hendrix schrieb: Es müsste doch auch möglich sein,Moslems an Aussehen und Verhalten zu erkennen!? So könnte man Flughäfen und Weihnachtsmärkte sicherer machen!
Rassist.
Ironie oder Ironienichtversteher. Das ist hier die Frage!
hendrix schrieb: Es müsste doch auch möglich sein,Moslems an Aussehen und Verhalten zu erkennen!? So könnte man Flughäfen und Weihnachtsmärkte sicherer machen!
Rassist.
Ironie oder Ironienichtversteher. Das ist hier die Frage!
hendrix schrieb: Es müsste doch auch möglich sein,Moslems an Aussehen und Verhalten zu erkennen!? So könnte man Flughäfen und Weihnachtsmärkte sicherer machen!
Rassist.
Ironie oder Ironienichtversteher. Das ist hier die Frage!
Ich geh von Satire aus. In dem Fall gar keine schlechte, weil ein sogenanntes "Minarettverbot" hierzulande Gegenstand gegenwärtiger Politik zu werden scheint.
weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Bin kein Jurist, aber so pauschal würde ich das nicht behaupten wollen. "Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen. Nicht, dass ich das gutheiße, aber unzulässig? Da habe ich meine Zweifel. Denk nur mal an die Maßnahme der "Platzverweise", für die die Polizei auch jederzeit genügend Gründe herbeiführen und auch ohne vorherige gerichtliche Prüfung in 3 Instanzen durchsetzen kann.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
"Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen.
Das ist richtig. Vieles ist möglich. Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
"Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen.
Das ist richtig. Vieles ist möglich. Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
hijackthis schrieb: Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Ein Verwaltungsakt ist immer auf eine bestimmte Person bezogen, daher ist eine Allgemeinverfügung auch kein VA.
Sorry, Unsinn geschrieben! Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (offizielle Definition).
hijackthis schrieb: Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Ein Verwaltungsakt ist immer auf eine bestimmte Person bezogen, daher ist eine Allgemeinverfügung auch kein VA.
Sorry, Unsinn geschrieben! Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (offizielle Definition).
hijackthis schrieb: Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Ein Verwaltungsakt ist immer auf eine bestimmte Person bezogen, daher ist eine Allgemeinverfügung auch kein VA.
Sorry, Unsinn geschrieben! Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!
Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (offizielle Definition).
Kein Problem Basalti. Ich habe mich seinerzeit im Studium auch damit befassen müssen, würde aber, trotz juristischer Ausbildung, bestimmt nicht behaupten wollen, dass ich im Verwaltungsrecht fit wäre
Kein Problem Basalti. Ich habe mich seinerzeit im Studium auch damit befassen müssen, würde aber, trotz juristischer Ausbildung, bestimmt nicht behaupten wollen, dass ich im Verwaltungsrecht fit wäre
Hier wird ja Juristerei am Hochreck betrieben. Alles nützt nichts, wenn nicht jemand einen Antrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt stellt. Es besteht allerdings ein allerdings überschaubares Kostenrisiko. Schön fände ich, wenn sich die Eintracht dieses Kostenrisiko übernehmen oder sich zumindest beteiligen würde.
Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Mir würden ein paar Gründe einfallen:
Aus Protest gegen Auswärtsfanverbot im Stadion
Aus Protest gegen Eintrachtfanverbot in der Innenstadt
Weil man keine Karten fürs Spiel bekommt weil deren Stadion so winzig ist
Um moralisch die Eintracht im Abstiegskampf zu unterstützen
Vielleicht alles nicht so sinnvoll, aber für mich nachvollziehbar, muss ja nicht alles rational sein im Leben
Kein Problem Basalti. Ich habe mich seinerzeit im Studium auch damit befassen müssen, würde aber, trotz juristischer Ausbildung, bestimmt nicht behaupten wollen, dass ich im Verwaltungsrecht fit wäre
Hier wird ja Juristerei am Hochreck betrieben. Alles nützt nichts, wenn nicht jemand einen Antrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt stellt. Es besteht allerdings ein allerdings überschaubares Kostenrisiko. Schön fände ich, wenn sich die Eintracht dieses Kostenrisiko übernehmen oder sich zumindest beteiligen würde.
Hier wird ja Juristerei am Hochreck betrieben. Alles nützt nichts, wenn nicht jemand einen Antrag beim Verwaltungsgericht Darmstadt stellt. Es besteht allerdings ein allerdings überschaubares Kostenrisiko. Schön fände ich, wenn sich die Eintracht dieses Kostenrisiko übernehmen oder sich zumindest beteiligen würde.
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Soso. Ich bin ein Krimineller bzw. ein gewaltbereiter Fan wenn ich mich mit einem Fanschal oder gar einem Trikot in einer anderen Stadt zu meinen Farben und Verein bekenne. Außerdem ist die Art wie ich laufe, spreche oder Aussehe ein Indiz dafür, dass ich ein Frankfurter sein muss. Schande über mich!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Ich habes es eben auch gelesen und bin sofort "Feuer und Flamme" gewesen. Sehr schön! Viel Erfolg! Jetzt können sich die anderen Verantwortlichen auch weiterhin in ihrem Schneckenhaus verkriechen und weiter duckmäusern bzw. sinnlose Stellungnahmen schreiben oder Protestnoten hinterlegen ....
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Mir würden ein paar Gründe einfallen:
Aus Protest gegen Auswärtsfanverbot im Stadion
Aus Protest gegen Eintrachtfanverbot in der Innenstadt
Weil man keine Karten fürs Spiel bekommt weil deren Stadion so winzig ist
Um moralisch die Eintracht im Abstiegskampf zu unterstützen
Vielleicht alles nicht so sinnvoll, aber für mich nachvollziehbar, muss ja nicht alles rational sein im Leben
Ich bin heute von meinem Wohnort nach Bensheim gefahren er direkte Weg von meinem Wohnort dorthin, führt genau durch Darmstadt.
W ill man mir dies am Samstag verbieten, wenn ich mit entsprechenden PKW-Kz:EF für Eintracht Frankfurt, mit nem Wimpel.im Auto,Aufkleber auf dem Auto unterwegs bin und in einer Kontrolle in Darmstadt mich wegen der Dummheit der Anordnung auch noch rechtfertigen muß ?
Soweit zur Unverhältnismäßigkeit dieser bescheuerten Anordnung
grossaadla schrieb: Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Mir würden ein paar Gründe einfallen:
Aus Protest gegen Auswärtsfanverbot im Stadion Aus Protest gegen Eintrachtfanverbot in der Innenstadt Weil man keine Karten fürs Spiel bekommt weil deren Stadion so winzig ist Um moralisch die Eintracht im Abstiegskampf zu unterstützen Vielleicht alles nicht so sinnvoll, aber für mich nachvollziehbar, muss ja nicht alles rational sein im Leben
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Ich habes es eben auch gelesen und bin sofort "Feuer und Flamme" gewesen. Sehr schön! Viel Erfolg! Jetzt können sich die anderen Verantwortlichen auch weiterhin in ihrem Schneckenhaus verkriechen und weiter duckmäusern bzw. sinnlose Stellungnahmen schreiben oder Protestnoten hinterlegen ....
Habe mir jetzt nicht alle Beiträge hier durchgelesen. Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde, erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler? Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........ Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren. Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels. Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
Mir würden ein paar Gründe einfallen:
Aus Protest gegen Auswärtsfanverbot im Stadion
Aus Protest gegen Eintrachtfanverbot in der Innenstadt
Weil man keine Karten fürs Spiel bekommt weil deren Stadion so winzig ist
Um moralisch die Eintracht im Abstiegskampf zu unterstützen
Vielleicht alles nicht so sinnvoll, aber für mich nachvollziehbar, muss ja nicht alles rational sein im Leben
Ich bin heute von meinem Wohnort nach Bensheim gefahren er direkte Weg von meinem Wohnort dorthin, führt genau durch Darmstadt.
W ill man mir dies am Samstag verbieten, wenn ich mit entsprechenden PKW-Kz:EF für Eintracht Frankfurt, mit nem Wimpel.im Auto,Aufkleber auf dem Auto unterwegs bin und in einer Kontrolle in Darmstadt mich wegen der Dummheit der Anordnung auch noch rechtfertigen muß ?
Soweit zur Unverhältnismäßigkeit dieser bescheuerten Anordnung
Bei Eintracht Frankfurt regt sich massiver Widerstand gegen das 36-stündige Aufenthaltsverbot für die eigenen Fans in Darmstadt. Waltraut Verleih kündigte als Anwältin des 40 000 Mitglieder starken Fanclubverbandes des Fußball-Bundesligisten an, die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt anzufechten. «Das ist ein Grundrechtseingriff. Die Verfügung ist unverhältnismäßig», sagte Verleih der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde,
erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler?
Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........
Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren.
Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels.
Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
daß es vor Gericht geht !!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Sie argumentiert bei Gericht :
Unverhältnismäßige Anordnung
Sehr schön .
Na dann , Viel Erfolg !!
daß es vor Gericht geht !!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Sie argumentiert bei Gericht :
Unverhältnismäßige Anordnung
Sehr schön .
Na dann , Viel Erfolg !!
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Davon ab das ich diesen Innenstadtverbot absolut dämlich und unnötig finde,
erschließt sich mir aber auch nicht was man in Darmstadt City will als Eintrachtler?
Es sei denn man wohnt da,besucht jemand ect........
Wenn ich nicht zum Spiel kann,interessiert mich das eigentlich nen feuchten Furz nach Darmstadt zu fahren.
Dann suche ich mir ne Kneipe und schaue mit Kumpels.
Daher könnten die Darmstadt City von mir aus für nen Monat für mich sperren.
W ill man mir dies am Samstag verbieten, wenn ich mit entsprechenden PKW-Kz:EF für Eintracht Frankfurt, mit nem Wimpel.im Auto,Aufkleber auf dem Auto unterwegs bin und in einer Kontrolle in Darmstadt mich wegen der Dummheit der Anordnung auch noch rechtfertigen muß ?
Soweit zur Unverhältnismäßigkeit dieser bescheuerten Anordnung
daß es vor Gericht geht !!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Sie argumentiert bei Gericht :
Unverhältnismäßige Anordnung
Sehr schön .
Na dann , Viel Erfolg !!
daß es vor Gericht geht !!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Sie argumentiert bei Gericht :
Unverhältnismäßige Anordnung
Sehr schön .
Na dann , Viel Erfolg !!
W ill man mir dies am Samstag verbieten, wenn ich mit entsprechenden PKW-Kz:EF für Eintracht Frankfurt, mit nem Wimpel.im Auto,Aufkleber auf dem Auto unterwegs bin und in einer Kontrolle in Darmstadt mich wegen der Dummheit der Anordnung auch noch rechtfertigen muß ?
Soweit zur Unverhältnismäßigkeit dieser bescheuerten Anordnung
Bei Eintracht Frankfurt regt sich massiver Widerstand gegen das 36-stündige Aufenthaltsverbot für die eigenen Fans in Darmstadt. Waltraut Verleih kündigte als Anwältin des 40 000 Mitglieder starken Fanclubverbandes des Fußball-Bundesligisten an, die Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt anzufechten. «Das ist ein Grundrechtseingriff. Die Verfügung ist unverhältnismäßig», sagte Verleih der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch.
daß es vor Gericht geht !!
Die Fanvereinigungen haben eine Waltraud (Nachname ist mir jetzt entfallen ) federführend bzw stellvertretend beauftragt ,die Dinge gerichtlich anzugehen .
Sie argumentiert bei Gericht :
Unverhältnismäßige Anordnung
Sehr schön .
Na dann , Viel Erfolg !!
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Und: Eine Klage reicht ja völlig.
Es ist der Eintracht Frankfurt Fanclubverband e.V., der in Form seiner Vorsitzenden klagt (übrigens als einzige "Fanvereinigung".
Die Anwältin heißt mit Nachnamen "Verleih" und die kann auch so was, Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht und so, die hatte schon mit Blockupy und allem zu tun.
Und: Eine Klage reicht ja völlig.