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Nachbetrachtungsthread - 2. Spieltag SV Darmstadt 98 vs- SG Eintracht Frankfurt

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Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.

Mehr rechtliche Nachhilfe macht keinen Sinn bzw. gerne gegen Honorar. Und ansonsten: Habe übrigens null Problem damit, dir gewisse Dinge auch ins Gesicht zu sagen. Da ich arbeite, habe ich leider nicht ohne Weiteres Zeit, in der Woche 200 Km für dieses Treffen zu fahren, vom Rückweg 200 Km mal ganz abgesehen . Ich hab ne DK und bin oft genug am WE in FFM, können deine scheinbar großen Bedürfnisse, mich zu sehen, sehr gerne im oder am Stadion erfüllen, keine Sorge.
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Sledge_Hammer schrieb:

Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.

Hm. Solltest du RA sein - ich würde mich nicht von dir vertreten lassen.

Im Fall Magedeburg wurden doch die Provokationen der Berliner Nazis lang und breit ins Feld geführt. Da wird es einem ertappten Leuchtraketenschützen ziemlich schwer fallen, im Nachhinein zu behaupten, das wäre ein Versehen gewesen. "Schutzbehauptung" wäre das Ergebnis. Und da muss man kein Prophet sein.

Und im Fall Darmstadt waren es ja nicht ein, sondern mehrere Geschosse, die - soweit ich weiß auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten - "versehentlich" im Eintrachtblock eingeschlagen sind. In diesem Fall würde es einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, sogar Vorsatz zu unterstellen, allein durch das Mitbringen der "Waffen", das Platzieren im Block direkt neben den Eintrachtfans und das wiederholte Schießen in den Block.

Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.
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Sledge_Hammer schrieb:

Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.

Hm. Solltest du RA sein - ich würde mich nicht von dir vertreten lassen.

Im Fall Magedeburg wurden doch die Provokationen der Berliner Nazis lang und breit ins Feld geführt. Da wird es einem ertappten Leuchtraketenschützen ziemlich schwer fallen, im Nachhinein zu behaupten, das wäre ein Versehen gewesen. "Schutzbehauptung" wäre das Ergebnis. Und da muss man kein Prophet sein.

Und im Fall Darmstadt waren es ja nicht ein, sondern mehrere Geschosse, die - soweit ich weiß auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten - "versehentlich" im Eintrachtblock eingeschlagen sind. In diesem Fall würde es einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, sogar Vorsatz zu unterstellen, allein durch das Mitbringen der "Waffen", das Platzieren im Block direkt neben den Eintrachtfans und das wiederholte Schießen in den Block.

Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.

Der erzählt dann dem Richter auch, dass er keine Ahnung von den Basics hat und dass er lieber Treffen organisieren soll.

Ja, einen Richter der mal ein Exempel statuieren will bräuchte man. Auch in der nächsten Instanz.
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Sledge_Hammer schrieb:

Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.

Ja, schon klar. Aber in einem voll besetzten Stadion ist die Wahrscheinlichkeit doch eher gering, das glaubhaft rüber zu bringen. Bei den heutigen Videoaufnahmen könnte man womöglich leicht feststellen, dass er in Richtung Eintracht Block gezielt hat. Aber lassen wir diese Diskussion.

Sledge_Hammer schrieb:

Mehr rechtliche Nachhilfe macht keinen Sinn bzw. gerne gegen Honorar.

Nö, geh woanders Klinkenputzen.

Sledge_Hammer schrieb:

Da ich arbeite, habe ich leider nicht ohne Weiteres Zeit, in der Woche 200 Km für dieses Treffen zu fahren, vom Rückweg 200 Km mal ganz abgesehen .

Ist nachvollziehbar, aber Du bist nicht der einzige User der arbeiten muss. Beim letzten Treffen kam ein User aus Trier und fuhr in der Nacht auch wieder dort hin. Aber es ist niemand verpflichtet auf ein Treffen zu kommen und muss sich auch nicht für sein Nichterscheinen rechtfertigen. Wer aber kommen will, würde es sich auch einrichten können.

Sledge_Hammer schrieb:

Ich hab ne DK und bin oft genug am WE in FFM, können deine scheinbar großen Bedürfnisse, mich zu sehen, sehr gerne im oder am Stadion erfüllen, keine Sorge.

Dann sehen wir uns gegen Hertha vorm Museum? Gegen die Pillen bin ich nicht im Wald.
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Hertha bin ich nicht da, von mir aus vor Bayern oder Köln.
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Hertha bin ich nicht da, von mir aus vor Bayern oder Köln.
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Können wir so machen. Ich sollte bei beiden Spielen vor Ort sein.
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Sledge_Hammer schrieb:

Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.

Hm. Solltest du RA sein - ich würde mich nicht von dir vertreten lassen.

Im Fall Magedeburg wurden doch die Provokationen der Berliner Nazis lang und breit ins Feld geführt. Da wird es einem ertappten Leuchtraketenschützen ziemlich schwer fallen, im Nachhinein zu behaupten, das wäre ein Versehen gewesen. "Schutzbehauptung" wäre das Ergebnis. Und da muss man kein Prophet sein.

Und im Fall Darmstadt waren es ja nicht ein, sondern mehrere Geschosse, die - soweit ich weiß auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten - "versehentlich" im Eintrachtblock eingeschlagen sind. In diesem Fall würde es einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, sogar Vorsatz zu unterstellen, allein durch das Mitbringen der "Waffen", das Platzieren im Block direkt neben den Eintrachtfans und das wiederholte Schießen in den Block.

Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.
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WuerzburgerAdler schrieb:  


Sledge_Hammer schrieb:
Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.


Hm. Solltest du RA sein - ich würde mich nicht von dir vertreten lassen.


Im Fall Magedeburg wurden doch die Provokationen der Berliner Nazis lang und breit ins Feld geführt. Da wird es einem ertappten Leuchtraketenschützen ziemlich schwer fallen, im Nachhinein zu behaupten, das wäre ein Versehen gewesen. "Schutzbehauptung" wäre das Ergebnis. Und da muss man kein Prophet sein.


Und im Fall Darmstadt waren es ja nicht ein, sondern mehrere Geschosse, die - soweit ich weiß auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten - "versehentlich" im Eintrachtblock eingeschlagen sind. In diesem Fall würde es einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, sogar Vorsatz zu unterstellen, allein durch das Mitbringen der "Waffen", das Platzieren im Block direkt neben den Eintrachtfans und das wiederholte Schießen in den Block.


Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.

Hmm, deine Beiträge sind eigentlich vergleichsweise hochwertig, leider hast du hier nicht verstanden, worum es geht bzw. worauf ich ansprach.

Ich hab überhaupt kein Urteil abgegeben, da ich weder dabei war, noch von Samstag beurteilen kann, wer wohin geschossen hat. Aufhänger war, dass BK sagte dass ein Richter den Mut haben müsste, eine Strafe von 5 Jahren zu vergeben. Realitätsferner gehts leider nicht, da die jeweiligen Strafrahmen nur dann ansatzweise ausgeschöpft werden, wenn alle Voraussetzungen (einschlägige Vorstrafen etc.) dafür vorliegen. An diese müssen sich Richter halten, da gibts kein Ermessen aus dem Nichts. Grundlegend muss, damit es zur Strafzumessung kommt, bewiesen werden, dass, in dem Fall, der bestimmte Täter eine gefährliche Körperverletzung an dem Opfer, wenn es denn eins gibt, begangen hat. Neben den Dingen die ich dazu schrieb muss auch die Kausalität vorliegen und nachgewiesen werden. Usw., das ist noch lange nicht abschließend.

Also, nirgendwo schrieb ich, dass es nicht theoretisch möglich ist, 5 Jahre für § 224 StGB zu vergeben, ganz im Gegenteil. Aber mit Lust des Richters im Einzelfall oder mit Bock auf Exempel hat das 0,0 zu tun.
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Basaltkopp schrieb:

Wenn man die eigenen Idioten kritisiert, dann kann man das auch bei anderen machhen, ohne damit das Verhalten von ultranahen Fans zu rechtfertigen.

Das sollte eigentlich möglich sein, auch wenn verständlicherweise die Emotionen bei dem Thema hochkochen.

Und mit dem Etikett "Ober-Ultraversteher" kann ich auch leben. Schön wäre es, wenn wir wieder dahin kämen, dass alle in der Eintrachtkurve sich nachhaltig zu verstehen versuchen. Das wird noch dauern und von allen Seiten Arbeit erfordern, aber da kommen wir wieder hin. Wir schaffen das.
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maobit schrieb:  


Basaltkopp schrieb:
Wenn man die eigenen Idioten kritisiert, dann kann man das auch bei anderen machhen, ohne damit das Verhalten von ultranahen Fans zu rechtfertigen.


Das sollte eigentlich möglich sein, auch wenn verständlicherweise die Emotionen bei dem Thema hochkochen.


Und mit dem Etikett "Ober-Ultraversteher" kann ich auch leben. Schön wäre es, wenn wir wieder dahin kämen, dass alle in der Eintrachtkurve sich nachhaltig zu verstehen versuchen. Das wird noch dauern und von allen Seiten Arbeit erfordern, aber da kommen wir wieder hin.  Wir schaffen das.

Kann man einfach übernehmen.

Ich finde gut, dass von unserer Seite nicht mit gleichen Mitteln geantwortet wurde. Von wegen Provokation usw. Besteht doch Hoffnung?!
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WuerzburgerAdler schrieb:  


Sledge_Hammer schrieb:
Ähm, das heißt das "gezielt in den Block schießen" wird deiner Meinung nach einfach mal so unterstellt? Was wenn der Täter sagt dass der Böller ganz woanders hin sollte, z.B. da wo keine Menschen sind? Es ist sogar ziemlich wahrscheinlich dass das von ihm kommt.


Hm. Solltest du RA sein - ich würde mich nicht von dir vertreten lassen.


Im Fall Magedeburg wurden doch die Provokationen der Berliner Nazis lang und breit ins Feld geführt. Da wird es einem ertappten Leuchtraketenschützen ziemlich schwer fallen, im Nachhinein zu behaupten, das wäre ein Versehen gewesen. "Schutzbehauptung" wäre das Ergebnis. Und da muss man kein Prophet sein.


Und im Fall Darmstadt waren es ja nicht ein, sondern mehrere Geschosse, die - soweit ich weiß auch noch zu verschiedenen Zeitpunkten - "versehentlich" im Eintrachtblock eingeschlagen sind. In diesem Fall würde es einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, sogar Vorsatz zu unterstellen, allein durch das Mitbringen der "Waffen", das Platzieren im Block direkt neben den Eintrachtfans und das wiederholte Schießen in den Block.


Gerätst du dann noch an einen Richter, der ein Exempel statuieren will, bist du mit deiner Kunst aber schnell am Ende, wenn dir nichts anderes einfällt.

Hmm, deine Beiträge sind eigentlich vergleichsweise hochwertig, leider hast du hier nicht verstanden, worum es geht bzw. worauf ich ansprach.

Ich hab überhaupt kein Urteil abgegeben, da ich weder dabei war, noch von Samstag beurteilen kann, wer wohin geschossen hat. Aufhänger war, dass BK sagte dass ein Richter den Mut haben müsste, eine Strafe von 5 Jahren zu vergeben. Realitätsferner gehts leider nicht, da die jeweiligen Strafrahmen nur dann ansatzweise ausgeschöpft werden, wenn alle Voraussetzungen (einschlägige Vorstrafen etc.) dafür vorliegen. An diese müssen sich Richter halten, da gibts kein Ermessen aus dem Nichts. Grundlegend muss, damit es zur Strafzumessung kommt, bewiesen werden, dass, in dem Fall, der bestimmte Täter eine gefährliche Körperverletzung an dem Opfer, wenn es denn eins gibt, begangen hat. Neben den Dingen die ich dazu schrieb muss auch die Kausalität vorliegen und nachgewiesen werden. Usw., das ist noch lange nicht abschließend.

Also, nirgendwo schrieb ich, dass es nicht theoretisch möglich ist, 5 Jahre für § 224 StGB zu vergeben, ganz im Gegenteil. Aber mit Lust des Richters im Einzelfall oder mit Bock auf Exempel hat das 0,0 zu tun.
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Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.
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Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.
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Hab ich gesagt dass es einfach wird? Nein. Aber beweisen muss der Staat. Und ich weiß aus Hunderten von Verfahren, dass das alles andere als einfach wird. Ich bin übrigens ein großer Fan einer möglichst harten Bestrafung in solchen Fällen. Sowohl in der DA-, als auch in der MD-Sache, weil ich sehr gut auf solche Leute in Stadien verzichten kann. Hab ich hier oft genug deutlich gemacht. Im Normalfall wird das aber nicht über eine Geld-, allenfalls kurze Freiheitsstrafe mit Bewährung hinausgehen. Das ist die Realität.
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Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.

ich bin da blutiger laie, aber müsste die verletzte dann nicht erst einmal anzeige erstatten oder zumindest die verletzung melden? ohne opfer kein täter wurde mir mal erklärt.
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Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.

dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.

dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.
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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.

Gibt noch mehr.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.

dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.
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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.

Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.
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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.

Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.
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WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.

habe nix dazu gelesen
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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.

Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.
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WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.

falls darüber irgendwo in den medien beichtet wurde habe ich nichts gefunden, die info reduziert sich auf das forum. weiß denn jemand, der näher dran ist, ob eine anzeige erstattet wurde?
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WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.

habe nix dazu gelesen
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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.


habe nix dazu gelesen
http://community.eintracht.de/forum/diskussionen/125967

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MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.


habe nix dazu gelesen
http://community.eintracht.de/forum/diskussionen/125967

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Tafelberg schrieb:

MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:  


MrBoccia schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.


dazu gibts bislang 1 Meldung im Unterforum "auswärts dabei". Sonst nix.


Nein, auch hier wurde von "Verbrennungen" bei einem weiblichen Eintrachtfan gesprochen.


habe nix dazu gelesenhttp://community.eintracht.de/forum/diskussionen/125967

das ist das gemeinte. Gibst sonst noch was?
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WuerzburgerAdler schrieb:

Kann alles sein. Mir jedenfalls ging es darum, dass es für ertappte Leuchtspurschützen in beiden Fällen nicht so einfach sein wird, auf Fahrlässigkeit zu plädieren - aus den genannten Gründen. Und wo es keine Verletzten gab, bleibt immer noch der Versuch. Zumindest im Fall Darmstadt gab es ja offenbar Verletzte.

ich bin da blutiger laie, aber müsste die verletzte dann nicht erst einmal anzeige erstatten oder zumindest die verletzung melden? ohne opfer kein täter wurde mir mal erklärt.
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Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.
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Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.
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maobit schrieb:

Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.

So habe ich das auch im Kopf. Und um weniger als um gefährliche Körperverletzung kann es doch gar nicht gehen.

Zudem glaube ich auch nicht, dass ein Richter nur ein hohes Strafmaß finden kann/darf, wenn der Täter zuvor (einschlägig) vorbestraft ist. Beim wievielten Mord darf der Richter denn dann erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängen, ganz zu schweigen von Lebenslang?
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Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.
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maobit schrieb:

Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.

der teil ist mir schon klar. das muss ja auch so sein. aber ohne anzeige ist es, meines wissens, keine körperverletzung sondern nur "versuchte". und letztere wird höchst wahrscheinlich von einem richter anders bewertet.
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maobit schrieb:

Irgendwer hat es mir gerade schlüssig erklärt (vielleicht sogar im Forum oder in einer anderen Fußball-Diskussionsgruppe): Selbst versuchte gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sei ein Offizialdelikt und muss von Staats wegen verfolgt werden auch ganz ohne Anzeige/Antrag.

So habe ich das auch im Kopf. Und um weniger als um gefährliche Körperverletzung kann es doch gar nicht gehen.

Zudem glaube ich auch nicht, dass ein Richter nur ein hohes Strafmaß finden kann/darf, wenn der Täter zuvor (einschlägig) vorbestraft ist. Beim wievielten Mord darf der Richter denn dann erstmals eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängen, ganz zu schweigen von Lebenslang?
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Mir ist übrigens selber klar, dass der Vergleich mit dem Mord hinkt. Die Frage ist nur, ob ein Richter wirklich nie und in keinem denkbaren Fall auf 5 Jahre gehen darf, ohne dass der Täter vorbestraft ist. Wäre ja immerhin noch die goldene Mitte des möglichen Strafmaßes.


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