Habe gerade in einem anderen Fred gelesen, dass die Meinung vertreten wird, dass die Eintrittskarte auch gleich als Bahn-Ticket gilt.
DIES IST MEINES WISSENS NACH NICHT SO !!!
Das Ticket der Bonbonwerfer ist zwar auch RMV-Ticket, aber nur im Tarifgebiet 65 (Steht so bei den Mainzelmännern auf der HP). Und das ist das Tarifgebiet für Wiesbaden/Mainz! Komplett gilt das Ticket nur für das RNN-Tarifgebiet.
Also Achtung, nicht dass euch ein Kartenknipser den Tag versaut!
Unser EFC fährt mit 5 Leutz und wir holen uns am Bahnhof ein "HESSENTICKET". Das kostet 25,- Euronen und gilt am Kauftag in ganz Hessen als Fahrkarte für bis zu 5 Personen. Macht also 5,- Euronen pro Nase! Ab der Landesgrenze zu den Bonbon-Terroristen gilt dann die Eintrittskarte als Ticket!
Hoffe euch einen guten Tip gegeben zu haben. Falls ihr das alles schon gewusst habt, ignoriert den Fred einfach.
KewelerAdlerA. schrieb: Habe gerade in einem anderen Fred gelesen, dass die Meinung vertreten wird, dass die Eintrittskarte auch gleich als Bahn-Ticket gilt.
DIES IST MEINES WISSENS NACH NICHT SO !!!
Das Ticket der Bonbonwerfer ist zwar auch RMV-Ticket, aber nur im Tarifgebiet 65 (Steht so bei den Mainzelmännern auf der HP). Und das ist das Tarifgebiet für Wiesbaden/Mainz! Komplett gilt das Ticket nur für das RNN-Tarifgebiet.
Also Achtung, nicht dass euch ein Kartenknipser den Tag versaut!
Unser EFC fährt mit 5 Leutz und wir holen uns am Bahnhof ein "HESSENTICKET". Das kostet 25,- Euronen und gilt am Kauftag in ganz Hessen als Fahrkarte für bis zu 5 Personen. Macht also 5,- Euronen pro Nase! Ab der Landesgrenze zu den Bonbon-Terroristen gilt dann die Eintrittskarte als Ticket!
Hoffe euch einen guten Tip gegeben zu haben. Falls ihr das alles schon gewusst habt, ignoriert den Fred einfach.
Greetz KAA
gilt das Hessentickt nicht auch dort? meines wissens ja
KewelerAdlerA. schrieb: Das Ticket der Bonbonwerfer ist zwar auch RMV-Ticket, aber nur im Tarifgebiet 65 (Steht so bei den Mainzelmännern auf der HP). Und das ist das Tarifgebiet für Wiesbaden/Mainz! Komplett gilt das Ticket nur für das RNN-Tarifgebiet.
Also bei dem RMV-Symbol auf der Kartenrückseite steht RNN-Kombiticket und RMV-Kombiticket. Da steht nix von Tarifgebieten. Da soll mir ma einer am Samstag kommen und mir erzählen, dass es nicht gilt. Ausserdem gibt es, wie gesagt, beim Kartenaufdruck auch keine Einschränkung bei dem RMV symbol ggü. dem RNN-symbol...????!???!?
Eintrittskarte = KombiTicket: Sie gilt bei jedem Heimspiel auch als Fahrkarte im Tarifgebiet Mainz/Wiesbaden (RMV-Tarifgebiet 65) und im gesamten Verbundgebiebt des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) in allen Verbundverkehrsmitteln (2. Klasse) für eine Hin- und Rückfahrt zum Bruchwegstadion. In Mainz/Wiesbaden ab 3 Stunden vor Spielbeginn, für die Rückfahrt bis zum Betriebsschluss.
Ok, jetzt hab ichs auch gelesen. Ist aber auch sehr sinnig, dass nur auf die HP zu schreiben.......
Eintrittskarte = KombiTicket: Sie gilt bei jedem Heimspiel auch als Fahrkarte im Tarifgebiet Mainz/Wiesbaden (RMV-Tarifgebiet 65) und im gesamten Verbundgebiebt des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) in allen Verbundverkehrsmitteln (2. Klasse) für eine Hin- und Rückfahrt zum Bruchwegstadion. In Mainz/Wiesbaden ab 3 Stunden vor Spielbeginn, für die Rückfahrt bis zum Betriebsschluss.
Ok, jetzt hab ichs auch gelesen. Ist aber auch sehr sinnig, dass nur auf die HP zu schreiben.......
Hab grad mit ner sehr netten lady an der RMV-hotline gesprochen. Auskunft war: Karte müsse bis zum Grenzgebiet gekauft werden (HOchheim bzw. wohl bischofsheim). Ab dort gelte dann das kombi-ticket. Fahrt kostet dann eigentlich einmalig 3,30€. sinnigerweise kauft man sich allerdings nen tagesticket, damit man auf der rückfahrt nich in hochheim aussteigen muss. dies wär dann die alternative zum hessenticket; für einzelfahrer.
Danke für die Info Obi. Mit meinem Semesterticket bin ich zwar fein raus, doch das hätte für den Ein oder Anderen von uns zu einer bösen Überraschung führen können...
Ich hoffe nur es lesen genug Leutz und sagen es auch weiter an die, die keine Möglichkeit haben hier rein zuschauen.
Die Bobonwerfer sind halt ein hinterhältiges Völkchen und schreiben sowas nicht auf ihre Eintrittskarten!
Noch ein heißer Tip was die Bahnfahrt angeht: Wenn ihr ein Semesterticket habt, dann könnt ihr meines Wissen bis zu zwei Personen kostenlos MITNEHMEN !!!
An alle die kein Semesterticket haben -> angelt euch jemanden der eins hat und spart den Fahrpreis ganz!
Ansonsten Hessenticket zu fünft! Macht wie gesagt 2,50 hin und 2,50 zurück! Und das ist glaube ich nicht zu teuer!
Die gesparte "erhöhte Beförderungsgebühr" kann man nach unserem Auswärtssieg dann prima in Old-Saxx in Flüssigem anlegen!
Sorry, es gilt nur für eine Person und nicht für zwei. Aber is auch schon ein bissi her, dass ich das gelesen hatte. Kann sein dass die die Bestimmungen auf eine Person geändert haben.
3.4.5 Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs:
Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre (einschließlich) bzw. drei Kinder bis 14 Jahre (einschließlich) kostenlos mitnehmen. Soweit die Jahres-, Monats- oder Wochenkarte des Erwachsenentarifs in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Beim Zukauf von Einzelzuschlägen und der Nutzung von Anschlussfahrkarten sowie bei der Nutzung weiterer zuschlagpflichtiger Angebote muss jede Person im Besitz einer Anschluss- und einer Zuschlagkarte sein.
Für mich sind Semesterticket, Jobticket, etc. Zeitkarten im Sinne von Jahres- und Monatskarten, für die eben dieser Absatz der Beförderungsbestimmungen gilt.
Ich will hier keinen falsch informieren und/oder zum Schwarzfahren ermuntern, nur dass da kein falscher Eindruck entsteht!
Wer sich nicht sicher ist, ob das für sein Semesterticket, Jobticket, Monatsticket oder Sonst-was-für-ein-Ticketgilt, der sollte auf jeden Fall nochmal die 600 Zeilen Text der Beförderungsbestimmungen aufmerksam lesen.
Das ist da wie mit der Steuererklärung - irgendwas ist immer falsch!
DIES IST MEINES WISSENS NACH NICHT SO !!!
Das Ticket der Bonbonwerfer ist zwar auch RMV-Ticket, aber nur im Tarifgebiet 65 (Steht so bei den Mainzelmännern auf der HP). Und das ist das Tarifgebiet für Wiesbaden/Mainz!
Komplett gilt das Ticket nur für das RNN-Tarifgebiet.
Also Achtung, nicht dass euch ein Kartenknipser den Tag versaut!
Unser EFC fährt mit 5 Leutz und wir holen uns am Bahnhof ein "HESSENTICKET". Das kostet 25,- Euronen und gilt am Kauftag in ganz Hessen als Fahrkarte für bis zu 5 Personen. Macht also 5,- Euronen pro Nase!
Ab der Landesgrenze zu den Bonbon-Terroristen gilt dann die Eintrittskarte als Ticket!
Hoffe euch einen guten Tip gegeben zu haben.
Falls ihr das alles schon gewusst habt, ignoriert den Fred einfach.
Greetz
KAA
gilt das Hessentickt nicht auch dort? meines wissens ja
Da wird mit Sicherheit keine Maus mehr in die Züge und S-Bahnen passen.
Ich meine die Rückfahrt! Wäre doch sehr ärgerliche, wenn nach unserem Sieg so ein Kontro-Spacken einem den Abend versaut, oder?
Wie gesagt, ist nur ein nett gemeinter Tip!
Muss schließlich jeder für sich selbst entscheiden was er tut!
Greetz
KAA
Also bei dem RMV-Symbol auf der Kartenrückseite steht RNN-Kombiticket und RMV-Kombiticket. Da steht nix von Tarifgebieten. Da soll mir ma einer am Samstag kommen und mir erzählen, dass es nicht gilt. Ausserdem gibt es, wie gesagt, beim Kartenaufdruck auch keine Einschränkung bei dem RMV symbol ggü. dem RNN-symbol...????!???!?
Ok, jetzt hab ichs auch gelesen.
Ist aber auch sehr sinnig, dass nur auf die HP zu schreiben.......
leute ist halt Mainz was erwartet ihr dann?
Hab grad mit ner sehr netten lady an der RMV-hotline gesprochen. Auskunft war:
Karte müsse bis zum Grenzgebiet gekauft werden (HOchheim bzw. wohl bischofsheim). Ab dort gelte dann das kombi-ticket. Fahrt kostet dann eigentlich einmalig 3,30€. sinnigerweise kauft man sich allerdings nen tagesticket, damit man auf der rückfahrt nich in hochheim aussteigen muss. dies wär dann die alternative zum hessenticket; für einzelfahrer.
RNN KombiTicket
und rechts:
RMV KombiTicket
Das ist doch mehr als deutlich oder? Ich wuesste nicht, dann man von Mainz nach Frankfurt etwas anderes benoetigt...
Bei vielen anderen Vereinen ist das so wie bei den Mainzelmännchen! DIe Stadt und das wars.
Mit meinem Semesterticket bin ich zwar fein raus, doch das hätte für den Ein oder Anderen von uns zu einer bösen Überraschung führen können...
danke für den Hinweis.
Habe mich auch komplett auf die Rückseite der Eintrittskarte verlassen.
EFC die spinnen doch!
dann müssen die überhautpt nichts zahlen
Die Bobonwerfer sind halt ein hinterhältiges Völkchen und schreiben sowas nicht auf ihre Eintrittskarten!
Noch ein heißer Tip was die Bahnfahrt angeht:
Wenn ihr ein Semesterticket habt, dann könnt ihr meines Wissen bis zu zwei Personen kostenlos MITNEHMEN !!!
An alle die kein Semesterticket haben -> angelt euch jemanden der eins hat und spart den Fahrpreis ganz!
Ansonsten Hessenticket zu fünft!
Macht wie gesagt 2,50 hin und 2,50 zurück!
Und das ist glaube ich nicht zu teuer!
Die gesparte "erhöhte Beförderungsgebühr" kann man nach unserem Auswärtssieg dann prima in Old-Saxx in Flüssigem anlegen!
Greetz
KAA
Beschwören könnt' ich es aber nicht.
Aber guggst du hier...
http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/Tarife/Tarifbestimmungen/Tarifbestimmungen/inhalt.html
3.4.5 Mitnahmeregelungen bei Zeitkarten des Erwachsenentarifs:
Inhaber/-innen von Jahreskarten, 9-Uhr-Jahreskarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten und Wochenkarten des Erwachsenentarifs können montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen und an bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und alle eigenen Kinder bis 14 Jahre (einschließlich) bzw. drei Kinder bis 14 Jahre (einschließlich) kostenlos mitnehmen. Soweit die Jahres-, Monats- oder Wochenkarte des Erwachsenentarifs in der 1. Klasse gültig ist, gilt auch das Mitnahmerecht für die 1. Klasse. Beim Zukauf von Einzelzuschlägen und der Nutzung von Anschlussfahrkarten sowie bei der Nutzung weiterer zuschlagpflichtiger Angebote muss jede Person im Besitz einer Anschluss- und einer Zuschlagkarte sein.
Also ihr seht, einer darf für umme mitfahren!
Greetz
KAA
Für mich sind Semesterticket, Jobticket, etc. Zeitkarten im Sinne von Jahres- und Monatskarten, für die eben dieser Absatz der Beförderungsbestimmungen gilt.
Ich will hier keinen falsch informieren und/oder zum Schwarzfahren ermuntern, nur dass da kein falscher Eindruck entsteht!
Wer sich nicht sicher ist, ob das für sein Semesterticket, Jobticket, Monatsticket oder Sonst-was-für-ein-Ticketgilt, der sollte auf jeden Fall nochmal die 600 Zeilen Text der Beförderungsbestimmungen aufmerksam lesen.
Das ist da wie mit der Steuererklärung - irgendwas ist immer falsch!