Nachdem hier im thread entsprechende Fragen aufgetaucht sind, möchten wir zu den folgenden beiden Punkten noch klarstellend anmerken:
Gerichtliches Vorgehen
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt können nur einzelne Personen gerichtlich vorgehen, nicht aber ein Verein, eine AG oder irgendein sonstiger Personenzusammenschluss. Eine Klage „der Eintracht“ oder der FuFA ist schlicht nicht möglich und wäre unzulässig. Es ist bekannt, dass einzelne Personen aus der Fanszene den Rechtsweg eingeschlagen haben. Insbesondere ist die Vorsitzende des Fanclubverbands persönlich Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Diesem Vorgehen sind durchaus interne Abstimmungsprozesse innerhalb verschiedener Institutionen der Fanszene vorausgegangen, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden müssen. Im Hinblick auf den Verlauf dieses threads möchten wir aber festhalten: Auch die FuFa war hierin involviert. Im Übrigen steht es jedem Eintrachtfan frei, sich heute oder morgen ebenfalls noch an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu wenden, wobei allerdings eine anwaltliche Hilfe ratsam sein dürfte.
Public Viewing:
Wir haben uns – selbstverständlich gemeinsam mit den Kollegen der Fußball AG – um ein Public Viewing in unserem Stadion bemüht. Eine Einigung mit dem Stadionbetreiber konnte erzielt werden, und auch die Kostenfrage wäre geregelt gewesen. Allerdings kann niemand – auch nicht der Verein oder die AG – einfach so ein Public Viewing einer Bundesligapartie veranstalten. Vielmehr muss dies (einerseits wegen der Übertragungsrechte, andererseits wegen der Sportgerichtsbarkeit) von DFB und DFL genehmigt werden. Die Genehmigung hätte vorausgesetzt, dass die Polizei in einer Stellungnahme eine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage am Spieltag bestätigt und die Durchführung des Public Viewings deshalb befürwortet. Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden. Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass unsere Einstellung und Haltung aus der Stellungnahme klar hervorgeht. Wir verurteilen das Vorgehen der Stadt Darmstadt, das wir für eindeutig rechtswidrig halten (Allgemeinverfügung) – aber unabhängig davon, ob die Allgemeinverfügung auf dem Rechtsweg noch rechtzeitig gekippt werden kann oder nicht: Wir wünschen uns, dass es friedlich bleibt.
Im Übrigen können wir nur anbieten, bei weiteren Fragen uns direkt anzusprechen. Bei jedem Heimspiel sind wir an unserem Infostand vor Block 32 zu finden, oder bei unseren monatlichen Stammtischen im Backstage (im Mai am Do, den 12.05. ab 20 Uhr). Auch heute Abend werden viele von uns bei der „Tradition zum Anfassen“ im Museum sein.
Nachdem hier im thread entsprechende Fragen aufgetaucht sind, möchten wir zu den folgenden beiden Punkten noch klarstellend anmerken:
Vielen Dank für diesen Beitrag! Es ist gut zu wissen, dass man auch auf wichtige Fragen und Ereignisse eingeht, um zu versuchen die bereits aufgekommene Unzufriedenheit zu besänftigen. Da es zum Glück zwischenzeitlich genug einzelne Personen gab, die das Thema der juristischen Klärung aktiv angegangen sind ...
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. ... Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
FuFA schrieb: Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. ... Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
Das allerdings ist erbärmlich und vielsagend zugleich. Offensichtlich ist man von Seiten der Polizei und der Stadt Darmstadt nicht an einer Deeskalation interessiert. Die dümmlichen Aussagen des Polizeiverantwortlichen sind offensichtlich auch in der sonstigen Handhabe von Stadt und Polizei Darmstadt Programm.
Nachdem hier im thread entsprechende Fragen aufgetaucht sind, möchten wir zu den folgenden beiden Punkten noch klarstellend anmerken:
Gerichtliches Vorgehen
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt können nur einzelne Personen gerichtlich vorgehen, nicht aber ein Verein, eine AG oder irgendein sonstiger Personenzusammenschluss. Eine Klage „der Eintracht“ oder der FuFA ist schlicht nicht möglich und wäre unzulässig. Es ist bekannt, dass einzelne Personen aus der Fanszene den Rechtsweg eingeschlagen haben. Insbesondere ist die Vorsitzende des Fanclubverbands persönlich Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Diesem Vorgehen sind durchaus interne Abstimmungsprozesse innerhalb verschiedener Institutionen der Fanszene vorausgegangen, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden müssen. Im Hinblick auf den Verlauf dieses threads möchten wir aber festhalten: Auch die FuFa war hierin involviert. Im Übrigen steht es jedem Eintrachtfan frei, sich heute oder morgen ebenfalls noch an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu wenden, wobei allerdings eine anwaltliche Hilfe ratsam sein dürfte.
Public Viewing:
Wir haben uns – selbstverständlich gemeinsam mit den Kollegen der Fußball AG – um ein Public Viewing in unserem Stadion bemüht. Eine Einigung mit dem Stadionbetreiber konnte erzielt werden, und auch die Kostenfrage wäre geregelt gewesen. Allerdings kann niemand – auch nicht der Verein oder die AG – einfach so ein Public Viewing einer Bundesligapartie veranstalten. Vielmehr muss dies (einerseits wegen der Übertragungsrechte, andererseits wegen der Sportgerichtsbarkeit) von DFB und DFL genehmigt werden. Die Genehmigung hätte vorausgesetzt, dass die Polizei in einer Stellungnahme eine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage am Spieltag bestätigt und die Durchführung des Public Viewings deshalb befürwortet. Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden. Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass unsere Einstellung und Haltung aus der Stellungnahme klar hervorgeht. Wir verurteilen das Vorgehen der Stadt Darmstadt, das wir für eindeutig rechtswidrig halten (Allgemeinverfügung) – aber unabhängig davon, ob die Allgemeinverfügung auf dem Rechtsweg noch rechtzeitig gekippt werden kann oder nicht: Wir wünschen uns, dass es friedlich bleibt.
Im Übrigen können wir nur anbieten, bei weiteren Fragen uns direkt anzusprechen. Bei jedem Heimspiel sind wir an unserem Infostand vor Block 32 zu finden, oder bei unseren monatlichen Stammtischen im Backstage (im Mai am Do, den 12.05. ab 20 Uhr). Auch heute Abend werden viele von uns bei der „Tradition zum Anfassen“ im Museum sein.
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. ... Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
FuFA schrieb: Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. ... Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
Man könnte ja auch mal die Polizei in Kiel oder Rostock fragen, ob ein Public Viewing in Frankfurt positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage eines Holstein- oder Hansa-Spiels habe.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Dann bleibt für all die Fanmeilenjunkies nur zu hoffen, dass die Europameisterschaft herzhaftes Bedrohungspotential bietet.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Dann bleibt für all die Fanmeilenjunkies nur zu hoffen, dass die Europameisterschaft herzhaftes Bedrohungspotential bietet.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Nach dem Butterfly-Effekt kann man gar nicht absehen, was passiert, wenn man ein Public Viewing veranstaltet. Es könnte demnach bedeuten, dass irgendwo im Pazifik ein Ertrinkender gerettet wird oder sich in Freital zwei Nazis verlieben. Zack, Gesetzeslücke. Frau Anwalt übernehmen sie.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Die Lösung all unserer Probleme. Entworfen, erfunden und zum Weltgesundungspatent angemeldet vom Polizeipräsidenten in Darmstadt.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Die Lösung all unserer Probleme. Entworfen, erfunden und zum Weltgesundungspatent angemeldet vom Polizeipräsidenten in Darmstadt.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Nach dem Butterfly-Effekt kann man gar nicht absehen, was passiert, wenn man ein Public Viewing veranstaltet. Es könnte demnach bedeuten, dass irgendwo im Pazifik ein Ertrinkender gerettet wird oder sich in Freital zwei Nazis verlieben. Zack, Gesetzeslücke. Frau Anwalt übernehmen sie.
Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
Misanthrop schrieb: Mir war bis heute nicht bewußt, dass es Tatbestandsvoraussetzung für eine Erlaubnis eines Public Viewing ist, dass sich irgendwo eine Sicherheitslage bessert.
Das ist das sog. Kompensationsgesetz. Du darfst nur dann etwas machen, wenn dadurch irgendwo anders etwas besser wird. Egal was.
Das ist ein sehr schönes und sehr altruistisches Gesetz.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Jetzt wurde oben das das Kompensationsgesetz in aller gebotenen Ernsthaftigkeit ausgearbeitet und Du gehst anhaltend davon aus, dass es für eine Stadionveranstaltung in Frankfurt eine polizeiliche Stellungnahme aus Darmstadt ernsthaft entscheidungserheblich sein sollte? Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige. Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich. Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte. Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen. Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Wieso muß man Darmstädter Behörden (Polizei) fragen, ob in Frankfurt ein Public Viewing stattfinden darf....?......mir leuchtet das nicht ein oder ich verstehe den ganzen Komplex nicht....
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Jetzt wurde oben das das Kompensationsgesetz in aller gebotenen Ernsthaftigkeit ausgearbeitet und Du gehst anhaltend davon aus, dass es für eine Stadionveranstaltung in Frankfurt eine polizeiliche Stellungnahme aus Darmstadt ernsthaft entscheidungserheblich sein sollte? Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige. Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich. Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte. Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen. Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Ergänzung: Ich gestehe aber gerne ein, dass man den Eingangsbeitrag auch so verstehen kann, dass lediglich der Verband angefragt worden war. Und dieser eben lediglich in DA bei der Polizei nachgehakt hatte, ob da was dafür spricht.
Sei's drum. Ist ja irgendwie eh eine rein akademische Diskussion.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen. Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für.
mein freund, du kommst aus dem bundesland, das die kehrwoche erfunden hat, die meines wissens nach noch nach den guten alten lynchgesetzen durchgesetzt wird und singst das hohelied der freiheit?
da lobe ich mir doch das hessische kompensationsgesetzt, das sich am ende noch auf die gute alte thermodynamik zurückführen lässt.
reggaetyp schrieb: Da dürfte es wohl um Lizenzrechte gehen.
Kann sein. Dann geht es aber die Polizei in Darmstadt nix an.
Die aber wohl auch mit den im Statement der FuFa erwähnten Sicherheitsträgern auch nicht gemeint sein dürfte. Ich glaube nicht, dass man in Darmstadt angefragt hatte, ob ein Event im Waldstadion genehm wäre. Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Natürlich. Erstens findet das Spiel in Darmstadt statt, die Sicherheitslage in Frankfurt dürfte davon nicht tangiert sein. Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Jetzt wurde oben das das Kompensationsgesetz in aller gebotenen Ernsthaftigkeit ausgearbeitet und Du gehst anhaltend davon aus, dass es für eine Stadionveranstaltung in Frankfurt eine polizeiliche Stellungnahme aus Darmstadt ernsthaft entscheidungserheblich sein sollte? Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige. Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich. Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte. Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen. Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Ergänzung: Ich gestehe aber gerne ein, dass man den Eingangsbeitrag auch so verstehen kann, dass lediglich der Verband angefragt worden war. Und dieser eben lediglich in DA bei der Polizei nachgehakt hatte, ob da was dafür spricht.
Sei's drum. Ist ja irgendwie eh eine rein akademische Diskussion.
Die DFL genehmigt keine öffentliche Ausstrahlung (Public viewing) in Frankfurt wenn es dafür nicht gute Gründe (Verbesserung der Sicherheitslage am Veranstaltungsort z.B.) gibt. Daher wird bei der Behörde am Veranstaltungsort nachgefragt ob die eine Verbesserung der Lage sehen. Da die Paddel, die in Darmstadt das Sagen haben, das verneinen (zu recht oder zu unrecht bewerte ich hier nicht) gibt es kein public viewing in FFM, da die LIGA keine Genehmigung erteilt.
Die DFL genehmigt keine öffentliche Ausstrahlung (Public viewing) in Frankfurt wenn es dafür nicht gute Gründe (Verbesserung der Sicherheitslage am Veranstaltungsort z.B.) gibt. Daher wird bei der Behörde am Veranstaltungsort nachgefragt ob die eine Verbesserung der Lage sehen. Da die Paddel, die in Darmstadt das Sagen haben, das verneinen (zu recht oder zu unrecht bewerte ich hier nicht) gibt es kein public viewing in FFM, da die LIGA keine Genehmigung erteilt.
Die DFL genehmigt keine öffentliche Ausstrahlung (Public viewing) in Frankfurt wenn es dafür nicht gute Gründe (Verbesserung der Sicherheitslage am Veranstaltungsort z.B.) gibt. Daher wird bei der Behörde am Veranstaltungsort nachgefragt ob die eine Verbesserung der Lage sehen. Da die Paddel, die in Darmstadt das Sagen haben, das verneinen (zu recht oder zu unrecht bewerte ich hier nicht) gibt es kein public viewing in FFM, da die LIGA keine Genehmigung erteilt.
Gerichtliches Vorgehen
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt können nur einzelne Personen gerichtlich vorgehen, nicht aber ein Verein, eine AG oder irgendein sonstiger Personenzusammenschluss. Eine Klage „der Eintracht“ oder der FuFA ist schlicht nicht möglich und wäre unzulässig.
Es ist bekannt, dass einzelne Personen aus der Fanszene den Rechtsweg eingeschlagen haben. Insbesondere ist die Vorsitzende des Fanclubverbands persönlich Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Diesem Vorgehen sind durchaus interne Abstimmungsprozesse innerhalb verschiedener Institutionen der Fanszene vorausgegangen, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden müssen. Im Hinblick auf den Verlauf dieses threads möchten wir aber festhalten: Auch die FuFa war hierin involviert.
Im Übrigen steht es jedem Eintrachtfan frei, sich heute oder morgen ebenfalls noch an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu wenden, wobei allerdings eine anwaltliche Hilfe ratsam sein dürfte.
Public Viewing:
Wir haben uns – selbstverständlich gemeinsam mit den Kollegen der Fußball AG – um ein Public Viewing in unserem Stadion bemüht. Eine Einigung mit dem Stadionbetreiber konnte erzielt werden, und auch die Kostenfrage wäre geregelt gewesen. Allerdings kann niemand – auch nicht der Verein oder die AG – einfach so ein Public Viewing einer Bundesligapartie veranstalten. Vielmehr muss dies (einerseits wegen der Übertragungsrechte, andererseits wegen der Sportgerichtsbarkeit) von DFB und DFL genehmigt werden. Die Genehmigung hätte vorausgesetzt, dass die Polizei in einer Stellungnahme eine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage am Spieltag bestätigt und die Durchführung des Public Viewings deshalb befürwortet. Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden. Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass unsere Einstellung und Haltung aus der Stellungnahme klar hervorgeht. Wir verurteilen das Vorgehen der Stadt Darmstadt, das wir für eindeutig rechtswidrig halten (Allgemeinverfügung) – aber unabhängig davon, ob die Allgemeinverfügung auf dem Rechtsweg noch rechtzeitig gekippt werden kann oder nicht: Wir wünschen uns, dass es friedlich bleibt.
Im Übrigen können wir nur anbieten, bei weiteren Fragen uns direkt anzusprechen. Bei jedem Heimspiel sind wir an unserem Infostand vor Block 32 zu finden, oder bei unseren monatlichen Stammtischen im Backstage (im Mai am Do, den 12.05. ab 20 Uhr). Auch heute Abend werden viele von uns bei der „Tradition zum Anfassen“ im Museum sein.
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
Gerichtliches Vorgehen
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt können nur einzelne Personen gerichtlich vorgehen, nicht aber ein Verein, eine AG oder irgendein sonstiger Personenzusammenschluss. Eine Klage „der Eintracht“ oder der FuFA ist schlicht nicht möglich und wäre unzulässig.
Es ist bekannt, dass einzelne Personen aus der Fanszene den Rechtsweg eingeschlagen haben. Insbesondere ist die Vorsitzende des Fanclubverbands persönlich Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Diesem Vorgehen sind durchaus interne Abstimmungsprozesse innerhalb verschiedener Institutionen der Fanszene vorausgegangen, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden müssen. Im Hinblick auf den Verlauf dieses threads möchten wir aber festhalten: Auch die FuFa war hierin involviert.
Im Übrigen steht es jedem Eintrachtfan frei, sich heute oder morgen ebenfalls noch an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu wenden, wobei allerdings eine anwaltliche Hilfe ratsam sein dürfte.
Public Viewing:
Wir haben uns – selbstverständlich gemeinsam mit den Kollegen der Fußball AG – um ein Public Viewing in unserem Stadion bemüht. Eine Einigung mit dem Stadionbetreiber konnte erzielt werden, und auch die Kostenfrage wäre geregelt gewesen. Allerdings kann niemand – auch nicht der Verein oder die AG – einfach so ein Public Viewing einer Bundesligapartie veranstalten. Vielmehr muss dies (einerseits wegen der Übertragungsrechte, andererseits wegen der Sportgerichtsbarkeit) von DFB und DFL genehmigt werden. Die Genehmigung hätte vorausgesetzt, dass die Polizei in einer Stellungnahme eine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage am Spieltag bestätigt und die Durchführung des Public Viewings deshalb befürwortet. Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden. Umso unverständlicher ist uns, wenn auf der Pressekonferenz von Stadt und Polizei Darmstadt am Dienstag unter anderem auch das Fehlen einer Alternative wie bspw. eine Public-Viewing-Veranstaltung in Frankfurt als Begründung für die „Befürchtung“ herhalten musste, Tausende Eintrachtfans würden am Samstag nach Darmstadt kommen…
Im Übrigen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass unsere Einstellung und Haltung aus der Stellungnahme klar hervorgeht. Wir verurteilen das Vorgehen der Stadt Darmstadt, das wir für eindeutig rechtswidrig halten (Allgemeinverfügung) – aber unabhängig davon, ob die Allgemeinverfügung auf dem Rechtsweg noch rechtzeitig gekippt werden kann oder nicht: Wir wünschen uns, dass es friedlich bleibt.
Im Übrigen können wir nur anbieten, bei weiteren Fragen uns direkt anzusprechen. Bei jedem Heimspiel sind wir an unserem Infostand vor Block 32 zu finden, oder bei unseren monatlichen Stammtischen im Backstage (im Mai am Do, den 12.05. ab 20 Uhr). Auch heute Abend werden viele von uns bei der „Tradition zum Anfassen“ im Museum sein.
Bizarre Welt... Wenns nicht so traurig wäre. Aber schön, dass dieser Widerspruch mal öffentlich wird.
Dann bleibt für all die Fanmeilenjunkies nur zu hoffen, dass die Europameisterschaft herzhaftes Bedrohungspotential bietet.
Ich prognostiziere mal ein fantastisches Event!
Dann bleibt für all die Fanmeilenjunkies nur zu hoffen, dass die Europameisterschaft herzhaftes Bedrohungspotential bietet.
Nach dem Butterfly-Effekt kann man gar nicht absehen, was passiert, wenn man ein Public Viewing veranstaltet. Es könnte demnach bedeuten, dass irgendwo im Pazifik ein Ertrinkender gerettet wird oder sich in Freital zwei Nazis verlieben. Zack, Gesetzeslücke. Frau Anwalt übernehmen sie.
Nach dem Butterfly-Effekt kann man gar nicht absehen, was passiert, wenn man ein Public Viewing veranstaltet. Es könnte demnach bedeuten, dass irgendwo im Pazifik ein Ertrinkender gerettet wird oder sich in Freital zwei Nazis verlieben. Zack, Gesetzeslücke. Frau Anwalt übernehmen sie.
Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Diese Prügel ginge also wohl ausnahmsweise zu unrecht Richtung Darmstadt.
Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige.
Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich.
Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte.
Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen.
Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Und zweitens steht es hier doch schwarz auf weiß und klar formuliert:
Leider hat die Polizei in Darmstadt aber schriftlich erklärt, dass ein Public Viewing in Frankfurt aus ihrer Sicht keine positive Auswirkung auf die Sicherheitslage in Darmstadt am Spieltag habe. Eine Genehmigung konnte deshalb nicht eingeholt werden.
Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige.
Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich.
Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte.
Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen.
Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Ich gestehe aber gerne ein, dass man den Eingangsbeitrag auch so verstehen kann, dass lediglich der Verband angefragt worden war. Und dieser eben lediglich in DA bei der Polizei nachgehakt hatte, ob da was dafür spricht.
Sei's drum. Ist ja irgendwie eh eine rein akademische Diskussion.
da lobe ich mir doch das hessische kompensationsgesetzt, das sich am ende noch auf die gute alte thermodynamik zurückführen lässt.
Ich unterstelle mal, dass man 2014 nicht auch vorher in Brasilien bei den Sicherheitsbehörden angerufen hatte, um zu erfragen, ob's denn genehm sei, dass man ein wenig Fußball von der WM zeige.
Von daher verstehe ich Deinen Einwand, das Spiel sei schließlich in Darmstadt, nicht recht.
Ich hatte durchaus gelesen, dass man von Darmstädter Seite seinen Senf abgegeben hatte und glaube das natürlich.
Ich habe jedoch unterstellt, dass man seitens der Frankfurter Behörden lediglich eine solche Stellungnahme erbeten hatte, um letztlich zu entscheiden, habe also sozusagen eine gedankliche Zäsur zwischen dem Zitat über die Ausführungen der Darmstädter Polizei einerseits und demjenigen andereseits hineingelesen, der die Genehmigung nicht erteilen wollte.
Oder einfacher: FuFa fragt in Frankfurt, Frankfurt fragt in Darmstadt, Darmstadt sagt, brauchen wir nicht, Frankfurt sagt, dann wollen wir nicht.
Falls ich damit falsch lag, und man von potentieller Veranstalterseite tatsächlich in Darmstadt angefragt und um Erlaubnis ersucht haben sollte, und man sich dort tatsächlich zur Entscheidung berufen gefüht hat, bin ich sehr froh, einige Meter südlich der hessischen Landesgrenze zu wohnen.
Hier pflegt man sich bei Bedarf an die örtlichen Behörden zu wenden. Wir haben da sogar ein Gesetz für. Aber hier darf man gewöhnlich auch auf die Gass, wenn Fußball gespielt wird. Sogar mit Schal nach Wahl.
Ich gestehe aber gerne ein, dass man den Eingangsbeitrag auch so verstehen kann, dass lediglich der Verband angefragt worden war. Und dieser eben lediglich in DA bei der Polizei nachgehakt hatte, ob da was dafür spricht.
Sei's drum. Ist ja irgendwie eh eine rein akademische Diskussion.
Da die Paddel, die in Darmstadt das Sagen haben, das verneinen (zu recht oder zu unrecht bewerte ich hier nicht) gibt es kein public viewing in FFM, da die LIGA keine Genehmigung erteilt.