum) legt den Verdacht nah, dass "er" gewerbsmäßigen Handel betreibt.
Durch den gewerbsmäßigen Handel entfällt dann die Grundlage für den Bezug von Hartz IV, es ist Umsatzsteuer abzuführen etc. pp.
Ich finde es richtig, wenn solcher Betrug auf Kosten der Allgemeinheit beobachtet und ggf. geahndet wird.
Auch "normale" Arbeitnehmer müssen (bei gewerbsmäßigem Handel) ggf. ein Gewerbe anmelden und sind Umsatzsteuer-pflichtig.


Ja, es gibt die Möglichkeit, trotz gewerbsmäßigem Ebay-Handel ALG2-Leistungen zu beziehen. Das ist aber gewiss wahrlich nicht das große Problem, das man an Hartz 4 kritisieren sollte. Abgesehen davon geht es um das Gegenteil, als einzelne Betrüger zu verfolgen. Vielmehr sollen die Daten sämtlicher Hartz 4 - Bezieher auf Ebay-Handel abgeglichen werden.
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Unabhängig davon, dass es natürlich Leistungsbetrug ist, wenn das gewerbemäßig betrieben wird... Wie ich gehört habe, sind die Kosten für den Staat im niedrigen zweistelligen Mio-Bereich. Ich frag mich, ob die Bürokratie nicht mehr kostet, als man rauskriegt.
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SGE_Werner schrieb:
Unabhängig davon, dass es natürlich Leistungsbetrug ist, wenn das gewerbemäßig betrieben wird... Wie ich gehört habe, sind die Kosten für den Staat im niedrigen zweistelligen Mio-Bereich. Ich frag mich, ob die Bürokratie nicht mehr kostet, als man rauskriegt.


Da geht es ja eh eher ums Prinzip.
Ich finde schon, dass Betrug bei Sozialleistungen zu Verfolgen und zu ahnden ist.
Nicht zuletzt, weil Die, Die tatsächlich auf ALG2 etc. angewiesen sind, durch die Sozialbetrüger misskreditiert werden.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Unabhängig davon, dass es natürlich Leistungsbetrug ist, wenn das gewerbemäßig betrieben wird... Wie ich gehört habe, sind die Kosten für den Staat im niedrigen zweistelligen Mio-Bereich. Ich frag mich, ob die Bürokratie nicht mehr kostet, als man rauskriegt.


Da geht es ja eh eher ums Prinzip.
Ich finde schon, dass Betrug bei Sozialleistungen zu Verfolgen und zu ahnden ist.
Nicht zuletzt, weil Die, Die tatsächlich auf ALG2 etc. angewiesen sind, durch die Sozialbetrüger misskreditiert werden.


Das gilt aber doch insgesamt in einem Staatsgebilde.

Der Betrüger misskreditiert immer den Staat.

dann müßen wir alle Gruppen unter Generalverdacht stellen und eine kompl.kontrolle/Überwachung einführen.

Denk mal an den Wulf,als ersten Mann im Staat.

Die Amis machen es uns vor.Und selbst eine Kanzlerin-um den Bogen so richtig zu spannen- muß dann auch überwacht werden. Man kann die in ihrer Position  evtl. Schaden anrichten. ,-)
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SGE_Werner schrieb:
Unabhängig davon, dass es natürlich Leistungsbetrug ist, wenn das gewerbemäßig betrieben wird... Wie ich gehört habe, sind die Kosten für den Staat im niedrigen zweistelligen Mio-Bereich. Ich frag mich, ob die Bürokratie nicht mehr kostet, als man rauskriegt.


Wenn die Bürokratie funktionieren würde, dann wahrscheinlich nicht. Aber Bürokratie und Funktion sind ein Widerspruch in sich.


Wehrheimer_Adler schrieb:

Da geht es ja eh eher ums Prinzip.
Ich finde schon, dass Betrug bei Sozialleistungen zu Verfolgen und zu ahnden ist.
Nicht zuletzt, weil Die, Die tatsächlich auf ALG2 etc. angewiesen sind, durch die Sozialbetrüger misskreditiert werden.


Richtig, und auch da sieht man wieder, dass die Bürokratie nicht funktioniert.Derjenige, der darauf angewiesen ist, muss darum kämpfen, aber:
Hallo Rumänen, kommt in unser schönes Land, hier muss man nicht arbeiten, und fürs Nichtstun bekommt man hier auch noch viel mehr Geld, als bei euch mit Arbeit!
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Blablablubb schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Unabhängig davon, dass es natürlich Leistungsbetrug ist, wenn das gewerbemäßig betrieben wird... Wie ich gehört habe, sind die Kosten für den Staat im niedrigen zweistelligen Mio-Bereich. Ich frag mich, ob die Bürokratie nicht mehr kostet, als man rauskriegt.


Wenn die Bürokratie funktionieren würde, dann wahrscheinlich nicht. Aber Bürokratie und Funktion sind ein Widerspruch in sich.


Wehrheimer_Adler schrieb:

Da geht es ja eh eher ums Prinzip.
Ich finde schon, dass Betrug bei Sozialleistungen zu Verfolgen und zu ahnden ist.
Nicht zuletzt, weil Die, Die tatsächlich auf ALG2 etc. angewiesen sind, durch die Sozialbetrüger misskreditiert werden.


Richtig, und auch da sieht man wieder, dass die Bürokratie nicht funktioniert.Derjenige, der darauf angewiesen ist, muss darum kämpfen, aber:
Hallo Rumänen, kommt in unser schönes Land, hier muss man nicht arbeiten, und fürs Nichtstun bekommt man hier auch noch viel mehr Geld, als bei euch mit Arbeit!


Nicht zu vergessen, dass Rumänen auch Krankheiten verbreiten.


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