Bisher bin ich zwar verschont geblieben aber irgendwann ist wohl jeder mal dran. Folgender Sachverhalt. Letzte Woche kam ein Brief meiner liebsten Freunde.
Ich bin bis dahin davon ausgegangen das man die neuen 17,98 € pro Monat fordert. Als ich jedoch den Brief geöffnet habe kam der Schock:
699 € will diese Verbrecherbande haben. Also heute erstmal angerufen und gefragt was das soll. Daraufhin wurde uns mitgeteilt das es 2010 einen angemeldeten PC gab. Daran kann sich jedoch keiner erinnern auch nicht das irgendwas unterschrieben wurde.
Aber selbst dann würde ich bei 5,76 Monatlich nicht auf 700 € bis heute kommen.
Nachdem wir telefonsich eine genaue Aufstellung angefordert haben und das angebliche Unterschriebene Dokument, wurden wir direkt an den Chef vermittelt welcher jedoch nicht im Haus war und einen Rückruf zusagte. Bis heute kam dieser jedoch nicht.
Hat einer Erfahrung wie man mit diesen Leuten am besten umgeht bzw. wie man erfolgsversprechend einspruch einlegt?
crasher1985 schrieb: Bisher bin ich zwar verschont geblieben aber irgendwann ist wohl jeder mal dran. Folgender Sachverhalt. Letzte Woche kam ein Brief meiner liebsten Freunde.
Ich bin bis dahin davon ausgegangen das man die neuen 17,98 € pro Monat fordert. Als ich jedoch den Brief geöffnet habe kam der Schock:
699 € will diese Verbrecherbande haben. Also heute erstmal angerufen und gefragt was das soll. Daraufhin wurde uns mitgeteilt das es 2010 einen angemeldeten PC gab. Daran kann sich jedoch keiner erinnern auch nicht das irgendwas unterschrieben wurde.
Aber selbst dann würde ich bei 5,76 Monatlich nicht auf 700 € bis heute kommen.
Nachdem wir telefonsich eine genaue Aufstellung angefordert haben und das angebliche Unterschriebene Dokument, wurden wir direkt an den Chef vermittelt welcher jedoch nicht im Haus war und einen Rückruf zusagte. Bis heute kam dieser jedoch nicht.
Hat einer Erfahrung wie man mit diesen Leuten am besten umgeht bzw. wie man erfolgsversprechend einspruch einlegt?
Hört sich nach einem "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" Trick der Inkasso an. Wenn 2010 ein PC angemeldet war, dann hättest du ja folgerichtig seit 2010 schon bezahlen müssen. Die Tatsache, dass du nix unterschrieben hast, legt nahe, dass auch nix angemeldet war.
Soweit ich weiss, gilt grundsätzlich bei Forderungen durch Inkasso (was die GEZ nunmal ist), dass formell erst bei einem Schreiben des Amtsgerichts widersprochen werden muss, dann aber zwingend. Angaben wie immer ohne Gewähr, da kein Jurist, aber ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall.
Gebührenbescheide sind Verwaltungsakte gegen die man grds. innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen muss, ansonsten werden sie unanfechtbar . Du meinst gerichtliche Mahnbescheide, die haben damit erst mal nix zu tun, also bloß nicht darauf warten.
Wie der Kroate bereits schrieb legst Du erst einmal fristgerecht Widerspruch ein und forderst die GEZ dazu auf, die eingeforderte Summe nachvollziehbar herzuleiten und schriftlich zu begründen.
Was aus Deinem Text nicht hervorgeht ist, ob Du/Ihr nach alter GEZ-Rechtslage Gebühren gezahlt habt oder nicht. Falls ja ist die zusätzliche PC-Nutzung nicht gebührenpflichtig. Ich hatte dieszüglich den HR verklagt (hier ging es um gewerbliche PC-Nutzung) und es gab auch Verfahren vor dem Bundesgerichtshof so daß dieser Fall eindeutig geregelt ist.
Falls niemand aus Eurer Wohnung GEZ-gezahlt hat wäre der Besitz eines internetfähigen Rechners wie ein Radio ermäßigt gebührenpflichtig gewesen.
Wenn die GEZ behauptet, daß eine Anmeldung für einen PC vorliegt und Du nichts derartiges gemacht hast würde ich auch auf Vorlage der unterschriebenen Anmeldung bestehen.
Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Naja ist jedoch mehr als Fraglich mit welchen Methoden hier gearbeitet wird. Laut Satzung werden Zahlungeingänge erst auf ältere Schulden angerechnet. Somit ist also nicht möglich den Monatsbeitrag zu zahlen ohne eine für mich mehr als fragwürdige Altforderung zu zahlen.
Klartext: Zahle ich nun 17,98 pro Monat so wird dieser Betrag auf die älteste Schuld angerechnet ohne das ich den geforderten Betrag aus dem Beitragbescheid tilgen kann. Dementsprechend würde nach Fristablauf für Wiederspruch eine Vollstreckung beginnen.
Ich kann also garnicht den Monatlichen Betrag zahlen.
Du mußt der bis zum 31.12.2012 entstandenen GEZ-Forderung wie oben beschrieben widersprechen. Weiterhin kündigst Du an daß Du die Zahlungen bis zur Klärung des widersprochenen Forderungsteils ausschließlich für den Zeitraum ab 2013 und unter Vorbehalt leistest. Den Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" auch auf die Überweisung schreiben.
Sollte die GEZ keinen Anspruch für den Zeitraum vor 2013 besitzen und Dir auch nichts unterschriebenes nachweisen kann bekommst Du eventuell von der GEZ für die angebliche Altforderung eingesacktes Geld wieder zurück.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Warum schuldet man der Allgemeinheit Geld?
Frag mal den Uli aus Schwaben!
Sorry Brady, hatte ich übersehen. Die GEZ dient ja zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Fernsehens. Da die Gebühr aber bisher nicht kostendeckend war, zahlt den rest der Zeche der öffentliche Haushalt aus deinen und meinen Steuergeldern. Also ist es eine Schuld gegenüber der Allgemeinheit.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Warum schuldet man der Allgemeinheit Geld?
Frag mal den Uli aus Schwaben!
Sorry Brady, hatte ich übersehen. Die GEZ dient ja zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Fernsehens. Da die Gebühr aber bisher nicht kostendeckend war, zahlt den rest der Zeche der öffentliche Haushalt aus deinen und meinen Steuergeldern. Also ist es eine Schuld gegenüber der Allgemeinheit.
Dass der Staat eine Unterdeckung des ÖR finanziert, ist falsch. Dies wäre auch völlig verfassungswidrig, gerade darum gibt es ja die im Staatsvertrag festgeschriebene duale Finanzierung aus Gebühren und Werbung. Der ÖR ist eben gerade kein Staatsfernsehen, und darf somit aus Steuergeldern nicht finanziert werden.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Warum schuldet man der Allgemeinheit Geld?
Frag mal den Uli aus Schwaben!
Sorry Brady, hatte ich übersehen. Die GEZ dient ja zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Fernsehens. Da die Gebühr aber bisher nicht kostendeckend war, zahlt den rest der Zeche der öffentliche Haushalt aus deinen und meinen Steuergeldern. Also ist es eine Schuld gegenüber der Allgemeinheit.
Dass der Staat eine Unterdeckung des ÖR finanziert, ist falsch. Dies wäre auch völlig verfassungswidrig, gerade darum gibt es ja die im Staatsvertrag festgeschriebene duale Finanzierung aus Gebühren und Werbung. Der ÖR ist eben gerade kein Staatsfernsehen, und darf somit aus Steuergeldern nicht finanziert werden.
OK. da geb ich Dir Recht. Keine Steuern. da aber die Hauptlast der Finanzierung über den Beitrag auf den Schultern der Allgemeinheit liegt, ist davon auszugehen, dass, wenn sagen wir 10% den Beitrag nicht zahlen können oder wollen der Beitrag über kurz oder lang in zumindest der gleichen Höhe für die Allgemeinheit steigen wird.
Wehrheimer_Adler schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, sit doch seit 01.01.2013 jeder Haushalt zur Zahlung der GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 € verpflichtet, oder? Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €. Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Warum schuldet man der Allgemeinheit Geld?
Frag mal den Uli aus Schwaben!
Sorry Brady, hatte ich übersehen. Die GEZ dient ja zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Fernsehens. Da die Gebühr aber bisher nicht kostendeckend war, zahlt den rest der Zeche der öffentliche Haushalt aus deinen und meinen Steuergeldern. Also ist es eine Schuld gegenüber der Allgemeinheit.
Dass der Staat eine Unterdeckung des ÖR finanziert, ist falsch. Dies wäre auch völlig verfassungswidrig, gerade darum gibt es ja die im Staatsvertrag festgeschriebene duale Finanzierung aus Gebühren und Werbung. Der ÖR ist eben gerade kein Staatsfernsehen, und darf somit aus Steuergeldern nicht finanziert werden.
OK. da geb ich Dir Recht. Keine Steuern. da aber die Hauptlast der Finanzierung über den Beitrag auf den Schultern der Allgemeinheit liegt, ist davon auszugehen, dass, wenn sagen wir 10% den Beitrag nicht zahlen können oder wollen der Beitrag über kurz oder lang in zumindest der gleichen Höhe für die Allgemeinheit steigen wird.
Oder aber auf wundersame Weise eine Anpassung in Form von wirtschaftlicherem Umgang mit den reduzierten Einnahmen stattfindet.
Ich kann nicht beurteilen, wie groß im öffentlich rechtlichen Rundfunk der Wasserkopf ist. Dort wäre ja wohl das größte Einsparpotential. Fakt ist, dass technisch die ÖR sehr häufig den Vorreiter spielen (müssen) und dann ggf. die Privaten nachziehen (z.B. DAB, DAB+) Private Kanäle haben zudem die Möglichkeit, sich einfach aus kostenintensiven Kanälen zurück zu ziehen (z.B. Eurosport aus DVB-T). Die ÖR in Ihrer Gesamtheit haben durch den Staatsvertrag die Verpflichtung, alle Kanäle entsprechend grundzuversorgen. Zudem verwehrt das "nach 20 Uhr Werbeverbot" einen höheren Anteil der Gesamtfinanzierung durch Werbung zum Glück). Klar, mir gehen Stefan Mross oder Wetten dass auch auf den Senkel. Klar dieses sind beispiele, wo m.E. Einsparpotential besteht. Andere denken, dass die Übertragung von Sportveranstaltungen ein wesentlich größeres Einsparpotential bieten.
... und wen ich aktuelle ins Programm schaue: für RTL und Konsorten wäre die Relegation zur 2.Liga einfach nicht lukrativ genug. Da bin ich doch froh, dass es die ÖR gibt. ... und zahle die GEZ-Gebühr (heute Beitrag) seit Jahrzehnten bewusst und gerne. und nutzniese das ÖR
Wehrheimer_Adler schrieb: Fakt ist, dass technisch die ÖR sehr häufig den Vorreiter spielen (müssen) und dann ggf. die Privaten nachziehen (z.B. DAB, DAB+)
Die ÖR müssen ihr Programm in HD verbreiten? Die müssen riesige Online-Mediatheken pflegen? Die müssen Apps für Wischtelefone und Tablets anbieten? Die müssen Fernsehen auf Abruf für internetfähige Fernseher anbieten?
Ich hoffe nicht!
Falls doch, muss dringend der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden. Vieles von diesem technischen Firlefanz geht doch meilenweit über eine "Grundversorgung" hinaus.
Da bin ich doch froh, dass es die ÖR gibt. ... und zahle die GEZ-Gebühr (heute Beitrag) seit Jahrzehnten bewusst und gerne. und nutzniese das ÖR
Das sei dir ja unbenommen. Du findest das Angebot gut und zahlst dafür. Prima, so soll und darf es ja auch laufen.
Ich schaue allerdings gar kein TV und besitze nicht einmal einen Fernseher (dafür einen "internetfähigen" Laptop mit dem ich ja rein theoritsch... ). Allgemein empfinde ich Fernsehen als eine mehr als verzichtbare Tätigkeit - zum einen kommt da für meinen Geschmack ohnehin fast ausnahmslos nur Schrott - und zum anderen empfinde ich persönlich das Leben als zu kurz, als dass ich mir passiv irgendwelche Sachen im TV anschaue, wenn ich gleichzeitig auch was viel Produktiveres machen könnte.
Dennoch muss ich für ein Angebot zahlen, was ich nicht nutze. Mache ich das nicht, komme ich - zu Ende gedacht - dafür in den Knast.
Und ja, das finde ich relativ suboptimal - um es mal euphemistisch zu umschreiben...
zumindest Radio - ob terrestrisch oder im Internet bzw. ein Autoradio - nutzt Du ja wohl sicher auch. Der neue Beitrag vereinfacht das ganze GEZ-Gespinst und ist bestimmt auch nicht immer gerecht. z.B. für WGs wird es wesentlich einfacher und günstiger.
D zahlst ja auch für ne Lebensversicherung, ne Hausratversicherung ne private Haftpflicht und nimmst die wohl in deinem Leben nie in Anspruch. (die LV ganz sicher nicht). Klar, die zahlst du freiwillig, GEZ gezwungenermaßen.
Ein Teil deiner Steuern wird auch für z.B. Kindergärten verwendet, die Du evtl. auch niemals in Ansprruch nimmst.
Wehrheimer_Adler schrieb: Fakt ist, dass technisch die ÖR sehr häufig den Vorreiter spielen (müssen) und dann ggf. die Privaten nachziehen (z.B. DAB, DAB+)
Die ÖR müssen ihr Programm in HD verbreiten? Die müssen riesige Online-Mediatheken pflegen? Die müssen Apps für Wischtelefone und Tablets anbieten? Die müssen Fernsehen auf Abruf für internetfähige Fernseher anbieten?
Ich hoffe nicht!
Falls doch, muss dringend der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden. Vieles von diesem technischen Firlefanz geht doch meilenweit über eine "Grundversorgung" hinaus.
Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung als du. Im sog. "5. Rundfunkurteil" hat es klargestellt:
"Begriff der Grundversorgung (Merkmale: Vollversorgung, Vollprogramm, Meinungsvielfalt). Die Grundversorgung beschränkt sich nicht auf eine Minimalversorgung. Der Rundfunkbegriff und damit der Begriff der Grundversorgung sind dynamisch zu verstehen und umfassen auch zukünftige (technische) Entwicklungen."
Folgender Sachverhalt. Letzte Woche kam ein Brief meiner liebsten Freunde.
Ich bin bis dahin davon ausgegangen das man die neuen 17,98 € pro Monat fordert. Als ich jedoch den Brief geöffnet habe kam der Schock:
699 € will diese Verbrecherbande haben. Also heute erstmal angerufen und gefragt was das soll. Daraufhin wurde uns mitgeteilt das es 2010 einen angemeldeten PC gab. Daran kann sich jedoch keiner erinnern auch nicht das irgendwas unterschrieben wurde.
Aber selbst dann würde ich bei 5,76 Monatlich nicht auf 700 € bis heute kommen.
Nachdem wir telefonsich eine genaue Aufstellung angefordert haben und das angebliche Unterschriebene Dokument, wurden wir direkt an den Chef vermittelt welcher jedoch nicht im Haus war und einen Rückruf zusagte. Bis heute kam dieser jedoch nicht.
Hat einer Erfahrung wie man mit diesen Leuten am besten umgeht bzw. wie man erfolgsversprechend einspruch einlegt?
Hört sich nach einem "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" Trick der Inkasso an. Wenn 2010 ein PC angemeldet war, dann hättest du ja folgerichtig seit 2010 schon bezahlen müssen. Die Tatsache, dass du nix unterschrieben hast, legt nahe, dass auch nix angemeldet war.
Soweit ich weiss, gilt grundsätzlich bei Forderungen durch Inkasso (was die GEZ nunmal ist), dass formell erst bei einem Schreiben des Amtsgerichts widersprochen werden muss, dann aber zwingend. Angaben wie immer ohne Gewähr, da kein Jurist, aber ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall.
Was aus Deinem Text nicht hervorgeht ist, ob Du/Ihr nach alter GEZ-Rechtslage Gebühren gezahlt habt oder nicht. Falls ja ist die zusätzliche PC-Nutzung nicht gebührenpflichtig. Ich hatte dieszüglich den HR verklagt (hier ging es um gewerbliche PC-Nutzung) und es gab auch Verfahren vor dem Bundesgerichtshof so daß dieser Fall eindeutig geregelt ist.
Falls niemand aus Eurer Wohnung GEZ-gezahlt hat wäre der Besitz eines internetfähigen Rechners wie ein Radio ermäßigt gebührenpflichtig gewesen.
Wenn die GEZ behauptet, daß eine Anmeldung für einen PC vorliegt und Du nichts derartiges gemacht hast würde ich auch auf Vorlage der unterschriebenen Anmeldung bestehen.
Du schuldest der Allgemeinheit also zumindest 17,98*5 €.
Egal, ob Du einen Fernseher, nur ein Radio oder einen PC dein Eigen nennst.
Was Du Dein Eigen nennst ist egal.
"Eine Wohnung, ein Beitrag – das gilt für Bürgerinnen und Bürger."
Warum schuldet man der Allgemeinheit Geld?
Klartext:
Zahle ich nun 17,98 pro Monat so wird dieser Betrag auf die älteste Schuld angerechnet ohne das ich den geforderten Betrag aus dem Beitragbescheid tilgen kann. Dementsprechend würde nach Fristablauf für Wiederspruch eine Vollstreckung beginnen.
Ich kann also garnicht den Monatlichen Betrag zahlen.
Ich finde diese Methode mehr als Fragwürdig.
Sollte die GEZ keinen Anspruch für den Zeitraum vor 2013 besitzen und Dir auch nichts unterschriebenes nachweisen kann bekommst Du eventuell von der GEZ für die angebliche Altforderung eingesacktes Geld wieder zurück.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/05/24/zdf-finanziert-mit-gebuehren-geldern-partei-veranstaltung-der-spd/
Das Wir entscheidet.
Frag mal den Uli aus Schwaben!
Sorry Brady, hatte ich übersehen.
Die GEZ dient ja zur Finanzierung des öffentlich rechtlichen Fernsehens.
Da die Gebühr aber bisher nicht kostendeckend war, zahlt den rest der Zeche der öffentliche Haushalt aus deinen und meinen Steuergeldern. Also ist es eine Schuld gegenüber der Allgemeinheit.
Dass der Staat eine Unterdeckung des ÖR finanziert, ist falsch. Dies wäre auch völlig verfassungswidrig, gerade darum gibt es ja die im Staatsvertrag festgeschriebene duale Finanzierung aus Gebühren und Werbung. Der ÖR ist eben gerade kein Staatsfernsehen, und darf somit aus Steuergeldern nicht finanziert werden.
OK. da geb ich Dir Recht. Keine Steuern.
da aber die Hauptlast der Finanzierung über den Beitrag auf den Schultern der Allgemeinheit liegt, ist davon auszugehen, dass, wenn sagen wir 10% den Beitrag nicht zahlen können oder wollen der Beitrag über kurz oder lang in zumindest der gleichen Höhe für die Allgemeinheit steigen wird.
Oder aber auf wundersame Weise eine Anpassung in Form von wirtschaftlicherem Umgang mit den reduzierten Einnahmen stattfindet.
Fakt ist, dass technisch die ÖR sehr häufig den Vorreiter spielen (müssen) und dann ggf. die Privaten nachziehen (z.B. DAB, DAB+)
Private Kanäle haben zudem die Möglichkeit, sich einfach aus kostenintensiven Kanälen zurück zu ziehen (z.B. Eurosport aus DVB-T).
Die ÖR in Ihrer Gesamtheit haben durch den Staatsvertrag die Verpflichtung, alle Kanäle entsprechend grundzuversorgen. Zudem verwehrt das "nach 20 Uhr Werbeverbot" einen höheren Anteil der Gesamtfinanzierung durch Werbung zum Glück).
Klar, mir gehen Stefan Mross oder Wetten dass auch auf den Senkel.
Klar dieses sind beispiele, wo m.E. Einsparpotential besteht.
Andere denken, dass die Übertragung von Sportveranstaltungen ein wesentlich größeres Einsparpotential bieten.
... und wen ich aktuelle ins Programm schaue: für RTL und Konsorten wäre die Relegation zur 2.Liga einfach nicht lukrativ genug.
Da bin ich doch froh, dass es die ÖR gibt.
... und zahle die GEZ-Gebühr (heute Beitrag) seit Jahrzehnten bewusst und gerne. und nutzniese das ÖR
Die ÖR müssen ihr Programm in HD verbreiten? Die müssen riesige Online-Mediatheken pflegen? Die müssen Apps für Wischtelefone und Tablets anbieten? Die müssen Fernsehen auf Abruf für internetfähige Fernseher anbieten?
Ich hoffe nicht!
Falls doch, muss dringend der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden. Vieles von diesem technischen Firlefanz geht doch meilenweit über eine "Grundversorgung" hinaus.
Das sei dir ja unbenommen. Du findest das Angebot gut und zahlst dafür. Prima, so soll und darf es ja auch laufen.
Ich schaue allerdings gar kein TV und besitze nicht einmal einen Fernseher (dafür einen "internetfähigen" Laptop mit dem ich ja rein theoritsch... ). Allgemein empfinde ich Fernsehen als eine mehr als verzichtbare Tätigkeit - zum einen kommt da für meinen Geschmack ohnehin fast ausnahmslos nur Schrott - und zum anderen empfinde ich persönlich das Leben als zu kurz, als dass ich mir passiv irgendwelche Sachen im TV anschaue, wenn ich gleichzeitig auch was viel Produktiveres machen könnte.
Dennoch muss ich für ein Angebot zahlen, was ich nicht nutze. Mache ich das nicht, komme ich - zu Ende gedacht - dafür in den Knast.
Und ja, das finde ich relativ suboptimal - um es mal euphemistisch zu umschreiben...
Der neue Beitrag vereinfacht das ganze GEZ-Gespinst und ist bestimmt auch nicht immer gerecht. z.B. für WGs wird es wesentlich einfacher und günstiger.
D zahlst ja auch für ne Lebensversicherung, ne Hausratversicherung ne private Haftpflicht und nimmst die wohl in deinem Leben nie in Anspruch. (die LV ganz sicher nicht). Klar, die zahlst du freiwillig, GEZ gezwungenermaßen.
Ein Teil deiner Steuern wird auch für z.B. Kindergärten verwendet, die Du evtl. auch niemals in Ansprruch nimmst.
Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Meinung als du. Im sog. "5. Rundfunkurteil" hat es klargestellt:
"Begriff der Grundversorgung (Merkmale: Vollversorgung, Vollprogramm, Meinungsvielfalt). Die Grundversorgung beschränkt sich nicht auf eine Minimalversorgung. Der Rundfunkbegriff und damit der Begriff der Grundversorgung sind dynamisch zu verstehen und umfassen auch zukünftige (technische) Entwicklungen."