Hab mich mal schlau gemacht wie das Rechtlich mit der Sperrung des Block 40 gegen Bayern aussieht. Und zwar hat das Amtsgericht Cottbus im Jahr 2014 oder 15 entschieden das die Dauerkarten auch Gültigkeit haben wenn es es einen Teilausschluss gibt. Und zwar muss der Verein verpflichtet den Zuschauer den zutritt zu einen adäquaten anderen Bereich des Stadions zu gewähren.
Nach meiner Anfrage bei Frag einen Anwalt.de wurde aber darauf hingewiesen das die Eintracht sich darauf Berufen kann das der Vertrag durch das DFB Urteil unmöglich zu erfüllen ist ( Da der Rest des Stadion ausverkauft ist.)Aber da so einen Fall wie dieser noch nicht durch ein Urteil eines Zivil Gerichts entschieden wurde, könnte man Theoretisch beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Eintracht erwirken. Das kann man auch ohne einen Anwalt. Es wäre halt wie Frau Merkel schon sagte Neuland und niemand würde vorhersehen können wie das Gericht entscheiden würde. Wenn es aber zu einen für uns Fans erfreulichen Urteil kommen würde, wäre der DFB gezwungen sich neue Strafe auszudenken als diese Sippenhaft von ca 2400 unschuldigen Fans.
PS
Da ich mich mit den Urheberrecht nicht auskenne habe ich zu meiner Sicherheit auf Verlinkungen verzichtet. Wer diese haben möchte kann sich gerne per PN an mich wenden.
Keine Panne
Sechs BILD-Reporter
Keine Panne
Sechs BILD-Reporter
Keine Panne
Sechs BILD-Reporter
Keine Panne
Sechs BILD-Reporter
Hab mich mal schlau gemacht wie das Rechtlich mit der Sperrung des Block 40 gegen Bayern aussieht. Und zwar hat das Amtsgericht Cottbus im Jahr 2014 oder 15 entschieden das die Dauerkarten auch Gültigkeit haben wenn es es einen Teilausschluss gibt. Und zwar muss der Verein verpflichtet den Zuschauer den zutritt zu einen adäquaten anderen Bereich des Stadions zu gewähren.
Nach meiner Anfrage bei Frag einen Anwalt.de wurde aber darauf hingewiesen das die Eintracht sich darauf Berufen kann das der Vertrag durch das DFB Urteil unmöglich zu erfüllen ist ( Da der Rest des Stadion ausverkauft ist.)Aber da so einen Fall wie dieser noch nicht durch ein Urteil eines Zivil Gerichts entschieden wurde, könnte man Theoretisch beim zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Eintracht erwirken. Das kann man auch ohne einen Anwalt. Es wäre halt wie Frau Merkel schon sagte Neuland und niemand würde vorhersehen können wie das Gericht entscheiden würde. Wenn es aber zu einen für uns Fans erfreulichen Urteil kommen würde, wäre der DFB gezwungen sich neue Strafe auszudenken als diese Sippenhaft von ca 2400 unschuldigen Fans.
PS
Da ich mich mit den Urheberrecht nicht auskenne habe ich zu meiner Sicherheit auf Verlinkungen verzichtet. Wer diese haben möchte kann sich gerne per PN an mich wenden.