Und das GG ist dein Ein und Alles und lässt sich auch nie ändern, egal, was drin steht!? Ich glaube im GG gibt es einige völlig antiquierte Karteileichen, die längst überholt sein müssten. Aber frag mich jetzt blos nicht welche...nur eine Vermutung! Und zwar in jeglicher Richtung.
Xaver08 schrieb: wenn man mit dem GG übereinstimmt
Und das GG ist dein Ein und Alles und lässt sich auch nie ändern, egal, was drin steht!? Ich glaube im GG gibt es einige völlig antiquierte Karteileichen, die längst überholt sein müssten. Aber frag mich jetzt blos nicht welche...nur eine Vermutung! Und zwar in jeglicher Richtung.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen. Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
findest du denn wirklich, daß das hetze ist? nun denn, die spd hat eine reaktion gezeigt, sie haben sich dafür entschuldigt und versucht das motiv zu löschen, wo sie den zugriff darauf haben.
was ist denn deine meinung zum motiv der saalekreis afd, wenn du den beitrag der spd schon als hetze bezeichnest?
Ja, ich finde, dass das Hetze ist! Der Saalekreis-AfD-Eintrag ist inakzeptabel und wurde ebenfalls entfernt. Hier gibt es jedoch einen kleinen, aber feinen Unterschied, ob ein "regionaler Ableger" sich so einen "Ausfall" leistet, oder wie in diesem Fall die Bundes-SPD. Das ist ganz schlechter politischer Stil und ein indiskutabler Umgang mit dem politischen Gegner. Die Quittung dafür kann man in den vielen Kommentaren dazu nachlesen und wird sich u. a. bei der nächsten Wahl niederschlagen.
Xaver08 schrieb: wenn man mit dem GG übereinstimmt
Und das GG ist dein Ein und Alles und lässt sich auch nie ändern, egal, was drin steht!? Ich glaube im GG gibt es einige völlig antiquierte Karteileichen, die längst überholt sein müssten. Aber frag mich jetzt blos nicht welche...nur eine Vermutung! Und zwar in jeglicher Richtung.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen. Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Misanthrop schrieb: Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen.
Gut. Du magst also nicht mein Freund werden.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Guter Einwand. Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen. Man kann die ja löschen und neue machen.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen. Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen. Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Misanthrop schrieb: Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen.
Gut. Du magst also nicht mein Freund werden.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Guter Einwand. Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen. Man kann die ja löschen und neue machen.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen.
Gut. Du magst also nicht mein Freund werden.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Guter Einwand. Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen. Man kann die ja löschen und neue machen.
Anscheinend stehst Du unserem demokratischen Gesetzgebungsverfahren kritisch gegenüber. Schade, unter diesen Bedingungen kannst Du nicht mein Freund werden.
Misanthrop schrieb: Was nur soll man zu solch einem Ausbund an Ignoranz noch sagen.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Albern sind bestenfalls Deine aufgeblasenen Belehrungen.
Gut. Du magst also nicht mein Freund werden.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Guter Einwand. Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen. Man kann die ja löschen und neue machen.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Und mit einem kleinen Staatsstreich kann man auch unveräußérliche Rechte in die Tonne klopfen. Staatsstreiche sind ja eine beliebte Methode bei Faschisten und Antidemokraten.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Und mit einem kleinen Staatsstreich kann man auch unveräußérliche Rechte in die Tonne klopfen. Staatsstreiche sind ja eine beliebte Methode bei Faschisten und Antidemokraten.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
Vael schrieb: Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
inwiefern darf denn an der von Dir genannten Religionsfreiheit nicht herumgedoktort werden?
Weil du niemals eine zwo Drittel Mehrheit her bekommst um sie abzuschaffen oder sie wirklich gravierend zu ändern.
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Vael schrieb: Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
inwiefern darf denn an der von Dir genannten Religionsfreiheit nicht herumgedoktort werden?
Weil du niemals eine zwo Drittel Mehrheit her bekommst um sie abzuschaffen oder sie wirklich gravierend zu ändern.
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Ach so wars gemeint. Also nach Art. 79 III GG sind die Art. 1 und 20 GG nicht aushöhlbar. Die anderen Grundrechte kann man grds. durchaus abändern. Bei Merkels erster Legislaturperiode als Bundeskanzlerin gab es sehr eine deutliche Mehrheit, die ohne Weiteres auf zwei Drittel der Stimmen gekommen ist. Wie homogen das gewesen ist, ist eine andere Sache. Aber im Prinzip hätte da durchaus auch im GG klargestellt werden können, dass die Religionsfreiheit ihrem ursprünglichen Sinne nach wohl die freie Religionsausübung im Privaten oder in entsprechenden Einrichtungen, denn in dem Licht dürfte Religion damals gesehen worden sein, schützen sollte, nicht jedoch vermeintlich religiöser Intoleranz den Vorrang vor praktische Konkordanz geben sollte. Aber ich nehme auch mal an, dass eine ebensolche Klarstellung nicht zuletzt an der CSU gescheitert wäre. Aber der Verfassung nach machbar wäre das durchaus.
Vael schrieb: Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
inwiefern darf denn an der von Dir genannten Religionsfreiheit nicht herumgedoktort werden?
Weil du niemals eine zwo Drittel Mehrheit her bekommst um sie abzuschaffen oder sie wirklich gravierend zu ändern.
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Ach so wars gemeint. Also nach Art. 79 III GG sind die Art. 1 und 20 GG nicht aushöhlbar. Die anderen Grundrechte kann man grds. durchaus abändern. Bei Merkels erster Legislaturperiode als Bundeskanzlerin gab es sehr eine deutliche Mehrheit, die ohne Weiteres auf zwei Drittel der Stimmen gekommen ist. Wie homogen das gewesen ist, ist eine andere Sache. Aber im Prinzip hätte da durchaus auch im GG klargestellt werden können, dass die Religionsfreiheit ihrem ursprünglichen Sinne nach wohl die freie Religionsausübung im Privaten oder in entsprechenden Einrichtungen, denn in dem Licht dürfte Religion damals gesehen worden sein, schützen sollte, nicht jedoch vermeintlich religiöser Intoleranz den Vorrang vor praktische Konkordanz geben sollte. Aber ich nehme auch mal an, dass eine ebensolche Klarstellung nicht zuletzt an der CSU gescheitert wäre. Aber der Verfassung nach machbar wäre das durchaus.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
Recep Tayyip Erdoğan will bzw. macht es ja schon lange, denn alles was man unter freiheitlichen und friedlichen Miteinander der Menschen aller Couleurwird versteht wird peu à peu torpediert! Dazu benutzt er auch den Koran, um die Weichen zu stellen, zur unfreien Fahrt in seine rechtspoplistische Welt.
...zufällig kommt da der passende Artikel reingeschneit Zeit Erdoğan im Wahn
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
nix "auch". Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist ja gerade über Art. 1 Absatz 1, Satz 1 GG geschützt und über Art 79 III GG entsprechend "ewig geschützt".
Spielmacher71 schrieb:
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Ja, aber die Relevanten Gesetze, wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Würde des Menschens, die sind nicht änderbar, löschbar oder neu machbar!
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
nix "auch". Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist ja gerade über Art. 1 Absatz 1, Satz 1 GG geschützt und über Art 79 III GG entsprechend "ewig geschützt".
Spielmacher71 schrieb:
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Soweit ich das jetzt nachlesen konnte, ist lediglich "die Würde des Menschen ist unantastbar" im GG fest verankert und unabänderlich.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
nix "auch". Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist ja gerade über Art. 1 Absatz 1, Satz 1 GG geschützt und über Art 79 III GG entsprechend "ewig geschützt".
Spielmacher71 schrieb:
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn wenn man sich auf die Demokratie beruft und ein in Teilen der Verfassung widersprechendes Programm verfasst? Wie beispielsweise die AfD?
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
ernst gemeinte Frage oder wieder nicht gelesen, was da vorher stand?
Ich gehe mal von ersterem aus und versuche mich an der Antwort:
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und damit selbst geschützt. Wie sie eingeschränkt werden kann, kannst Du selbst in Art. 4 GG nachlesen, also im Grunde gar nicht. Ob das damals so gemeint gewesen ist, sei dahin gestellt. Nach meinem Verständnis kann das jedenfalls nicht in dem Ausmaß gemeint gewesen sein - soll heißen, dass der Begriff der Religion, wie er heute verstanden wird, über das hinaus, was ursprünglich geschützt werden sollte ... aber die Meinung habe ich relativ exklusiv. Der Text selbst lässt eine Einschränkung nämlich grundsätzlich nicht zu. Wenn Du mal andere Grundrechte liest, dann findest Du etwa in den Folgeabsätzen teils Einschränkungsmöglichkeiten. Nun könnte man entweder argumentieren, dass der Schutzbereich der Religionsfreiheit nicht berührt ist. Dann greift aber schon gar nicht Art 4 GG. Oder aber man müsste ein höheres Gut finden.
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn wenn man sich auf die Demokratie beruft und ein in Teilen der Verfassung widersprechendes Programm verfasst? Wie beispielsweise die AfD?
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Brodowin schrieb: Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Ja, so ähnlich. Nur dass sie selten den Mut haben dir Angesicht zu Angesicht in Fußgängerzonen gegenüber zu treten. Die agieren eher aus der Deckung.
Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Brodowin schrieb: Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Ja, so ähnlich. Nur dass sie selten den Mut haben dir Angesicht zu Angesicht in Fußgängerzonen gegenüber zu treten. Die agieren eher aus der Deckung.
Brodowin schrieb: Ungefähr so, wie wenn die "Identitäre Bewegung" auf Meinungsfreiheit beruft?
Sagt mir nichts! Wer sind denn die? Verteilen die auch ihr Glaubensbuch mit netten Flyern, die auf Terrorunterstuetzer verweisen, in der Fußgängerzone?
Ja, so ähnlich. Nur dass sie selten den Mut haben dir Angesicht zu Angesicht in Fußgängerzonen gegenüber zu treten. Die agieren eher aus der Deckung.
"Identitäre Bewegung" hat hier in der Region ihre Rückzugsräume z.B. in der Wetterau und auch in Maintal. Mehr von mir hier nicht.
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
Wie verhält es sich denn, wenn man sich auf die Religionsfreiheit beruft, aber eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte und Tendenzen aufweist? Wie beispielsweise die "wahre Religion".
ernst gemeinte Frage oder wieder nicht gelesen, was da vorher stand?
Ich gehe mal von ersterem aus und versuche mich an der Antwort:
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und damit selbst geschützt. Wie sie eingeschränkt werden kann, kannst Du selbst in Art. 4 GG nachlesen, also im Grunde gar nicht. Ob das damals so gemeint gewesen ist, sei dahin gestellt. Nach meinem Verständnis kann das jedenfalls nicht in dem Ausmaß gemeint gewesen sein - soll heißen, dass der Begriff der Religion, wie er heute verstanden wird, über das hinaus, was ursprünglich geschützt werden sollte ... aber die Meinung habe ich relativ exklusiv. Der Text selbst lässt eine Einschränkung nämlich grundsätzlich nicht zu. Wenn Du mal andere Grundrechte liest, dann findest Du etwa in den Folgeabsätzen teils Einschränkungsmöglichkeiten. Nun könnte man entweder argumentieren, dass der Schutzbereich der Religionsfreiheit nicht berührt ist. Dann greift aber schon gar nicht Art 4 GG. Oder aber man müsste ein höheres Gut finden.
Puhh...wahrscheinlich kriege ich das heute Abend nicht mehr auf die Kette, wobei ich mich beispielsweise auch wundere, warum Scientology nicht verboten ist. Wo fängt Religionsfreiheit an und wo hört sie auf, weil sie entweder totalitäre Ansichten vertritt und ein Alleinstellungsmerkmal beansprucht?
Ich glaube im GG gibt es einige völlig antiquierte Karteileichen, die längst überholt sein müssten.
Aber frag mich jetzt blos nicht welche...nur eine Vermutung! Und zwar in jeglicher Richtung.
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
was ist denn deine meinung zum motiv der saalekreis afd, wenn du den beitrag der spd schon als hetze bezeichnest?
Du bringst hier fast jeden Tag ausgiebig Zeit in Diskussionen zu bundespolitischen Themen zu. Aber Dir einmal eine Viertelstunde zu nehmen und Dir mal die paar recht übersichtlichen Seiten unserer Verfassung durchzulesen, und vielleicht noch eine halbe Stunde darüber nachzudenken, was Dir der Autor damit sagen wollte, bevor Du ihre Änderung forderst, kommt Dir nicht in den Sinn?
Lieber vermutest Du wild in der Gegend rum. Und zwar in alle Richtungen. Was auch immer dieser Wirrsinn zum krönenden Abschluss dann noch bedeuten soll.
Hier kann so Einiges wirklich nicht mehr ernst gemeint sein. Das ist ja schon nicht mal mehr albern.
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Man fragt sich manchmal wirklich, wie Selbst- und Fremdwahrnehmung so weit auseinanderliegen können.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Guter Einwand.
Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen.
Man kann die ja löschen und neue machen.
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Man fragt sich manchmal wirklich, wie Selbst- und Fremdwahrnehmung so weit auseinanderliegen können.
Auch wenns Dir nicht passen sollte, fast alle Gesetze können auf demokratischen Wegen geändert, gelöscht werden. Sogar neue Gesetze sind möglich.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Guter Einwand.
Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen.
Man kann die ja löschen und neue machen.
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Schade, unter diesen Bedingungen kannst Du nicht mein Freund werden.
Haben wir davon abgesehen auch inhaltlich irgendetwas entgegenzusetzen oder war das mal wieder alles?
Guter Einwand.
Warum olle Gesetze lesen oder gar verstehen.
Man kann die ja löschen und neue machen.
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Und die anderen sind soweit ich weiß eh durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Hatte ja lange genug gedauert in Deutschland. Das jetzt wieder rechte Kreise daran wollen passt in deren Weltbild. Polen Ungarn und die Türkei machen es ja gerade vor.
...zufällig kommt da der passende Artikel reingeschneit
Zeit
Erdoğan im Wahn
Und das ist verdammt noch mal auch gut so!
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Abs. 3 GG – sog. Ewigkeitsgarantie).
Alles andere kann, sollte es nicht mit dem GG vereinbar sein, eingeschränkt oder verboten werden. Dieses betrifft auch die Religionsfreiheit. Denn Religionsfreiheit bedeutet nicht dass tolerieren, beispielsweise von Sekten jeglicher Couleur oder die Erhöhung der Religion über die Verfassung.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Das hast Du vollkommen falsch verstanden (oder falsch wieder gegeben). Die Grundrechte genießen Vorrang vor allen Gesetzen, die an den Grundrechten zu messen sind und den Weg für eine Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn dagegen verstoßen wird. Die Religionsfreiheit ist ein solches Grundrecht. Damit kann es nicht über die Verfassung erhoben werden sondern ist ein Teil davon. Einschränkungen qua Gesetz sind laut GG nicht möglich. Einschränkungen können nur durch Abänderung des GG erfolgen.
Ich gehe mal von ersterem aus und versuche mich an der Antwort:
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und damit selbst geschützt. Wie sie eingeschränkt werden kann, kannst Du selbst in Art. 4 GG nachlesen, also im Grunde gar nicht. Ob das damals so gemeint gewesen ist, sei dahin gestellt. Nach meinem Verständnis kann das jedenfalls nicht in dem Ausmaß gemeint gewesen sein - soll heißen, dass der Begriff der Religion, wie er heute verstanden wird, über das hinaus, was ursprünglich geschützt werden sollte ... aber die Meinung habe ich relativ exklusiv. Der Text selbst lässt eine Einschränkung nämlich grundsätzlich nicht zu. Wenn Du mal andere Grundrechte liest, dann findest Du etwa in den Folgeabsätzen teils Einschränkungsmöglichkeiten.
Nun könnte man entweder argumentieren, dass der Schutzbereich der Religionsfreiheit nicht berührt ist. Dann greift aber schon gar nicht Art 4 GG. Oder aber man müsste ein höheres Gut finden.
Wandgemälde im Frankfurter Osthafen
hier ein bekanntere Aktion Brandenburger Tor
Ich gehe mal von ersterem aus und versuche mich an der Antwort:
Die Religionsfreiheit ist ein Grundrecht und damit selbst geschützt. Wie sie eingeschränkt werden kann, kannst Du selbst in Art. 4 GG nachlesen, also im Grunde gar nicht. Ob das damals so gemeint gewesen ist, sei dahin gestellt. Nach meinem Verständnis kann das jedenfalls nicht in dem Ausmaß gemeint gewesen sein - soll heißen, dass der Begriff der Religion, wie er heute verstanden wird, über das hinaus, was ursprünglich geschützt werden sollte ... aber die Meinung habe ich relativ exklusiv. Der Text selbst lässt eine Einschränkung nämlich grundsätzlich nicht zu. Wenn Du mal andere Grundrechte liest, dann findest Du etwa in den Folgeabsätzen teils Einschränkungsmöglichkeiten.
Nun könnte man entweder argumentieren, dass der Schutzbereich der Religionsfreiheit nicht berührt ist. Dann greift aber schon gar nicht Art 4 GG. Oder aber man müsste ein höheres Gut finden.