Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
ich sehe das zwiegespalten. wenn es als drohung funktioniert, dann ist das prima und wenn es dafür sorgt, dass sich ein paar klügere die deppen zur brust nehmen, dann wäre das auch absolut begrüßenswert.
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Ich tu mir da auch ein bisschen schwer, zumal sich die Höhe der Strafen aktuell ja nach dem Strafenkatalog der jeweiligen Vereine richtet. Zumindest erzählt uns das der DFB permanent bei der Festlegung der Höhen der einzelnen Strafen. Natürlich ist der Grundsatz richtig und das Urteil wichtig. Die Ausführung finde ich aber etwas merkwürdig.
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
ich sehe das zwiegespalten. wenn es als drohung funktioniert, dann ist das prima und wenn es dafür sorgt, dass sich ein paar klügere die deppen zur brust nehmen, dann wäre das auch absolut begrüßenswert.
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
Wieso? In Deutschland gilt nun mal für Vorsatz das Prinzip der unbeschränkten Haftung. Das ist im Deliktsrecht genauso wie im Arbeitsrecht. Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Den kleinen *****löchern ist die Eintracht egal, dann sind die mir auch egal. Dann haben die halt ihr Leben verrotzt. Dumm gelaufen, ist halt so wenn man meint, einen auf dicke Hose machen zu müssen.
Und wenn die Jungs nicht ganz bescheuert sind, verstehen die ziemlich schnell, dass der Kollege sein halbes Leben die Schulden abstottern wird und das dass überhaupt nicht lustig ist. Wenn nicht, dann haben sie halt Pech gehabt.
Von denen tut mir keiner leid.
Klar haben wir auch Scheiße gebaut, aber dafür auch die Verantwortung übernommen. Die kleinen Drecksäcke bauen Mist, um sich rühmen zu können, wohlwissend dass dieser Verein, wie immer der auch heißen mag, die Zeche bezahlt.
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Nö, der flüchtet sich sein Leben lang in die Sozialhilfe, Das hilft keinem.
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Du hast aber schon eine ungefähre Vorstellung bei welchem Wert die Pfändungsgrenze liegt? Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Nö, der flüchtet sich sein Leben lang in die Sozialhilfe, Das hilft keinem.
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
na und? keiner zwingt sie zu so einem schwachsinn, hinreichende einsichtsfähigkeit ist auch gegeben. wer so was macht soll bluten. richtig bluten. nur so lernen die es. völlig unabhängig vom alter.
die täter sind nicht immer jung, der typ, der den böller geschmissen hat, um den es in diesem urteil geht, ist ein gerüstbauer jenseits der 30 gewesen (an das genaue alter kann ich mich nicht mehr erinnern)...
Das ist doch nicht mein Problem. Wer weniger hat, bezahlt halt länger. So what?
Nö, der flüchtet sich sein Leben lang in die Sozialhilfe, Das hilft keinem.
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
mir tun die auch nicht leid, aber man muss es auch in relation setzen. deswegen ja auch gerne empfindliche strafen, aber nichts was das komplette zukünftige leben zerstört. wie concordia es angeregt hat kann man da ja tatsächlich auch eine altersgrenze berücksichtigen. und wenn die ersten drei bis vier kiddies festgestellt haben dass es ernst wird, dann hat der spuk hoffentlich ein ende.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Um Mitleid gehts nicht. Es geht darum, dass niemandem geholfen ist, wenn sich ein junger Mensch wegen so ner Dummheit aus dem Leben verabschieden (muss), und entweder, wie CE sagt, der Sozialhilfe anheimfällt oder infolge seiner frühen Totalinsolvenz und vollkommener Perspektivlosigkeit wegen Verschuldung komplett auf die schiefe Bahn gerät.
Im Übrigen bin ich mir bei dem BGH-Urteil nicht sicher, was ich davon halten soll. Da ist der eine Ungleichaspekt, den peter ansprach, und da ist die Instanz, die die Urteile spricht, welche aber nicht vom Gesetzgeber gedeckt ist (DFB). Das kommt mir schon sehr seltsam vor.
Die abschreckende Wirkung begrüße ich auch; die Schaffung einer vollständigen Perspektivlosigkeit wegen eines Bengalos nicht. Er dürfte eigentlich nicht anders bestraft werden, als wenn er das Bengalo irgendwo in der Stadt gezündet hätte. Von Rechts wegen.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
mir tun die auch nicht leid, aber man muss es auch in relation setzen. deswegen ja auch gerne empfindliche strafen, aber nichts was das komplette zukünftige leben zerstört. wie concordia es angeregt hat kann man da ja tatsächlich auch eine altersgrenze berücksichtigen. und wenn die ersten drei bis vier kiddies festgestellt haben dass es ernst wird, dann hat der spuk hoffentlich ein ende.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
OK, das halte ich für einen sinnvollen Kompromiss. Wobei ja wirklich die Frage ist, ob es wirklich immer die ganzen jungen Kerle sind.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Um Mitleid gehts nicht. Es geht darum, dass niemandem geholfen ist, wenn sich ein junger Mensch wegen so ner Dummheit aus dem Leben verabschieden (muss), und entweder, wie CE sagt, der Sozialhilfe anheimfällt oder infolge seiner frühen Totalinsolvenz und vollkommener Perspektivlosigkeit wegen Verschuldung komplett auf die schiefe Bahn gerät.
Im Übrigen bin ich mir bei dem BGH-Urteil nicht sicher, was ich davon halten soll. Da ist der eine Ungleichaspekt, den peter ansprach, und da ist die Instanz, die die Urteile spricht, welche aber nicht vom Gesetzgeber gedeckt ist (DFB). Das kommt mir schon sehr seltsam vor.
Die abschreckende Wirkung begrüße ich auch; die Schaffung einer vollständigen Perspektivlosigkeit wegen eines Bengalos nicht. Er dürfte eigentlich nicht anders bestraft werden, als wenn er das Bengalo irgendwo in der Stadt gezündet hätte. Von Rechts wegen.
Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Woher weißt Du denn, dass das 15/16-jährige sind? Da bin ich mir beileibe nicht so sicher. Ich denke eher, da kannst Du auf das Altersniveau noch 10 Jahre drauf legen. Und dann bin ich durchaus bei Basaltkopp: Wer nicht gleich berappen kann, muss halt lange stottern. Wenn das dann nur richtig bekannt wird, versucht es kein zweiter mehr. Es fällt mir schwer, mit diesen Typen auch nur irgendeine Form von Mitleid zu haben.
Richtig, mit 15/16 haben wir alle 'mal Scheiße gebaut. Aber zwischen dem, was da in meiner Jugend so abging und zwischen Böller-in-Menschenmengen-Werfen" sehe ich doch einen deutlichen Unterschied. Wer massive Verletzung anderer billigend in Kauf nimmt, nur um seinen Spaß zu haben oder in seiner Clique als der Dicke Max dazustehen, hat Milde nicht verdient.
Ich bin da bei peter und c-e. Und bei c-e liest man immer wieder deutlich heraus, dass ihm die Materie auch im Detail weit weniger fremd ist als vielen hier, z.B. mir.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Woher weißt Du denn, dass das 15/16-jährige sind? Da bin ich mir beileibe nicht so sicher. Ich denke eher, da kannst Du auf das Altersniveau noch 10 Jahre drauf legen. Und dann bin ich durchaus bei Basaltkopp: Wer nicht gleich berappen kann, muss halt lange stottern. Wenn das dann nur richtig bekannt wird, versucht es kein zweiter mehr. Es fällt mir schwer, mit diesen Typen auch nur irgendeine Form von Mitleid zu haben.
Richtig, mit 15/16 haben wir alle 'mal Scheiße gebaut. Aber zwischen dem, was da in meiner Jugend so abging und zwischen Böller-in-Menschenmengen-Werfen" sehe ich doch einen deutlichen Unterschied. Wer massive Verletzung anderer billigend in Kauf nimmt, nur um seinen Spaß zu haben oder in seiner Clique als der Dicke Max dazustehen, hat Milde nicht verdient.
Ich bin da bei peter und c-e. Und bei c-e liest man immer wieder deutlich heraus, dass ihm die Materie auch im Detail weit weniger fremd ist als vielen hier, z.B. mir.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Für mich kommt das Urteil überraschend, denn ich hätte nicht damit gerechnet dass ein Schaden, der erst durch die freiwillige Unterwerfung der Vereine unter die Sportgerichtsbarkeit entstehen konnte, an Dritte weitergereicht werden kann. Das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis, aber ich bin halt auch nur juristischer Laie.
maobit schrieb:
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
In dem Fall, auf den sich das Urteil bezieht, geht es aber nicht um das Strafrecht, bei dem über unter Berücksichtigung der Tatumstände über den Täter geurteilt wird, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch: Wenn ich durch meine Tat einen Schaden verursache, dann muss ich den auch in voller Höhe begleichen, ganz unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieser Tat.
peter schrieb:
kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
Ja, das ist in Ordnung. Denn es geht hier nicht um die Umstände der Tat, sondern um ihre Auswirkungen.
Wenn ich besoffen im Zug Leute anpöble, dann kommt allenfalls die Bahnpolizei und setzt mich am nächsten Bahnhof raus. Tue ich das im Flugzeug, dann kann sich der Pilot aus Sicherheitsgründen zu einer außerplanmäßigen Landung entschließen, und die Airline kann von mir die dadurch entstandene Kosten einfordern. Es handelt sich um die gleiche Tat, aber aufgrund der Umstände entsteht durch die eine Tat kein oder nur ein geringer Schaden, durch die zweite Tat ein sehr erheblicher..
concordia-eagle schrieb:
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Warum diese völlig willkürlichen Grenzen?
Wenn es um einen konkreten Fall geht, in dem Eintracht Frankfurt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Pyrotechniker hat, dann kann Eintracht Frankfurt immer noch die persönlichen Umstände und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pyrotechnikers berücksichtigen, und auf einen Teil oder sogar auf die komplette Forderung verzichten. Sollte es sich tatsächlich um einen Fünfzehnjährigen handeln, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, dann fände ich das auch angeraten, und dann wären sogar 5000 Euro zu viel. Aber wer zahlungsfähig ist, der sollte auch für den Schaden aufkommen, den er verursacht hat.
Ich bin da bei peter und c-e. Und bei c-e liest man immer wieder deutlich heraus, dass ihm die Materie auch im Detail weit weniger fremd ist als vielen hier, z.B. mir.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Hinzu kommt, dass Strafen nun mal keine abschreckende Wirkung haben.
Du, wenn es um deine Existenz geht, ich glaube dann schreckt es ab, selbst wenn die SGE die Strafen nur Anteilig abgeben würde und nicht komplett, also ich würde es mir überlegen wollen wenn ich mindestens 10.000 Euronen zahlen müßte für ein Böllerwurf oder ein mal ne Fackel an.
Es geht bei der BGH Entscheidung nicht um Strafen. Es geht um Schadensersatz. Das OLG meinte, dass die Verbandsstrafe nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Böllerwurf stehe. Das sieht der BGH anders. Ich gehe davon aus, dass damit auch Diskussionen über die Höhe der Schadensersatzforderungen abgeschnitten sind. Grundsätzlich gibt es keinen Grund beim Alter der Täter zu differenzieren. Der einzig bittere Nachgeschmack st der, dass damit wohl auch die extreme "Willkürrechtsprechung" des DFB gestützt wird. Im Ergebnis hoffe ich, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird, aber glauben kann ich das noch nicht.
Ich bin da bei peter und c-e. Und bei c-e liest man immer wieder deutlich heraus, dass ihm die Materie auch im Detail weit weniger fremd ist als vielen hier, z.B. mir.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Für mich kommt das Urteil überraschend, denn ich hätte nicht damit gerechnet dass ein Schaden, der erst durch die freiwillige Unterwerfung der Vereine unter die Sportgerichtsbarkeit entstehen konnte, an Dritte weitergereicht werden kann. Das entspricht nicht meinem Rechtsverständnis, aber ich bin halt auch nur juristischer Laie.
maobit schrieb:
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
In dem Fall, auf den sich das Urteil bezieht, geht es aber nicht um das Strafrecht, bei dem über unter Berücksichtigung der Tatumstände über den Täter geurteilt wird, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch: Wenn ich durch meine Tat einen Schaden verursache, dann muss ich den auch in voller Höhe begleichen, ganz unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieser Tat.
peter schrieb:
kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
Ja, das ist in Ordnung. Denn es geht hier nicht um die Umstände der Tat, sondern um ihre Auswirkungen.
Wenn ich besoffen im Zug Leute anpöble, dann kommt allenfalls die Bahnpolizei und setzt mich am nächsten Bahnhof raus. Tue ich das im Flugzeug, dann kann sich der Pilot aus Sicherheitsgründen zu einer außerplanmäßigen Landung entschließen, und die Airline kann von mir die dadurch entstandene Kosten einfordern. Es handelt sich um die gleiche Tat, aber aufgrund der Umstände entsteht durch die eine Tat kein oder nur ein geringer Schaden, durch die zweite Tat ein sehr erheblicher..
concordia-eagle schrieb:
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Warum diese völlig willkürlichen Grenzen?
Wenn es um einen konkreten Fall geht, in dem Eintracht Frankfurt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Pyrotechniker hat, dann kann Eintracht Frankfurt immer noch die persönlichen Umstände und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pyrotechnikers berücksichtigen, und auf einen Teil oder sogar auf die komplette Forderung verzichten. Sollte es sich tatsächlich um einen Fünfzehnjährigen handeln, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, dann fände ich das auch angeraten, und dann wären sogar 5000 Euro zu viel. Aber wer zahlungsfähig ist, der sollte auch für den Schaden aufkommen, den er verursacht hat.
In dem Fall, auf den sich das Urteil bezieht, geht es aber nicht um das Strafrecht, bei dem über unter Berücksichtigung der Tatumstände über den Täter geurteilt wird, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch: Wenn ich durch meine Tat einen Schaden verursache, dann muss ich den auch in voller Höhe begleichen, ganz unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieser Tat.
Du bist nach eigener Aussage auch juristischer Laie, aber eindeutig weniger als ich. Danke für die Erläuterung.
mtkv1 schrieb:
Es geht bei der BGH Entscheidung nicht um Strafen. Es geht um Schadensersatz. Das OLG meinte, dass die Verbandsstrafe nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Böllerwurf stehe. Das sieht der BGH anders. Ich gehe davon aus, dass damit auch Diskussionen über die Höhe der Schadensersatzforderungen abgeschnitten sind. ...Der einzig bittere Nachgeschmack st der, dass damit wohl auch die extreme "Willkürrechtsprechung" des DFB gestützt wird. Im Ergebnis hoffe ich, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird, aber glauben kann ich das noch nicht.
Ich stimme in allen zitierten Punkten zu, ganz besonders dem gefetteten Teil. Das Alter nicht vollkommen unberücksichtigt zu lassen, würde ich aber grundsätzlich begrüßen.
ich sehe das zwiegespalten. wenn es als drohung funktioniert, dann ist das prima und wenn es dafür sorgt, dass sich ein paar klügere die deppen zur brust nehmen, dann wäre das auch absolut begrüßenswert.
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
Wieso? In Deutschland gilt nun mal für Vorsatz das Prinzip der unbeschränkten Haftung. Das ist im Deliktsrecht genauso wie im Arbeitsrecht. Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
Wieso? In Deutschland gilt nun mal für Vorsatz das Prinzip der unbeschränkten Haftung. Das ist im Deliktsrecht genauso wie im Arbeitsrecht. Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
Wieso? In Deutschland gilt nun mal für Vorsatz das Prinzip der unbeschränkten Haftung. Das ist im Deliktsrecht genauso wie im Arbeitsrecht. Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
Wieso? In Deutschland gilt nun mal für Vorsatz das Prinzip der unbeschränkten Haftung. Das ist im Deliktsrecht genauso wie im Arbeitsrecht. Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
Leider geht es scheinbar nur mit dem "Holzhammer" deshalb keine Ausnahmen.sobald der erste zahlen muss wird bei den anderen der Denkprozess einsetzten.
Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Basaltkopp schrieb: Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Ich nicht Basalti, das sind ganz junge Kerle, die sich mit einer SE-Forderung über sagen wir nur 10.000 Euro pro Jahr zuzüglich 5 % über dem Basiszins ihr komplettes Leben verrotzen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
CE, wenns ja nur diese jungen Kids wären, aber es sind auch genuch Erwachsene die Scheiße bauen, und die wissen was sie tun.
Bei u18 bin ich mit dir Konform, den brummste ein paar Sozialstunden auf, evtl noch ein Jahr Stadionverbot, damit die es lernen und gut ist, aber der Täter in Köln z. B. war Ü30, der weiß schon was er angestellt hat um sein Leben zu versauen, da muss er mit den Konsequenzen leben.
Der BGH hat zur konkreten Höhe noch nicht entschieden, sondern dafür ans OLG zuück verwiesen.
Grundsätlich kennt das Zivilrecht nur, dass man einen Schaden den jemand erleidet ersetzen muss. Dabei wird nicht zwischen Taten und Tätern entschieden. Wenn ich als jugendlicher gerne Autos zerkratze ist es bei der selben Tat für die Schadenshöhe auch ein Unterschied, ob es ne 20 Jahre alte Rostlaube ist, oder ein neuer Jaguar.
Letztlich liegt es dann in der Hand der Vereine, wie viel sie am Ende von Ihrem Schaden zurückfordern. Dass man sich vor Gericht am Ende mit Blick darauf, was der andere überhaupt leisten kann vergleicht, ist relativ häufig, da einem der schönste Titel nix bringt, wenn der Gegner nicht zahlen kann.
Das Urteil ist so genial. Ich freue mich schon auf die ersten zahlenden Deppen.
Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Natürlich ist der Grundsatz richtig und das Urteil wichtig. Die Ausführung finde ich aber etwas merkwürdig.
Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Und wenn die Jungs nicht ganz bescheuert sind, verstehen die ziemlich schnell, dass der Kollege sein halbes Leben die Schulden abstottern wird und das dass überhaupt nicht lustig ist. Wenn nicht, dann haben sie halt Pech gehabt.
Von denen tut mir keiner leid.
Klar haben wir auch Scheiße gebaut, aber dafür auch die Verantwortung übernommen. Die kleinen Drecksäcke bauen Mist, um sich rühmen zu können, wohlwissend dass dieser Verein, wie immer der auch heißen mag, die Zeche bezahlt.
Und du hast auch eine ungefähre Vorstellung in welcher "Gehalts-/Vermögensklasse" sich diese Deppen üblicher Weise bewegen?
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Ich bin da bei peter, was ich bei politischen Fragen eigentlich nie bin. Aber das Leben eines jungen Kerls in die Sinnlosigkeit zu bringen, halte ich auch nicht für gut.
Für Jugendliche eine Obergrenze von 5000 Öcken aber ab 21 Jahre (kein Minderjährigenstrafrecht) darf es gerne das volle Programm geben. Ist noch nicht ausgewogen aber, dass für Minderjährige das gesamte Leben versaut wird, halte ich nicht für richtig.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Im Übrigen bin ich mir bei dem BGH-Urteil nicht sicher, was ich davon halten soll. Da ist der eine Ungleichaspekt, den peter ansprach, und da ist die Instanz, die die Urteile spricht, welche aber nicht vom Gesetzgeber gedeckt ist (DFB). Das kommt mir schon sehr seltsam vor.
Die abschreckende Wirkung begrüße ich auch; die Schaffung einer vollständigen Perspektivlosigkeit wegen eines Bengalos nicht. Er dürfte eigentlich nicht anders bestraft werden, als wenn er das Bengalo irgendwo in der Stadt gezündet hätte. Von Rechts wegen.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Auf jeden Fall tut mir keiner von denen leid, denen auch völlig egal ist, wenn die Eintracht bezahlt oder tausende andere Fans ausgesperrt sind. Wer so denkt hat kein Mitleid verdient.
Im Übrigen bin ich mir bei dem BGH-Urteil nicht sicher, was ich davon halten soll. Da ist der eine Ungleichaspekt, den peter ansprach, und da ist die Instanz, die die Urteile spricht, welche aber nicht vom Gesetzgeber gedeckt ist (DFB). Das kommt mir schon sehr seltsam vor.
Die abschreckende Wirkung begrüße ich auch; die Schaffung einer vollständigen Perspektivlosigkeit wegen eines Bengalos nicht. Er dürfte eigentlich nicht anders bestraft werden, als wenn er das Bengalo irgendwo in der Stadt gezündet hätte. Von Rechts wegen.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Richtig, mit 15/16 haben wir alle 'mal Scheiße gebaut. Aber zwischen dem, was da in meiner Jugend so abging und zwischen Böller-in-Menschenmengen-Werfen" sehe ich doch einen deutlichen Unterschied. Wer massive Verletzung anderer billigend in Kauf nimmt, nur um seinen Spaß zu haben oder in seiner Clique als der Dicke Max dazustehen, hat Milde nicht verdient.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Richtig, mit 15/16 haben wir alle 'mal Scheiße gebaut. Aber zwischen dem, was da in meiner Jugend so abging und zwischen Böller-in-Menschenmengen-Werfen" sehe ich doch einen deutlichen Unterschied. Wer massive Verletzung anderer billigend in Kauf nimmt, nur um seinen Spaß zu haben oder in seiner Clique als der Dicke Max dazustehen, hat Milde nicht verdient.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
In dem Fall, auf den sich das Urteil bezieht, geht es aber nicht um das Strafrecht, bei dem über unter Berücksichtigung der Tatumstände über den Täter geurteilt wird, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch: Wenn ich durch meine Tat einen Schaden verursache, dann muss ich den auch in voller Höhe begleichen, ganz unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieser Tat.
Ja, das ist in Ordnung. Denn es geht hier nicht um die Umstände der Tat, sondern um ihre Auswirkungen.
Wenn ich besoffen im Zug Leute anpöble, dann kommt allenfalls die Bahnpolizei und setzt mich am nächsten Bahnhof raus. Tue ich das im Flugzeug, dann kann sich der Pilot aus Sicherheitsgründen zu einer außerplanmäßigen Landung entschließen, und die Airline kann von mir die dadurch entstandene Kosten einfordern. Es handelt sich um die gleiche Tat, aber aufgrund der Umstände entsteht durch die eine Tat kein oder nur ein geringer Schaden, durch die zweite Tat ein sehr erheblicher..
Warum diese völlig willkürlichen Grenzen?
Wenn es um einen konkreten Fall geht, in dem Eintracht Frankfurt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Pyrotechniker hat, dann kann Eintracht Frankfurt immer noch die persönlichen Umstände und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pyrotechnikers berücksichtigen, und auf einen Teil oder sogar auf die komplette Forderung verzichten. Sollte es sich tatsächlich um einen Fünfzehnjährigen handeln, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, dann fände ich das auch angeraten, und dann wären sogar 5000 Euro zu viel. Aber wer zahlungsfähig ist, der sollte auch für den Schaden aufkommen, den er verursacht hat.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
Ich gehe davon aus, dass damit auch Diskussionen über die Höhe der Schadensersatzforderungen abgeschnitten sind.
Grundsätzlich gibt es keinen Grund beim Alter der Täter zu differenzieren. Der einzig bittere Nachgeschmack st der, dass damit wohl auch die extreme "Willkürrechtsprechung" des DFB gestützt wird.
Im Ergebnis hoffe ich, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird, aber glauben kann ich das noch nicht.
In unserem Rechtssystem wird ja meistens, und so sollte es in meinen Augen auch weitgehend sein, ziemlich individuell auf die Tatumstände und den Täter geschaut, um die Strafe zu bemessen. Das sollte dann in diesen Fällen auch so gehandhabt werden.
In dem Fall, auf den sich das Urteil bezieht, geht es aber nicht um das Strafrecht, bei dem über unter Berücksichtigung der Tatumstände über den Täter geurteilt wird, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch: Wenn ich durch meine Tat einen Schaden verursache, dann muss ich den auch in voller Höhe begleichen, ganz unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz dieser Tat.
Ja, das ist in Ordnung. Denn es geht hier nicht um die Umstände der Tat, sondern um ihre Auswirkungen.
Wenn ich besoffen im Zug Leute anpöble, dann kommt allenfalls die Bahnpolizei und setzt mich am nächsten Bahnhof raus. Tue ich das im Flugzeug, dann kann sich der Pilot aus Sicherheitsgründen zu einer außerplanmäßigen Landung entschließen, und die Airline kann von mir die dadurch entstandene Kosten einfordern. Es handelt sich um die gleiche Tat, aber aufgrund der Umstände entsteht durch die eine Tat kein oder nur ein geringer Schaden, durch die zweite Tat ein sehr erheblicher..
Warum diese völlig willkürlichen Grenzen?
Wenn es um einen konkreten Fall geht, in dem Eintracht Frankfurt einen Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Pyrotechniker hat, dann kann Eintracht Frankfurt immer noch die persönlichen Umstände und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Pyrotechnikers berücksichtigen, und auf einen Teil oder sogar auf die komplette Forderung verzichten. Sollte es sich tatsächlich um einen Fünfzehnjährigen handeln, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, dann fände ich das auch angeraten, und dann wären sogar 5000 Euro zu viel. Aber wer zahlungsfähig ist, der sollte auch für den Schaden aufkommen, den er verursacht hat.
Ich stimme in allen zitierten Punkten zu, ganz besonders dem gefetteten Teil. Das Alter nicht vollkommen unberücksichtigt zu lassen, würde ich aber grundsätzlich begrüßen.
die frage die sich mir spontan stellt ist wie eine strafe funktionieren soll die völlig vom gutdünken des dfb abhängt. je nach dem was der als strafe aufruft wird dann weiter gegeben - kann das rechtens sein oder müssten dann nicht erst einmal für alle vereine verbindliche definiert werden? ich bin ja laie, aber kann es juristisch in ordnung sein dass ein böllerwurf in frankfurt den täter teurer kommt als in ingoldstadt weil ingoldstadt vom dfb nicht vorbestraft sind? das wird mir jemand erklären müssen.
ansonsten wäre ich dafür die strafe zu deckeln. für einen jugendlichen böllerwerfer sind € 10.000,- (nur mal so in den raum gestellt) genau so verheerend wie ein höherer betrag. und wahrscheinlich genau so abschreckend.
ich begrüße die richtung in die das urteil geht, bei der umsetzung stellen sich aber noch ein paar praktische und auch moralische fragen. man sollte jungen menschen nicht die zukunft zertrümmern und sie trotzdem so anfassen, dass sie merken, dass es kein spaß ist. da wäre, meiner meinung nach, ein mittelweg zu finden.
Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
sehe ich genauso !
Es gibt für mich keinen Grund, wieso die Täter ausgerechnet hier privilegiert werden sollen.
sehe ich genauso !
der Denkprozess einsetzten.
Klar das Urteil ist richtig und nötig aber haben wir mit 14,15,16 nicht alle mal Scheiße gebaut?
Es liegt an der Mehrheit, die paar Schwachköpfe vor sich selbst zu schützen. Und insofern, da stimme ich Dir wieder zu, ist das Urteil wichtig.
Bei u18 bin ich mit dir Konform, den brummste ein paar Sozialstunden auf, evtl noch ein Jahr Stadionverbot, damit die es lernen und gut ist, aber der Täter in Köln z. B. war Ü30, der weiß schon was er angestellt hat um sein Leben zu versauen, da muss er mit den Konsequenzen leben.
Der BGH hat zur konkreten Höhe noch nicht entschieden, sondern dafür ans OLG zuück verwiesen.
Grundsätlich kennt das Zivilrecht nur, dass man einen Schaden den jemand erleidet ersetzen muss. Dabei wird nicht zwischen Taten und Tätern entschieden. Wenn ich als jugendlicher gerne Autos zerkratze ist es bei der selben Tat für die Schadenshöhe auch ein Unterschied, ob es ne 20 Jahre alte Rostlaube ist, oder ein neuer Jaguar.
Letztlich liegt es dann in der Hand der Vereine, wie viel sie am Ende von Ihrem Schaden zurückfordern. Dass man sich vor Gericht am Ende mit Blick darauf, was der andere überhaupt leisten kann vergleicht, ist relativ häufig, da einem der schönste Titel nix bringt, wenn der Gegner nicht zahlen kann.